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Ve t r.: £>tn teMtebriie 11 ffi rfor^t ffir KrießftlvÜloat und -Waisen. An Dir WrüjU5 vi'iiri' uiriftfiTien Der UanDQcmcinDeii Des Kreises.

Wir erinnern an Die Erledigung unserer Verfügung vom 10. September 1918, soweit nocl> nicht gcschel-en.

Gießen, d-en 2. Oktober 1918.

Grvßherz^ «uch.s ztreioamt Gießen.

__ Dr. Us i ng e r. _

Bekanntmachung

über Richtpreise für Klee- und Grausamen. Vom 19. Sevt. 1918.

Den in nachstehender Bekanntmachung der Rohmaterialstelle des Königl. Preußischen Landwirtschastsmi isterinms vom 24. Aug. 1918 mit geteilten Beschlüssen der Offiziellen Preiskommission für lairdnnrrschastllche Sämereien über Neusestsetzung von Richtpreisen für Klee- und Grassamen hat der Herr Staatssekretär des Kriegs- ernährungSamts seine Zustimmung erteilt.

Darmstadt, den 19. September 1913.

Groß herzogliches Ministerium des Innern, v. Homberg k.

Mitteilungen

der Rvhmaterialstelle des Landnnrtsävrftsministerrmns.

Neue Festsetzung vo-n Richwreisen für Alee- und Grassrmen.

In einer Sitzung derOffiziellen Preiskommission für land- virtschaftliche Sämereien'', die am 17. August 1918 im Ministerium jür Landwirtschaft, Domänen und Forsten stattgefunden I>at, sind ^ie bisher geltenden Richtpreise für Rotklee, Weißklee, L^chwedisch- Klee, Gelbklee in Kappen Gelbklee enthüllt. Wundklee und Timothe abgcändert und die für Luzerne und Esparsette am 7. Juli 191?l festgesetzten Richtpreise aufgehoben werden. Der Preisfestsetzung! bat der Herr Staatssekretär des Kriegsernährungsamtes mrt Erlaß vom 21 August 1916 B I 7019 ^gestimmt. Es gelten fortan für Klee- und Grassamen guter Qualität unter Bcibe- haltuna der bisherigen Wertzahlen für Reinheit und Keimfähigkeit Nächste yende Richtpreise für 50 Kilogramm:

Stufe I. II*

in. iv.

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1. Seradella . . .

so

70

Jt

100,

JC 92,

Ji

85,-

JC

80,

S. Rotklee, seidefrei,

mitteleuropäisch .

ss

80

400,

865,

835,

320,

8. Weißklee. jetbefrei

so*)

80

4.0,-

865,

835,

820,

4. Schwedisch-Klee, seideirei ....

88";

) 65

400,-

365,-

335,-

320,

o. Gelbklee in Kappen

118,

105,

96,-

90,

6. Gelbklee, enthülst, seidefrei ....

92

70

200,

180,

164,

156,

7. Inkarnatklee, feibefrei ....

92

80

190,

176,

160,

150,

8. Wundklee . . .

80

70

400,

365,

835,

320,

9. Engt. Raygras .

75

75

196,

176,-

160,

156,

10. Jtal. Raygrns .

85

80

196,

176,

160,-

150,

11. WesterwoldischeS RayqraS . . .

90

70

196.-

176,

160,

160,-

12. Wiesenschwingel .

80

70

196,

176,

160,-

1^0,

13. Timothe, seidesrei

90

70

176,-

156,

140,-

180,

14. Knaulgras . . .

75

80

196,

176,-

160,

160,

1b. Schaüchwingel .

70

70

115,

100,

83,-

80,

Bei den Kleearten sind die harten Körner in den Keimzahlen

ganz milgerechnet.

Die Erfüllung der oben genannten Reinheitsziffern genügt Nicht unbedingt, um den Begriff Gute Qualität" zu erfüllen; es kommt hierzu auch auf die Art ves Besatzes an, Mid es inuß auch, abgesehen von der ziffernmäßigen Reinheit^ die Ware der handelsüblickien Anschauung von guter Qualität entsprechen. Berlin, den 24. August 1918.

*) Einschließlich. 10 v. H. Schivcdisch-Klee.

**) Änschließlich 10 v. H. Weißklee. _

Bekanntmachung

die Preise für Spiritus und spiritnshaltige Arzneimittel in der Deutschen Arzneitaxe 1918 und deren Nachträge betreffend. Vom 24. Septcnüber 1916.

