Ausgabe 
1.6.1918
Seite
1
 
Einzelbild herunterladen

Nr. ÖÄ

1 * Juni

1918

Kreisblatt für Le» Kreis Gießen.

AnhaltS-tteberstcht: Verordnung über Futtermittel. Viehzählung. - Altpapier - Verkehr mit getragenen S- uhen. Dersorgu^ mit Frühkartoffeln. Bedarf an Drainageröhren - Zurückstellung der Landwirte. - Ablieferung ccm Rmderfugen. c « u ®

Kunsthonig. Verkehr mit Brotgetreide.

Bekanntmachun-

der Reichsfüttermittelstelle zur Ansfülwung der §8 4 Ws. 2, 19 Abs. 1 ber Vervrdimug über Futterinittcl Donc 10. Iamlar 1918 MeickS-Gesetzbl. S.) m der Fassimg der Verordnung vom 22. März 1918 lReick^-Geü-tzbl. S. 146).

Artikel I.

Soweit in der Berordmrng über Futtermittel die Reick>sfuttev- mittel stelle, Geschiftsabteibrng. G. in. b. tz. (Beznysvereiuignnq der deutschen Landwirte) genannt ist. treten bei imd

Schvimmgerstt an ityrc Stelle die Landesfuttermittct Zellen, in deren Bezügen die Auspu^- Schvimmgersle anfällt.

Artikel II.

§ 1. Wollen gewerbliche Betriebe, denen nach $ 3 der Verord­nung über Futtermittel eine An->'ttflicht obliegt. im eigenen Betrieb gOvomrene Futderniittel zur Verfütterung an ilrce Svann- tiere behalben, so chcken sie einen dahbviehenden Antrag bei der Reichchtttermittci stelle. Geschästsabteilung G. m. b. tz. dereinigmiq der deutschen Landwirte) in Berlin W 35, PvtÄ>nuer Straße 30, zu stellen Ter Ertrag ist mit d^-r zu Beginn eines jeden Kaleudervierteliab'.-es zn enbatteuden Anzeige zu perlnnderr.

Zn dem Airtrage ist mizugeben:

1. die Zahl der im eigenen Betriebe tatsächlich eebra uchtenj St^nuttere (getrennt -nach Pferden und sonstigen Spann­tieren :

L wieviel von den im eigenen Betriede gewonnenen Futter­mitteln der Antragsteller zur Verfütterung an die Svann- tiere im lausende?, Kalendettnertzesjahr bebalten nrbckche. So­weit die Futtermittel mrr zeitwri'e ansallen, ist gnztigetien wei.tie Men^m der Antti^Öester bis »u dem vvrauSsichlich nächsten Anfall l'also üler bas Ende des Kalendervierteljahr- hinauS) behalten möchte.

Belassen werden nur die unbedingt erforderlichen Mengen.

§ 2 Tem dlntrag ist eine anrtlich- Befcheinigirng des Kounnu- Wasverbe,<-e' (Landrat. Magistrat k^eissBeier Städte, Bezrrksamt- «ann. AintshaawtNAvm ufw.) beixufügen:

1. darüber, daß die angogebenen Spamttiere tatsächlich vor­handen sind und in dem Betriebe zu Stxuur-wecken gebraucht werden;

2 . darüber, daß die beantragten Futtermengen ,utter Beab­sichtig una der etwa sonst: noch zur Vmfügiena stehenden Futternnttel zur Vettütternng an jene S'xmnttere hlr den in dem Anträge genannten Zeitraum unl-edi:gt ettorderlich sind.

9 3. Gel perbliche Betriebe d^trstm mir so v->l ^bstgarponuer« Futtermittel verfüttern, als ihnen die Reich^futtermiittelstelle. Sle- MstSabteilunig, &. m. b. H., auf ihren Antrag ausdrücklich belassen

8 4. Gewerbliche Betriebe, in denen verschiedene Arten von Futtermitteln cmsatten, haben anznneben. welche Futtermittel sie oelwlteu wollen. Soweit für die Belasstrna der Futtermittel in 8 5 Höchstgrenzen sesirvietzt sind, wird ans ?kntrag n:rr ein Bruchteil der für die verschiedenen Futterinittel fe^tnesekten vöch'wvmgcm belasten (zum Beispiel für ein Pferd auf den Tag liöchstens 3 Pfund Trockentreber nel>ni 3 Pstmd Trub und Geläger).

