Ausgabe 
4.10.1915
 
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Sanbörafeit, über. Seitdem bildete diese Erbschaft bis zun: Jahre ^247 einen mehr oder minder selbständigen Teil der Ärndgraftn- schvft Thüringen, sie tvar ihr mehr in Personalunion verbunden, als tatsächlich einvcrleibt. Dieses Verhältnis sprach sich schon in vMN Umstande aus, daß das ganze Gebiet, das Land der alten Chatten, das Land zu Hessen, unter der Oberhoheit der Land­grafen meist den zrveitgeborenen Söhnen der Ludowinger als Herrschaft überwiesen wurde, aber jedesmal nach dem Tode eines solcher: Statthalters an die Hairptlinie zurückfiel. Diese zweitge- vorener: Prinzen trugen alle den Namen Heinrich und den Bei- namM Raspe, und wurden, wenn sie in die hessische Herrschaft emgesetzt waren, eomites 833316 , Grafen von Hessen genannt.

Um die Mitte des 13. Jahrhunderts neigte sich das Haus der Ludowinger seinem Ende entgegen. Im Jahre 1227 war Landgraf Ludwig, der Gemahl der heiligen Elisabeth, im Begriffe mit Kaiser V'riWrtch II. nach dem heUigen Lande aufzubrecl>en, in Otranto in Apulien an einer verheerenden Seuche gestorben. Er hinter- lreß einen einzigen Sohn, Hermann 8, dem er für die Zeit der Minderjährigkeit seinen ziveiten Bruder Heinrich Raspe als Vormund gesetzt hatte, denselben, der 20 Jahre später als Gegen- kömg Friedrich II. auftreten sollte. Heinrich, eine Persönlichkeit mnstrrttenen Charakters, ließ den junger: Hermann niemals zur Herrschaft gelangen. Er behielt auch nach dessen Großjährigkeits- erNärung Titel, Rang und Herrschaft des Landgrafen in Händen und überlwß dem Neffen nur die Grafschaft Hessen, die eigent­lich ihm selber zugekommen wäre. Etwaiger: späteren Konflikten überhob ihn der Tod des kränklichen Jünglings, der neunzehnjährig 1242 ins Grab sank. Außer der Befriedigung seiner Lust an: Herrschen hatte Heinrich nichts gewönne::, denn trotz dreimaliger Ehe starb er bereits nach fünf Jahren kinderlos. Der Mannes- ftamn: der Ludowinger toar mit ihm erloschen, die thüringische Erbsckwft war eröffnet.

Als Bewerber traten zwei Enkel Landgraf Herma,ms I. auf. Der eine, Markgraf Heinrich der Erlauchte von Meißen, hatte als Tockstersohn das bessere Recht für sich und darauf gestützt auch bereits 1243 eine Eventualbelehnung auf Thüringer: vom Kaiser erhalten. Ihm gegenüber im Nachteil war die Tochtep Ludwigs und der heftigen Elisabeth, Sophie, die zweite Gemahlin Herzogs Heinrich von Brabant.

Heinrich II., der Großmütige, Herzog von Lothringen und Brabant, Markgraf von Antwerpen, führt sein Geschacht in un­unterbrochener Ahnenreihe zurück auf Giselbert Graf im Maasgau, der um die Mitte des 9. Jahrhunderts eine Tochter des Kaisers Lothar I. entführte und zu seiner Gemahlin machte. Durch seine Stammesmutter aber kann er seinen Ursprung von Karl dem Großen und den Pippinen herleiten. Das Haus Brabant ist das älteste der deutschen, das zweitälteste aller europäischen Fürsten­geschlechter.

Heinrich III. und Sophiens Sohn war Heinrich das Kind, in dessen Interesse der Herzog die Ansprüche seiner Gemahlin auf das Eibe der thüringischen Laridgrafen geltend machte. Unmittelbar nach dein Tode Heinrichs Raspe begab er sich in: Mai 1247 in den Oberlahngau und durchzog Hessen bis nach Hersfeld, Be­ziehungen anknripferrd, Schenkungen und Privilegien bestätigend. Kaum in seine Heimat zurückgekehrt, stirbt er int Februar des folgerten Jahres.

Das vor: dem Gatten begonnene Werk nahm Sophie mit Klug­heit, Undicht und Tatkraft auf, und ihr allein ist es zu danken, daß dem dreijährigen Söhnchen das Erbe gerettet wurde. Ohne Zögern mackste sie sich lvenige Wochen nach den: Tode des Herzogs auf den Weg nach Hessen, ergriff Besitz und ließ sich huldigen.

