Bekanntmachung.
öctr.*! Bvdcnleder für Minderbemittelte.
D-urch den Staatskonnnissar für wirtschaftliche Demobilmachung in Heffen. Herrn Oberregierungs rat Matthias, ivurde Nns eine gewisse Menge Sohlleder zur Äusstabe an b« Minderbemittelten Hessens zur Verfügung gestalt. Als Minderbemittelt» halien zu geltest alle diejenigen Personen, die nicht nrehr «ckS 1200 Mk. Entkommen versteuern, in den Städten über 10000 Einwohnern nicht mehr als 15M Mk.
In erster Linie sind Kriegsteilnehmer und insbesondere die Acute von der Frrmt zu berücksichtigen.
Es kann ^miächst pro Kopf des Empfänger- sowie seiner Fa- NM renan gehörigen je ein Paar Halbsohlen nebst Fleck ausgegeben Werden. Die Ausgabe erfolgt nach dem früher schon als twrteilhaft Qlsproüierten System nur unmittelbar an den Schuhmacher, der das Besohlen der Schuhe vornehmen soll und der auf dem Bezugsschein genannt sein muß.
Den Bürgermeistereien der Landgemeinden de- Kreises wird empfohlen, die Ihnen zugegan-
g enen Bezugs scheine möglichst rasch an die miltder- emittelte Bevölkerung zu verteilen.
Gießen, den 23. D^ember 1918.
Kreisamt Gießen.
._I. B.i vr. Siegerl.
^^anntmachung.
Betr.: Die Maß- und Gewichts Polizei und die Durchführung der Nacheichung in der Stadt Gießen im Jahre 1919
Dir in ztveljähriZer Wiederkehr gesetzlich vorgeschriebene Nach- nch>uug ber rm eichpflichtigen Verkehr befindlichen Meßgeräte (d s. Langen- und Flüssigkeitsmaßc, Meßwerkzeuge für Flüssigkeiten, Lohtmaße, Gewichte und transportable Handelswagen bis ausschließlich 8000 Kilogramm) soll in der Stadt Gießen dem- nar^t beginnen und nach dem untenstehenden Vertellungsplan durchgeführt werden. Eichpflichtig sind alle diese Meßgeräte nicht Nur rm öffentlichen Verkehr, sondern Mich im Handelsverkehr, der nicht in offenen Verkaufsstellen svattfüidet, sowie Meßgeräte rn fabrikmäßigen Betrieben, die zur Er-, mrttlung des Arbeitslohnes dienen. Die Besitzer haben die Mcß- M.äte, auch wenn sie schon geeicht und noch richtig sind, dem Eick>amt Gießen vorznlegem Tie Nacheichruig macht den Besitzern Nur unerl-ebliche Kosten, sofern nicht Reparaturen nötig sind. Becm Eichamt werden Reparaturen nicht mehr ausgcführt. Es muß den Beteiligten überlassen bleiben, sie anderweit bei geeigneten! Fachleuten aus führen -u lassen.
Die Gegenstände sind in gereinigtem Zustande einzu- tvfern. Jeder Einliefercr hat dem Eichamt zur Vermeidung von, Verlusten und Verwechslungen ein mit seinem Namen versehenes Stückverzeichnis mit einzureichen. (Vordrucke sind beim Eichamt kostenlos erhältlich.) Die Rückgabe erfolgt gegen Bar- Kahl ung der fälligen Eichgebühr.
Um ^ne gleichmäßige und nasche Abwicklung des Nach- ttchungsgechafts zu erzielen, werden hierfür folgende Zeiten faft. ersetzt:
1. Bezirk vom 14. bis 23. Januar 1919,
2. Bezirk vom 4. bis 11. Februar 1919,
8. Bezirk vom 13. bis 20. Februar 1919,
4. Bezirk vom 24. bis 27. Februar 1919,
b. Bezirk vom 1. bis 3. und 5. bis 14. März 1919,
'6. Bezirk vom 18. bis 25. März 1919.
Jv gleicher Reib«ifolge und angemessenem Abstande wird k«e polizeiliche Maß- und Gewichtsrevision statt- stnden.