Tie Preise für Spiritus und spiritnshaltige Arzneimittel, die in xr Deutsch,i Arzneitaxe 1918 und deren Nachträgen in Abschnitt 0Bcstiinmungen über die Preisberechnung homöopathischer

Arzneien" und in Tlbschnitt EPreisliste der Arzneimittel" fett; gefegt sind, oder die nach Abschnitt AAllgemeine Bestimmungen, der Deutschen Arzneitaxe auf Grund eines 4,20 Mk. nuchl über­steigenden Einkaufspreises für 1 Kilogramm Spiritus von 9091 Volumprozent erechnet werden, erhöhen sich vom. 1. Oktober 1913 ab um folge»rde Zuschläge:

die Tinkturen, die Fluidextrakte, die Spirituspräparate vop Zpiritus aettrersuZ S. 108 der Deutsclien Arzneitaxe bis Lpiritu» Vini peruvianus Seite 110 und die homöopathischen U.rtrnk- turen uud Verdünnungen, ohne Rücksicht auf den Gehalt a?f Spiritus

für je 10 Gramm um 0,15 Mk.

für je 100 Gramm um 1, Mk.

ft'lr je 200 Gramm um 1,50 Mk.

für je 500 Gramm um 3, Mk.

die anderen Spiriwspräparate und Spiritus selbst je nach dem Gehalt der zur Abgabe gelangenden Arznei an Spiritus von 9091 Volumprozent

für je 10 Gramm Spiritus um 0,15 Mk.

für je 100 Granun Spiritus um 1.05 Mk.

für je 200 Gramm Sviritus um 1,80 Mk.

für je 500 Gramm Spiritus um 3,60 Mk.

D a r m st a d t, den 24. September 1918.

Großherzogliclies Ministerium des Innern, v. Homber q t

Bekanntmachung.

Betr.: Ausgabe von Süßstoff lSac-charin). . , ^ .

In der Zeit vom 1.31. Oktober 1918 wrrd in den Land­gemeinden des ^Kreises gegen die Liefern ngsa schnitte 20 und 21 der SüßstoftkartenH" (blau) und gegen die Lieferungsabschnitte 5 und 6 der Lüßstvffkarten 6" (gelb) von den Süßldofsabga bestellen Süßstoff abgegeben. Es gelangen auf den Abschnitt 20 und 21 je ein Briefcbenl bzw. 5 und 6 je eine Schachtel zur Ausgabe. Mit dem 31. Oktober verlieren die Abschnitte 20 und 2 1 bzw. 5 und 6 ihre Gültigkeit.

Rack) diesem Zeitpunkt nicht abgorufene Düßstoffmengen dürfe« von den Abgabestellen frei verkauft werden.

Gießen, den 3. Oktober 1918.

Grobhtr.agtlües Ztreisamt Gießen.

I V SS e m m p r b e __

Bekanntmachung.

Vetr.: Preise für ScUaststsclerse.

Wir veriveisen die Interessenten auf die Bekanntmachung Gr. Provinzialdirek'ion Oberhessen vom 26. 9., abgedruckt im Giehanet Anzeiger Nr. 232 vom lxntigen Tage.

Gießen, den 3.Oktober 1918.

Groß!,. üiiK- .'i'nrinnit Gießen.

_ I B : H e m m erde.

Bekanntmachung

das Verbot des vorzeitigen Erntens von Herbstgemüse und Rüben bettefsend. Vom l9. September 1918.

Tie Vorschriften unserer Bekanntmachung vom 18. Juli l. I. (Regierungsblatt Seite 176) werden hiermit aufgehoben Dar m st a d t, den 19. September 1918.

Großherzogliches Ministerium des Innern, v. Homberg k.

An die Großh. Bürgermeisterei"!! der Landgemeinden sowie die Großh. Gendarmerie des Kreises.

Durch vorstehende Bekanntmachung vom 18. Juli 1918, ver­öffentlicht im Gießen er Anzeiger Nr. 183 vom 7. August 1913, war das vorzeitige Ernten von Herbstgemüse und Rüben voll dem 10. Oktober 1916 untersagt worden.

Diese Bestimmung ist nunmehr aufgehoben worden.

Gießen, den 4. Oktober 1918.

Großherzig! wies .in eisamt Gießen. _ I. V.: v. Grolman. _

Dienstnachrichten Des Grosch. Kreisamts Gießen.

Tie derKreuz-Pfennig"-Sanlmlung, Abteilung XIV, des Zentvalkomitees der Deutschen Vereine vom Roten Kreuz, Ber­lin, bis zum 30. September 1918 erteilte Erlaubnis zum Ver­trieb von Krenz-Pse,m ig-Marken, Feldposttarten und amtlichen VVs-Pdennig-Post'ßcn'ten (Bekanntmachung am 6. November 1917 und am 23. Oktober 1917) wurde bis zum 1. Oktober 1919 ver­längert und zugleich die Erlaubnis zum Vertrieb der amtlichen 7 Vs-Pfennig-Postkarten mit emgeprägter 2 V 2 -Kreu z-P fennig- MarKe auf die amtlichen 10-Psenmg-Postkarten aM gedehnt, die zu 12Vs Pfennigen zu verkaufen sind.

Die den, Verein für das Deutschtum jm Ausland, Berlin^ bis 1. Oktober 1918 erteilte Erlaubnis zum Vertrieb der im Auf­träge des ?ldmiralstabs der Marine hevausgegebencn Postkarten Englands Not" linkU-Bootwirkuug im Mittekmeer" (Bekannt­machung am 1l Juni 1918) wurde bis zum 31. März 1919 verlängert.

Zwilliugsrunddruck der Brühl' scheu Nu v.-Buch- und Steindnickerei. R. 2 an ge, Gießen.