Ausgabe 
19.9.1918
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Nr. 111

10, September

1918

Meisblatt für den Kreis Metzen.

«kaltS- Ueberficht: Nachversteuerung deS Weins. - Schmieds und Wagner. - Hilfsdtenstgesetz. -- Jernhaltnng vom Handel.

ank- und Postscheckkontotnhaber. - Weidenernte. - Mehlsäcke. Preise für Brotgetretd^ Gerste und Haler. Lebenrmittetkackien. Schließung einer Backerei. Verordnung über Wein« Mair und Lupinen. L arlehnskassenscheine. Ausmahl eit deS Getreides.

Feldbereinigung RöthgeS.

Bekanntmachung

die Nachpersteuerung des Weins betreffend.

«£a die Vordrucke zur Anmeldmrg von Wein jur vtawtx^ Aeuerung in der erforderlichen Menge nicht rechtzeitig borge* fett lverden konnten, wird im Einverständnis mit der Repchsver- waltung die in § 5 der WeiiEEeurrvewrdmmg f ei lge setzte Frist zur Anmeldung der ilachstr:uupftickKgen Getränk bis Ende h M>. erstveckl. ^ ^

Darmstadt, den 9. September 191.8.

Großherzogliches Ministerium der Finanzen.

Dr. Becker. ____

f ett.: Schmiede rntb Wagner. w ^ t Ä ^ _

n den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Biirger» meistereien der Landgemeinden de§ Kreises.

Mit nächster Post eichalten Sie Formular« mit der Empfehlung, dis Dpalten genauestms auszufüllen und die crusgefüllten Frage- Doyen spätestens zum 1. Oktober 1918 unmittelbar an W Krieg-mntsstelle Fvrnkfurt <l M. zurüc^usenden.

Gießen, den 16. September 1918.

Großhcrzoglichcs Keisamt Gießen.

I. V.: 2^l u q e t m a n n.

Netr.: Ausführung deS Hilfsdienstgesetzes.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Im Aufträge Großh. Ministeriums des Innern übersenden wir Ahnen mit nächster Post Anschlag 0, der die Ver^lichtung zur Meldung der HilfSdünstpfsichtigen enthält, mit dem Aufträge, für beftet öffentliche Verbreitung durch Aushang Sorge ttagen zu wollen. Ä« Verpflichtiurg zur Anmeldung zur Hilfsdienststamm­rolle ist in der 3)evAkerung immer noch nicht gerrügend bekannt führt diese Unkenntnis zu Bestrafungen durch den Einbern- iSschuß, die von den Betroffenen häufig als unbillig emp- werden. Die Bestimmrmgen betr. Meldepflicht sind deshalb . und zwar allmonatlich bebmrit zu machen.

Ter Anschlag D betr. Wohnnngs- und Arbeitsrvechsel ist auch weiterhin durch Sie bei der Kriegs«nrtftelle Frankfurt a. M., Abt. I, anZu w rdern.

Gieyen, den 16. September 1918.

Grvßherzoglirlus Kersamt Gießen. _ I V : Lanaermann. _

Bekanntmachung.

Bett.: Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel.

Gemäß Beschluß des Kccisausschusses vom 5. September d. I. ffnd die Nachgenamrten als unzuverlässige Personen vom Handel aus^schjlvsseit worden.

1. Wilhelm Mank Witwe von Wiescck, vom Handel mit Bieh, Fbäsch und Fleischwaren;

3 Otto Becker von Wieseck, desgllächen:

3. Metzer Adam Mlendorf -von Gießen, vom Handel mit Aeisth und Fleischwaren;

4. Viehhändler Otto Theiß von Gießen, vom Handel mit Vieh. Gießen, den 16. September 1918.

Großherzogllches Kreisamt Gießen.

I. V.: Langermann.

Betr.: Herausgabe eines Verzeichnisses der Bawö- und Postscheck­kontoinhaber im Großh. Hessen.

An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir erütttem jan die Erledigung unserer Verfügung vom 16. August 1918 Kreisblatt Nr. 109 soweit rroch nicht geschehen. Gießen, den 9. September 1918.

Großherzogliches Krecsaott Gießen. _ I. B : Lange r mann.

Bekanntmachung.

Aich die diesjchrige Weidenernte ist auf Grund der Bv>, könnt machuitg des stellverttete:cden Generalkomnumdos XVIII A. K vmn 10. Oktober 1917 bcschLagnahmt.

Eine Veräußerung oder Licferurrg von Weiden ist nur an den und twn dem amtlich bestellten Aufläufer ertaubt; ein freihändiger Bmckrh. ist verboten.

^ J u ^ ?uflauser im ganzen Bereiche des XVIII. A. K. ist derWerdenhändler I o h. Hofmann I. in Hamm (RheikcheffeiO

b^tellt.

