Ausgabe 
5.6.1918
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herekzuhalten bzw. an die nachstehend bestintmden SammelstellM oder deren Aufkäufer abzuliefern. _

jj 2. Die äkrfüttenmg der im eigenen L-cruShalt anfallenden Rtnochen an eigene Hunde oder Geflügel bleibt erlaubt

8 3. Der Verkauf von rohen, nickst vorgelochter? Knochen als Ueischbeilage oder über den Ladentisch an die Bevölkerung, die Abgabe an Volksküchen. MassenspeiseLnstaltcn. nwhltattge Vereine usw. bleibt gestattet. Ausgenommen hiervon ttnd die ftttchcn Rinderfüße, ärcn freihändiger Verkauf un^rsagt ist; diese )ino reftloS an die vom Kriegsausschuß für pfla,rzl?che und tterttcye Ockle und Fette bezeichneten Stellen zu liefern.

8 4. Der Ankauf der Knochen erfolgt durch Aufkäufer, die im Besitze einer vonOtns misgestellten Austveiskarte sein müsten. Die AuÄoeiskarte ist bei Airs Übung dS Becmfs mitzu führen und auf Verlangen vorzuzeigen. Unzuverlässigen Tlufkäufern wird die Aus­weiskarte entzogen und der Handel untersagt. .

8 5. Uebec die in den cinzelnen Gemeinden gesamnlelten Knochenniengen l-aben die Aufkäufer Buch zu führen und bei der Ablieferung an die Sammelstellen, die jeweiligen Gew rchtSn,engen getrennt, anzugeben. .... . .

§ 6 Die Sammelstellen haben die von den Airskaulern oder den in den einzelnen Gemeinden eingeciasteten örtlichen Sammel­stetten gesammelten Knocke zu übernehmen und ,o!che laut ^inoe^ vatsverordnung von, 15. Februar 1917 wöchenllcch ^m Kriegs- ausschuh ftir pflanzliche mld tierische Oele und Fette Knochenftelle Berlin NW 7, Dorotheensttaße 34, cmzmnelden und nach de,seit

Verfügung zu behaiideln _ , ._

Jede eigemnachtige Versendung -von Knochm an erne Fabrik ohne Amveisung des Kriegsausschusses ist unzuläsna

8 7. Die Armmelstellen Haber? illwr Tm- und AuSEge von Drochen ein üagerbuch zu führen und melden den? Kveü^ml jeden 1. des MonatS, zum ersten Male am I.Iuti, dre bei chnen im abgelaufenen Monat a.rgclieferten Knoc^n ^ .

8 8 Mc-tzge ieien, Gast-- und Speisen, ?rtschaften. Krankenhäuser, Volksküchen. Kantine:? usw. sind verpflichtet, alle bei ihnen an­fallenden Knock-en sofort an eine Sammelstelle oder einen Auf­käufer dieser abMliefern. _.. * e 1

§ 9. Für die Erfüllung der Abl,eserungSpsl,cht nach § 1 ist der Haushaltungsvorftand, bei Anstalten der °An,taltsleurr. bei Gast-, Speisewirtsck-asten und Kmttineu. bet Betrieben redcr Art. in denen Kn?? NM anfallen, der Inhaber oder Betriebsleiter rerant-

lvortlich. , .

8 XO. Zuunderhaudlungen gegen diese Bekannt,nachung lvcrden nach 8 6 der Bundesrats re rordirung vom 15. Februar 1917 mit Gefängnis bis zu, sechs , Monaten oder mit Geldstrafe bls zu fünfzehnhundert Mark bestraft. ^ ^

Den Großh. Bürgermeistereien der Landgememden des Kreises nnrd empfohlen, vorsteherrdes ortsüblich bekcnmtzumachen

Händler, die Knochen aufkaufen wollen haben dies.bis zum 20. Juni zwecks Ausstellung einer Ausweiskarte den, Kommunal- vcrbcnid schriftlich anzumelden. Das Rückporto (15 Pf.) für o\z Ausweiskarte ist beizusügen. ^ . . »

Sammelstelleu für die Landgemeinden des Kreises Gießen sind:

1. Hermann Heß, Gießen.

2. Louis Rothenberger, Gießen.

Die Bevölkerung ist dos öfteren darauf hinzuweisen, daß im

Interesse unserer Volks mrd Kriegswirtschaft alle Kiwchen. auch die ktkinsten Mengen, abgelicsert iverden müssen da aus den­selben die für uns heute so wichtigen Produkte, wie Fett. Oel, Leim, Futter und Düngemittel, gewonnen werden.

Gießen, den 29. Mai 1918.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. U sing er.

Bekanntmachung.

23ftr.: Landes polizeiliche LLbnahme von zwei Glcüsanschlüssen der Sttaßenbahn der Stadt Gief>m zann Transport von Gütern für dLs Kriegs gesan genenlager.

Die Arbeiten zur Herstellung von zwei Gleisanschlüs sen der elektrischen Straßenbahn MM Transport von Gütern für das Kriegsgefangenenlager sind so,veil ferüggestestt, daß deren Inbetriebnahme am Samstag den 8. Junr ds. Is. erfolgen soll. Einwendungen gegen die planmäßige Ausführung des Projekts sind bei Meldung des ^bnsschluffes bis zum 6 Junr ds Js. bei Großh. P vlizeiam t Gießen vorzubringen. Gießen, den 31. Mai 1916.

(»roßiierAn.'tisi"'-' K.insnmt Gießen.

Dr. U s i nger.

