Ausgabe 
20.9.1915
 
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sin-, das Karbid -wir größten Teile fiir die Verwendung zu Stick- stoffpwdukten zu liefern.

Ein nabezu vollwertiger Ersatz der Petroleunibeleuchtung ist in der allerdings ettvas teueren S p i r i 1 u s b e l e u ch t u n g ge geben. Die Hauptschwierigkeit, nämlich die Beschaffung einer ge­nügenden Anzahl der bisher aus Kupfer und Messing hergestellten Brenner, ist von der Industrie durch die Herstellung eines ohne Berweirdung von Kupfer und Messing gefertigten Brenners von tadelloser Beschaffenheit überwunden worden. Nachdem weiter von den Behörden durch geeignete Maßnahmen die Bereitstellung hinreichender Mengen Spiritus gesichert worden war, ist unter Mitwirkung und Aufsicht der obersten Reichs- und Staatsbe­hörde,: eine Vertriebsgesellschaft, die Sviritus-Glühlicht- Kr: egs g esellschaft m. b. H. »u Berlin, Leipzigerstraße 2, gegründet worden mit dem Zwecke der Versorgung Deutschlands mit Kleinbeleuchtungsmitteln für Spiritusglühlicht, insbesondere des Vertriebes von Spiritusbrennern für Kleinbeleuchtungszwecke. Die Gesellschaft wird den neuen Spiritusbrenner unter der Be­zeichnungKrieg alidjt" einschließlich Docht zum Kleinhaiidels- preis von 4 Mark vertreiben. In diesem Betrag ist der Preis Mr die Zubehörteile wie Glühstrumpf, Zylinder, Füllkännchen, Füllstück, deren Beschaffung noch etwa 1,25 Mark Unkosten verur­sacht, nicht eingeschlossen. Um die Einführung der neuen Brenner Nach Möglichkeit zu fördern, sind die Staats- und Kommu- nalbeHörden veranlaßt worden, Bestellungen auf die Brenner zu sammeln Mid der Kriegslicht-Gesellschaft die Sammel­aufträge zu übermitteln. Behörden und Kommunen werden die neuen Brenner, die etwa von. Mitte September ab lieferbar sein werden, zu einem Vorzugspreis unter der Verpflichtung erhalten, sie zmn Preise von 4 Mark an die Bevölkerung abzugeben. Eine solche Verpflichtung ist notwendig, damit nicht Groß- und Kleinhandel ausgeschaltet werden. Durch den billigeren Bezugs­preis solleii die Behörden und Kommunen andererseits in die Lage versetzt werden^ der minderbemittelten Bevöl- k e cu n g die Anschaffung der Brenner zu erleichtern, etwa indenr N6 die Brenner zu billigeren Preisen, mietweise oder- zur allmäh­lichen Amortisation überlassen. Die dabei entstehenden Verluste können sie dann durch den Verdienst an den übrigen Brennern ausgleichen.

neuen Brenner lassen sich auf jede Petroleumlampe aufschvauben Zumeist wird noch ein mit passendem Anschluß- gewinde versehenes Füllsttick zwischen Lampensockel lind Brenner verwertet werden müssen; ein solches Füllstück ist nur dann nicht er forderlich, wenn der Flüssigketisbehälter mit einer Füllschraube zum Eingreßen des Leuchtstoffes versehen ist. Zum Aufgeberi des Ev,.-Earnmng des Brenners notwendigen Spiritus dient ein. Füllkannchen, das so eingerichtet ist, daß nur die zur Anwärmung rewevK erforderliche Spiritusmenge aussließen kann. Glühkörper Md Glaszylinder für Spirituslampen müssen von besonders guter Beschaffenheit sein. Die Kriegslicht-Gesellschaft wird aus diesem Grunde den Kleinhändlern, die Kriegslichtbrenner vertreiben, die Verpflichtung auferlegen, diese nur mit Glühkörpern und Zylindern bestimmter Fabriken auszurüsten. Da die Umänderung vorhandener Petroleumlampen in eine Spirituslampe immerhin eine gewisse Sachkuiide voraussetzt, empfiehlt es sich, hiermit die Kleinhändler zu betrauen, bei denen die Brenner gekauft werden. Die Händler werden von der Kriegslicht-Gesellschaft auf Einhaltung des Ein­heitspreises von 4 Mark für deir Brenner sowie angemessener Preise für die Zubehörteile, deren Güte, wie erwähnt, gewähr- lsistet wird, t^rpflichtet werden? Die neuen Spiritusbrenner haben nne Lichtstarke von durchschnittlich 50 Hefnerkerzen gegenüber 16 Kerzen der 14-Linien-Petroleumbrenner. Ihr Spiritusverbrauch beträgt etwa Vir Liter in der Stunde, so daß sich die Betriebs­kostenbei dem gegenwärtigen Preis des vergällten Spiritus von 60 Pfennig für das Liter auf 5 Pfennig für die Brenn­st u n d e stellen. Eine Ermäßigung des jetzigen Spirituspreises ist aber Nicht ausgeschlossen. Sollte nach längerer Brenndauer die

