Nr. 100
16« September
1918
KreisWott für den Kreis Gießen.
»«halt,-Übersicht: H-q-zeit für Rehwild. - Kaffee-Ersatzmittel. - Höckstpreise für Grießusw- b *
«hier Schafherde. -- Erlöschen des NauschbrandeS. — Schließung von Mühlen. — Jeldbereinigimg Keffelbgch. Saat a ff .
böchskvreise für Spätkartoffeln. — MeinhandelZhöchstpreise für Kartoffeln. — Scheldekatarrh.
Bekanntmachung.
Ans Gennd deS Z 3 der Verordnung, die dlusführung des Jagdstrafgesctzes, insbesondere Anordnimgen wegen der Hegezeit betreffend, vom 2 9. April 19 14, heben wir die Hegezeit für weibliches Rehwild vom 1. Oktober d. I. ab auf und verlängern die Sckmßz-eit für männliches und weibliches Rehwild bis zum 31. Dezember d. I.
Darmstadt, den 7. September 1918.
Großherzoalicbcs Ministerium des Innern.
J.B.: Hölzinger. _
Brrarvrrnng
zur Abänderung der Verordnung über Kaffee-Ersatzmittel.
Vom 27. August 1918.
Auf Grund der Verordnung über Kaffee, Tee und Kakao vom 11b November 1915 (Reiel)s-Gesetzbl. S. 750) bzw. 4. Aplül 1916 (Reichsgesetzbl. S. 233) wird verordnet:
Artikel 1. In der Verordnung über Kaffee-Ersatzmittel vom 16. November 1917 (ReickS-Gesetzbl. S. 1053) bzw. 18 .Dezember 1917 (Reick-^Gesetzbl. S. 1109) tverden folgende Aendcrungen vorgenommeri:
1. Z4 erhält folgende Fassung:
Ter Preis für andere Kaffee-Ersatzinittel darf nicht übersteigen :
a) beim Verkauf an Großhändler:
für Ware in geschlossenen Packungen oder Behältnissen
89,25 Mk. für 50 Kilogramm für lose Ware 82,50 Mk. für 50 Kilogramm
d) beim Verkauf an Kleinhändler:
für Ware in geschossenen Packungen oder Behältnissen
96.50 Mk. für 50 Kilogramm
für lose Ware. 90,75 Mk. für 50 Kilogranim
c) beim Verkauf an Verbraucher lKleinhandel):
für Ware, die in gesckstc>ffenen Packungen oder Behältnissen an delr Kleinhändler geliefert worden ist 1,16 Mk. für 1 Pfund für andere Ware.1,12 Mk. für 1 Pfund.
Beim Verkaufe kleinerer Mengen dürfen Bruchteile eines Pfennigs mrf ganze Pfennige nach oben abgerundet werixm.
Der KriegSausschuß für Kaffee, Tee und deren Ersatzmittel. G. n^b. H. in Berlin, kann mit Genehmigung des Staatssekretärs des Kriegsernährungsamts für die Preise von Feigenkasfee und Kaffee-Essenzen abtoeichende Bestimmungen treffen.
2. 8 5 erhält folgenden Zusatz:
Liegen beim Verkauf an Kleinhändler die getverbliche Niederlassung des Verkäufers und die Verkaufsstelle des Kleinhändlers innerhalb desselben Gemeindebezirks, so hat die Lieferung frei Verkaufsstelle des Kleinhändlers zu erfolgen.
Artikel 2. Diese Verordnung tritt mit dein 1. Oktober 1918 in Kraft.
Berlin, den 27. Ylugnst 1918.
Der Staatssekretär des KriegsernährungsamtA.
I. V.: Edler von Braun.
Verordnung
über Höchstpreise für Grieß, Graupen und Grütze.
Vom 29. Augtlst 1916.
Auf Grund der Verordnung über KriegSm aß nahmen zur Sicherung der BolkKsrnähnmg vom 22. Mai 1916 (ReichS-Ges-etzibl. S. 401) bzw. 18. August 1917 (Reichs-<Uesvtzbl. S. 823) wird verordnet:
ZI. Beim Verkaufe von Grieß, Gerstengraupen (Rollgerste) und Gerstengrütze an Kleinhändler ,8 2) dürfen folgende Preise für 10t) Kilrrgvamm Reingewicht nicht überschritten werden:
bei m .76 Mark,
bei Ersteng-raupen (Rollgerste) und Gerstengrütze 71 Mark.
