6£
«BS
CA w v
©äi
'S es.
ro m ^ «
Ä
Jtf
V »L C J3-B
cJ£ n
Sil
c ®ß
o d
ssa c u
13 g£
*i|
i*
*• M
o
si
05 O
> L L »8 g g— , -S *5 c
*•«3 5 Ö
V
ct
Ö
Z
s
I
Nr. 107
10. September
1918
ÜreiMM m den Kreis Gietzen.
Inhalts.NeberScht: Handel mit TZn,en. - Bildung der Schöffen- und Schwurgerichte. - Eemeindeiukirwerkzwage zu Londor,. - Diensträume des Kommunalverbands. — Feldberemigung Kehelbach. Frühkartoffeln.
Bstannturachung.
Betr.: Den -Handel mit Gänsen; hier: Ausfuhrverbot
A!uf Grund des § 8 Abs. 1 der Verordnung über den Haiwev mit Gänsen VoNL 2. Mai 1918 (RcichAgefttzbl. Lerbe 371) und des 3 der Bekanntmachung Großh. Münsteriums des Innern, vom 11. Juli 1918 (Kveisblatt Nr. 85) wird folgendes angwrdnet: 1 Jede Ausfuhr von lebenden oder geschlachteten Gänsen aus ' dem Bezirk des Kreises Metzen ist verboten
2. Ausnahmen können von mrs z^ugelassen werden.
iderhandkungen werden gemäß 8 11 der vorerwahntrni
3.
^—>rbmrng bestraft. ^ ..... ..
4 Tieft'Anordnungen treten mit bent Tage der BerkundMMg im Kreisblatt für den Kyeis Gießen in Kraft.
Gießen, den 3. September 1918.
Großherzogli^s Kreisamt Gießen Dr. li f i n g e r,
Betr.: Wie oben.
An den Oberbürgermeister zu Gießen, die Großh. Bürger, meistereien der Landgemeinden des Kreises, Großh. P^lzei- amt Gießen und die Großh. Gendarmerie des Kreises.
Tie vorstehende Bekanntmachung ist sofort m ortsüblrchev Weift zu veröfienüichen. Die Durchführung der Bekawrtmachung ist strengstens zu überivachen, Zmvideichnndlungsind► imter ®epta£ der Gänse zur ^hnzeige zu bringen. Die beschlagnahmter sind an unftre SanmLlstelle, MetzgeyuLrjl^r Friedrrch zt, Gießen, Seltersweg 73. al^ulftftrn. e ß e n, den 3. Seplenrber.1918.
Großderzogliches Lkreisamt Gleßen.
vr. Usinger. _
Betr.: Tie Bildung der Schaffen- und Schwurgerichte.
An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürger, meistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir beauftragen Sie, mit der Ausstellung der Urlisten der 'zum Amte eines Schöffen oder Geschworenen bestellten Personeir zu be-
^räteflenS bis zum 15. Oktober l. I. an die zushändigen Amts- aertÄe einzusendsr. ^ ^ ^ ,
-Lie ShnEisten der Geschwov-nen haben m früheren Jahren wichrsvch die Namen vvn Perftmcn «ckhälten, welche das 30. Lebensjahr noch idöf vollerrdet oder das 65. bereits übrrschrrttenj hatten. Hierdurch sind in den SchNvrrgerichLZsitzunNAr den Ford- dar VmhandtnnMi. hemmend« Weitcrungan veranlaßt wor-
Hünen nur duvch eine geuaure Be- vbachtüng der hinsichtlich der Ausstellung der Urlisden der Lchöfwn
___hinsichtlich ... . M
und Geschüwrmrcn brstchMdan BestimnMngnr veramedcrn werd«r. Wir machen Ihnen daher die sorgfältigste Beobachtung der Vorschriften in | 1 und 3 der Bevordnttng vom 14. Mai 1879 (Rog-Vlatt S. 213) Hur Pflicht. Hisnmch sind die in den §§ 32, 33 mb 34 des GerichtLversast:mgsgese-E b^zerchncte^r Personen, nicht in die Urlisten aufzunchmen, während bet den iin § 35 daselbst Genannten der GrmL», warum sie ablehnen lÄnnen, rrt der Spalte ^Bemerkungen" der Lrstö anztWebOL ist. In dBkn Fällen, in welchen Zweifel darübrr besuchen, ob eine in die Urliste auf- Huneh.nende Person das,30. oder 65. VübenZjahr vollendet hat, wollen Sie sich durch eine Anfrage bei derselben oder in sonst geeigneter Weift genau über deren Wer § vergiüvisftrn. Es ist nicht nngänyig, Personen, die Sie für ungeeignet zum Amte eines! Schösfina oder Gesch'wumen poltet, bei denen aber die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, aus der Liste wegzulassm. Sie wollen vielmehr diese Personen ebenfalls in die Liste aufnehrnen, Ihre Ansicht aber rmter „Benwrkungen" oder im lBe^stÄtberichte angebeMj
Insbesondere svoll«r Sie auch dafür sorgen, daß in den Listen kerne Personen fehlen, die nach gesetzlicher Bestünnnmg mrsgenom-- men werden müssen. Wir evnxrrten Vollständig seit der Listen.
