s
für Teichfisch Vertvaltung Gesellschaft ausgestellten
I.
II.
m. b. H.. Berlin,' und zu beit von dev
_ _ _.. DerkrnNsbedingungen erfolgt, folgende
Preise 'festgesetzt,"die nicht überschritten werden dürfen:
A. Speisefische: . .
Erzeugerpreise für je 50 Mogramm Reingewicht srn Eisenbahnwagen der Abgangsstation:
Karpfen. 220,- Mk.
Schleien. 250.—- Mk.
Tiefe Preise gelten auch für den Verkauf vom EiZeugtt unmittelbar cur der Verbraucher, soweit die Kriegsgei ellschaft zu diesem Verkauf in einzelnen Fällen die Genehmigung erteilt. Kleinverkaufspreise für je 0.5 Kilogramm Rem-
^^jilaröfen ........ 2.80 Mk.
Schl ieit * . . « ... 3,20 Mk.
Bei Beteiligung des Großhandels anr Vertrieb der Ware zwischen Erzeuger und Kleinhandel kann der Konimunalverband den Großverkausspreis für je 50 Kilogramm Rerngewicht bei Karpfen bis zu 265.00 Mk., bei Schieten brs zu 300,00 Mk. imb den Kleinverkansspreis für je 0,v Kilogramm Reingewinn bei Karpfeir bis zu 3.20 Mk.. bei Schlererr brs zu 3,60 Mk. festst tzcn.
H älteru n gszus chl äge:
Vom 16. Dezember 1918 bis 15. Aprrl 1919 erhöhen sich die Preise unter I und II bei Karpfen und Schleien monatlich (je vom 16. des Monats bis 15. des folgenden) für je 50 Kilogramm Reingewicht um 5,00 Mk. bezw. für 0,5 Kilogramm Reingewicht uni 0,05 Mk.
Besatzfische:
Für je 50 Kilogramm Reingewicht frei Eisenbahnwagen der Abgangsstation: ^
Ztveisömmerige Karpfen im Herbst 1918 .
im Frühjahr 1919
Zweisömmerige Schleien im Herbst 1918 .
im Fcüsjahr 1919 Für einsömmerige Besatzsische werden Preise
III.
260.00 Mk.
290.00 Mk.
290.00 Mk.
320.00 Mk. nicht festgesetzt.
6. Gewichtsgrenzen im Sinne der Bestimmungen unter A und B.
Als S peise fische dürfen mir Kftrvfen im Stückgewicht über 0,5 Kilogramm und Schleien über 100 Gramm verkauft tverden.
Ms B e s a tz f i s ch e dürfen mir Karpfen bis zu 0.5 Kilo- gramnr Stückgewicht imd Schleien bis zu 100 Gramm Stückgewicht verkauft werden.
Berlin, den 14. September 1918.
Kricgsgesellschaft für Teichfischrerwaltung m. b. H.
_____ Klee. _
Bekanntmachung.
Betr.: Verzeichnis der von der Reichsgetreidestelle als Züchter von Originalsaatgut anerkannten Züchter.
£
§
Name und Stand
Wohn-
bzw.
Anbauort
Eisenbahn
station
Frucht
art
Ab
saat
Aner
kannte
Fläche
da
Grotzherzogtum Hessen.
Neu:
i
Gießen, Landw. Institut der Universität
Gießen
Gießen
Weizen
Gerste
0,5
1.25
2
Hoffarth. Adam, Gutspächter
Rehbach
Michelstadt
Weizen
3,5
8
Schickert, L., Oekonomierat
Schnisten-
bergerhos
Wendels
heim
Roggen
8,5
Berichtigungen
A. Provinz Starkenburg.
11
1
statt
14
2
(15)
Kraft, Gebr.
Hof Harte-
Goddelau,
nan (zu
Zusatz: Er-
str.Erselden
felben
MattheS, Joh.
Stierbach
Nied. Kains
Adam,
bach.Fränk.
Crumbach
Stall, PH-, Nach,.
Georgen-
Zeilhard
Zusatz:
üJiüHet, Adolf
hausen
i. O.
Weizen
3
6.
B. Provinz
Oberhessen.
beginnt bei Alles
Nieder-
Florsladt
Breidenbach(statt)
Dorheim
Brudenbach
Betr.: Ten Rundgang der Feldgeschroorenen.
Nn den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir empfehlen, Anordnung zu treffen, daß der nach 8 20 der Instruktion für die Feldgef-ckJvorenen vorgeschinebene Rundgang in den Monaten September und Oktober d. I. zur Ausführung
kommt. Wegen des zu beobachtenden BerfahvoA verwerfm tob: auf unser Ausschreiben vom 6. Leptember 1910, Krersblatt Nr. 68« Ihren Berichten über den Vollzug) sehen wrr bis zum 1b, vember d. I. entgegen.
Gießen, den 19. September 1918. ^ /
Großherzogtiches Kreisamt Gießen.
F 4t ' n il n f r m rrnn
Bekanntmachung.