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der Auch dm Behörden werden aus diesem Grunde in eigenen Be- tneben an Stelle der bisherigen Petroleunibeleuchtung Spiritus- dklenchtung, soweit irgend angängig, einführen

dort, wo

er ist-von der Reichsleitung augeregt worden, überall 6er Bedarf an Licht nur teilweise gedeckt werden fnim - c Säle in Schulbäu fern oder dergleichen für die Be­völkerung z u r B e r f ü g u n g zu stellen. Eine solche Schaffung von ^lrberts- und Aufenthaltsräumen soll namentlich Heimarbeitern, und Heimarbeiterinnen Gelegenheit geben, ihre Arbeit auch in den dunkleren Tagesstunden zu erledigen und sich den erforder­lichen Verdienst zu sichern. Zur Beleuchtung solcher Arbeits­stilen eignet sich das Spiritnsglühlicht ganz besonders wegen! seiner großen Leilchtkraft.

Hell akeit zu stark abnehmen, so genügt in der Regel die Reinigung der Lampe und die Erneuerung des Dochtes (Preis etwa 25 PW.), um die Lamve wieder in den früheren Stand zu setzen. Die Reinigung wird man am besten dem Kleinhändler überlassen. Etneni Bedtlrfuis nach Herstellung von Spirituslampen geringerer (etwa 30 Kerzen)- oder größerer Helligkeit (bis zu 100 Kerzen) würden die Brennerfabrikanten durch Abänderung der 50 Kcrzen- Brenner entsprechen können. Der Vorteil kleinerer Brenner würde in einem geringeren Spintusverbrauch liegen, hingegen würde sich ^^Ennäßigen lassen. Vorläufig beabsichtigt die Kriegslicht-Gesellschaft jedoch nur den normalen Brenner Herstellen zu lassen.

Die Spiritusbelenchtung eignet sich wegen der Verwendung von Glühkörpern nicht für diejenigen Fälle, in welchen die Lampe Erschütterungen oder den: Wind besonders ansgesetzt werden muß. Für diese Verwendungzlvecke (Stall- und Wagenlaternen) ist die Azetylenbeleuchtung -weöftnäßiger. Dagegen ist für Jnnenbeleuch tnng daß Spirutusglühlicht dem Azetylenlicht weitaus vorzuziehen Im Interesse der gewerbetreibendei: und ärmeren Bevöl- terungskretse, denen das wenige im kommenden Winter zu Gebote stehende Petroleum wegen seiner Billigkeit vorzugsweise über- sollte, darf envartet »verden, daß jeder, dem es seine Mittel irgendwie gestatten, auf Petroleum verzichtet u»id, weiin Gas oder Elektrizität nicht zur Verfügung stehen.

Reife und Ernte des Obstes.

