Nr. 91 »7. Juli »18
für <xa Ureis Gicht«.
Inhalts - ttebcrficht: V-rarbertung von Gemüse. — Richtpreise Klee- usw Samen. — BorzeittqeS Ermen von Herbstgemüse. Verteilung von Schuhwerk. — Vaterländischer Hilfsdienst. - Amtszimmer des Größt). KreiSveterinäramts. — XienPuQcong)tett.
Bekanntmachung
Über die gewerbsmäßige Verarbeitung von Gemüse.
Ans Grund des 8 1 der Verordnung über bit Brarbnttmg von Gemüse und Obst vom' 23 Januar 1918 (Reichs-Gesetzbl,
S. 46) wird bestimmt:
8 1. Gemüse, sonne Erzeugnisse aus Gemüse dürfen für ergene oder fremde.Rechnung nur mit Genehmigung der zuständigen Stelle gewerbsmäßig verarbeitet werden. Zuständig ist für die Genehmigung der Herstellung und Weiterverarbeitung .
von Gemüsekonserven: die Gemüsekonserven-Kriegsgesellschaft m Braunschweig; _ .
tton Dörrgemüse: die Kriegsgesellschaft für Dörrgemüse nt Berlin;
von Sauerkraut und konservierten Gurken aller Art: dre Reichs- ftelle für Gemüse und Obst, Geschäftsabteilung in Berlin § 2. Zuwiderhandlungen werden gemäß 8 9 der erwähntem Verordnung mit Gfängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10 000 INark oder nnt einer dieser Strafen belegt. Neben der Strafe kamt auf Einziehung der Vorräte erkannt werden, auf die sich die strafb«7e Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob ftd dem Täter gehören oder nicht. ^ _
§ 3. Trese Vekanntmack-ung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Mit dem gleichen Zeitpunkte tritt bit Bcicnmtj machung über Lvhntrocknima von Gemüse vom 17. April 1918 (Reichsanzeiger 94 vom 22. April 1918) außer Kraft.
Berlin, den 30. Juni 1918.
ReichSstelle für Gemüse und Obst. Berwaltungsabteilung. _ Der Besitzende: von Tillv. ___
Gekanntmachrrnft
über Richtpreise kür Klee-, Gras-, Futterrüben- und Futterkräntev- sairien. Vom 15. Juli 1918.
^rrp ^ g der Rn k mife riol stelle des Konig-
vetresfend Erhöhung der Rich-tpreffe für mw, s —cw» 1 gi rüden- und Futttrkrmitersamen bringen wir zur allgemeinen Kenntnis. .
Darmstadt, den 15. Juli 1918.
Großherzogliches Ministerium des Innern, v. Homberg k.
Erhöhung der Richtpreise für Klee-, Gvas-, Futterrüben-- und Futterkr Lutersamen.
In der Sitzung der Offiziellen Preiskommission für landwirtschaftliche Sämereien", die am 21. Juni 1918 nn Munsterrum für LandwirtsclZaft, Domänen und Forsten stattgefunden hat, r,t eine Erhöhung der Riä-tpreise für die nachstehend uufgeführten Samenarten vereinbart worden. Die festgesetzten Rrchtprerse irud am 26. Juni 1918 vom Kr«gsernährungsam1 gerrchrnigt worden. Es gelten von jetzt ab folgende Richtpreise:
Stufe: L II. III i*.
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1. Schaffchwingel ..... 116.-
2. Engl RaygraS . . . . . 196.—
3 Jtol. Raygras.196.—
4. WksterwoldisckeS RaygraS . 196.—
6. Wies nschwingel .... 196.-
6. KnanlgraS ...... 196.—
7. Inkarnatklee.196 —
Berlin, den 3. Juli 1918.
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Bekanntmachung
das Verbot des vorzeitigen Erntens von Herbstgemüse und Rüben
betreffend.
Auf Grrmd des 8 12 ff. der Bekanntmachung Liber die Errichtung von Preisprüfimgsstellen und die Versovgungsregelttng vom 25. Septembcr/4. Novenrber 1915 wird hiermit bestimmt:
8 1. Vor dem 10. Oktober 1918 dürfen außer der Verwendung in der eigenem Wirtschaft nicht geerntet werden:
HerbstweiWvhl lind Dai-er,«i8k»hl iWeiUvcru«, Serbs^oE und T<urerroL'hl (R 7 .tkrmM, L>crdu«mrsiirgkohl rmd Dauerwmmz- fc% Rumkelrübeu <JEidt*tr*), KohlrüL-m, Muhom «Ser Krt, mi£ Ausnahme von Karotten. Ms Karotten gelten Nicht dre seldmagrs cmgebauten roten Pfert^NtMhven. ... . .
