Ausgabe 
23.9.1918
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lvktr.: Zustellung der GenEdestSuerPE

An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden «r, . des Kreises.

*g8* Sorge zu towm, ba% bte gcn^umn^el cUbaTb imch EmpfMbg bot S«euerpflichtigen, rnZ- den Ausmärkern, zügesteltt werden.

L.er öwi. Bürgermeister hat bot mit der Zustellung «u bemrf- VZemerKebemnten schriftlichen Äftrag jm erteilen, i-ct&alO welcher Frist bie Zustellung, der Zettel zu bewirken ist. N. Vollzug dieses Auftrags ist von den betreffenden Gemeinde-

r ernten schnfMÄ Ku bescheinigen. Da an die Zustellung der An- ^tiig unter UmstünSdol bestimmte Folgen geknüpft .uerden (z. Berechnung der Frist für Steuerrück, lande bei Stadtverordneten. S£? o u^k-vatSwaUen; siehe hierzu auch die Anmerkung 3 zu:

, r}< amtlvcheu Vaudausgabe, und 8 4 Ziff. 8

V^LohribesckstagnaHinegesttzes), ist es wichtig, wenn der Tag der Zu- ß«nüig brLrmrt ist. Ae Zusttttung sänttlichn- Dtenenzettel kann in vrv^en Gememdcni kaum an einem Tag erfolgen. Der Bürger- meistrr hat deshalb mrter Berücksichtigung der einschlägigen Vor- »Itntiie den Tag, an dem die sämtt^.m Steu-erzettel als zuge- MUt M gelten haben, alljährlich nach erfolgter Zustellung dev L4 euer '?ettel fest z u setzen mid auf ortsübliche Weise zur öffentlichen Rienlltms Au bringen.

. Sir.^o-oll-e^r das hierrrach Erforderliche sofort veranlassen und oemnochst berichten, an welchem Tag die Zustellung stattgefuuden

d?mnen der Steuerpflichtigen, denen die Zettel nicht zu- yesl^llt werden komrten, sind von de,» mit der Zustellung bcauf- waitten Gemeindebor mten in ein Verzeichnis ach zu u eh n den, das von! Bern Bürgermeister dem Gemeindervchiner zwecks Wstterverfolguua sofort übergeben ist.

2Bir m-ach>rn noch darauf aufmerksam, daß die Steuererhebe- Een nM mehr offengelegt werden. Tie Rechtsmittel gegen die -Veranlagung sind viel mehr die gleicher wie gegen die Veranlagung tzu ^taatsslenern. --

Gießen, den 20. September 4918.

Größtmögliches Krcnsantt Gießen.

I. V.: L a n g e r nt a n n.

Bekanntmachung.

Vctr : VerbrauckBregelimg der in die öffentliche Bewirtschaf­tung genommene,: Nährmittel: hier: Bestellung vo:: Nähr­mitteln^

Gemäß § 5 nuferer Bekamttmachnng bonr 17. März 1917 kKreisblatt Nr. 48) über die Verbrauch Regelung der in die öffentliche Bewirtschaftung genommenen Nährmittel ,orrd für di« Landgemeinden des Kreises folgendes bestimmt:

Es sollen ausgegeben werden:

1. für brotgetreideversorgimgsbcvechttgte Kinder bis zu 12 Jahren

(rote Karten):

auf die 9Raiße 38 der Nährmittelkarte B Grieß:

L. für die übrige brotgetreideversovgn,igsberochtigte BevöMrung

(blaue Karden):

auf die Marke 40 der Nährmittelkarte 6 Kunst,Honig,

auf die Matke 41 der Nährmittelkarte C Gvcmpen.

Wer die auf ihn entfallende Ware die Meirge der zur Mus- :be gelangenden Nährmittel ioird später begannt gegeben zu ziehen wünscht. hat unter Vorlage seiner Karte bei einem Klein­händler seines Wohnortes bis zum 1. Oktober 1918 eine Bestel­lung aufzug-eben. Dabei ist darauf zu achten, daß der Kleinhändler nur die betreffende Bestiellmaüke abtrennt und auf der gleichzisferigen Ouittungs- und Bezugs marDe di« Bestellung bestätigt.

Wer die vorgesehene Frist für die Bestellung Nicht ein hält, verliert den Anspruch auf die ihm (it diesem Monat z u stehe nde Ware.

Die Klei,chandelsge schäfte haben die Bestellmarken auf die kn Betracht kommenden Bestellbogen aufznkleben und spätestens Mn 5. Oktober 1918 der Großhairdülsvercinignng e. G. m. b. H. Gießnu, Westi-Anlage 31, eiivzusenden. Nichteinhaltung dieser Frist )icht d«. Ans Muß des betreffenden Klciuhandelsgeschäftes von der Beteiligung an dem Vertrieb der Nährmittel nach sich.

Bei der Einsendung der Bestellmarken an die Großhandels- Vereinigung Gießen ist von den Kleinhändlern auf* der mückseile der Bogm anzug-eben, vor: welchem Großhändler die Ware geliefertwerben soll.

Den Großh Bürgermeistereien der Landge­meinden des Kreises tvird empfohlen, vorstehende Bekannt­machung sofort ortsüblich zu veröffentlichen.

Gießen, den 19. September 1918.

Großher.',oalich«'s Kreisamt Gießen.

Z. B.: D em m erde.

Bekanntmachung.

Vet r.: Berbrauchsregelnng der in die öffentliche Bewirtschaftung genommenen Nährmittel; hier: Bezug der bestellten Nkchv- mitbel.

