Ord.-Rr.
Nr.-132 23. November 1918
Kreisblatt M »en Kreis Metzen.
Inhalt»-Neberfickt: Abhaltung von Treibjagden. - Volks- und Viehzählung. — Ztvilbäckereten« - Gesunden; verloren. — Ausnahm« der taubstununen Kruder. — KiiegHgefangene in der Laudwirrjchafl. — Ver orgung der entlassenen bedürftigen Krieger.
^ Bekanntmachung
betr. die Abhaltung von Treibjagden in Rhein Hessen und Starke n- burg. Vom 14. November 1919.
Tie Inhaber und Pächter von Jagden in der Provinz Rhein- Hessen und in denjenigen Teilen der Provinz btarkenburg, die in den vom Feinde zu besehenden Brückenkopf der Festung Mainz (30 Kilometer) fallen, sind bei Meidling der Abhaltung von Polizei- Jagden verpflichtet, unverzüglich den Wildabschuß durch ^ Treibjagden vorznnehmen. Tie hierbei anfallenden Wildskr ecken sind unbeschadet der dcnr Iagdbercchliaten nach Maßgabe der §§2,3 und 4 der Bekanntmachung über den Verkehr mit Wild vorn 27. Juli 1918 (Neg.-Bl. S 178) zur Verfügung bleibenden Wildmengen durch Vermittlung d^S zustehenden Kreisamts zu unserer Verfügung an das Städtische Schlachthaus in Tarmft-c^t al^uliefern.
Zwei Tage vor jeder auf Grund vorstelinder Bestimmung ab- zuhaltendcn Treibjagd ist dem zuständigen Kreisamt unter Anaabe der Zeit und der voraussichtlichen Stelle des Jagdschlusses Mitteilung zu machen.
Tie Kreisämter werden mit der Durchführung und Ueber- wacharng der Bestimmungen beauftragt.
Darmstodt, den 14. November 1918.
hessisches LaiideSernährwigsttmt Reumann.
Bekanntmachnng.
Betr.; Volks- und Bieh-ählung.
An die Schulvorstände des Kreises.
. einer erso-"gv'ichen Durchsüh-lmg der voraussichtlich in der nächstem Zeit statlfindenden obigen Zähl-eschäfte ist die Miltvnkung der Lehrerschaft mBentbehclich. Wir richten deshalb an sämtliche Lchrkrüfte das Ersuchen, sich, soweit erforderlich, in den Dienst dieser Sack-e ru stellen. Den an den Zäbtungen teilnehmenden Lehrern wi) Lehrerinnen sind dienstliche Erleichterung^! sowohl für den Zählt^ selbst als auch für den diesem vorausgehenden und tilgenden Tag zu gewähr«:.
Line Besprechung der Fragen der Haikshaltungslist«! im Unterricht tarn für den Erfolg des Zählgcschäft» nur von Vorteil sein und nnrd deshalb empfohlen.
Gießen, den 20. November 1919.
I
ie Kreisschulkomniissionl. B.: Langermann.
Betr.: Zivilbäckereien.
An die Bürgermeistereien der Landremeinöen des Kreises.
Wir erinnern Sie an sofortige Erledigung unseres Aus- schverbcns vom 13. l. M. (Giehener Anzeiger Nr. 2691 Gießen, den 21 .November 1918.
Kreisamt Gießen.
I- V.: Langermann.
Bekanntmachung.
In der 'Zeit toW 1. bis 15. Nov. 1918 wurden in hiesiger Stadt Gefunden: 1 Perlenhalskctte, 1 kl. Portemonnaie mit Inhalt, 1 Weinzipfcl, 1 Handbcutel mit Inhalt, 1 Handtäschcheu init Jnl-alt 1 Portenwnnaie, 1 Paar Hcurd-sckjiut-'e, Pulstvärmer- 1 Ogienwärmer, 1 Kinderpelzkragen, I einzelner Handschuh- 1 kl. Portemonnaie mit Jnl-alt, P^rpiergcld und Brotmarken, 1 Brosche. 1 preuß. Berdienstkreuz mit Band, 1 P»piergeld^ schein.
Verloren: 1 dunkelgrüner Geldbeutel mit 55,60 Mik., 1 Dam«ts Portemonnaie mit 30 M., etwas Kleingeld. Briefmarken! Zeitungsausschnitte. 1 neues Feiifterleder, 1 goldener Trau^ ring gez. „Ä. L. 1910 25. 12 ", 1 blaurveißarüner VicrzipfeO 1 braunledernes Portemonnaie mit 48 M. Papiergeld. 1 filbt Fingerring mit grünem Ovalstein p. p., 1 schwarzes Damew« handtäschehen und zwei Taschentücher, 1 schwarze Tamenhrnd- lasche. 1 grünes Porleinonnaie m. ca. 2 M.,2 Schlüssel, 1 Tü« drücker 1 weißes Tascl-entuch, 1 grauer Pelzkragen, 1 Zwanzig^ Markschein. 1 Portemomraie mit 18 M. etwa, 1 votledernvSs Portemonnaie mit 4.65 M., 1 goldene Armbanduhr, 1 braun«! Kinderpelzkragen, 1 Scheeve mit Zeichen (Marie Buck).
Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände b&» lieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen.
Die Abholung der gefundenen Gegenstände kann an jeden, Wochentag von 11—12 Uhr vormittags und 4—5 Uhr nachmittags bei der Unterzeichneten Behörde, Zimmer Nr. 1, erfolgen.
G i e ße n, den 18. November 1918. ,
Polizeiamt Gießen.
_ I. A.: Pfeffer _
Betr.: Die Aufnahme der tanibftummcn Kinder in die Tauch* stummen-Anstalten des Landes!.
An die Schulvorstände des Krci'ss.
Wir sehen Ihren Berichten darüber entgegen, ob in Ihrer« Gemeinden taubstumme Kinder vorhanden sind, welche das zu« Ausnahme in eine Taubstummen-Anstalt erfoi-derliche Alter er- reicht haben und tvelche Kinder im vergangenen Jahre in di« Taubstummen-Anstalt ausgenommen worden sind.
Die au^Amehmendoii Kinder müssen am 1. Mai 1919 daN 7. Lebensjahr vollendet, dürfen aber das 12. Lebenswahr noch mchl zurückg.'legt haben.
Die Aichlahme erfolgt stets auf die Dauer vor: sieben Jahren!. Sollten fick aufirahmefähige taubstumme Kinder in Ihren öe* memden vorfinden, dann ersuchen wir Sie. sich über die Verhältnisse der Eltern der Kinder ausfübrlichzu äußern und hierbei das nachitehend abgrdruckte Formular, befert einzelne Rubrik«, sorgfältig auszusüllen finb, gefl. zu bermtzen.
Gießen, den 8. November 1918.
Großberzoglichcs KreiSanit Oließen. I. V.: üflnflennaun.
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