Ausgabe 
25.7.1918
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§ 6 :

N». 88 25. Jnli 1918

Jnhalts-Nebersicht: Maßnahmen gegen die Wohnungsnot. - Gesuch um AuSreisemöglichkeit. - Verkehr Mit Ersatzmitteln. - Kriegs-

teuerungsbeihitten für Beamte.

XVIII. Armeekorps.

Stellvertretendes Generalkommando.

Abt. Illb. Tgb.-Nr. IG 037/3207.

Gouvernement der Festung Mainz.

Abt. Mil. Pol. Nr. 56 668/28 673.

Frankfurta. M/M ainz, den 9. Juli 1918. Betr.: Maßnahmen gegen die Wohnungsnot.

Verordnung.

Auf Grund des § 9b des Gesetzes über den Belagerungszustand vidml 4. Juni 185tl in der Fassung des Reichsgesetzes vom 11. .De­zember 1915 bestinnnen wir für dar Befehlsbereich des 18. Armee­korps rnit Llusnahme des Regierungsbezirks Arnsberg sowie dem­jenigen des Gouvernements Mainz:

I. Bernrieter von 15-Zimmerwohnungar dürfen die vermie­teten Wiohninrgen nicht ohne Einverständnis des bisherigen Mieters kündigen, nach Mlauf des bisherigen Mietvertrages an andere als die bisherigen Mieter vermieten oder sonst überlassen oder selbst in Benutzung nehmen, falls nicht der zuständige Larrdrat (Kreis­direktor) oder Magistrat (Oberbürgermeister) oder eine von diesen lustimmte Dienststelle oder Konimission zuaestimmt hat.

II. Ohne Zustimm'ung des zuständigen Landrats (Kreisdirektors) oder Magistrats (Oberbürgermeisters) oder der von diesen bestimm­ten Dienststelle oder Kommission dürfen Räumlichkeiten, die bisher als Wohnstätten gedient haben, zu anderen als Wohnzwecken nicht vermietet oder sonst verwendet werden.

III. Unbenutzte Wohnungen von 15 Zimmern oder Räum­lichkeiten, die allein oder in Verbindung mit andern Räumlich­keiten zur Benutzung als selbständige Wohnung von 15 Zimmern geignet und Uube.iutzt sinch müssen dem zustäntigeu Landrat^Kreis- direktor) soder Magistrat (Oberbürgernleister) auf Verlangen zu eirvem Mlgeinessenen Preise zur >Berfüg>ung gestellt werden. Die An- gemessen heit des Preises wird erforderlichenfalls von einer durch die genannteil Behörden zu bestimmenden Dienststelle (z. B. Miet- einignngsalut oder Wohnungsanrt) oder Sachverständigen-Kom- nnssioll festgesetzt. Tie Neberlassung der Wohnung bezw Räumlich­keiten an diese Behörden hat mit der Maßgabe zu erfolgen, daß sie Ur eigene Rechnung die freie Verfügung darüber im Umfange der dem Bernlieter zustehenden Befugnisse erhalteil.

Als unbenutzt gelten Wohnungen und Räumlichkeiten, wenin sie vollständig leer stehen, joder lediglich zur Llufbewahnlng von Gegenständen benutzt lverden, die in Lagerräumen cmfbewahrt !ver- lden könilen. Räumlichkeiten, die mit eigeiren oder auf Mzahlmrg> entnom,neuen Möbeln wohnungsmäßig eingerichtet sind, gelten nicht als unbenutzt.

IV. Die vvrstehellden Bestimmungen gelten auch im Falle einer Untervernlietung. Auf möblierte Räume finden sie keine Anwen­dung.

V. Diese Verordnung tritt ihrem ganzen Umfange nach oder in einzelnen ihrer Bestinnnungen nur in denjenigen Kreisen oder Städ­ten in Ktvaft, in denen der Land rat (Kreisdirektor) oder Magistrat (Oberbürgermeister) bei oder nach der Veröffentlichung durch eine ausdrückliche weiter>' Bekanntmachung bestimmt hat, daß und in v-elchem Umfange sie wegen des Bestehens einer besonderen Wol>- iScmgsirot für den betreffenden Kreis oder einen Teil desselben oder die betresstnlde Stadt zur Anwendung gebracht werden soll.

VI. Zuwiderhandlungen ererben mit Gefängnis bis zu einem Jajhre, beim .Vorliegou nnldernder Umstände mit Haft oder mit Geldstrafe bis zn 1500 Mark bestraft.

Ter stellv Kommandierende General:

Riedel, Gelleral der Infanterie.

Der Gonvernellr der Festnng Mainz.

Bans ch, Generalleutnant.

Betr.: Maßnahmen gegen die Wohnungsnot.

Genläß Ziffer V vorstehender Verordnung tvird diese hiermit für die Gemeinden Lich Gn'inberg, Hungen, Lollar, Wieseck, Heu­chelheini und Klein-Linden für an)v?ndbar erklärt.

Gießen, den 23. Juli 1918.

