Nr. 138 IS. Dezember 1018
KrelsMött für dm Kreis Sietzen.
InhaltS-Ueberftcht: 2luigehobene Vorjchristen. — Demobilmachung. — Landeswah konimtssar. - Wandergewerbescheine. — Gewerbe-
Legitimationskarten. — Wahlen zur veriafsungqebenden Volkskammer.
Bekanntmachung. .
Im Anschluß an »keine Bekanntmachung vorn 27. v. M. — abgedruckt in der „Darmstädter Zeitung" vom 27. v. M., Nr. 278 — letzter Msatz wird ergänzend bekannt gemacht, daß infolge der Auf-' Hebung der Wumbabcwirtscl^ftung von Werkzengmaschinon folgende Kor-schriften aufgehoben sind:
ibetr.: Regelmrg des Handels mit Werkzenginascknnen durch Beschlagnahme, Meldepflicht urrd PreisilberwachungD, vom 15. September 1916;
betr : Bestandserhebung von Werkzeugmaschinen vom 21. November 1916;
betr : Bestvndserhebung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten vom 1. Februar 1917;
betr.: Beschlagnahme und Bestandserhebung fiijr elektrische Maschinen. Transformatoren und Apparate vom 15. Juni 1917;
betr.: Beschlagnahme und Bestandserhebung von Lokomobilen vom 20. Juni 1917.
Sämtliche aus Grund obiger BeKrirntmachung erlassenen An vrlnrungen und Verfügungen, unter Berücksichtigung der Ltusuahme, »rter Anmerkung *), werden gleichfalls außer Kraft gesetzt.
Durch besondere Urkunden belegte Einzelbeschlagnahmen und Enteignungen von Gegenständen, welche zum Bereich vorstehend «ufgehobener Bebrmrtmachungen gehören, bleiben in Kraft. Darmstadt, den 3. Dezember 1918.
Der Staatskom missa r für die wirtschaftliche Demobilmachung in Hessen.
Matthias.
*) Als Ausnahmen hiervon bleiben die Richtlinien über die Nveisbildung von Werkzeugmaschinen bis auf weiteres bestehen.
Der Stacftskommissar für die wrrt-
schaftliche Demobilmachung.
Au va. D. K. 283
Bekanntmachung.
Im Auftrag des Reichsamts für rmrtschastliche Demobil- MLchrmg hebe ich für die vom Feind besetzten und zu besetzenden^ Gebiete alle Bestimmungen über Beschlagnahme von Leder, Häuten mch Fellen auf. Die Höchstpreise bleiben bestehen.
In der neutralen Zone und dem übrigen Gebiet bleiben alle Bestimmungen jener Art in Wirksamkeft.
Darmsdadt, den 7. Dezember 1918.
Der Staatskommissar für wirtschaftliche Demobilmachung. _ Matthias.
Bekanntmachung.
Wir haben auf Grund des Artikels 15 bei; Verordnung über die Wahlen zur verfassunggebenden Volkskammer der Republik Hessen >nn 3. Dezember 1918 den Geheimen Legationsrat Dr. Neid- >art tu Darmstadt (StaatSwinisterium, Neckarstraße 7) zum lmrssar ernannt.
Darmstadt, der: 5. Dezember 1918.
Stau ts m i ni sterium.
Ulrich.
- Nr. St. M. 12 930. Darmstadt, 6. Dezember 1918. etr.«: Die Wahlen zur verfassunggebenden Volkskammer der Republik Hessen.
Das StaittSministerium an die Kreisämter.
Wir beauftrageil Sie, vorstehende Bebrnntmachung in den für Ge amtlichen B^airntmachimgen bestimmten Blättern bekannt- Wgeben.
_ Ulrich. _
Bet r.'/Tv Ausstellung von Waitdergewerbescheinen.
«n die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises mrd das Polizeiamt Gießen.
Ta nach ß 60 der Gewerbeordnung' die Wandevgcwerbescheine Gr die Tauer des Kalenderjahres zu erteileii sind, wollen Sic alte Personen, welche den Gewerbebetrib im Jahre 1919 forl- «sctz-n oder zu beginnen beabsickftigen, durch wiederlwlt ortsübliche Bekanntmachung aufsvrdern, ihve Anträge auf Erteilung emcs Wandergewerbescl>eines jetzt schon, und zwar so zeitig -u daß sie zu Anfang, des nächsten Jahres im Besitze der me sein kömveil. Tie eingehenden Anträge sind uns unter rtzung des Vorgeschriebeiven Formulars, auf.velcheui am 5stopfe Jahr, für welches der Schein l»ogchrt tvird. anzugebeir ist ggift vorzulogen.
Alte, schon gebrauchte Wandergewerbescheine sriudnicht mit vorzulegen.
. der gestellten Fra-pm ist von Ihnen so
Mvgeyenv zu voll-zrehen, daß Rückfragen Uw dmirft Verzöger, liegetH
m der Ausstellung vermiederr werden. Eine Beantnwrtung wie „unbekannt" hrtt zu uivterbleiben, es sind vielmehr die erfordere liehen Ermittelimgen voii Ihnen vorzunehmen.
Ten Anträgen auf Vertreibung von Drucksck^iften ist ein Ber- zeichuiS derselben in doppelter Ausfertigung oeizufilgen.
