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BekarlttLrnachung.
Betr.: SaatZulverkeHlr.
Unter Dmtveis auf die Verordnung des Staatssekretärs des ?^?S^ALH^mgsamLs vom 27. Juli 1918, abzadruckt im KXeis- ibElNr r>om 29 IM l. Js., wird nachsteharder Auszug' E(dm Anordnungen deü Direltoriums der Nei^etreidefl-ellevom S. Jiull 1918 zur öffaitftdjm Karutuis gebracht.
I. Zul ass>ung von L ändlern z-urn Handel mit 'tya atgut.
. Bedingungen, die Grundsätze wegen des örtlichen Umsangs
der Zillassung selbst, fawk des Verehrenö du der Zulassung kÄnnen von den rn Betracht kommenden Handels kreisen auf dem Kom> rnunalverbcmd Gieren, OstÄulage 11, Gießen, Zimmer Nr 4, m den üblichen Sprechstunden, vormittags 10—12 Uhr, ein gesellen werden.
_ H. Laatkarten mit Listenführu ng.
^ lausenden Wirtschaftsjahr dürfen nur diejenigen Vor-' drucke zu ^aattarten verwendet werden, die von der RevKgetreide- stelle mit fortlaufenden Nummern an die Kvinmruraloerüände gelreiert werden.
Tie Aussjellrmg van S a m m e l - Saatkarten ist Zulässig, und emvfchtenAvert für gemsinsäHaftlick-e Bestellungen aus einer Ge- rnernde. Lue dürfen aber nur dann zur ^Anwendurcg kommen, wenn «es ftch um Lreferung ein und derselben Sorte Saatgut handelt.
Tie Ausstellung der Händler-Saatkarten unterliegt der Zu- ftdnbigfeit der höher«! Verwaltungsbehörde (Provinzial- d.i re kt i o n), desgleichen die Ausstellung derjenigen Soatkarteu für solche Verbraucher, die nicht Nachweisen können, daß sie aus ber ßrirtc 1918 oder 1917 eine gleiche M enge selbstgebauter Früchte emrr der in § 1 der Reichsgetreideordwmg genannten Frucht- arten aigeliesc-rt haben. Alle übrigen Saalkarten werden von dem Kvmmimalverband anS-eAellt. Saatkarten über Hülsenfrüichte sind vorerst noch nicht xugeL«nen.
mnt Zulassung l«ü>wirts!chrstlicher Betriebe zum Verkauf von Saatgut gegen Saatkarte gemäß 8 9 der Saatgutverkchrsordnung vom 27. Juli 1918 (Kreisblatt Nr. 92) durch d en Kommunal-- verdand darf n'ur ersslgvn, soweit ein dringardes, cmderiveit nicht
.befrvedigendes BÄ>ürfnis nach Saatgut nachgewiesen ist: der bsatz dieses LaatguteS darf nur innerhalb des Kommunssvervands! selbst «folgen.
Tie Ueb-erwachun- des gesamten Saatgutverkehrs wird durch die höhere VerwalLungÄbchsrde vorgenonrmen und zwar in deren Namen durch' den vsn Drosch. Ministerium des Innern in Tarm- stadt im Tiuvernehm«! «it der ReichZ-etreidestelle ernannten! Vertrauens man n, den Qfrioftfy Oekonomierat Haug in Tarmstaöt.
Ueber den Berk<hr mit Dülieufruchtsaatgut werden demnächst durch das Tirektvrinm der Reick-ts getreidestelle besondere Anord- rmn-su getr offen werden.
Gießen, den 7. August 1918.
Großherzoalicbes Kreisamt Gießen.
Dr. Usinger. - - ' , y
Be! r.7 wie oben.
An den Sd-rdürgcrmeifter zu Gießen und die Grosth. Bürger- rneiftereien der Landgemeinden des Kreises.
Asrstehende Bekannkmachung ist in ortsüblicher Weise zu ver-
össenSlchm.
Don Sei^m des Bommunalverbandes werden ausreichende MonAAl, do>n Saatgut erworben, die ans die einzelnen Gemeinden durch die Firma Beveinigte Getreidchändler tn Gießen zrcr Ber- teiftmg gelarrg«: sollen. Be stell m rg-eu der Gemeinden sind in Commal-Lislen, 'getrennt nach Fruchtarten, bei dem Ko mnvuna (verband Gießen alsbald «nzuroichen, damit auf Grund dieser Ästen Sammel-Saatkarten ausgestellt werden können. Es wird ausdrücklch bemerkt, daß Wänderungen an den bestellten Mengen nachträglich nicht mehr vorgenommen lverden dürfen. Es muß sich daher jeder Soubmrt im voraus überlegen, ivieviel Saatsul er nötig hat, damit keine Nachsoest, llrrngen eintreten und Un.ge«hrt auch kern Saatgut überflüsftg bleibt. Sollte letzteres- wider Erwarten doch in EinzelfäUeu vorwmmen, so ist der übrig- g^bliebeue Nest cm den Kommunalverband gbzutiefcrn.