Tre zur AuMllung der Listen etwa erforderlichen Fvrnrulare werden Ihnen aus Anfordern durch die Amtsgerichte zugesarcht werden.
Gießeu, den 3. September 1913.
Großherz oglicheS Kreisamt Gieße» vr. U sin g er.
Bekanutmachnng.
V e t r.: Aenderung des Statuts Über die Benutzung der Ge- meinde-FuhrwerkSwage zu Londorf.
Auf Antrag des GemeinoeratS von Londorf hat unter Zustimmung deS Kreisausschusses mit Genehmigung Großh. Mimsie-
rinms des Fnnem vom 17. August 1918, zil Nr. M. d. I. 14 814> § 5 in Zifftr 1 und 2 und Absatz 2 des Statuts, bte Benutz^ der Gemeinde-Fuhrwerkswage zu Lorrdorf betreffend, folgende Aen? derung erfahren:
§ 5.
Gebr'chrentarif.
1. für Heu, Stroh, Getreide, Aepftl, Tickwurz und 5kartoffeln für jeden angefangenen Zentner 3 Pf;
2. für sonstige Sachen, Kohlen usw., für reden angefangenen!
wi'
«§^Mffer \ und 2 beträgt die Mindestgebühr für eine Der-
egung öu P 7 .
Gießen, den 6. September 1918.
Großberzogliches 5breisamt Greßeu. I. V.: Lanaermann.
Bekanntmachung.
Betr.: Tie Diensträume des Kommunalverbands.
Vom 9. l. M. ab werden die Wirtschaftskarten bei uifferer Geschafts-abteiluns, dev Frrma Vereinigte Getreidehändler G. m. b. H. in Gießen, Friedrichstraße 10, geführt. Alle auf die Führung Der Wirtschrftskart^n und Selbstverforgun während der 0
9—12 Uhr vornlittagö) vorgÄmacht werden.
Gießen, den 7. Septmrber 1918.
Großherzoalian-> Kreisamt Gießen.
I. V.: öernmerbc._
bk
dort
vvn
Bekanntmachung.
etr.: FÄdbereinigung Kcsftlbach; hier: die Massegrundstücke. Samstag, den 14. Schtenrber 1918 findet eine Versteigerung ' ".ücken
von Massegrundstüchen an Ort rrrch Stelle statt.
Zusammenkunft hierzu vvrmkttags 8% IJfo beim Nathans zu
' 'anr^>
Kcsftlbach, wvftlbft auch die Berst^gerunLSbedingungen bek, gegeben werden.
Friedbera, ben 26. August 1918.
Ter Groß herzogliche Feldber eini gungskommiff är: Schnrttspahn, Negierungsrat._
Bekanntntachung
betreffend Hochstvoeis für FanWardosftjn aus der Ernte 1918.
Vom 7. S-uchember 1913.
Auf Grund der 2 tmd 5 de^BrMosLut^lerschrrm^ über d»
und O^kfrüchke vom
9. März 1913 Ausführunt
^mgS-
Mchc,
Preise filr Hülsen-,
MckkM^Gcfttzölatt S , . ,
b.ikMrntmach'.nrs Großh. Müristerürms dcS Jmwen vom 15 1918. wird hst-rnr^! beMnisS:
Ter Hälistp"eiS fiir Frühkartofftlu aus der sLnte 1918 bfr trägt vom 9. September 19 18 ab bis aut weftercs 7,60 Mark für den Sentnwr. . ^
Tie übrigen Vorschriften imsrrer BekairnlnurchunA gleichen Bo- kreffs vmu 27. Juli 1918 iTarmstädter Zeibyra Är. 175 vvm 29. Juli 1918) Yjcxbssx Mlfnschwrhakten.
Darmstad 1, den 7. S^^ember 1918.
LandoskartosselsÄle.
Hechler.
Dem Oberbürgermeister zu Gießen und den Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises-wird empfohlen, vorstelwndc Bekairntmachrng in vrtsübli-cher Weise zu venÄfftnrtichen.
Gießen, drm 9. Gepldenrber 1918.
GcvßherLoglicheS Kreisamt Gießen. x
I. V.: He mm erde.
Bekanntmachung.
Betr.: Festsetzung von KleinlnnrdeMSchistpreffen für Kartoffeln.
Unter Bezngnaßme auf unsere Bekamrtmachmg twm 16. FuÜ l. Js. (Ksteisvlatt Nr. 84) Uürd der KleinhtUrdel§li5chst:wciS für Kartoffeln mit Wirkmrg vom 12. l. Mts. ab ans 9 Pfennig für daS
t ind herabgesetzt. Dem Ol>erbürgerm!eister zU Gießen und den vßh. Bürgernieistereien der Lmrdgememdcn des Kretz eS wird empfohlen, vorstehende Bekannvnachnng in ortsüblicher Weise Kr ver. öffcntliclwit.
Gießen, den 9.SefNember 1918.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
st. V : H e m mcrb e.
ZwillingSrunddruck der Brühl'schen Univ.-Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.