Ueber den Umfang ihrer Ansprüche sind wir nicht genau unterrichtet, jedenfalls nahm sie nur Hessen, die Statthalterei des zweitgeborenen ludowingischen Prinzen, sowie die Wartburg mit Teilen der alten thüringischen Erbgrafschaft in Besitz. Die übri- gen thüringischen Mode hat sie Heinrich den: Erlauchten von vornherein überlassen. Heinrich hinderte ebenfalls Sophie keines­wegs in der Besitzerareifuna. Das Verhältnis' beider zueinander war durchaus freundschaftltch, so freundschaftlich, daß Sophie, als im Jahre 1250 ihre Anwefertheit ir: Biabant nötig wurde, denr Markgrafen mit dem Schutz ihres Gebietes auch die Vor- nrundsck>aft über ihreck kleinen Sohn übertrug. Es war der ge­meinsame Mainzer Feilst», der beide Parteiei: zusantmenbrächte.

Das Erzbistum hatte großen Besitz an Land und Gerecht­sten in Thüringer: und Hessen liegen. Sofort nach Heinrichs Raspe Tode traf Erzbischof Siegfried seine Vorbereitungen urst> leistete nun Heinrich den: Erlauchten bei der Uebernahme der Erbschaft ebenso heftigen Widerstand wie der Herzogin. In dem Bestreben, sein in Hessen zersprengt liegendes Land abzurunden und zu einem Territorium zu vereinigerr, ergriff er die Gelegen­st, tue sich ihm mit beim Ajussterben der Ludowinger bot, die hessischen Krrchenlehcn, die vielleicht den größten Teil der hes­sischen Erbschaft ausnrachten, einzuztehen.

.Heinrich nahm sich der Interessen seines Mündels ehrlich an rmd lvahrte s:e zugleich m:t seinen eigener:, begünstigt durch Sckstmerrgkeiten, in denen sich Erzbischof Gerhard augenblicklich defarst) Im Ottftädter, Vergleich vom 16. Mai 1254 setzte er >ur Hessen durch, daß jeder Streit un: die Mainzer Lehen bis zur Volljährigkeit des jungen Landgrafen ruhen sollte. Damit war Znt gewonnen zur Befestigung der brabantischen Herrschaft m Hessen, dre wegen Sophiens Eigenschaft als Tochter der

heiligen Elisabeth im Laiche ohnehin volkstümlich war. Das gute Einvernehmen zio-ischen den beiden Erbparteier: dauerte noch über das Ende der Bormmchschaft hinaus an. Es äiiderte sich erst durch das Eingreifen des Herzogs Albrecht von Braunschweig, der mittlerweile der Schwiegersohn Sophiens gewvrder: war. Zweifellos hat diese unter fernem Einfluß ihre Ansprüche auf Thüringen gesteigert, die sie in Gegensatz zu dem Markgrafen brachten. Von dessen Seite rmirden ihr nunmehr auch Eisenach und die Wartburg streitig gemacht. Diesen Umschwung in den Ver­hältnissen benutzte Mainz, mn die Verfolgung seiner alten Ziele wieder aufzunehmen. Hier war im Jahre 1259 Werner vor: Eppen- stern auf den erzbischöflichen Stuhl gelangt, ein energischer Herr, der in Gegensatz zu seinem Vorgänger Gerhard nicht genullt war, um des Friedens willen Sophien gegenüber Nachsickst zu üben. Als d:e Herzogin seinem Verlange:: auf Herausgabe der Kirchen- lehcn keine Folge gab, ging er mit dem Bann gegen sie und den Zungen Lmstigrafen vor, Hessen belegte er mft dem Interdikt. Flir Sophie und ihren Sohn rvar die Lage bedenklich verändert. Zwar hatte sie den mächtigen Herzog von Braunschweig auf ihrer Sette, aber Mainz und Hessen ftarstrei: vereint gegen sie, ihr Land war Pon allen Seiten dem seindlicher: Angriff preisgegeben.

. Wiederum wissen wir über die Vorgänge, die sich nun ab- spielten, nichts Genaues, aber Sophie, die immer rwch die Zügel der Regierung führte, trotz der Großjährigkeit des jungen Heinrich, gewann diplomatische Vorteile über ihren mainzischen Gegner. Es gelang ihr, eine solche Zahl lahngauischer und hessischer Edler zr: ftch herüber zu ziehen, daß der Erzbischof angesichts der starken Macht, die s:e ihrn gegenüberstellte, sich zu einem Vergleich entn schloß. Der Vertrag kam im Feldlager vor Langsdorf bei Lich zustande, im Septernber 1263.