Betr.: Die Vernichtung der Saatkrähen.

An die Brosch. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Da auch jetzt nsteder Klagen über das Ueberhaudnehmen von Saatkrähe,? vorgcbvackü werden, <n?pfehlen wir Ihnen, a??f die D'nnckstnng der Saatkrähen bedacht ''ein, nwlxn Sie in, $>m -

bttck aus die derzeitig h-hm ^

Schußgeld bis zu 40 Pf. für den abgelreserlnr Vogel zu ,ayten.

Gießen, den 3. Jüni 1918.

Großberzogtlches Kreisamt Gießen.

I. B : L angermann _

Betr ' ©mfcnbimg der Kreisabdeckereiverzeichnisse für den Monat Mai 1918. .

An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir erinnern Sie an die Einsendung der ALdeckereiverzeichniss« für den M o n a t M a i 1 9 1 8.

Geinrue Ausstellung ist unbedingt nottvenürg

Gießen, den 3. Juni 1918.

Großherzogliches Kreisamt Gieße,?.

I. V.: Langer mann. __

Betr.: Zuckerverbrauck-srcgelung.

An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

i>buf Grund des § 2 der Bekannttnachung vom 15 Januar 1918 (KrriE-tt Nr. 5, wird bekainit-,egcb-n bab btc für

1918 zustehe^e Zuciermenge m Höhe von 500 Gramm aas den'Kopf der Bevölkerung in dem Monat Jull Mir Ausgabe

können auf die Zuckerrnarken 6 6 unb 6 7 je 250 Gramm = 500 Gramm Zucker für den Monat Aul? bezogen ,veiden.

Mft Mlauf des 31. Juli 1918 verlrecen d?e Marken b6

und 6 7 ihre Gültigkeit. r «

Mir beauftragen Sie. diese Verfügung orrswlich bekanntzu­machen.

Gießen, den 8. Juni 1918.

Großherzogliches Kreisaint Gießen.

I. B.: Hem m cr be.__

Dienstnachrichtcn des Grotzh. Kreisamts Gresten.

Betr.: Tie Zulassung von Losen ausllnirtiger Lotterien zunr Vertrieb im Großherzogtmn-

Großh. Ministerium des Innere, hat dem Verein ftir die Wiederherstellung der St. Lorenzkivche zu Nürnberg dre Erlaub­nis erteilt, je 5000 Lose der 11. und 12. Rerl^ ^ llM zuguusi«r seines Vereinszlveckes geneh,nigten Geldlvtterre rnnerl>aw des Groß-, herzogtllms zu vertreiben. , ^

Zum Vertrieb in Hessen dürfen iu?r mtt dein hesspchen Zu­lassung sste-nwe! versehene Lose gelan.ren. , .

Währe,?d der Zeit des Vertrrebes der Lose zur 1. Klasse eurer Preußisck^Snddeutsckvu Klassenlotterie ist Aükünd?gnng, Ansgabe ,ind Vertrieb der Lose in Hacksen nicht gellt,tt-et. _

Bekanntnrachung.

Betr.: Feldlxuviuignng Leihgestern: hier: Msschlag der unge­deckten Kosten.

In der Zeit lwm 13. bis einschließlich 20. Juni 1918 liegt werktags aus dem Mntszinftner Großh. Bürgerineisterei Lnh- gestern der auf der rechtskräftigen Unterlage gefertigte Ans,ck>l.rg der ungedeckden Kosten *ur Einsicht der Beteiligten offen.

Eftinx'udungen hiergegen sind l>.n Meidung des Auslchlusses während der Offtnlegunqszeit bei Großh. Bürgern, erste rer Leih­gestern schriftlich einzureichen.

Friedberg, den 20. Mai 1918.

Der Großherzogliche Feldbereinigungskommissär:

D ch n i t t s p a h n , Regicrungsrat. _

Bekanntmachuttg.

In der Zeit vom 15 bis- 31. Mai wirrden in hiesiger Stadt Gefunden: 3 Fingerringe, 1 Zwicker. 1 Brille. 1 Kinderröck- chen. 5 Portemonnaies mit Inhalt. . ^

Verloren: 1 kleines ledernes Steprbeute!cheu mtt ul'er 20 Mk., 1 schwarz mit rot durchzogener und dunkler ^cidc gefütterter Handbentel. 1 silb. Handtasck-e mit Namen ..Jda Gebel" mcd ca 70 Mk. in Painergeld. 1 schvarzer Damenrcgen- schirm n?:t gold. G' iff, 1 gold. Damenuhr m. Sprungdeckel und Blume an, Deckelgl^. 1 gold. Dameuuhr ohne Rückdeckel z'oei Vi^el ^graviert, 1 vergoldete Brosckv mtt hellbraunem Stein. 1 Pr«,?-1emonnaie mit 140 Mk.. und ein 50-Marksck>ein.

Tic Empfangsberechtigten der gefti,'denen Gegenstände be­lieben ihre Ansprüche alsbald bei uns ewlieiü) zu machen.

Die Abholung der geftindenen Gegenstände kann an ledem Docken tag von 11 12 Uhr lwrmittags und 45 Ul^ naamlftta.gs bei der Unterzeichneten Behörde, Ziinmcr Nr. I, erfolgen.

I Gießen, den 1 Juni 1918.

Großherzogliches Polizeiantt Gießen. * I. A.: Pfesser.

Zw>llingsr?mddruck der B h i'schen Un v.-Buch- und Steindruckerei. R. L n g e, Dießen.