Ma» unterscheidet beim Kernobst zwei Reife Perio­den, die Baumreife und die Lagerreife. Die Frucht gilt als baumreif, wenn sich der Stiel ohne abzubrcchen leicht vom Zwerg abnehmen oder loslösen laßt. Zn dieser Zeit sind die Kerne der Aepfel braun, die der Birnett'schwärzli.ch gefärbt. Die Frucht ist lagerreif, wenn sie zum Genüsse vrauchlbap ist und den höchsten Grad der Güte erreicht hat. Aeußerlich erkennt man die Lagerreife daran, daß die Frucht eina schönere Färbung und einen feinen Geruch angenommen; hat, und das Fruchtfleisch einem leisen Dnrck des Fingers! nachgibt. Bei den Frühäpfeln und Frühbirnen fallen Bannt- und Lagerreife nahe zusammen, manche Sorten sind schon vom Baume weg genußfertig. Die Lagerreife des Herbst- und Winterobstes tritt erst in Wochen und Monaten nach der Baumreife ein. Sie wird befördert durch Licht, Lnst und Warme, rüdem man also das Obst in einem Helten, luftigen, maßrg warntet: Raum aufbewahrt; sie wird dagegen ver­zögert durch Aufbewahrung des Obstes in dunklen, tiicht zu luftigen, jedoch nicht dumpfen, kühlen Räumen. Im all-, aemetnen wird man.darauf bedacht sein, den Lagerreife- Prozeß so lange wie möglich hinauszuschteben, weil da­durch das Obst geschmackvoller und wertvoller wird.. Matt bedenke, daß das Pfund Aepfel oder Birnen in: März sicher doppelt oder dreimal so viel kostet als im Oktober.

Die Ernte des Obstes gehört mit zu den schwie­rigsten und Wichtigsten-Verrich,klingen im Obstbau. Nirgends L aber bis jetzt mehr gefehlt und dadurch dem -entscheir Obstbatt schwerer Schaden zugefügt worden, als dttrch die leichtfertige, unachtsame, unüberlegte Ernte. Seit mehrere,: Jahren wird das Lagerobstzu früh geerntet; dadurch werden die Früchte runzelig und welk. Beim Ernten werden die Fruchte nicht sorgfältig genug geschont, sondern erhalten meist Druckstellen, wodurch bald Fäulnis entsteht. Sodann werden aitch die Bäume nicht geschont; oft tut einem das Herz weh, wenn man die vielen kleinen Fruch Lüftchen unter einein abgeernteten Obstbaum liegen sieht. Dies ist meist der Fall bei den Bäumen an den Landstraßen, wo die Gemeinde oder der Kreis das' Obst auf den Bckunren versteigert mtb die Ernte durch denKäufer geschieht. Dieser hat natürlich durchweg nur das einseitige Interesse, die Ernte so rasch und so billig w:e möglich zu bewerkstelligen und es ist ihm daher ganz gleich, ob dem Besitzer der Bäume ein großer .Schaden- manchmal vielleicht eilt höherer zugesügt toird, als die Ein­nahme fiir die verkaufte Ernte beträgt. Denn der vernr- sachte Schaden, der durch das Herunterschlagen der Früh- zweige und das , Abreißen der Aeste eittsteht, erstreckt sich oft nicht nur aus ein Jahr, sondern meist auf mehrere Jahre, und es ist daher bei größeren Obstanlage!: der Gemeinden und Kreise eine Beaufsichtigung der Obsternte dringend notwendig. Die unvernünftige und nachteilige Art des Ab- ernteus durch Herunterschlaaen des Obstes niiltels Stangen sollte in den Versteigernngsbedingungen unbedingt verboten werden. Um das abzuschüttelnde Obst einigermaßen vor Verletzungen uitb Beschädigungen $it bewahren, ist es gut tlnd zweckdienlich, Stroh oder Tücher unter die Bäume auszubreiten.

Mit der Ernte des Sommerobstes darf nicht gelvartet werden, bis es vollftäitdig baumreif ist, denn sonst tritt nreist in kurzer Zeit ein Mehlig- und Mörschwerden der Früchte ein. Die Einerntung des Herbst- und Winterobstes darf dagegen erst vorgenommen werden, wenn die völlige Baumreife eingetreten ist. Das zu frühe Abnehmen der Win­teräpfel und Winterbirnen vermindert deren Wert; denn ge­rade in der letzten Periode des Wachstums und der Reifezeit ist die Entwickelung und Ausbildung vieler Sorten am auf- 1allendft.cn und von großem Einfluß aus Wie und Halt-