Die /Uenmg zu diesen Preisen hat frachtfrei Statton (Bahn «er Schlsf) Enipsairgers zu erfolgen. Befinden sich die
g 'bliche Niederlas,una des Verkäufers (Abs. 1) und die Verstelle des Kleinhändlers in demselben Grmeindebezirve, so die Lw?erung durch den Verkäufer frei Verkaufsstelle des Händlers zu erfolgen.
& 2 - Beim Derkanf an Verbraucher (Kleinhandel) dürfen ^nde Pverse für ein Pfund Reingewicht nicht überschritten! mwu ^
bei GerftcngvauAen (RoNgersä itnö Äerskengrüße 44 8t'
Beim Verkaufe kleinerer Mengen dürfen Bruchteile emeH Pfennigs aus ganze Pfennige nach oben abgerundet werden.
8 ö. Die Landeszentralbchörden können niedrigere Preise als die in §8 1, 2 bestimntten Preise festsetzen. ^ r
§ 4. Tie Preise sind Höchstpreise int Smne des Gesetzes, treffend Höchstpreise. . . ^
§ 6. Ter Staatssekretär des Kriegsernährungsamts kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen.
8 6. Tiefe Verordnung tritt init dem 1. September 1918 atz Kraft. Mit dem gleick-en Zeitpunkt tritt die Verordnung über! Höchstpreise für Grieß, Graupen und Grütze vom 16. Oktober? 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 901) außer Kraft.
Berlin, den 29. August 1918 .
Der Staatssekretär des Kriegsernährnngsamts 7^. B.: Edler von Braun.
Betr.: Die Feier des Geburtstages Ihrer Königlichen Hoheit der! Groscheryogin.
An die Schulvorstände des Kreises.
Aus oben bezeichnetem Anlaß fällt der Schulunterricht cmtz 17. September d. I. ans. Die Lehrer und Lehrerinnen sinttz hierauf aufmerksam zu niach^i.
Gieße n, den 3. September 1918.
Großherzogliche Kreisschulkonrmission Gießen.
I. V.: Lang ermann.
Betau ntmachnng.
Betr.: Räude bei einer Schafherde der Gemeinde Bersrod mrdt einer Sck-afherde der Schäferei I. in Saasen.
Bei einer Schafherde der Gemeinde Bersrod und einer Schaf-, Herde der Schäferei I. in Saasen ist die Räude festgestellt worden. Die Maßnahmen gemäß 88 248 bis 257 der Ausführungs- Vorschriften des Bundesvats zum Reichsviehseuchengesetz sind an-, geordnet worden.
Gießen, den 7. September 1918.
Grvßberrv-ckickn's KreiSaint Gießen.
I. V ' Sangermann.
Bekanntmachung.
Betr.: Erlöschen des RanschLrandes in dein Gehöfte deS Andreas! Merkel II. in Allenoorf a. d. Lda.
Tie in den: Gehöfte des Obengenannten ausgebroch^ne Deuchv ist erloschen; die Sperrmaßregeln tverden aufgehoben.
Gießen, den 9. September 1916.
Großbcrrogliches Kreisaint Gießen.
I. V.: L a n g e r m a n n. .
Bekanntmachung. ,
Betr.: Schließung hex Mühle Jakob Becker, Reitzenmühle bei Londorf.
Tie Mühle Jakob Becker, Reitzenmühle bei Londorf, ist iveaotz Nn Zuverlässigkeit des Inhabers bis zun: 25. November 1918 om schlossen.
G ie ßeu, den 11. Septeinber 1918.
Großherzogtiches Zkreisamt Gießen.
I. B.: 5) einnterb
Bekanntmachung.
Betr.: Schließung der Mühte Ludwig Wallbott4 in Garbek teick-,.
Tie Mützle des Ludwig Wallbott 4. in Gerbenteich ist ioeastz Unzuverlässigkeit des Inhabers bis zum 20. Dezember 1918 hm schgossen.
Gießen, txn 11 September 1918.
GroßherzoglickieS 5kreisamt Gießen.
I. V.: Hemmerde.
Bekanntmachnug.
Betr.-: Feldberernigung Kesselbaich: hier: die Maffegrundstücke.
Samstag, den 14. SeUcmber 1918 firrdet eine Versteigerm« von Massegrundstücken an Ort und Stelle statt.
Zusammenkunft hierzu vormittags 81/4 Uhr beim Rathaus *t| Kesselbach, woselbst auch die Verstxigerun^bedmg-ungen bekamt gegeben werden.
Uriedberg, den 26. Augüst 1918.
Der Grvßherzogliche FeldbereinigungSkommisfärtz / Schutt tstzahn, Regierungsrat.