Gemäß ß 7 unserer BeLrmEniachima über die VerbranchsrMv- blng der in die öffentliche Bewirtschaftimg geiwmmenen NLHr-

.^d17 i Kreis vlatt Rte. 46) toisti für bfa

Wan^einetT 1 ^ des KvetseS folgendes bestimnck:

fWrJxfi 8T ll ?L? £ ^ ct t c ^kanrttmackmng vom 30 August ISIS

JrÄ£\ I tet K»"b^g.schöftm feWtto Wrw

^nnni um den Bestellern vom 1. Oktober ab bezogen Uxxbexi Der

erfolgen, bei den: die Bestellung Wc Nährmittelkarte Mit vorzülec bOreffeuden Marken berechtigen ' nmrken^sind^ttio^^^ «bgotvemtte Quitttings- wtb Bez

Es entfallen:

1. auf die Nährmittelkattr B (rote Farbe):

M^ke 37: insgesamt 500 Gramm imb zwar Kilchergerstcn- mehl, Hafcrflcxken oder Teigivaren 2 aVJ Nährmittelkarte C (blaue Farbe):

Marke 39: ii^sgesamt 500 Gramm und ztvar Suppen oder Graupen.

^ ^ Oktober l. IS. verliecru die Marken ihre Gültig­st. Wer bte von rhm bestellte Ware :ück>' bis zu diesen, j^itpunv bezogen liat,verl,e:-t deu dlnspruch darcurs. Die Kleinhaudelögeschäft« haben vte betreffenden O-nittungs- und Bezugsnvarken abzutreiua^ ^ S^veimt nach Nuunneru und Farben der Grvßhoirdelsvereind. gmrg e G. m. b. H. Gießen, West-Anlage 31, aozulieferit.

^^^?^^8.^enden Zeitpunkt, also de« mr ^ « t ^ r- ' öon ^^| 1 Bestellern ni cht abgenommene Warenm engen sind der Gro ßhandelSvereintA gung e. G. m. b. H. Gießen bis zum 20. O ktVr l S uzet gen. Nichtbeachtung dieser Vorschrift hat den ÄuS^ fchiluß von dem Berirab der Nährniittel zur Folge.

Den Großh. Bürgermeistereien der Landgr'' metnden des Kretses nürd empfohlen, vorstehende Bekarmb' machung sofort ortsüblich zu veröfferttlichen.

Gießen, den 19. September 1918.

Großherzoglickns Kreisamt Gießen. _ I V.: D em m e rde.

B e t r.: Kriegsgefangene in der Landnnrtschast.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh.

Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

. ^ie woll«i die Wirts.chaftsausschüsse bedeuten, daß die Zurüch. «ehung der Kriegsgefangenen aus der Landwirtschaft zu Arbeite» ft: Industrie imb Geiverbe in diesem Jahr vor dem 15. Oktoboe Nicht erfolgt, so daß es möglich sein wird, die Grntsarbeilen laü Herbstaussaat fertig zu stellen.

Tagego, iverden in nächster Zett verschiedene Gefangene um> getauscht. Ta der Umtausch Zug um Zug erfolgt, wird ein« Verzögerung in der Erledigung der zu verrichtenden Arbeite« nicht emtreten.

Gießen, den 18. Septcrnber 1918.

Großherzogliches 5kreisa,nt Gießen.

I. V.: L a n a e r n, a n n.

Dienstnachrichteu des Großh. Kreisamts Gießen.

Tie der Großh. Zentrale für Mutter- und Säuglingsfürsor« in Hessen bis 18. Septe,ul»er 1918 erteilte Erlaubnis zur (Bxnüxk Ümg für Deutschlands Spende für Säuglings- und Kleinkrnde« sch-utz (Betanntmach-ung am 14. Mai 1918) lourde bis zum 90« Septeniber 1918 erstreckt.

MM

Bekanntmachung.

In der Zeit wom 1.15. Scpt. 1918 wurden in hiesiger Stadt Gefunden: 1 Varn' Dameustrüntpfe. 1 DanvenregmrMnn, tin Klnderstruntps, 1 Kinderschuh, 1 goldene Brosche, 2 Potteiuon- naies mit Inhalt, Papiergeld.

Verloren: 1 silberne stdr^kimdel, 1 lnmcnes Portenwunaie , 16,35 Maick Inhalt, 1 schwarzlederues Portemonnaie mit ISO Mark, 1 silberige Arrnbauduchr mit A. B. gez., 1 golde,ies Arnd» band mit Kleeblatt rnid roten: Stein, 1 Fünfinarkschrin, 6 F-ünft maptschetnr, 1 sMvarze versck-ließbare .Damenhaudtasch.' ueüft Schlüssel und Pvrtemoiinaie mit 3,50 Mark, 1 graues DanuA" chorteinoniiale mit 16 Mark, ein Portemonnaie mit 86 Matt und Brotmarken, ein« goldene Damen.rrnllxuib» uhr Weri 200 Mark, \ silberne Damenuhc mit Gold» rmw ohne Kette, 1 goldene Armbairduhr mit vier Brillant« und drei Rubinen, 1 goldene Brosche mit blauen Stemcheu.

Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände be­liebe,: ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu nrachen.

Die Abholmig der geftrndenen Gegenstände kann an jede« Wochentag von 1112 Uhr vormittags und 46 Uhr nachmittag» bei der Unterzeichneten Behörde, Zimmer Nr. 1, erfolgen. Gießen, den 16. September 1916.

Vrvßherzogliches Polizeiamt Gießen.

8 . ».r Pfeffer.

ZwillingSrunddruck der Brahl'schen Univ.-Buch- und Steindruckerei. 9L Lange, Gießen.