Beteiligten wird empfohlen, die den einzelnen Bezirken »u^teuten Fristen zu benutzen und die Gegenstände tunlichst zu lAnfang der ert^elnen Zeitabschnitte, und zwar an den Vormittages ttnzulrefern: Mchteinhalten der Fristen hat verzögerte Abferti- Kur Folge. Meßgeräte, die wegen ihrer Größe oder Be- festigmig am Aufstellungsort oder aus ähnlichen Grmrden nicht vnn Eickfamt gebracht werden können, werden auf Antrag an wrem Aufstellungsort nachgeeicht. Hierfür sind folgende Tage in glhusstcht geriommen:
££ den 1., 2. und 3. Bezirk der 27. Januar imd 26. Februar,
Kr den 4., 5. und 6. Bezirk der 26. und 27. März
Außer den vorgenannten Gegenständen bedürfen bis längstens »1. Dezember 1919 mich noch folgende der Nacheichung-
a) die dem faßweisen Verkauf dienenden Bierfässer, die nicht das Jahreszeichen 18 oder 19 tragen:
b) die dem faßweisen Verkauf dienenden Wein- und Obstwem- fässer die nicht das Jahreszeichen 17, 18 oder 19 tragen:
c) alle festsundameirtierlen Wagen und alle diejenigen van rmchr als 3000 kg höchster Tragkraft, die nicht das Jahres
^ zerchen 17, 18 oder 19 tragen.
Greßen, den 29. Dezember 1918.
__ Das Polizciamt. Gebhardt.
~ Bcianntmachuna
betr. die Entrichtung der Umsatzftencr für das Kalenderjahr 1918.
™ Grund des 8 51 der Ausführungsbestimmungen zum vmlavsteuergesetze werden die zur Entrichtung der Umsatzsteuer '
berMnisteten gewerbetreibendeir Personen, Gesellschaften und sbm Per-oncnvercinigungen dar Finan^amtSbezirke ^Umsatzsteuer* äm«r) Gießen, Butzbach, Grünberg und Hungen wtf ge fordert, die vorgeschriebeneii Erttärrmg-en über den Gesamtbetrag der sieuem Tflichtigm Entgelte vom 1, August bis 31_ Dezember 1918 biZ päresren- Ende Januar 1919 dem rmteiHk-ichneren Umsatzsteuer«-^ chrifllich ern^urerchen oder die echnderlichcn Angaben an %mtjM hUe mündlich w machen.
Als steuerpflichtiger Gewerbebetrieb gilt auch der Betrieb d-r Land- und Forstwirtschaft, der Bichzatchst. der Fischerei und deS Gartenbaues, sowie der Bergwerkbetricb. Die Absicht der Gewinn- erzv4ung ist nicht Voraussetzung für das Voll regen eines Getverbe- betriebs im Srnne des Umfatzsteuer.fesetzeS. Angehörige freier Berufe (Aer^te, Rechtsanfvälte, Künstler ufw.) find.nicht steuer- Vflcchttg Die Steuer unrd auch erhoben, wenn und soweit di« stcuerpflrchtig'n Personen uftv. Gegenstände aus dem eigenen Be- trrebe zum Selbsiig'brauch oder -verbrauch entnehmen. Als Entgelt gilt rm letzteren Falle der Betrag, der am Orte und zur Zeit dev Entnahme von Wiederverkäufern gezahlt zu werden pflegt.
Bon der allgemeinen Umsatzsteuer nach dem.Satze von 5 vorn Taufend .sind diejenigen Personen ufw. befreit, bei denen die Gesamtheit der Entgelte in einem Kalenderjahre nickst mehr als 3lXX) Mark beträgt. Sie sind daher zur Einreichung einer Er- klärung nrcht verpflichtet. Eine Mitteilung an das Umsatzsteuer- autt über die in Arrfpruch gerrormnene Steuerfreiheit ist jedoch erwünscht.
Für die Lieferung von Luxusgegensländen besteht keine derartige Befttnunig.
