Nr. 113
T7. September
1918
V
für den K Zietzen
JuhaltS-Uebcrsicht: Krtegssparkarten.-Wert der Sachbezüge.— Sielengeschtrre.— Scheidekataarh — Feldbereinigung Röthges und Lich.
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23 c t t. : Kriegssparkartrm zur 9. Kriegs arrlei he.
An die Schulvorstande des Kreises.
yäachstehende Verfügung Gr. Ministeriums des Innern wollen rrmgehend sämtlichen Lehrerschastm.Kur Kenntnisnahme über- mrtteln.
Gießen, den 21. September 1918.
Großherzogliche Kreisschulkommission Gießen.
Or. Usinger,
Betr.: wie ob-ett.
Mn: kommt die 9. Kriegsanleihe des Reiches zur Auflegung; die Zeiten sind ernster wie je, der übermütige Siegeswille der Feinde lauter lvie zuvor. Wollen wir uns siegreich behaupten, so müssen wir unsere ganze Kraft darauf richten, alles zu tun, was das Baberland tn seirrem Karnpfe stärkt. Wir richten an die Lehrerschaft des Landes darum die ivnrme Aufforderung durch Anfklärrmg in Schule und Land das Vertrauen in unsere Kraft und in unser gutes Recht zu stärken und dafür zu werben, daß die Bevölkercmg durch eine gute Beteiligung <m der neuen Anleihe ihre Entschlossenheit bekundet, das Vaterland auch loeiterhin und bis zum guten Ende des riesenhaften Kampfes zu schützen und zu schirmen.
Auch diesmal werden wieder Kriegssparkartm zu 1, 6 und, 20 Mark ausgogeben, sie sollen bis 1. Novencber im Lande, vorzüglich auch in den Schulen! vertrieben werden. Die Bestellungen der Karten für die Schulen sind möglichst: bald jm die örtlichen ©gHttaffat, Gerrossmsch»astskassen usw. zu richten; wir empfahlen Ihnen, die Sckmlen hiernackn zu bedeuten.
Grobherzogliches Ministerium des Innern, v. Homberg t
WctanntmafinnQ.
Betr.: Festsetzmrg des Wertes der Sachbezüge.
Wir haben vom 1. Oktober 1918 mr aus Grund des § 160 R.-V.-O. die folgenden Festsetzungen des Wertes der Sachbezüge vorgenoirrmen.
Freie Ko ft und Wohnung (einsrUießlich Heizimg und Beleuchtung)
für mäirnliche Personen jährlich 590 ML,
„ weibliclxe , „ 460 „
Werden außerdem noch besondere Sachleisttcngen oder nnr teilweise Kost gewährt, oder wenn im Streitfälle besondere Fest?- ftellnngen nötig werden, so werden nachstehende Sätze zugrrmde gelegt:
I. Freie Ko ft:
1. für männliche Personen:
a) halbe Tageskost, erste Hälfte jährlich . 300.— M?.,
b) halbe Tageskoft, zweite Hälfte jährlich . 200.— Mk.,
c) volle Tages'kost täglich .... 1,50 Mk.,
6) volle Jahveskost jährlich ... 450.— Mk.
2 für wei bliche Personen:
L) halbe Tageskoft, erste Hälfte jährlich „ 250.— Mk., b) halbe Tageskoft, ziveite Hälfte jährlich . 150.— Mk., e) Volte Da^'skost, täglich . 1,20 Mk.,
d) volle Jahveskost, jährlich ..... 330.— Mk. II. Freie Wohnung:
a) ein Schlafraum oder gemeinschaftlicher Raum jährlich 60 Mk. (wüchnitlich 1 Mk.),
b) besonderes Zirnnrer jährlich 60 Mk. (Ivöchentlich 1,20 Mk.), o) Familimloohnuno, (2 Zimmer, .Zubehör) jährlich 100 Mk.
sn>öck:entlich 2 Mk.), c
d) jedes weitere Zinnner einer Fanrilienwohnuug nrehr. jährlich 20 Mk. mehr.
NI. Freier Haustrunk (Mer, Milch sMagermUckü odev Apfelwein) jährlich 20 Mk.
IV. Freier Brand (Heizung):
a) für eine einzelne Person jährlich 20 ML.
b) für eine Familie jährlich 90 ML
V, Freie Beleuchtung: ,
a) für eine einzelne Persoir jährlich 10 ML,
b) für eine Familie jährlich 15 Mk.
VI. Freie Kartoffeln: >
a) für eine einzelne Person jährlich 20 ML,
b) für eine Familie jährlich 40 Mk.