Ntvch der Beöanntmack>rmg des Reichskanzlers vom 4. MärÄ 1912 — Reichs-Gesetzblatt Seite 189 ft. — ist in die Mauder- gewerbescheine eine Photographie des Inhabers ernMlkteben. Wiv verweisen auf unser Ausschreiben vom 12. Oktober 1912 (Kreis- blakt Nr. 80\ Tie Photogragchie ist in Visitenkartenformat unmif- gezogeli bei Stellung des Mitracss auf Ausstellung eines Wander- gewerbescheines beizubringen. Sie muß ähnlich Ulü> gut erkennbap sein, eine Kopsgröße von mindestens 1.5 Zentimeter haben und darf in der Regel nicht älter (als 5 Jähve sein. Sie ist zu er-, neuern, tvenn in dem AtBsehen des ^Getverbetreibenden eine wesent- . lichie Veränderung erngetvcteu ist.
Bei gemeinsamen Wandergewerbescheinen genügt die Photon stmphie des Unternehmers, wenn ein Unternehmer nicht oort>rudenl rst, die eines Mitgliedes.
Auf der Rückseite der Photographie ist die Persönlichkeit des! Antragstellers sofort genau zu oermerten, damit Verwechselungen vermieden tverden.
, Gleichzeitig machen wir Sie nochmals besonders auf die Vorschriften des 88 82 ff. der Msführmrgsvervrtmuug zur Gewerben ovduung vom 20. März 1912 (Regierungsblatt Seite 48 ff.) aufmerksam. Anträge auf Erteilung von Waudergetverbescheinen sind nach Regierungsblatt 1912 Seite 131 zu behandeln und die Verhältnisse, insbesoiideve die gestellten Fragen wegen etwaiger Bestrafungen des Antragstellers imd der Begleiter gewissenhaft und! erschöpfend zu beantworten. Die Personalbeschreibung fft, wo dies! vlme besondere Weitläufigkeiten ausführbar ist, stets durch persönlich,e Vernehmung festzustcklen.
Hat der Antragsteller erst im laufenden Jahre seinen Wohnsitz in Ihrer Gemeinde ge:vommen, so ist, sofern nach Lage der Sache die Möglichkeit mißbräuchlicher Berwnrdung des Wandergewerbe- scheim,s nicht ausgeschlossen erscheint, durch Nachfrage bei dev Polizeibehörde des früheren Wohnorts festzu stellen, ob dem Antragsteller bereits eül Wmtdergeiv-eÄieschein erteilt war.
Wegen der vorher zu regelnden Krankenversicherimg der im Wandei gcwerbe besck)äftig1en Personen machen wir Sie darauf aufmerksam, daß alle Wandergewerbetreibenden die tit ihren Betrieben Beschäftigten und soweit sie von ihnen von Ort zu Ort mit, geführt werden sollen, bei den zriständigen Kvantenkrssen vop Beantragung des Wandergeiverbescheins als Mitglied anzunreldon haberi. _
Die Formulare zur Berichterstattung sind bei W. Klee, tzk. Balser, Ä. Klein in Gießelv, sowie Trnckeveibesitzer Robert irr Grünb^ng erlmltlich.
Zmn SclFlusse weiserr wir iviederholt darauf hin, daß die ans- gefertigtell .Wandcrgewerbescheine von uns an die Finanzämtev abgegeben und von diesen nach Verwendung des Urkunden- steiupels inch nach Regelung der Wairdergewerbesteuerfrage an die Gewerbetreibenden aus gehändigt werden. Letztere si ird bei Ent- gogelniahwe der Anträge hierauf besonders mrfnverksam zu mack-en! mrd zu bedeuten, daß ihrren durch das für ihren Wohn- und Aufenthaltsort zuständige Fmanzamt besoildere Nachricht zur Abholung des ausgefertigten Wmrdergewerbescheines zugehen wird. An uns ist deshalb auch die Stempelabgabe für Wandergewerbe- scherne rmch Tarif-Nr. 90 des Urkundenstcwpelgesetzes nicht ein- zuscuden.
Gießen, den 25. November 1918.
Kreisamt Gießen.
Dr. Usinger. •
S c t r.: «Gewerbe-Leaitimatiousterten.
An die BÄrgermeislereien der Landgemeinden des Kreises und das Polizeiamt Gießen.
Wer u<lch 8 44 bet Gewetbsordlrung Warenbestellungen aufsucht oder Waren ankauft, bedarf hierzu einer Legitimationskartel welche nach 8 44a der Gew.-Ord. für die Dauer des Kalerrdevi whre^.erteilt wird. Sie wollen die Jntereffenten, welche ihrenj §^M,^?beErieb im Jahre 1919 fvrtzusetzen oder zu beginnen beabsichtigen, durch wiederholte ortsübliche Bekcomtmochung ante fordern, ihre Anträae auf Erteilung der Legitimationskarte beii JMen letzt schon und so zeitig zu stellen, daß sie uz Anfang des nfl c f)iten Jahres im Besitz der erforderlichen Legitunationskartenj sein können. Die Anträge wollen Sie uns, unter Bermtzung dech von uns durch Ausschreiben vom 25. Januar 1906 — Amtsblatt ohne Nummer — vorgeschriebenen Formulars, baldigst vvrlegeu, <8n* Grffcattimfl des Berichtes ist die Bürgermeisterei des Nrcderlaffungsortes der Firma zustchtdig, in Giestm da» Polizeiamt.