Ueber die Frage, wer den größten Erfolg hierbei davongetragen hat, sind neuerdings die Meinungen geteilt. Ich glaube aber, daß unter allen Umständen Hessen im Vorteil gewesen ist. Denn wer:n auch Hessen die mairnische Lehenshoheit anerkannte und zwei seiner seither freien allodialen Städte, Frankenberg unb Grünberg, dem Erzstuhl zu Lehen auftragen mußte, so hat Mainz doch seinen Willen nicht durchsetzen und der: Heimfall der Lehen nicht erzwingen können, und gerade darum ging der Streit. Mit einigen Ausnahmen, von denen einzelne Teste auch noch den: Spruch eines Schiedsgerichts unterworfen werden sollten, hat der Landgraf die von ihm beanspruchten Gebiete und Gerecht­samen behalten.. Im entgegengesetzten Falle wäre seine Sache für alle Zeiten verloren gewesen. .

Im Oktober desselben Jahres wurde der Verbündete des Landgrafen, Herzog Mbrecht von Braunschweig, bei Wettin von dem Markgrafen von Meißen entscheidend geschlagen und gefangen genommerr. Nach fast einjähriger Gefangenschaft mußte er sich zu denr Frieden bequemen, der: der Sieger diktierte. Dieser Frieden ist zugleich das Ende des thüringisch-hessischen Erbsolgekrsteges. Zwar kennen wir nickst die Abmachungen, die zwischen Hessen und Meißen gesck)-affen wurden, aber das Ergebnis liegt vor: Heinrich von Brabant verzichtete endgültig auf alle Ansprüche auf Thürin­gen, einschließlich Eisenachs und der Wartburg. Ms Entgelt erhielt er einige von Braunschweig an Meißen abgetretene Städte, u. a. Mlerst>orf, Eschivege und Witzenhauseru Von welcher Be­deutung diese Errverbung für Hessen werden sollte, werden wir sofort sehe::.

' _ So wau es denn der Herzogin Sophie in einem fast zwanzig­jährigen Kampfe geglückt, ihrem Sohn das heimische Erbe zu er­kämpfen. Hessen war stir immer von Thüringen losgelöst unb zu einer selbständigen Grafschaft gewandelt.

Eine selbständige Grafschaft war Hessen, aber staatsrechtlich rwch kein Fürstentum. Wohl hatten sich Heinrich urst> Sophie Landgraf und Landgräftn von Anbeginn an genannt, aber diesen Titel leiteten sie sich nickst von Hessen, sondern von ihrem Stammland Thüringen ab. Ich kann an dieser Stelle nicht aus die staatsrechtlichen Fragen, auch nicht auf Heinrichs Kampf um die Reichsfürstenwürde eingehen, es genüge zu wissen, daß er bis' zu denr Punkte, an dem wir stehen, nur Fürstengerwsse, int übrigen ein Dynast war, wie andere, ohne herzogliche Gewalt. Erft nach einem Menschenalter, in dem er sich unter fortdauerudcn Kämpfer» mit Mainz die 1263/64 errungene Stellung befestigen mußte, glückte ihm die Belehnung mit dein Fahnenlehen, die Erhebung in den Reichsfürstenstand durch König Wolf von Nassau am 11. Bkai 1292, unmittelbar nach der Thronbesteigung Adolfs. Die Ver­leihung erhielt er aber nickst auf Grund seiner hessischen Mlode, sorMern der im Frieden nüt Meißen erworbenen Reichsletzn Eschwege und Boineburg. Erst unter seinem Enkel Heinrich bl., i. I. 1373, tmrrde die Landgrafschaft Hesse:: durch kaiserlickren Mt zu einen: reichslehnbarer: unteilbaren Fürsterttum- erhoben»

(Schluß folgt.)

Max halbe.

.(Zu seinen:' 50. Geburtstage, 4. Oktober.)

Von Peter Ham echer.

Vor zfoanzig Jahren war Halbe eir:en Winter lang durch die Gunst des Erfolges der erklärte König der modernen Richtung. Er hatte jenes wunderschöne, einzigartige Werk geschaffen:Die Jugend", das plötzlich ir: der Düsternis des Naturalismus euren