BedarfsanmeümngQt der Verarbeiter find bei der zushändig«

Kriegs« mtsstelle Frankfurt a. M., Abteilung IX Holz, Mainz-etz Landstraße 15, zur Prsrsung einznreichen, unter Beifügung der Archl tvagkschreiben.

Alles Nähere ergibt sich aus der denmächst zur Veröffentlichung gelangenden neuen. Beschlaanah'ttebekanntmackMng.

Jede Weidenrute, die sich zur Herstellung von Geschoßkörb«ß und anderen für freu Hceresbedarf utrentbchrlichen Gefleck)ttvareül eignet muß der Geschoßkorbiudustrie zugefnhct iverden.

Gießen, den 18. September 1918.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.: Langermann. _^

Bekanntmachung.

Betr.: Mehlsäcke.

In Abänderung unserer Bekamrtmaichhrng vom 19. TezemüS 1917 (Kreisblatt Nr. 204 vom 21. D^-ember 1917) wird auf Beschluß des KveisaarZschusses brziiglich der «rrückzuliefernden Metzle säcke mit Wirkung vom 20. September t. I. bis aus weiteres fofe gendes bestimmt:

Tie Empfänger von Mehl <Go nreinden, Bäcker, Mehl bändle« usw.) sind verpflichtet, die Düehlsäcke, in denen die Firma Bet« einigte Getreidckhändl'er G. m. b. H. m Gi - ' i,m Auftrag- de< KommunalVerbands das Mehl liefert, bis spätestens znnj 2 0. des der Lieferung folgenden Monats frei Gieß« an die Finna Vereinigte Getreidehändler in Gießen zurückzuliefe«, Erfolgt die Rüclliestrung der Mchlsäcke, die zu irgendwelchen ani deren Zl recken nicht benutzt werden dürfen, nicht bis zu dem an ge», gebenen Zeitpunkt so hat der Empfänger des Mehles (Gemeinde^ Back r, st)ichlhändler usw.) für jeden iTwtf -u^ückgelieferten Sack d« Ben. .. - von 6 Mark an derr Kvmmum? and zu zahlen. FallD nachrveisbar Mehlsäcke an andere Pei n? .e. /Sackauskärifer) \xöi feuft werden, können die Ernpifänger des Mehles von rovüterqg Lieferung ausgeschlossen werden.

Gießen, den 13. September 1918.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

F. V : He m inerbe. \

Bekanntmachung.

Vetr.: Festsetzung mrd Auszahlung der Preise für Brotgetreide Gerste und Hafer.

Gemäß Verfügung Großh. Ministeriums des Inner,: vrmß 31. August l I. zu Nr. M d. I. III. 20841 Ist der Kommunal verband aus Grund der Entscheidung des Direktoriums der Reichs getreidestelle ermächstigt. den bis z^.lm 68. Februar l I geltend« Höchstpreis für Brotgetreide, Gerste und Hafer auch den Land», wirten zu bezahlen, die ihre abzuliefernden Ueberschüsse bei be* erst nach dem 1. März t I. durchgeführten Nachschau srei^ willig zur Mliefernitg gebva-ck^ haben.

Ter Kommissionär des Kommnnalverbairds, die Firma Ber^ einrgte Getreidehändler in Gießen, ist auf Grund dieser E-mächt^ gnmg angewiesen, die Na-chtzahlmV des Preise unterschied es z-'i-isch« dent gesenkten und dem vor dem 1. Mcn^ gültigen .Höchschreis f&t das nach dem 1. März d. I. freiwillig abgelieferte GetreitX vorz-unehmen.

fließen, den 12. SeptenrLer 1916.

Großherzoqliches Kreisamt Gießen.

I. V.: H em m er de.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Aus Veranlassung des sbellv. Generalkommandos XVIII A L bringen wir folgendes zur Kenntnis:

Um zu verhürdern, daß Leöeusmittetöarten an benrlaübta Milttärpersonen über den zustäudigm Bedarf 'verausgabt werden, sind Lebensmittelliarten nur aus Grund vrdrnmgsmäßiEr Anämeistj auSznhändigeit, aus welck^u die Berechtigung' ^m Lebensmrttä« entpfang klar ersElich ist Bei Urlaubsscheinen ist der Einlnaa ta* der Rückseite unter Ziffer 7 inaßgebend.

Wi r empfehtet die vorstehende Anordnung Ihrer besrmd«» Beachtung.

Gießen, den 14. Hepibember 1918^

Gros-herzogliches Kreisamt Gießen. _ I. D. : H em m er de. ^

Bekanntmachung. j;

Betr.: Schließung der .Bäckerei Jsvantz Pech m Leü>gesteM9 I Dve Bäckerei des Fvanzi Pech in Lechgeftern ist wegen H«ra verlüsfi gleit des Juhaber- genistß Z 71 der Nrfch^gettrideordmo«