VN. Freie Arbeitskleidung und Schuhwerkr
a) Arbeitskleidring, jährlich 60 ML,
b) Schuhwerk jäl-rlich 30 ML
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VIII. Freie Geländenntzung (bis AU 1/4 Morgen Land) für du: Familie jährlich 5 Mark.
Gießen, der, 20. September 1918.
GronberzogliSieS Kreisamt Gießen.
I. V.: Langermann.
Bekanntmachung.
Betr.: Slelengeschiirre für die Landwirtschaft.
Da noch eine größere Anzahl von Sielengeschirren sowohl im Bereich des Kriegswirtsckraftsavlts Franlffurt a. M., als auch in dem Bereich der Kriegsamtsstelle Kassel zur Verfügung steht, wird erneut aus diese, aller Voraussicht nach in absehbarer Zeit nicht wieder- kehrerrdö .Gelegenheit zur Anschaffung von Geschirren hingewiesen.> Gleichzeitig wird mitgeteilt, daß zufolge UebereiNßunft mit der Kriegsamtsstelte Kassel fortab auch deren Geschirre, welche sich vorwiegend für kleine Pferde eignen und 95 Mark je Stück soften, an Verbraucher im Bezirk des Kriegswirtschaftsaints Frankfurt abgegeben werden können. Ter Preis der Frankfurter Geschirre, der bisher 164—216 Mark je Stück betrug, ist auf 156,50-206,50 Mark je Stück herabgesetzt worden. Vordrucke für Bestellung sind dyn uns zu beziehen.
Gießen, den 21. September 1918.
Großber^ogliches Kreisamt Gieße».
I. V.: L a n g er ma nn.
Betr: Maßregeln zur Unterdrückung des ansteckenden Schekdv« katarrhs des RindvieW zu Daubringen.
An den Olnrbnrgermelster zn Gießen und die Großh. Bürger- meistereien der Landgemeinden des Kreises.
Nachdem unter dem' Rüidviehbestand der Gemeiirde Dau bringen der arkfteckeirde Scheidekatarrh feftgcstellt worden ist, empfehlen wir Ihnen zur Verhütung einer Ausbreitung der Krankheit, den McNenwärtern und Büstenhaltern Ihrer Gemeinden aufzugeben, weibliches Rindvieh, welches aus der Gemeinde Daubringen zumi Sprunge zugeführt loerdeir soll, zurückzuweiseu.
Sollte die Kvcurkheit in Ihrer Grvneinde beobachtet werden, so ist uns und bcni zuständigen Kreisveberinäraimt jogieich Nachricht zu geben und dafür Sorge zu tragen, daß die rm KreisbkrtÜ Nr. 102, vom 28. v. M.. abgedruckten Vorschriften unsereJ Polizeiverordnnng vom 20. Oktober 1902 strengstens eingehalten und Zuwiderhandlungen zur Anzeige gebracht werden.
Gießen, den 19. September 1918,
Größte' ' Ki vsamt ließen.
I. V.: L a n g e r m a n n.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Röthges: hier: dm allgemeinen M-elio^ rationsplan.
In der Zeit vom 14. bis einschließlich 28. September 1. I. liegt aus Gr. Bürgermeisterei Röthges der allgemeine Meliorationsplan nebst Erläuterungsberichjt und Prüftmgsprotokoll zur Einsickvt der Beteiligten offen.
Tagfahrt zur Gutgegennahnre vorr Ein!vendungen hiergegen sindet daselbst Montag dm 30. September l. I., vormittags 9—10 Uhr statt, wozu ich die Beteiligten mit dem dürftigen ein lade, daß die Ni-chterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen ftnfc, Tie Einwendungen sind fchsristlich einzureick-m.
Friedberg, dm 15. Septmrber 1918.
T-er Großh. Feldbereinigurrgskonkmissär.
S ch n i t t s p a h n, Regierungsrat.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Lich.
Ter in meiner amtlichen Bekmmtruachnng vom 6. Augu.ft l. I. für dm 25. September l. I. vorgesehene Termin zur Erhebung von Einwendurrgen gegen dm zur Zeit offmliogenden Zntei-, lungsplan Imrd auf Samstag den 5. Oktober X. I., vorm. 9—10 Uhr verlegt.
Tie Offenlegung! der Akten wird entsprechend bis einschließlich den 4. Oktober l. I. verlängert.
Friedberg, bert 17. September 1918.
Ter Großherzogliche Fcldbereinigungskommissär: Schnrttspahn, Regierungsrat.
ZwillingSrunddruck der Brühl'schen Univ.-Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.


