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Nr. t!4 28. Scpteruber 1918
Kreisblatt für de» Kreis Gietzen.
Juhalts-Ncbersicht: Höchstpreise von Wild. — Wildschaden-AbschätzungS-Kommission. - Bank- und Postscheckkontoinhaber.
1,40 Mk. 1,60 „
8,00 .7,50 „
6,00 5,00 „
8,80
1,60
0,80
3.00
2.00 1,00
9,00
8,50
Bekanntmachung
ito bk Höchiflipreise von Wild. Vom 19. September 1918.
9luf Grund der §8 3 und 4 der Bundesratsbekcmntmachunjg über die Regelung der Wildpreise vom 24. August 1916 (Reichs- Gesetzblatt S. 959), der 88 12 ff. der Bundesratsbekanntinachring über die Errichtung von Preisprüfungsstellen und die Versorgungsregelung vom 25. Leptember/4. November 1915 (Nerchs- Gesetzbl. S. 607 und S. 728), sowie unserer Bekmurtmachnng, betreffend den Verkehr mit Wild, vom 27. Juli 1918 (Reg.-Bl. S. 178) werden hiermit unter Aufhebung! unserer Bekanntina,Huny über Höchstpreise von Wild vom 22. September 1918 (Res.-Bl.
5. 244) folgende Höchistpreise für den Handel mit Wild festgesetzt: A. Für den Großhandel, sowie für den Verkauf durch den
‘ Zchger selbst oder seine Beauftragten unmittelbar an Ver braucher: .
1. bei Rot- und Damwild (mit Decke) für 0,5 kg 2 bei Rehwild £mit Decke) für 0,5 kg .. . *
3. bei Hasen:
a) mit Balg, das Stück < .
b) ohne Balg, das Stück & » r ? * . y .
'4. bei Fasanen:
a) Hähne, das Stück * 9 * B r • * . K
b) Hennen das Stück . * *• & fc - ® . s
8. Für den Kleinhandels
1. bei Rot- und Damwild:
a) für Rücken und Keule (Ziemer und Schlegel)
für 0,5 kg.w . k . *
b) für Blatt oder Bug für 0,5 kg .... „ b) für Ragout oder Kochfleisch für 0,5 kg ,
bei Rehwild:
a) für Rücken und Keule (Ziemer und Schilegel)
für 0.5 kg . . * , , .
b) für Blatt oder.Bug für 0.5 kg . . . . ^ o) für Ragout oder Kochfleisch für 0,5 kg ^
V. bei Hasen:
a) mit Balg, das Stück . . . * * . .
d) ohne Balg, das Stück . * . * * . .
c) zerwirft:
Ziemer .2,80 „
KLule . P . , „ . s . . B . 2,00 „
Bord-erblatt 1,00 .,
Ragout oder Kochfleisch 0,80 „
4. bei Fasanen:
a) Hähne, das Stück ......... 6,75 „
b) Hennen, das Stück.6,75 „
Für Wild, das der Jagdinhaber oder sein Vertreter in -erwirk-
tem Zustande an Verbraucher abaibt, können höhere Preise als die vorstehend für den Großhandel festgesetzten Höchstpreise vereinbart werden, jedoch dürfen die vereinbarten Preise nicht die vorstehend für den Kleinhandel festgesetzten Preise übersteigen.
6. In allen Fällen, in denen nach unserer Bekanntmachung vom >2 7. Juli 1918 über den Verkehr mit Wild Jagdinhaber oder deren Vertreter verpflichtet -sind, pn einen Kreis oder eine Stadt oder ? ine andere Gemeinde des Landes Wild abzugeben, «gelten für dieses Wild die folgenden rGro ßhandel sprei fe:
1. bei Rot- und Dannwild ,(mit Decke) für 0,5 kg 1,60 Mk.
2. bei Rehwild (mit Doch) ifiir 0,5 kg . . . . 1,60 „
3. bei Hasen Großhandelspreis für Hasen von 6 Pfund und mehr:
a) mit Balg, das -Stück 8,50 „
b) ohne Balg, das «Stück ..6,00 „
für Hasen von weniger als 6 Pfnnd das Pfund 1,20 „
4. bei Fasanen: ,
a) Hähne, das Stück >.6,50 „
b) Hennen, das Stück - . .5ch0 „
Tie gleichen Preise «können hinsichtlich weiterer (freiwilliger)
Wildabgalren zwischen den -Jagdin hadern nird dem Kreis oder der Stadt oder der Gemeinde durch Vertrag vereinbart .werden.
