Ausgabe 
13.8.1918
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w«. 97 IS. August 1918

Kreisblatt für -««Kreis Gietzen.

Inhalts - Ncbersicht: Oelschlagscheiue. Versuchsanmeldungen. Bekämpfung der Sperlinge. - Verwaltung der Staatsschuld. Jagdstrasgesetz. Druschprämien für Hafer. Schweinehaltung. Vorräte früherer Ernten. Rotzverdacht bei Pferden. Ausfuhr von Stroh. NuSbreitung der Bartflechte. Backstetnblattern. Dienstnachrichten.

Betr.: Oel schlag scl-eine.

pn den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürger, merstereien der Landgemeinden deS Kreises.

Die Verarbeitung der sreigegebenen Oelfruchtmcngen. in der Regel bis zu 30 tzss, kann nunmehr stattsindeu. Die Anträge der Landwirte sind von den Biirgermeistereien entgegen zun ehtweu, «uf den Vordrucken niederzuschreikm und mit den etwaigen An­lagen. dem K o in m u n a l v e r b a n d vorzulege n. Die Vor­drucke sind auf Kosten der Berechtigten mtzuschafsen; Muster hierzu Wunen auf dem Kommnun!verband, Zinrmer sttr. 4 eingesehen werd-.m.

Giue Vhbaabe dieser Anträge an die Berechtigten selbst zum Hlersöulichen Ileberbringen ist nicht erwünscht, da die Ausstellung »er Schlagscheine durch deu Kvtnntttnaliverband nur gemeinde- weise stattfindet und die Reihenfolge des Eingangs ein g sollten werden muß.

Me Landwirte, die Oelsamen abzu liefern haben, müssen Fhnen, den Bürgermeisteveieu, die entsprechenden Empsangsbeschei-

S ngen der Obstverwertuugsgenoflmschaft Gießen vorher vor- k, denn ohne diese Beschönigung ist es dem Kontmunalverband gestattet, Oelscblggfchcitie zu erteilen. Diese Bescheiniglungen End zur NachprüsNug dem Mm munälverband mit einzu reichen:. Wber die Mträge ist vion Ihnen, eine besondere Liste zu führen:, dicanic auch von Ihnen überioacht wird, daß nicht ein Antrag doppelt Bestellt werden kann.

9hrc diejenigen Landwirte, die Oessaaten selbst angebaut tzrttrn, sind zum Oelschlagen berichtigt. Sie mitssen mit dem auS «r Mühle erhaltenen Oel ihre gesamte Hauswirtschaft versorgen. .Eine doppelte Versorgung dadurch, daß auch sogenannte Altenleiler angeblich sich Oelfrüchte H'-fl "i gebaut haben, ist nicht zulässig. R^tr fdem eigentlichen ' t>'s landwirtschastlicheu Nrrter-

Nebnvens steht das Rech am anckbehaltung der Oelsaaten für 5)aus- yaltungszwecke zu.

1 Mpr Oelsauteit durch das Nachlesen abgeernteter Felder ge- fttmnen hat, darf einen Schlagschein nicht erhalten, da er Oelsamen

«licht an geba ut hat.

Mne Teilung der Oelsruchtentte au zwei Haushaltungen unter «m Vfchwmid, der eine Besitzer habe von dem anderen ein bereits «uSgestelltes, mit Oelsamen bepflanztes Land gepachtet, ist nicht

S ig, wenn nicht ein Berpacblungsvertrag vorgelegt werden kann, der Verkauf von Oessaaten aus dem Halm ist nicht zulässige der Gvmidbesitzer ist bet^ckstigt, Oelsanven für seine eigene! Diaikswirtschast schagen zu lassen.

. Wer Oelsa men durch freihändigen Kauf oder auf unrechtmäßige Werse durch Schlei chhantxü usw. erlvorben hat, hat kein Anrecht aus UuSftelltmg eines Oelschlagschein.es.

^lfußer der zium Schlagen frei gegebnen MrMge (in der Siegel M Au 30 Kg) dürfen die Laitdwirte nur die für me eigens Wirtschaft erfolderliü>c neue Aussaat zurückbchalten. Gin Ver­kauf von Saatgut ist nicht gestatt-et.

' Die lcmstmde Mlmmer der Msmuliste über Oelfrüchte ist auf jedem Antrag Vordruck von Ihnen zu vermerken.

9lus Praktisck>en Gründest werden durch dm K'oinmunalverband Oelschlagse!>eine über Teilbeträge von jetveils der Hülste der Mgelässtuen Menge ansgestellt werden. Ter erste dieser Scheine W ffüttifl, der zweite jedoch erst in einem späteren Monat je ^ach Wahl des betreffenden Landwirts. Die aus diesen Scheinen tzüedcrgesckjrrebenen Fristet,. zur Verbringung cm die Mühleit m n s s e n st r e u g e i n g e h a l t e it werden.

Gm Ersatz für verloren gegangene Oelschlagscheine wird nicht Erteilt iverdeu, damit eine mißlnäuchliche Benützung nicht starte Wkden kamt. Es ist da-hm eine sorgsame Mifbeivahrmig an-- zuempseyien.

