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feiner Macht und seines Ansehens gearbeitet, mit Geschick und Tapferkeit sich seiner äußeren Feinde, namentlich des Mainzers, ermefjrt.
In der Verfolgung seiner Zwecke war die Erwerbung der Stadt und Herrschaft Gießen ein erster Schritt.
Heinrichs Gebiet bestand 1263/64 nach dem Erbfolgekrieg aus der^„Grsonischen Erbschaft", nämlich Besitzungen am Rhein, au !? er uni> im Engersgau, Braubach, verschiedenen Alloden an der Lahn, namentlich Marburg mit den sogen. 4 Hausdörfern. Zhm gehörten ferner das Gericht Kalbern,, die abseits liegende Burg Grünberg, dann in der Lnmdagegend Nordeck mit Allen- dori und Wieseck, die Gegend am Biedenkopf. Homberg und Als- .Ei Ausnahme der an Mainz ausgetragenen Franken- verg mio Grünberg freie Mlode. In Niederhesfen erstreckten sich ,,)erne Eigengüter in zwei schmalen Streifen, die von (dem jetzt durch die Talsperre vernichteten) Berich bei Waldeck bis hin- unter nach Ka,sel reichten, auf beiden ilfern der Edder und der Fulda Endlich Kaßel selbst. Wildungen, Wollhagen und Mel- !ungen? Dazu kam«! als mainzische Lehen d'e Grafschaft Maden, der Mittelpunkt der hes,ischen Gerichtsbarkeit, sodann die Vogteien über die Stifter Wetter. Breitenau und Hasungen?)
. Dieses Gebiet bildete kein zusammenhängendes Ganze. Es war durch die Grafichast Ziegenhain „in zwei unzusammenhängende Halsten -ernsten und mehrfach mit Enklaven anderer Herren durch- jetzt . (D.) Namentlich das'Erzstift Mainz besaß, wie ich vor- hin schon ausführte, überall im Lande Städte und Ortschaften, Gülten, Zehnten und andere Neckste. Gebietserweiterungen und Mrrundung lagen somit im höchsten Interesse beider Rivalen.
den südöstlichen Teil Hessens und das Mainzer Territorium an Rhein, Main und Tauncks schoben sich die Ge- oiere mehrerer Herren, darunter die ehemals Gleibergischen Besitzungen. in die sich die Nachkommen zweier Erbtöchter, die ?^en von Merenberg und die Pfalzgrafen von Tübingen, geteilt hatten, ^eu Tübingern war durch Mechthild, die einzige Tochter der auf Gießen bewltiveten Gräfin Salome von Gießen und des einen der beiden letzten Grafen von Gleiberg, die Herrschaft Gießen Angebracht worden. Sie umfaßte außer der Burg und der öu oen Gießen: einige jetzt ausgegangene Dörfer in der W?l7^^?bbuna (Leihers. Kropbach, Achstadt, Dickelshausen. Weigands Hausen), sodann Großenlinden, Linnes und Wieseck, den Wfe Bericht Steinbach und Teile des Wiesecker Waldes ^^^^lfenberg. Zur Mitgift der Gräfin Mechthild gehörte außerdem ihr Anteil an der Stammburg Gleiberg und an dem sog. gemeinen (d. i gemeinsamen") Land an der Lahn, der
*© $° xex r Heuchelheim. Kinzenbach. Rodbeim,
F llingshausen, Krofdorf usw. Dem Tübingischen Herrn war die von seinen heimatlichen Landen weitab liegende Herrschaft ein unbequemes Gut, «das er um so lieber veräußern mochte, als er immer geldbedurfttg war; für die beiden rivalisierenden Parteien aber mußte sie unter diesen Umständen eine erstrebensWerts “T 0 feilt. Der einen bedeutete sie einen Stützpunkt auf dmi Wege vom Rhein nach den zersprengten Enklaven zwischen Lahn, Ohm und Schlvalm, und an der Eder um Fritzlar für Hessen konnte sie ein Bollwerk an seiner seither wenig oder 'gar- Nicht geschützten Sudgrenze gegen Nassau und Mainz werden namentlich wenn es dem Landgrafen gelang, auch die zahlreiche
