I
Verordnung ^ "
DefAin'pfuNg der Geschlechtskrankheiten. Vom II. Dez. 1918.
Zur Bekämpfung der Gesckstechtsteankheüen wird verordnet, was fiu-Itjit;
§ 1. Geschlechtskrankheiten int Sinne tiefer Vewrdnung fiub Syphilis, Tripper und Sck-atlker, ohne Rücksicht daraus, an lvelcheu Körperteileti die KrankhcitsersckLitlungeit austrelen.
§ 2. Per sotten, die geschlechtskrank fircO und bei beiten die Gefahr besteht, daß sie ihre Krankheit Wetter verbreiten, kötrnen zwangsweise einem Heilverfahren mtlerworsen, insbesondere in eitt Krankenhaus überführt toerdatt, wenn dies zur wirksamen Verhütung der Ausbreitung der Krankheit erforderlich erschetut. Aerztliche Eingriffe, die mit einer ernsteren Gefahr für Leben oder Gesundheit verbttnden sind, dürfen mit mit Eituvilliamtg des Kranken vorgenommen werden.
Tie Aufbringung der entstehenden Kosten regelt sich nach Landesrecht.
8 3. Wer den Beischlaf ausübt, obwohl er weih oder den Umständen nach annehinen »ms;, das; er an einer mit Ansteckungsgefahr verbundenen Gejchleckstskrankheit leidet, wird mit Gefängnis' bis zu drei Jahren bestraft, sofern nicht nach dem attgiemeüuatt Strafgesetz eine l-ärtere Strafe eintrilt.
Tie Verfolgung tritt, soweit es sich um Ehegatten und Verlobte handelt, ttur auf Antrag eüt.
Tie Strafverfolgung verzährt in sechs Monaten.
8 4. Wer eine Person, die an einer mit Ansteckungsgefahr verbundenen Geschlechtskrankheit leidet, ärztlich untersucht oder behandelt, soll sie über Art und Anftecknngssähigkeit der Kranklteit sowie über die Strafbarkeit der int 8 3 bezeichntet en Handlung belehren.
Berlin, sden 11. Tezember 1918.
Die Reichsrogierung.
E b e r t. H a a s e.
Ter Staatssekretär des Junem, vr. P reu ß. >
Be Ir.: Bekämpfung der Geschlechtskrattfhlüten.
An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden, Polizeiamt Gießen und Gendarmerie des
KrciseS.
Sie uralten für geeignete Verbreitung vorstehender Bekannt- vtachuug besorgt sein, insbesondere auch die in Ihrer Gemeinde ansässigen Aerzte, Gemeindeschwestern, Krautenschireitern, Ztzrankeu- bassen in Kenuttns setzen und ittsbesondere jedem Kttrpfu scher tum Mtgegemoirkett. Zuwiderhandlungen sind zur Mrzeige zu bringen» Gießen, den 24. Dezember 1918.
Kreisamt Gießen. ^
- r I. V.: Lanaermann. _
Bekanntmachung.
Betr.: Temobilmachung: hier: Arbeitsvermittlung.
Der Temiobilmachiuugsausschuß Gießett-Lcmd hat in seiner Sitzung vom 27. Dezember 1918 beschlosiett:
I. 1. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, jede Arbeiterentl.rssnng ' .. 8 Tage vor Eintritt dem zuständigen Arbeitsnachtreis anzu»
zeigen. Die Anzeige muß Nanten, Alter, Wohnort und bisherige Beschäftigrmgsart des zu Entlastondeit enthalten.
L. Will ein Arbeitgeber 10 oder mehr Arbeiter ans einmal entlassen, so muß er hiervon 10 Tage vor der Entlassung dem fite den Sitz des lBetriebs zuständigen Demo brlm acht ngs- ausschuß Anzeige erstetteit, Angaben wie unter 1 H. Tte Anvrdnitng tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung m Kraft.
G i e ß e n, den 30. Dezember 1918.
^ Der Vorsitzende desl TemobilmachungsanSschnsses Gießep-Land^ Langermann.
Un die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
^ Sie Mollen vmAeherÜMk Beschluß ortsüAich bckanntmack^n, tnsbejondere den Betriebs rnhabern Mitteilen.
G ie ße n, teu 30. Tezntiber 1918.
. Ter Vorsitzende des DeinobiltnachtmgsanssckMsses Gießen-Land.
__ Lang er mann.
.«ln den Oberbürgermeister ,u Gießen und die Bürger-
i mnstereien der Lairdgemcjudi'li des Kreises.
?lnstehen des Arbeiter- und Bauernrates teilen wir Ihnen v^n ü . beL \ bie Gemeindeverwaltung
fSIIJSte - Bürgermefftern Schwierigkeitett bereitet »oerderr. Ein weas Dtenftgeschäfte des Bürgermeisters soll keines-
Ordern die Tätigkeit der Arbeiter- und Banern- ^brstreckt stch nach Angabe dreier Rate lediglich auf eine Kon-
Ä,iS„S L SSÄtfefä teffiar ex&us
„ „Kosten, bie im Geschäftsbereich eines örtlichen Soldatenrats
km Interesse ■ Wc Gemeinde entstehen, sind nach Bestimmung tot Soldatem.üte von der betr. Gemeinde zu träges Gteven, den 23. Dezent der 1918.