Die Nichsemreichung der Erklärinrg zieht eure Ordnungsstrafe ors zu 150 Mk. nach ftd*
Das Umsatzstnrergesetz bll>roht denjenigen, der über den Betrag der Ent^llte nniientlich unrichtige Angaben mackst und vorsätzlich
die Umsatzsteuer Unterzieht oder einen 'ihm' nickst'' gebühre itbcrl
Geldstrafe biß zum 20 fackln
Steuervorteil erschleicht, mit einer ^ w W... ^ Betrag' der gefährdeten oder hirrterzogenen Steuer Kann dieser! Ueuerbetrag nickst festfe stellt woll-m, so tritt Geldsttafe von 100 Mk. brs 100 000 Mk. ein. Der Versuch ist strafbar
Zur Einreichung der schrifllichen Erklärung sind Vordrucke zu verw^lden. Sie können bei dem nnterzeickxneten Umsatzsteuer-. amte bzw. der Bürgerin^ ixrei des Wvhclortes kostenlos eirtnominen werden.
. Steuerpflichtige sind zur Anmeldung der Eirtgelte verpflichtet, aucp wmn ihnen Vordrucke M ellvr Erklärurlg ni^ zuae- gangen sind.
^ Erklärung kann im übrigen durch nötigeirfalls
zu fmedellMerrde Geldstrafen erzwungen werden, unbeschadet der Belüg;', rs lces Umsatzsteuevamts. die Vermrlaguirg auf Grund 1 chätzungswerser Ermittlung vorzunehinen. 10231V
Gießen, Butzbach, Grünberg, Hungen,
den 30. Dezember 1918.
Tie Umsatzsteuerämter.
_I D.: Franz. Flath. Wenzel. May.
Dienftttachrichten de» Kreisamt» Gießen.
Betr.: Wiederherstellung des Wormser Domes: hier die Beschafl. fnng weiterer Baumittel durch eine Lotterie Als Ziehungstermin der 3. Reilfe der Wormser Dombaw- Lo tterie ist der 5. März 1919 festg esetzt worden.
Zur Enthebung von NeujahrSglirckwünschcn
^ ^ ^ alugen für die
Elisabeth -K leinkinderfchrrle
„ Gaben ein von:
unl) Hauptmann Moeller und Frau, Adolf Ftstber und Frau Pfarrer BechtolSheimer und Frau, Edgar Borrmann. Hermann Zülch und Fra -, Weichem ßeller Bechloch und Frau, Karl Fetser und Frau, Frau Lehrer Hübner, Frau Kommerzienrat Henlinennädt/'F-a« brikant Karl Hanbach und Frau, Frau Adolf Möller Km., ^ottsekreiär NicklnS und Familie, Universilälösorstgärtner
t. R. Dörmer, ^chlchmachermeister Hetz u. Faniilie, Buch« Haller Arno Hirsch, Fabrikant Engen Kaufsnumn und vamilie, SparkassenkontroÜeur Haas u. Familie. Stadt« verordneten Heinrich Winn und Familie, Frau Fabrikant Bänninger, Geheimen Kommerzienrat Heichelheim. Hvf- llesernnt Wilhelm Rudolph und Frau, Ernst Rremann u. Frau, Adolph Fischer und Familie, Kaufmann LouiS Wolfs und Familie, Wilhelm Moeser.t
Allen Spendern herzlichsten Dank!
_ Für den Borstand: Bechtolsbeimer. 102640
ZUknthebNgMKciijliljttglrjlkiör'iilsijjerl
spendeten Olaben: Frau Nassaller, L. Benner, Ed. Krumrn, Georg Becker u. Frau, Karl Hahn u. Frau, Willi Hahn
u. Frau, Familie Heinrich Winn. Wcttzbtnder Schmall, Julius Schulhof u. Frau, Apotheker Dorilberger u. Frau, Kommerzienrat A. fst'oll. Frau El. Plant, ^andgerichtSrat NeiienHagem L. Fuhr, Wtlh. Möstr, Frau Kanzleirnt Jäger.
Für den Vorstand der Zikeinkinder-Vcwal-ranstalt:
Aus selb, Pfarrer. I0203V
ZwillingSrunddruck der Brühl'lchen Un'v.°Buch- und Steindruckerei. R. Lange. Gießen.