wl!f? inC ^ n L Ür ff «ewinnen. Daß auch der Graf von Nassau damals schon sein Augenmerk aus die ihm so nahe gelegene Herrschatt gerichtet hat, dunen wir bei seinen engen Beziehungen zu Mainz ohne weiteres annehmen. 9
Von den drei Bewerbern blieb Landgraf Heinrich Sieger tx war den decken sickeren juuotgeJonnnen oder hatte die besseren Bedlngrrngcn angcboten. In welcher Weise sich die Erwerbung vollzogen hat, entzieht sich unserer Kenntnis. Nach Lage der Verhältnisse ist nur Kan» anzunehmen. Der Zeitvunit der Uebcr- gabe i|t ebenfalls unbekannt, «ist aber aus zwei beurkundeten, Vorgängen ziemlich genau auf September des Jahres 1265 >u bestimmen Am 15. August 1264 verleiht Psalfgras Ulrich vZn Tübingen seinem Burgmann Hartrad von Merenberg ein Burq- lehen zu Grchen und am 29. September 1265 erhält derselbe ö^idar das gleiche Burglehen von Landgraf Heinrich. Da die Stadt Gießen noch mit folgenden Tage, am 30. September, mit ihrem alten tübin<mchen Stempel eine Urkunde besiegelt, so ist feftg. bib Übergabe der Herrschaft an Hessen kurz vor dem Ü9 September 1265 geschehen ist. Jedenfalls erscheint an diesem Tage zum ersten Mal der Landgraf von Hessen als Herr unserer Stadt und Grafschaft und wir dürfen ihn als den bedeutungsvollsten unserer Geschichte so lange feiern, bis etwa ein glücklicher Zufall die verlorene Urkunde über den tübingisch-hesfischen Vertrag ans Licht bringen sollte.
„ < W er Gießen war Heinrich in den seither zwischen Tübingen Üfv, Oenieittfnmen Besitzungen, von denen Ach schon
gesprochen habe, der Nachfolger Pfalzgras Ulrichs geworden. Zn dem anderen Mitbesitzer, dein genannten Hartrad, trat er sofort in ein freundscyaftliches Verhältnis, indem er ihn durch kluges Entgegenkommen bewog, das Gießener Burglehen beizubehalten, in seine Gefolgschaft emzutreten und ihm die Burgen Gleiberg und Merenberg zu offnen. Er gab ihm den Wettenberg („Sieben Hügel ) nnt dem dazu gehörigen Wald W erblichen Lehen und
*) Dieterich. 2 ) Hattemer.
verzichtete auf seine Rechte an dem Gleiberg, so daß Harlrad und leine Erben alleinige Herren der Burg wurden, die oem Landgrafen lediglich geöffnet blieb. Damit gewann er Hartrads Hilfe gegen jedermann mit Ausnahme der Grasen von Ziegenhain.
Mit gleichem Gelingen machte sich Heinrich zahlreiche andere Herren der Umgegend zu Freunden, so namentlich die Gauerben des Busecker Tales, die Brüder Senand, Eckhard und Rufer von Buseck. Seitdem sind, wie sie selbst, zahlreiche Angehörige der Gauerbensamilien Lehnsleute, insbesondere Gießener Burgmannen, des Landgrafen und seiner Nachfolger geworden und haben teilweise ihren Wohnsitz in Gießen gehabt. Auch Heinrich und Ludwig von Isenburg gewann der Landgraf später gegen Mainz.
Dieses mächtigste, geistliche Fürstentum Deutschlands war auch nach dem Vertrag von Langsdorf der erbitterte Feind Hessens geblieben, der in jahrhundertelangen Kümpfen auf dessen Zertrümmerung hinarbeitete, ein Streben, das erst im Jahre 1427 durch die für Hessen siegreiche Schlacht bei Englis und die Erwerbung der die beiden hessischen Landeshälften trennenden Grafschaft Ziegenham 1450 endgültig vereitelt wurde.