Tie zulässigen Saatgut ui engen sind in der Reichßgetreide^ ordmmg (Kreisblatt Nr. 86 vom 19. 7. 1918 Ziffer 7 unter
in
Gesanrtgröße de
t Wirtschaft:
... ^ ha
. . Morg«.
Ungefähre Größe der mit denr gewünschten Saat- gut zu bestellende, t Fläche in Normal-Margen
Fruchtart, für die die Saatkarte gewünscht wird.
Einheitssatz für einen Normal- Morgen.
Gesamtmenge, n'ir die eine Saatkarte gewünscht wird.
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Nr 3) zum Abdruck' gekommen. Eine Erhöhung dieser 5^.,^ gutmengen für hrler gelegene Lauöstrchr- und für fcuiibnw ist
Sv.n^V 11 J&ftWia g^br<M worden. Weiten Bekamp maa-u. g h eruber erfolgt demnächst. ^
T^f rt „K £ L ri of ^rel-SaaNwcre ausgestellt erhalten E, fort ein« besonderen _Antrag nnu lolgendem Muster zu stylen der bei der Burgernuusterer seines Wohnortes einzurerchsm und von dort anal, den Kommunalverband Gießen mit den erforderlich Bv- scherulgungeu toerterzulerten ist. ^ w
n ^or *1” J5 Mr,in Sammelbestellungen an Stell« derarUger Gm zel-An trage m Form von Listen ein-ereicht werde». Für dinnnge-i Laudunrte. die in den SArtfchrftsjobren 1918 ober 1917 sEg«l>aute. Getreidefrüchte abSSSSF
mu5 dann aber eine besondere Liste angelegt werden n»eil berat Lammel-^aatkarte durch die.Pcovinzialdirektiail ausgestellt \vrz* b--s-r Liste ist auL im>, nachstehenden
w fr, ^- r bmhs.hlen Ismen, die Landwirte auf die rechtzeitia« ^<5atn.:*c5 Mlfmerksmn zu machen und ihren $e- Öbe ^Eelluua von Srwttarteir rricht bis anj bic letzch -tut utc zu verstfocberr. ^a die großen Saatgut ha nd. ^6^ 'h^e Bestände bald aus verkauft haben werden und auch d^^rtschrstskaminer m Tar-mstadt aus dem gleichen Grund« Mb den fntfoerrgen Grsahrui^en sehr bald ilwe Äcseruirg«i we^en Mangels an Saatgut^cirtstellen wird, ist möglichste Eile für biejemgen bedingt, die rh.e > 2 a.atfruehjt erneuern wollen Gießen, den 7. August 1918.
GroßhLrzvMrches Kreisamt Gießen.
Dr. U fing er.
Komntuüalverforud: .... Kreis . . .
, „ , Antrag
Erteilmrg von Soatkarteu für Verbraucher
Gemeinde.
Ich versichere hiermit, vorstehende Angaben nach bestem Wissen und Germsst-n gemacht zu haben. ES ist mir bekamrt, daß ich daö auf Laatkarte bezogene Saatgut nur zu Saatzweck«r verwenden darf Und .übrigblerbeudes Saat-ut an den KvmouuMlverfovrb ab liefern muß.
den . «.1918.
(Urrterschrift des Antragstellers.)
1. s)Ter Antrag ist behördlich geprüft uwrden. b) Tie angegebeTre Anbaufläche ist vorhanden, o)Ter.Autre^ficl.'er .fort aus selbüg bauten Früchten der Enite 191, oder 1918 van eurer der im § 1 der Retchs- getreideordnung ^««nnten Fruchtarien die gleiche Menge — mehr als die gler«l-r Menge — wie oben beantragt — afo* geliefert — nicht abgeliefert.*).
d) Gegen die dluSsbellrmg der beantragten Saatkarte bestehen —, keine — folgende — Beden kerr.*). ...
1. Urschriftlich
an bat Kommtmalverband zur weiterar Vevanlassmrg.
den ^ - 1918.
Großherzogliche Bürgermeisterei (Unterschrift.)
*) Unzutreffendes durchstreichen.
Liste gemeinschaftlicher iLaatqutbcstektrrneeu für Samnrclsaat-Kartcn.
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Land
Name
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Vorname
und
Beizeichen
Gesanrtgrößc derGntSrvirt- schast in Nor mal-Morgen.
Größe der mit '-ein gewünschten Saatgut zu bestellenden Ackerfläche in Nor- n,al-D!orgen
oruchtart, sü, die die Saat- karte gewünscht wird.
Einheitssatz für einen Normal- Morgen
Handfaat
Höhen
lage.
Gesamtmenge, die erforderlich ist.
Bescheinigung über die Richtigkeit der Slngaben m Spalte 1 — ll durch Nanrrns- unterschrift.
Bemer
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