Kreisantt Gießen.
__ J . B.: Welcher. _
Wirtschaftsrechnung de» hessischen Volksrate».
A. « ;
Bis z-nm hettttgen Tage fiitb seit Bestehen des Hessischen A» beiter- Bainwtt- uttd Svldatenrates bzw. Hessisck)en Volksrates an L>er>oattimgv8ostett — vorläufig zu Laiten der Staatskasse — aus^
Mk. 22076,94
te^ahlt worden Nämlich: ,
I. Vergütungen an Funktionäre und Delegierte (zumeist im November gezaMt) lt. öfseittlich bei chlo, sener Gebühren-Ordnuttg, gebilligt vom Staatsmrnisterütm Mk. 15 265 83
II Bureau -H il fsper soual (8 Personen) itn Novbr.
III. Bureau ko statt
IV. Vorlagen (Temobilmachtmgsarbeiten, vorüber-^ gehende Verstärkung der Bürgeiwehr durch vre (Bestellung voii Sicherheitspvsten uttd Aus-,
TT Ar ^itrchteheude Truppenteile» Mk. 1256,37
V. Betriebs-Vocschnpe au örtliche Volksräte und
dte hcistscheti Tetegiertett zur Reichskotistrenz Mk. 4 050 —
Mk.
Mk.
1061,94' 452,8Q
Sa. Mk. 22 076.94
Einen Teil dieser Ansgabett wcrdett öftentliche “
Kassen zu ersetzen haben.
6.
Unterhaltung des .Krafiiiragenparks ein- ' schließlich Holm- und Betriebsstoff-Ausgaben er** furberte bisher Mk 7 995 '45
Ä ^ ir Forderunsen für geßcllte Krafswnqen, die RechwmgSlcgnng erfolgt in der nächsten
Tarmstedt, dm 16. Dezember 1918.
Der Vorsitzende des Finauzausschusses:
Bastian.
Bekanntmachung.
Betr.: Berbranchsregelung der in die öffetttliche Bewirtschaftung genommenen Nährmittel: hier: Bezug der bestellten Näht>
w wird seitens der Kleinhändler darüber Klage geführt, daß
Ul ter Si tberen Nährmitteln aus die ausgerufetten Marken entfallenden Mengen „Sups.wn" von ben Bestellern nicht abgenom- men werden, so daß den Klertthändlern daraus ein nicht unerhed- lrcher Schaden erwächst.
Wtr bestimmen daher, daß seitens der Kleinhändler die auf die aufgerufenen Marken entfallenden Nährmittel an die Besteller nur A^dlu^gabe gelangen dürfm, meittt gleichzeitig auch die mtf
u tC ^ tni r7 ? r ^r' n bnlfcülenden Mengen „Suppen" von den Bestellern restlos bezogen tverden.
Rückgabe vmtbestellte-n Nährmitteln durch die Klein- geschlossen ble Großhandelsveretnigung zu Gießen ist auK.
Den Bürgermeistereien der Landgenteinden des Kreises wird öffentttchetr Bekanntmachung sofort ortsüblich zu ver>
Gießen, den 19. Dezember 1918.
Kreisamt Gießen.
. I. V.: Or. Siegert.
Bekanntmachung.
In der Zeit von: 1.—15. Dez. 1918 wurden in hiesiger Stadt gefunden: 1 Kinderkragen, 1 Rosenkranz: verloren: 1 Brieftasche >nut Militärpapieren und zirka 200 Mk Paluerge^ Jnlullt tt silberne Tamemthr mit Motiogramni auf dem Ruckdeckel P. K, 32 Mk. in Papier, 1 Dortemornrnte mit 20 Mk. 1 Fahrkarte^2. Klasse GÄLgÄL uL ^marken ^ulMlt. 1 schwarzledeEs Portetnonnaie mit 40 f Wf 9 lmtgltckie Tamenhandtasche mit
sO Mk., Sckstnlsel Vtsttenkarte und Dascheittnch Inhalt, L mit 15 Mk., 1 Stndentmm.s- 1 ^iorre), Eumruch und Briefmarken Inlett,
1 goldene Tamenuhr mit Lederriemen und Armband W Mark in^PterE bünm Lederlasche, Inhalt zirka 190
- Tie Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände be- lieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend ztt machen.
^te Aoholung der gefundenen Gegenftättde kann an jedem Wochentag von 11—12 Uhr vormittags und 4—5 Uhr nachmittags bei der Unterzeichneten Behörde, Zimmer Nr. 1, erfolgen,
Gießeit. den 15. Tezeinber 1918.
Polizeiamt Gießen.
I. .A.: Pfeffer.