Es ist heute nicht die Gelegenheit, Ihnen das Ringen um das politische und militärische Uebergewicht zwischen Hessen und dem erzbischöflichen Stuhl in seinen verschiedenen Phasen, seinem Auf und Nieder, vorzuführen, auch nicht das Erwachsen der Landgraf- ichvft zu. dem Staate Philipps des Großmütigen, der einer der Mächtigsten Westdeutschlands war und unter seinem großen Fürsten entscheidend in b:n Gang der deutschen Geschichte eingcgr'siet hat, um dann wieder auseinanderfalleno ein bescheidenes Dasein weiter- zuiühren. Ich darf Ihnen nur in großen Zügen den Anteil zeigen, den unsere Stadt an den wechselvollen Geschicken des Landes, das feit 1265 ihr Hoheitsland war, genommen hat. Es wird hierbei zutage treten, wie groß ihr Wert auf militärischem, politischem und geistigem Gebiet für Hessen gewesen ist. In die Augen springt zunächst ihre militärische Wichtigkeit, die den Hauptanlaß zu ihrer Erwerbung gegeben hatte. Wohlbefestigt, an zwei Furten der Lahn und an der Kreuzung wichtiger Handelsstraßen gelegen, hat sie mehr als einmal dem Ansturm feindlicher Heere standhalten müssen. In den fortdauernden Kämpfen mft Mainz, die erst im 15. Jahrhundert ihr Ende erreichten, schützte sie die Südgrenze Hessens. Ennial (1327) fiel sie auch vorübergehend in Feindeshand. In den Sternerkriegen des 14. Jahrhunderts war sie den Landgrafen ein wertvoller Stützpunkt. Zu voller Bedeutung als Hauptwaffenplatz des Landes gelangte sie unter Philipp dem Großmütigen, der sie zur regelrechten Festung machte. Als solche spielt sie in den zahlreichen Fehden dieses Fürsten eine hervorragende Rolle, von hier ans betrieb auch Philipp einen Teil der Rüstungen zum SckMnlkaldischen Krieg. Während des Dreißigjährigen Krieges wurde die Stadt nicht einmal ernstlich belagert, vielleicht, weil sie für diese Zeit sehr stark war. Umso sicheren Schutz bot sie den Bewohnern der Umgegend, die sich vor dem durchziehenden Heeren in ihre Mauern geflüchtet hatten. Im 18. Jahrhundert wurde ihre Fortisikation vernachlässigt, sie bot Belagerungen keinen nennenswerten Widerstand. Als die Werke in den Jahren 1805—1610 geschleift wurden, hatte die Stadt ihre militärische Bedeutung, die — anfänglich so hervorragend für das Land — im 18. Jahrhundert kaum mehr sehr erheblich gewesen ist, ein für allemal verloren. Wollte sie künftig im Kreise der hessischen Städte Geltung behalten, so muhte sie in anderer Weise Einfluß auf das Staatsleben gewinnen.
Hierzu waren Ansätze vorhanden. Es ist bekannt, daß Gießen der Sitz des Grafschaftsgerichtes war und daß dieses Gericht auswärtigen Gerichten als Oberhof diente. Nicht minder wichtig war der Anteil an der Gestaltung der innerpoliti scheu Verhältnisse So frühe wie die hessischen Städte an 'den Verhandlungen der Stände beteiligt sehen, ist Gießen dabei vertreten. Es untren besonders die letzten Regierungsjahre Heinrichs II. und die Zeit Hermanns des Gelehrten, in der die Mitwirkung der Städte der der Stenerbewilligung zuerst deutlich hervortrat. In den Tagen der großen Kämpfe mit dem Ritterbund der Sterner ermöglickste die Beivilligung eines alkßemeinen Ungeldes aus Landeserzeugnisse im Jahre 1375 dem Landgrafen die Wetterführung des Kampfes. Seitdem gehören die Städte als „gemeine Landschaft" fortan denr Landtage an. Es waren die oberhessischen Städte, unter ihnerß Gießen, die damals ihrem Fürsten treue Hilfe leisteten und von ihm als Gegengabe eine freisinnige Ratsversassung erhielten. Die Steuerbewilligung war das hauptsächlichste, ja fast das einzige Recht der Stände, aber durch dieses Mittel konuteu sie ihren Einfluß auch in anderen Dingen ausüben. Nicht selten wurden sie als Schiedsrichter in Streitfragen zwischen Regierung und Regierten an gerufen, konnten in Fragen der auswärtigen Politik mitsprechen, oder zrt gewissen Zeiten als Aufsichtsbehörde herangezogen werden, ^n den Streitigkeiten, die sich zwischen der Witwe Wilhelms des Mittleren, der energischen Landgräfin Anna, und der Bormund- schaft ihres minderjährigen Sohnes Philipp erhoben, war ihnen eine hervorragende Rolle zngedacht. Wilhelm hatte für den Fall seines Todes eine Regentschaft eingesetzt, die alljährlich vor 12 geschworenen Abgeordneten der Stände Rechenschaft ablegen sollte. Ter Geschworenen-Wlsschuß setzte sich zusammen aus 4 Prälaten,
7 RUtern und 4 Bürgermeistern, je zwei niederhessischen und ober- hepischen. Unter den letzteren befand sich der Bürgermeister von Gießen. Damals, und ganz 'besonders nach der Teilung Philipps, fiel dem Bürgermeister von'Gießen aus den Landtagen, sobald sic


