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klaren Einblick in die Zustände der Stadt während der Feindesherrschaft; General Rennenkamps wird uns lebendig und erweist sich, wie die „Deutsche Kriegszeitung" danach zusammenfassend urteilt, im allgemeine!- als lange nicht so schlimm wie sein Ruf; di^absolute militärische Notwendigkeit, für den Schutz der Soldaten gegen Angriffe von seiten der Zivilbevölkerung zu sorgen, tritt in Ankündigungen von Maßnahmen hervor, wie nnr sie in Belgien leider tatsächlich durchführen mußten; vorzüglich aber hebt sich plastisch die Gestalt des Arztes und Stadtrats Dr. Bi er freund ab, der in unermüdlicher, ent- schlußschneller und energischer Tätigkeit während der drei Wochen der Russen Herrschaft die Stadt am Leben erhielt, wie man ohne jede Uebertreibung sagen kann.
Am 24. August rückten die Russen in Insterburg ein. Sie brachten ein — wohl in Wilna gedrucktes — Plakat mit, das alsbald gelb an allen Straßenecken prangte und besagte:
Allen Einwohnern O st - P r e u ß e n s.
Gestern d. 4. — 17 August überschritt das Kaiserliche Russische Heer die Grenze Preußens und mit dem Deutschen Heere känrp- send, setzst es seinen Vornmrsch fort.
Der Wille des Kaisers aller Reussen ist die friedlichen Ein- Ivohner zu schonen.
Laut den mir Allerhöchst anvertrauten Vollmachten wache Ich folgendes bekannt:
1. Jeder, von Seiten der Einwohner dem Kaiserlichen Russischen Heere geleistete Wiederstand, wird schonungslose und ohne Unterschied des Geschlechtes und des Alters bestraft werden.
2. Orte, in denen auch der kleinste Anschlag auf das Russische Heer verübt wird oder, in denen den Verfügungen desselben Miederstand geleistet wird, werden sofort niedergebranut.
3. Falls die Einwohner Ost-Preussens sich keine feindlichen Handlungen zu Schulden kommen lassen, so wird auch der kleinste dem russischen Heere erwiesene Dienst reichlich bezahlt und belohnt werden; die Ortschaften werden verschont und das Eigenthumsrecht wird gewahrt bleiben.
Gezeichnet: von Rennenkampf. .
General Adjutant Seiner Kaiserlichen Majestät General der Kavallerie.
Diese Bekanntmachung wird am 25. August auf einem Plakat, das in der Druckerei der „Ostdeutschen Volkszeitung" hergestellt ist, in richtiger Orthographie und richtigen Typen wiederholt. Dasselbe Plakat enthält die folgende
Bescheinigung.
Die russische MilitärMbrigkeit bescheinigt hiermit, daß Herr Dr. Max Bierfreund
zum Gouverneur der Stadt Insterburg ernannt worden ist.
Und das gleiche Plakat bringt eine erste amtliche Kundgebung des neuen Gouverneurs. „W i e i st u n s e r e L a g e?" ist der Titel, und die Frage wird wie folgt beantwortet:
Der Feind ist bis in unsere Stadt vorgedrungen und hält dieselbe bis auf weiteres — unter Umständen bis zur Beendigung des Krieges — mit einem Obersten und einen: Regiment dauernd besetzt. Jeder Widerstand gegen die obigen Bestimmungen hat die Ausführung der angedrohten Strafen durch den russischeil Ortskommandanten zur unweigerlichen Folge. Außerdem müssen auch dafür die von unserer Bürgerschaft bis zur Beendigung des Krieges als Gewähr für die friedliche Haltung der Zivilbevölkerung zu stellenden drei Geißeln oder Bürgen für jeden von einer Zivilperson auf das russische Heer verübten Anschlag mit dem Leben büßen. Weil diese drei Bürgen von uns bis zur Beendigung des Krieges bestellt werden müssen, bestimme ich, daß je drei Bürger: für die Dauer von 24 Stunden in fortlaufender Reihe sich zur Verfügung stellen. Da die Bürgschaft der drei, sich freiwillig gestellter: Bürgen: Stadtrat Keßler, Architekt Laurinat und Oberkellner U b a u, mit den: 26. August von 10 Uhr abläuft, werden von da ab je drei rveitere Bürgen von mir bestimmt werden. Wer meiner schriftlichen Aufforderung zur Ucbernahme der Bürgschaftsleistung nicht pünktlicl)e Folge leistet, wird durch die für die Bewachung der Bürger: bestimmte russische Militärwache zwangsweise herbeigcholt.