8 2. Ausnahmen können auf Eintrag von dem zrLstäimrgen Gioßherzoglichen Kreisamt in besonderen Fallen gestatteL werden.
8 3. Zuwidechmchdmgen gegen das Verbot des 8 1 werde» mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Gek>sdr«ft bis zu > 1500 Mark bestraft.
Darmstadt, den 18. Juli 1918.
Großherzogliches Ministerium des Inner», v. Homberg t
An den Oberbürffermeift-r zu Gießen, die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden uiD die Gnitzh. Gendarmerie- stationen des 5krei>es.
Vorstehende Bekanntmachung ist in ortsüblicher Weise zu r>er- üffentlichen. Allfe ZuSv-Lethandlurrgen sind zur Älzeige $u bringst.
G ie ßen, den 23. Juli 1918.
GroßberzoglicheS Kreisamt Gießen.
I. B.: v. G r o l m a n n.
Bekanntmachung.
Betr.: Verteilung von Schuchvestk für landtzvvctschaftliche Arbeiter.
Unter Bezugnahme aus unsere Bebanrümachmrg vom 30. Märtz 1918 (Kreisblatt Nr. 33) wird hierdurch b.'Sanntgegeben, daß der Firma Wilh Herbert, Gießen, MarEtz^atz Nr. 2, 100 Paar Kr-egS-- schihe für lmchwirtschastliche Lohn-Hisssarl»eiter und Lohn-Hilfs- arbeiterinnen in der Größe 36—47 üderLvrecn worden sind.
Wir for dern Veoechtigte, welche v«r der Il-^erweiftmg Gebrcmch
. . . ■ . j r; rf, mif fh;^i|T ausgehrtigt«!
tragen muß, zu versehen .., . -, ^ ch . Ul'
temi»er bei obengenMnrter Firma AU bezi-ehm. Demerü wir», daß für den Bezug dieser K^riegsschche eine Abgabe vmr gebrauckBen Schuhen nicht erforderlich ist. ^
Dem Oberbürgermeister zu Gießen und den Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinde» des Kreises wird enstLohlen, vorstehendes ortsüblich bekanrch- zumack-en.
Gießen, den 22. Juli 1918.
Grvßberroalicheä Kreisamt Gießen.
I. B.: v. G r o l m a n n.
An die Großh. Pürgermeiftereien der Landgemeinden des Kreises
Es wird darauf hmgewiesen, daß die sich zur Landsturrnrolle Meldenden Personen rumpflichtet snü». stch mich z:rm Vaterländr- sche-.i Hilfsdienst innerhalb 2 Wochen aizzumelden, und zwar beim Eiuberufungsausschiß in Gießen. ^
Bei Drtgegaruahnve Ikt Meldungen zur Stammrolle wolle,: Sie ausdrücklich darauf Hinweisen, und ein Merkl»latt und eine Meldekarte, die beim ErnberusungSausschuß za: haben ffnd. aus- härGigen. ,
Es wird noch daraus hingewiesen, daß auch d« An gehörigen der bsterreichlich-ungariscl>en Monarch« p:r Anmeldung beim Ein- berusungsausscheiß verpslick«et sind.
Gießen, den 25. Juli .1918.
Ter Zivilvorsitzende der Ersatz komm: sslon des Kreises Gießen, i. B.: von Grolman.
Bekarrntmachnilg.
Das Amtszimmer des Großh KreisveteriuävamtS Gießen befindet sich jetzt Wildstinstraßo 46, Erdgeschoß. (Ferrrrrtt 990.)
Gießen, den 24. Juli 1918.
GroßderroglicheS Kreisemt Gießen.
I. B.: Hcngf rmann.
Dicustnachrichten des Grosttz. LireiSamts Niesten.
Ter Grösst) Kreisarzt MediHinalvat Tr. Walger ist bis zum 12 August 1918 beurlarcht u:tf> '.oird von dem An' alts- arzt Tr Wagner in Butzbach ueörrini. Der feil« h.lt Dienstags und Freitags nachmittags 4 Uhr Antt^'.rnrden in Giehnr, Kreisgesundhchsamt, Gartenstraße 19. ab.
ZmillingSrunddruck der Brnhl'schen Nrrv.-Bucb- und Steindrnckerei. R. 9 an ge. Gießen


