Jt, 134 S. Dezember 1918
Kreisblatt für den Kreis Giehen.
Inhalts - Nebcrficht: Erwerbslosenfürsorge. — Wandergewerbescheine. — Brennstoffversorgung.— Legttimalionspaviere. - Pferde- Versteigerung. — Demobilmachung. — Arbeiterschutz. — Fleischverbrauch. — Runkelrüben« — Grünkohl und Dauerweißkohl.
Betr.: Verordnung über Erwerbslosenfürsovge.
An den Obrrbürgermeistrr sxi Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Nach der Bevordnung des Reichsamts für die .virtschaftliche Txünv bil machmg vorn 13. d. M. über Erwerbslosenfürchrge (RGBl. Seile 1305) sind die Genr-eirrden verpflichtet, eine Fürsorge für Erwerbslose einzinrichten, die nid# den Cl^avakter der Armenpflege «rnehinen darf. Don dem Gesamtaufwand für diese Erwerbslosen-, türsorge werden den Gemeinden- oder, wenn sich mehrere Ge- «jeindon zu einem Verbände vereinigt haben, diesem Gemeindever- bande — vom Nieich 6 /u vnd von dem Bundesstaat k / x2 — ersetzt. Die Gemeinden haben die restlichen Vir zu tragen.
Wir weisen Sie auf die Ihnen nach der Verordnung obliegen- tzsr Pflich-ten hin, insbesondere ist &ozgz zu tragen, dag alsball> örtliche Fürsorgoausschüsse (§ 13) gebildet ivecden.
auf Erstattung der Kosten sowie Anträge auf Be- 8»t«mg von ^Unterstützungen sind für ieden Monat bis zum *5. ™ folgenden Monats bei dem Hessischen LandeSwirtsckxrfts» ww Arbeilsantt in Tarmstadt einzn reichen Ein Muster des l#erbei k veiloendenden Fornullai's folgt nadLüehend. Zollten Gemeinden ^orschüise (g 16 Abs. 2) nötig haben, so sind die Anforderungen »nS vorzulegen, worauf das Weitere veranlaß- wird.
Eie Len. den 23. November 1918.
Kreis amt Gießen^
Dr. Usinger.
Must er
•tmt AuSfchreiben vom 20. November 1918 Nr. M. b. I. m. 28 246,
6rei». Monat.l»l ..
Antrag
._auf ReichSbeihiUe zur Erwerbslofenlürsorge.
Beihilfe wird beantrag! für die
Gemeinde
GeiaintaltUvaud
Beschluß des Ministeriums
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Bare (Jr- werbSlosen- unterstützung
Mk.
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Sonstiger Ar (Sachleistung der Berord
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lfwnnd en § V >ungi Be- lrag Ms.
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Spalte & und b zu- sam- men Mt.
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- — wu vginocrveiaienren
fta dt« Bürgermkisterrien der LanSgemciiwen d«s KrUses und das Polizeiamt Gießen.
utr die Wmchevgewerbescheine
2? ffL? des Kalenderwhves m erteilen sind, wollen Sie deismibn- welche den Geiverbebetrib im Jahre 1919 fort- «SuL 21 ^P*™** 1 beabsichtigen, durch wiederholt orts- aufsvrdern, ihve Aiüräge aus Erteilung «tnes Wandergewerbeschrnes jetzt schon, und zivar so zeitig M vdlm, daß s « VU Anfang des nächsten Jahves im Beuche der ^.»rne fern können Tre erngelienden Anträge siich uns^miter ^ vvr^ddMeb^ Formulars, auf .velchm am Kopfe
nnb}\ t A, f ^^ 9 o%V«u9 ‘n® anbtr9eft,et6t ^ tiIie
Beantwortung der gestellten Fragen ist von Ihnen so » Rüch'raaen wvddanrü Verzöge^ngeiH
*j£L ^M luno vermieden »waten. Eine BerrnttvvrUcn^e
^rWßaiim: ^ zu unterbleiben, es sbrd vielnrehr XfcS- 3 hne n vorzunehmen.
Bertvclbmlg- von DrucksclEen ist ein Der- doppelter Ausfertigung berzufügem Ml2^^ ^ Reichskanzlers oom 4. März
Ncichö-Gesetzblatt eale 169 ff. — ist at die 23 a nher? x^bescheme eure Phochgrapl-ie des Inhabers ^ukeb^Wr^ Äx wr.ier -btsichv.nlvn vom 12. Oktober 1912 (Kreis- ttalt chr 60X Tu Pl)0tograp!-ie ist in Disiteiiürrtenformat unauk- Azoren bel r^ell'.uig des Antrags auf Ausstellung eines Hm.vr
Q ™ba föWÄgTß ilÄ^sL % bC " und
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^ WKtofa&n Mrudc^-werbesch^hren genügt die Photo-,
goaphie deS Untern-chmers, wenn ein Unternehnrer nicht oorhand-enl ist, die eines Mitgliedes.