Es folgert eingehende Bestimmungen über die Ablieferung der Schußwaffen. Auf einem ausführlichen Anschläge vom gleichen Tage werden die erwähnten Bekanntmachungen wiederholt und die Schilderung der Lage Insterburgs vervollständigt. Eine Bürgerwehr mit alleil Befugnissen der bisherigen Polizeibeainten, derer»/ Mitglieder auch die russischen Soldaten auf Ersuchen sofort Hilfe zu leisten haben, wird eingesetzt; das bisherige allgemeine Verbot der Preußischerl Militärbehörde, alkö
holhaltige Getränke zu verkaufen, wird erneut und verschärft. Dann heißt es weiter:
Dagegen erhalten die Inhaber sämtlicher anderer Geschäfte hiermit den strengsten Befehl, sofort und aiwauernd ihre Geschäfte rn der üblichen Zeit offen zu halten. Die nach erfolgter Bekanntmachung der Verfügung weiterhin noch geschlossen Vorgefundener: Läden werden sofort amtlich geöffnet und der Verkauf durch ein Bürgerwehrmitglicd geleitet werden. Die Bürgerwehrmitglieder sind berechtigt und verpflichtet, geeignete und verttauenswürdige Fachleute (Verkäufer und Verkäuferinnen) an ihrer Stelle einzusetzen, die den weiteren Verlauf verantwortlich sortführen müssen. Alle Einnahmen derjenigen Geschäfte aller Art und Gewerbebetriebe, deren Inhaber bis zu der am 24. August, vormittags 11 Uhr, erfolgten Besetzung der Stadt durch die russische Heeresmacht geflüchtet sind, müssen von dem genannten Zeitpunkt ab bis zur Rückkehr der betreffenden Geschäftsinhaber täglich gegen Quittung an die Stadthauptkasse abgeliefert werden. Für die richtige Ablieferung dieser Einnahmen an die Stadlhauptkasse ist einzig und allein derjenige Verkäufer verantwortlich, welcher mit dem Verkauf von dem geflüchteten Geschäftsinhaber oder Mitglied der Bürgertvchr betraut worden ist.
Weitere Einzelheiten fordern die st ä d t i s ch e n Be - amte n und Angestellten auf, ihrem Diensteide getreu ihre Obliegenheiten gewissenhaft.fortznführen, mtb machen Notstandsmaßnahmen bekannt, von denen die hauptsäc^ichste ist, daß „voir morgen friih ab hiA auf weiteres tägÜch von 9 bis 12 Uhr vormittags auf dem Schlachthofe F l e i s ch an die Zivilbevölkerung umsonst abgegeben wird". Die Bekanntmatchlng schließt:
Ich bin überzeugt, daß schon jetzt die Einwohner Insterburgs die Ueberzeugung gewonnen haben, daß es bei gutem Willen gelingen muß, auch unter den jetzigen traurigen Verhältnissen die Ruhe und Ordnung in unserer Stadt aufrechtzuerhalten, wenn jeder Bürger, der es mit seinem Vaterlande und seiner Vaterstadt galt meint, dazu das Seinige beiträgt.
Eine Bekanntmachung vom folgenden Tage teilt mit, daß alle Arbeitswilligen, Männer und Frauen, sofort Beschäftigung gegen tägliche Löhnung durch den städtischen Arbeitsnachweis erhalten, und daß Personen, die die aui der Straße umherlaufenden Hunde einsangen wollen, sofort gegen hohen Lohn gesucht werden. Ein Aufruf vom gleichen Tage fordert alle Bürger, die sich frei-, willig gls Bürgen stellen wollen, aus. sich zwecks Eintragung in eine „alsbald zu veröffentlichende und zum ehrenden Andenken auszubetvahrende Ehrenliste" beim Gouverneur zu melden. Der Tag darauf hebt sehr ernst an. Er bringt einen Kommandanturbefehl, der folgendes besagt:
Rach Anzeige der Kommandantur soll gestern abend aus dem Drengwihscheu Hause in der Bahnhofstraße ein Schuß gefallen sein: instflgedessen befiehlt die Militärkommandantnr folgendes:
1. Fällt noch einmal aus einem Hause ein Schuß, so wird das Haus, fällt ein weiterer Schuß, so werden die Häuser der betrcssen- den Straße und beim dritten Schuß die ganze Stadt in Brand gesteckt.
2. Jede Person ohne Unterschied des Alters mW Geschlechts wird von den russischen Patrouillen gesangengenommen, sobald sie sich nach 8 Uhr abends ans die Straße begibt.
3. Ich verbiete aufs strengste, sich irgendeinem militärisch«: Gebäude oder Magazin zu nähern, ebenso sich von allen sonstigen Häusern, vor welchen militärische Posten ausgestellt sind, möglichst ftrnzuhalten.
Nachdem durch die unentgeltliche Verabfolgung von Fleisch an die unbemittelte Bevölkerung für das Fernbleiben der Not in diesem Punkte gesorgt ist, teilt eine Bekanntmachung des Gouverneurs vom 28. August weiter mit:
Die Beschaffung von Kartoffeln habe ich in der Weise durchgesührt, daß aus einem zum Gutsbezirk P:erag:enen gehörigen Kartoffelfeld vom Sonnabend, dem 29. August cr., ab alle erwachsenen weiblichen Personen mit ihren Kindern vom 10. Lebensjahre ab, jedoch nur aus der Stadt Insterburg, die Erlaubn:s erhalten, sich täglich eine Menge von etwa 5 Liter auszugraben und mitzunehmen. Der Weg bis zu diesem Kartoffelfeld wird durch Mitglieder der Bürgerwehr augezeigt werden, welche auf Ruhe und Ordnung zu halten und insbesondere von mir den Befehl erhalte!: haben, daß niemand ein das Maß von fünf Liter erheblich überschreitendes Quantum mitnehmen darf.
Zuwiderhandlungen werden durch den Ausschluß vom Kartoffelentnahmerecht für drei bis acht Tage bestraft. —