Betr.: Benutzung der Gemeindeviehwage in Beltershain.
Mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern vom 15. AuMst 1918 zu 9fr. M. b. I. 14664 ist nach Anhörung dA Kreisaussclxusses mif Antrag des Gemeinderats zu Beltersyatn 8 6 des Statuts, die Benutzung der Gemeinde-Ientesimalmchwage von Beltershain dahin geändert worden, daß die Vergütung für dQtz Wiegemeister oder dessen Stellvertreter statt 5 Pfennig 10 Pfennig beträgt.
Gießen, den 30. AuMst 1918.
Großherzomiches Kreisamt Gießen. _ I. V : Lanaer,nann. __
An Den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh.
Bürgermeiftereien der Landgemeinden des Kreises.
Tas stellv. Generalkommando 18. A.-K. macht darauf auf- /merksam, daß die Bürgerineistereien nicht berechtigt sind, beurlaubte Militärpersonen nach anderen Orten weiter *u beurlauben, Angehörigen militärischer Arbeitskomincmüos irgend welchen Urlaub zu erteilen oder ihnen Reiseausweise auszustellen. H^erfüg sind lediglich die Truppenteile oder militärischen Behörden u* ständig.
Ties wird zur Beachtung nntgeteut.
Gießen» den 30. September 1918. ,
Groicherzou'>neisamt Gießen. ^
5t S' ■ ftfiinnf’rtip
An die Großh. Bürgermeistereien und die Kirchenvorstände
der Landgemeinden des Kreises.
< Wie wir erfahren ^haben, sind in einigen Gemeinden d-rü kupfernen Ableitungen der -Blitzableiter von Schulhause^r ufw. zwar entfernt, jedoch noch keine Ersatzleitungen angebracht worden. Tie hohen Auffangestangen und Wettersahn^r blieben stellen, obwohl wir in unserer Bekanntmachung vont 1. Mar 1913 (Käeisblatt Nr. 49) Ms die Gefährlichkeit und Fahrt as ftgktL solcher Handlungsweise ausdrücklich) aufmerksam gemacht hatten. Wir leeifen Sie deshalb, sofern noch nicht gesck>ehen, an die Blitzableiler auf allen rmter Ihrer Berroaltung steherchen ö \ f e n 1* lichen Gebäuden innerhalb 8 Wochen sachgemäß instandsetz«, zu lassen. Ms zum 15. Oktober b. I, ist uns zu berichten, welch« Blitzschutzanlagen seither noch nicht in Ordnung gebracht werden tonnten.
Gießen, den 26. September 1918.
Großherzoaliches Kreisamt Gieße». _ I. V.: Cellarius.
Bekanntmachung.
Betr.: Schleichhandel des Metzgers und Wirts Karl Heppel, Lang-Göns.
Gemäß Beschluß des Käeisausschusses vom 25. September lf. IS. ist der Metzger und Wirt Karl Heppel von Lang-GönS als unzuverlässige Person vom Handel mit Vieh, Fleisch und Fleisch waren ausgesch lossen worden.
Gießen, den 26. September 1913.
Großherzoaliches Kreisaml Gießen. _ I. V.: Wolf. _
Betan5k . ana.
In der Zeit vom 15—30. September 1918 wurden in hiesig« Stadt .
gefunden: 1 Haudbeutcl mit Inhalt, 1 goldener Fingerring, 1 vergoldetes Halskettchen, 1 Karst, 1 hellbrauner Gummimantel, 1 weiße Stickereiuntertaille. 2 Damenregenschirme. 1 grauer Kindcrmantel. Papiergeld. 3 Portemonnaies mit
verlornen: 1 Porte rnonnaie mit 7 Mk. Inhalt, 1 Damenregenschirm mit Elfenbein griff, 1 Papiergelomappe mit 117 Mark Inhalt. 1 goldener Trauring, gez.: F. G. 13. III. 87, 1 deut- sck>cs Quintabuch, 1 Zehnmarkschein, 1 Trauring, gez.: O. S. 30. V. 96, 1 Portemonnaie niit 120 Mk. Inhalt. 1 Portemonnaie mit 5—6 Mk. Inhalt 1 schwarzes Wachstuch-Etui mit Perlmuttcrrosenkranz. 1 schwarze Damenhandtasche mit Portemonnaie mit 95 Mk. Inhalt, 1 grauer Wildlederband- scl-uh, 1 Grauatbrosche mit roten Steinen, 1 schwarz weißes! Iakett 1 silberne Damenarmbanduhr, 1 Portemonnaie mit 80 Mk. Inhalt, und Fahrkarte 3. Klasse.
Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände be- liel^en ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen.
Die Abholung der gefundenen Gegenstände karm an jedem Wochentag von 11—12 Ilhr vormittags und 4—5 Uhr nachmittags bei der Unterzeichneten Behörde, Zimmer Nr. 1, erfolgen. Gießen, den 2. Oktober 1918.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
I. A.: Pfeffer.
ZwillmgSrunddruck der Brühl'schen Umv.-Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Dießen.