® !!i! % i ukitmi{i ta>n Oel fruchten in auswärtigst Schilag mublen darf nicht erfoigen. Die eittmal gewählte Mühle ü

bK ? l Belieben der Landwirte gestellt mng brtbehalten werden.

Tie^vorstehe»!den Bestimmungen sind in ortsüblicher Weise zur ^ennttn» der betetlmten Landwirte Sn bringen Gießen, de;/9. August 1918.

Großherzog,nwKreisamt Giehen

__ Dr. nsinger. _

Belanntmachnnft.

k'etr : Die VersitckEigkeit des laudwirtschastlichett Vereins stk ex. ble Irovtnz Oberhesseit: hier: VersuchSanmeldungen

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ist.

getreide (Winterrvggeu tmd Wintenveizen) sonne Titugturgs^, Kulei tur- und Sorten versus .mit Mnterülfrüchten (Winterraps und

^ Tie Grö^e des Versrochsselbes soll 1IV 2 Morgen betragen. Saatgttt und Dütrger werden für die Zlvecke der Versuche kostettlos zur Berfügil-Ug gestellt. Aumeldimgen zu den Versuchen werden biH zum 25. August au den landivirtschrftlichen Bezirksverein zu Gießen erbeten.

Arusburg, den 31. Juli 1918.

Ter Präsident dös landwirtschaftlichen Verems für die Provinz Oberh-sfeu:

^Wilhelnt Graf zu Solms-Laubach.

vorstehende Sbusschlreiben bringe ich hiermit ztir äffend, nckMt Klenutttts. Unsere Mitglieder tverden ermcht, von der ge> botenm Gelegenheit Gebrmrch zu machen irnd die Aumelduiunnr zu den Versuchien innerhalb der angegebenen Frist an nt ich glangen zu lassen.

, G i e ß e n, den 8. Slugust 1918.

§ier Vorsitzende des landwirtschaftlichen Bezirksv^ereiits Gießen.

_ Dr. Using er, G, Heimerat. __

Vetr.: Tie ^Bekämpfung der SpeAinga.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die 6>rotzh. Bürgermeistereien der Lündgemeindeu des Kreises.

Tie Landwirtschaftskanmirr für das (vwßherzogtum .Hessen « ek ? lhr aus dem Lande viele Klagen über das Massen^

hafte Mtchreten der Sperlinge zugiitgen. Ter Schaden, der dadurch tu vent Getreide verursacht werde, sei ein außerordentlicher M cr WTc dringend notwendig, daß energische Bekäntpfimgslitaß- namuen getwffeu tverden. Sie regt an, die Bekampfting dev burch Gewährultg von Schußprämien und Ans heben der Nester dnrchfül)-ven zu lassen. Das Aushebett der Nester utüßte aber durch sondere Persültlichketlen erfolgen und dürfte nicht |* r 11 ^nSelnen überlassen werdeit, da sonst die Gefahr bestehe das; auch dte Brut nützlicher Vögel vernichtet werde, m bie Anregung lx-achtensivert und empfehlen, nach

l-^ors cne geeignet scheiuendeu Maßregeln tmgesäiunt anztiordnen. Greßeu, den 7. August 1918.

Großherzvgltchcs .Krcrsamt Gießen.

____ Dr. Usinger.

Bekattntmachttttg

dve Organ»sation der Verwaltung tn-r Äaatsschuld betreffend T"le B'vAte Kammer der Landstände hat am 9. April d $ an dlle der Landtagsabgeordireteu Best und Molthan den'Land- tagsaogeordueten Insttzrat Dr. Osann znur laudständischeu Mid. glted der S^tsschuldeiwerioalttmg und zu seinem Stellvertrelev Brauer fur^den Rest der bis zum 31. Marz 1921 lausenden Wahlzert geioählt Darmstadt, den 2. August 1918.

Grvßherzogliches Ministerium der Finanzen. __ Dr. Becker.

. . Bekanntmachung.

O- Sie rP^ bes §3 der Verordnung, die Msführitua des ^agdstrafgesetzc^ vom ^ April 1914 betreffend, wird bestiutmt:

L fl A acht aus: in sämtlichen Krei­

sen des Lmrde^ nnt Ansnalmie der Kreise Alsfeld. LauteL-

r a S 21 Vll,0,,ft: üt bcn Krisen mm, fi21'» 1 6v C !lfil x tt ^l l - ntu - v August. Sie endet in sämt- 5 , ^s Landes mit dem 31. Januar 1919.

%M ane ," oef)t am L September 1918 auf x ^ dem 31. Januar 1919

und ßtr Fascntenhähne mit dem 31. Mai 1919 *

Tarmstadt, den 5. Augrrst 1918.

Großherzoglickes Ministerium des Innern.

-- ___ I- B.: H ä l z i n ge r. _ ' _

Verordnung

SSÄ'«TÄSl£"' 151>"' au*

TO J 2 1 Verordnung über die Preise für Getreide

Zuchten und Lnrse vom 15. JUtti 1918 für Hafer Hochftpoeis erhöht sich, n*mt dhe Ablieferung erfolg: ^

^ ^für ^16, um eine Drusclwrchwie von 100 M.

^ ^?tt/dieÄm!e^ rnn eine Drufchpräntie von 80 ML.