Großher-oglicli's Kreisamt Gießen.

I. V.: L a n g e r m a n n.

An die Gwßh. r germeist rrieri Lick, Grünberg. Hungen, Lollar, Wieseck HeuckUh-'im und Klein-Linden.

Vorstehende Verordnung und Bekanntmachung ist o As üblich zu veröffentliche:.' Die Durchführung ist vorznbereiten. Wleiterj Sonderverfügung wird ergehen.

Gießen, den. 2',. Juli 1918.

Groß bet mögliches Kreisamt (Hießen.

2. V : .* ß n g e r m an».

Bekanntmachung.

Auf Grund der in der'Norddeutschen Allgemeinen Zeitung," vom 16. Mai 1918 Nr. 247 veröffentlichten Vereinbarungen zwischen der Deutschen und der Französischen Re­gierung über Zivilpersonen vom 26. April 1918 kann den^ lenigen (Zivilpersonen französischer Staatsangehörigkeit, die zu irgendeinem Zeitpunkte seit Begrün der Feiudseligkeilen interniert) waren jwnfci später ermächtigt worden sind, frei in Deutschland zu leben, rmter gewissen Bcldiuguugerc die Ausreise ans Deuts,ch- land gestattet werden. Das Nähere ergibt sich aus der oezeichneteu Veröffentlichumg.

Die Zivilpersonen, die hierrrach von der AusceileinöglichEeit Gebrauch machen wollen, müssen ein schriftliches Gesuch an das für ihren Aufenthaltsort zustälidigc Stellvertretende Generalkom- NlLndo oder an die Königlich Spanische Botschaft in Berlin richten. Tie Frist, innerhalb welcher .solche Gesuche einzureichen sind, ist nach Vereinbarung ztvischen der Deutschen und der Französischen Regierung bis zum 1. September 1918 verlängert worden.

dem Gesuch sind anzugeben:

1. Name, Bornance, Geburtstag und Geburtsort:

2. ^Zeit und Ort der Internierung;

3. Zeitpunkt der Entlasftmg aus der Internierung;

4. Wohnort oder ständiger Aufenthaltsort vor dem Kriege;

5. Ort, wohin sich die Zivilperson zu begeben wünscht.

Berlin, den 14.» Juli 1918.

dlusivärtiges Amt.

Bekanntmachung.

Betr.: Die AnDühriing der Verordnung über den Verkehr mit Ersatzmitteln.

Gemäß ^ 2, 3 der Bekanntmachung zur Allsführung der Verordnung über die (Genehmigung von Ersatzmitteln vom 23. April 1918 und für die Ersatzmittelstelle dec Provinz Ober­hessen in Eheste: berufen worden:

a) a l s Vorsitzender:

Großh. Prvvinzialdirektor Gehcunerat Dr. Usinger in Gießen.

b) als Stellvertreter des Vorsitzenden: Professor Dr. Kleberger in Gießen,

Großh Rcgierungs-Asscfsor Walter in Friedberg, e) als Mitglieder:

Provinzialchemikcr Dr. Völler in Gießen,

Brauereibefitzer Melchior in Butzbach,

Kaufmann Ed. Krmnm in Gießen,

Stadt bau rat Branbach in Gießen,

Bürgermeister Dr. Kayser in Bad-Naicheim,

Betriebs sekret är Mai in Gießen,

Stadtamtnraim Dr. Seib in Gießen,

Kaufmaml und Drogist Anglist Noll in Gießers Kaufmann und Drogist 9E>. Schnndt in Friedberg, dlpotheker Bechtler in Büdingen,

Kaufmann Gustav Ramspeck in Msfeld.

6) als Stellvertreter der Mitglieder: Chemiker Dr. Möser in Gießen,

Fabrikant Franz Martini in Vilbel,

Mnlfinann I. Sauer in Gießen,

Kaufmaml Rnd. Hahn itt Gießen,

Großh. Regierungsrat Dr. Heß in Laüterbach,

Handelskanlmer Svudikns Dr. Zeidler in Gießen,

Obersteiger Hch. Freitag in Gießerr,

Kaufmaml NNd Drogist Emil Fischbach in Gießen,

Kaufmann L. Schnndt in Butzbach,

Kaufmaml Kneußel in Büdingen,

Kaufmann A. Rothschild in Alsfeld.

Gießen, den 20. Juki 1916.

Großbekzoglicbes Kreisamt Gießen.

I. V.: Langermann.

Betr.: Kriegstenevungsbeihilfen für Beamte usw.

An die Schulvorstände des Kreises.

Mit nächster Post geht Ihnen ein Ansschr iben Großh. Staats. Ministeriums in obigem B.treif ziir Berteillmg an das Lehr- lvrsmral zu.

G i e stell, den 19. Juli 1918.

Großherzogliche nl'nlkammission Gießen.

I. V ' >' ' a e r lu a n n.

Zwillingdrlmddnrck der B h l'schen llniv. Bucb- und Steiildruckerei. R. Lange, Gießen.