Auf der Rückseite der Photographie ist die Persönlichkeit deS Antragstellers sofort genau zu oermerÄm, damit Benveckss, lurrgen vermieden werden.
Gleidiyeitig machen wir Sie nochmals besonders auf die Vor-, schriften des 62 ff. der ?Iusfül/ru7rgsvervrdml7rg zur Gewerbep ovdnung vom 20. Mürz 1912 (Regierungsblatt Seite 48 ff.) auf>^ merksam. Anträge auf Erteilmrg von Wänderge!>verbesd>einen sind tiach Regierungsblatt 1912 Seide 131 zu belMitxdn und die Ver>^ Mtnisse, insbesondere die gesdellten Fragen wegen etwaiger Be-, strafnngen des Antragstellers mrd der Begleiter gewissenhaft und ersdöpsend zu beantworten. Tie Personalbesd-reibung ist. ivo dies ohne besonder,' Weitläufig-Küten ausführbar ist, stets durch persona lrche Vernelinrung festtzusdcllen.
Hat der 2lntragsteller erst im laufenden Jahre seinen Wohnsitz in Ihrer Gemeinde genommen, so ist. sofern nach Lage der Sache vre Möglichkleü mißbräudilicher Verwendung des Wandergewerbe-, [djrh\.f nid# ausaeschossen erscheint, durch Nachfva«ie bei der Polizeibehörde des miheven Wohnorts sestJustellen, ob dem Antrag, steller l>ereits ein Waridergewerbeschern erteilt war.
Wegen der vorl-er zu regelnden Krankenoenicherung der iul Wandergewerbe besä#iftigten Personen machen wir Sie daraus aufmert^am. daß alle Wandergeioerbetreibeuden die in ihren Be- trieben Beschäftigten und sorveil sie von ihnen von Ort zu Ort mit- N'führt ^verden soNen. bei den ruständigen Krankenkassen vor B'-vntvagung des Wandergaoerbescherns als Mitglied anzunvelden haben.
Tie Formulare zur Berichterstattung sind bei W. Klee. E. Balser, A. Klein in Gießen, sowie Trucbereibesitzer Robert itt Grünberg ^erliül tlich
Zum Zchiadsk weisen wir wicdechokt darauf ^hrn. daß die aus^ grs.-rtichen Wandcngewerdescheine von uns an die Finanzämter abgXieben und von diesen nach Verwendung des llrkunüew, wrnpels und nach Regelung der Mandergen-erdesteuerfrage an die Gewerbetreibenden ausgelxrndigt werden. Letztere sind bei EntH gagennahwe der Anträge hierauf besonders aufmerksam zu maefcit Ard zu bedeuten, daß ihnen durch das für ihren Wohn- imb Aufenthaltsort zuständige FiTurnzarnt besondere Nachrich# zur 2kb-, bolung des ausgefertigten Wandergewerbesch.rnes zugehen wird. «NU n s tjt deshalb auch die S-ternpelabgabe für Wandergewerben scheine nach Tarif-Nr. 90 des Urkundenstxmpelgesetzes nick# einn hufenden.
Gießen, den 25. November 1918.
Kreisamt Gießen.
Or. U s i n g e r.
Bekanntmachung.
Betr«: Brennstoffversorgurvg der HauslIrltungen und des Klein-, gcwerbes in den ärandgemeinden des Kreises.
. .Unter Hinweis auf unsere Bekanntmachung vom 23. April
\ al V^r* 45, »vird für die LMidgemeinden des KreifeL Wlgcmdes angeordnet:
1. Brennstoffe sär HauShaltung_m dürfen nur gcgen Bez-w^ scheine abgegeben werden. Tre Bezugscheine wer'den von der Büv,
W^fuortos des Be^cgÄ>erech#igten ausgestellt ^ Antrag. Brennstoffe für kleinge.verbli^ nxrden Unfalls imr gegen Bezugscheine abgegeoe?:. melcl)« auf Antrag des Bezugsberechtigten nach entsprechender Bescheinig Mng der Bürgermeisterei des Wvl>norts des Bezugslbn-eä#igtert von dem Kommunal verband ausgestellt werden. *
2. Bezugscheine für Haushaltungen dürfen vorläufig für dis
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tfP (Teputatbchlen), bleiben sie auch weüerhin gestatte? ^LE-erlieaen den Verteilungsvorschriften nicht. Ter Brrmv?
Bvenniwffabgeber jedoch lch eirr Ver^eicharis d^ ö °. r ter Abgabe denjenigen Bürger-, 5ie Bezieher der Tcpnl^ 5aberr, unter gteichye-itiger Angabe der auf rc&rn Bezieher entfallenden Brennstosfmenge. Lolchen Personerr Heusbraiürbezug nur dann gestattet werden ^•'5^ rr schriftlich der Bürgermeisterei bestätigt haben Abgabe«, T^utatLohle unter 10 Zeirtner blecht. Für diesen dieienige Menge ausgestellt wev,
weiche an der «ustchcnden Höchsynenae von 10 ZenLnML