Ter Kleinhandelspreis für Hasen von 6 Pfund -iurd mehr beträgt:
a) mit Balg, das Stück ........ 9,25 „
b) ohne Balg, das Stück ..8,75 „
für Hasen von tverriger als 6 Pfund
a) mit Balg, das Pfund ..1,30 „
b) ohne Balg und ausger weidet. daS Pfnnd . 1,70 „
Bezüglich der übrigen Wildarten gelten in den vorliegenden Fällen (6.) bei Verkäufen an den Verbraucher die oben unter Ziff. L für den Kleinhandel festgesetzten Höchstpreise.
Zuwiderhandlungen gageir die vorstehenden Vorschriften werden auf Grund des Hölch.'lpreisgcsetzes mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu 10 (XX) Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben der Stt*afe kann ungeordnet werden, daß die Verurteilung auf Kosten des Schuldigen öffentlich bekannt zumachen ist Auch kann neben Gefängnisstrafe auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.
Die Händler mit Wild haben einen Abdruck gegenwärtige^ Bekanntmachung in ihren Verkaufsräumen an gut sichtbarer 'Stelle aus zu hängen.
.Unterlassen sie es, dieser Anordnung nachtzukommen. so werden sie mit EAängnis bis zu 6 Mvnateu oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft.
Darmftadt, den 19. September 1918.
Großherzogliches Ministerium des Innern, v. Homberg k.
Bekanntmachung.
Be t r.: Wildschaden-Abschätzungs-Kommissionen.
Ter Kreisausschuß T*it für die Zeit vom 1. April 191b bis 31. März 1919 die Kommissionen zur Abschätzung des Wildschadens wie folgt gebildet:
I. Bezirk:
Sachverständige: August Klein. Gießen, Vorsitzender; Oekonom Preiß, Gießen; Forstwart Aa f t, Gießen.
Ersatzmänner: Forstwart i. V. Schlag, Hausen, stellvertretender Vorsitzender: Pächter Brückmann, Neul-of bei Lang-Gvns; Beigeordneter Gcrlach, Lollar.
II. Bezirk:
Sachverständige: Bürgermeister Holler, Obec-Hör- gern, Vorsitzender: Forstwart Dippel. Dorf-Gill; Altbürger- meister Gilbert, Grüningen.
Ersatzmänner: Bürgermeister Kühl, Dors-Güt, stell- verttetender Vorsitzender; Forftwart Findt, Lich; H Äug. Gerlach, Eberstadt.
III. Bezirk:
Sachverständige: Bürgermeister Walter, Beuern,
Vorsitzender; Forftwart Arft, Forsthans Hochwart; Bürgermeister Horn, Annerod.
Ersatzmänner: Alt bür ge rin erster Krämer Steinbach; Forstrvart Mack, Haufen; Balth. Pfeffer. Großen-Buseck.
IV. Bezirk:
Sachverständige: Gutsbesitzer Klingelhöfer, Hof- Graß, Vorsitzender; Forstivart Sam es, LangÄwrf; Metzger- meister W. Äug. H o s m a n n , Hungen.
Ersatzmänner; Pächter Weiß, Hof-Graß. stellvertretender Vorsitzender; Pächter Kammer. Himgen; Pächter 9ldolf Kammer, Bellersheim.
V. Bezirk:
Sachverständige; Karl Schäfer I., Grünberg, Vorsitzender ; For-ftwart Büttel, Grünberg; Hch. Weber II.. Grünberg.
Ersatzmänner: Bürgermeister Schmidt, Qneckboru.
stellrinckretender Vorsitzender; Jvh Jak. Girnhard, Odew- Hausen; Hch. Schudt, Landwirt, Lauter.
Gießen, den 18. September 1918.
Großherzoglicbes Kreisamt Gießen.
Dr. Usinger.
Betr.: Herausgabe eines Ver^eicHnisses der Baikb- mrd Postscheck» kmrtoinhaber im Grv8). Hessen.
Nn den Oberbürgermeister zn Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir erinnern noclimals an die Erledigung unterer Vm' .i nmg vom 16. Au;gnst 1918 — Kreisblatt 9h*. 100 — soweit noch nicht gefächen.
Gießen, den 21. September 1918.
Groß herz ""Iicl"'.< ^hei^nnu ließen.
I)r. U s i n g e r.
Zw'llmgsrundd'.-'.ick der Brühl'fcben Nn v.-Buch- unk' St*'.lüruckkrei. R. 9 an ge <SJ ici; \