§ 5. Tie Verfüttern» g yvn Malrknmen ist untersagt. Der ge­samte Anfall an Malzkeinien ist an die NeichZfuttermittel^esle. GefMstSabteilimg. G m b. Jo. fB.'zng^vereinimrng der dimtschen Lanbßm'rte) abzulieiern. Tie Reichkstittermittelstelle, Geschäflsabtei- drng. G. in. b. §>., beläßt auf den Tay:

"n sür l Pkerd- I Zugochsen:

1. Buckw^cenkleie .... nicht mehr als 6 Pfd.

R. Buchiveizenschaken . ^

3. H alerschalen . . .

4 . Biertrebern (trockenen) ß. Biertrebern (na'en)

. Getreidetrebprn (trockenen)

T. Trnb nnd ü^elager. . . . , , ^ m

§6. lieber Anttäge auf Belastung von Austwd- urch Scklivim m- gerste, so,me über Anträge auf Belaffung v.on Mästen dter Teig- wareufabriken entscheiden die Laidesfuttermittelst-etten des Ausall­orts.

Artikel IN.

Tiefe B-kannttnachimg tritt am 21. Mai in Ktaft. A,n gleichen Tage tritt die Bekanntmachung der Reicks st ittermittrlstefse ^ix Arissühriing der §§ 4 Abs.2, 19 ?lbs. 1 der Ber-ordimng üb^r Futtermittel vom 5. Oktober 1916 (Neicl)s-Gesetzbl. S. 1108) außer

Berlin, den 15. Mai 1918.

Reichs futtermi ttelstelke.

In Vertretung: M e i b i n g e r.

7

10

6

L'-.

6

6

10 Psd.

12 .. '4

9 . 40

9 .

9

Verordn«»«;

über die Erweiterumg der vierteljährlichen Bir^Wnugeu.

Doni 8. Mai 1918.

Der Bundes rat bat auf Ownnd da' 8 3 des Gesetzes über Hl Ermöchtiaung des BundesratS zu imrtscka'tO^i Maßnahnien ufw. vom 4. WlMlst 1914 (Neichs-Geletzbl. S. 327) folgende Berc rtrumg

T \' Die nach der Verordnung über die Vornahme klein« Viebzählungen vom 30. Januar 1917 (Re:'>s»Gesetzbl. 81) in der- Fassung der Verordnung über die Einnei'ivung der viertelfätw- ticf>cn Viehzählungen vorn 9. August 1917 (ReichA-Gefetzbl. Ml) vorzunrhmenden vierteljährlichen Viehzählungen sind bis ans ivev- teres mit den durch die Verordnung über die Vornahme einer Vieh­zählung am 1. Dezember 1917 vom 8. Rovemder 1917 ReiäiS- Gefetzbl. S. 1021) u:ch durch die Verordnung scher die Vornahme eiirer Viehzählung am 1. März 1918 ivm 8. Februar 1918 (Reichßi» Gesetzbl. S. 75) angem-dneten Erweitermigen für Pferde, Sckrverne und Kaninchen durck-zuführen.

§2. Taö Erchebuugs- m'd das ZiramumnstellungSnülster*) er­halten die aus den Anlagen 1. 2 erfich/licl>e Form.

8 3. Diese Verordnung ttitt mit dem Tage der Versündung in Kraft.

Berlin, den 8. Mai 1918.

Der Reicksskanzler.

_In Vertretung: v. Waldow.

*) Von brr» Abbruch dieser Muster w-'rd hier abgesehen.

B e t r.: Mtvavier.

An den Oberhnrtzermeiftkr zn G'eßen und an die Grühh.

^ürUermristereiei' 3er LauHrrmeinden des Areiil'S.

Tie Preisregelungöstelle für Wttxuner in Berlin hat fv'gLndeS mitgeteilt:

Tie Verwertung des seianrmelteu Vlltt'ar'iers erfolgt am werk- mäßigsten dnpck) Ablieferirn-a an ettie P>rmer- und Pavvenfaürik, sl^ern eine holche in der Gegend gkleien und ^irr lleberiraldne deS Altvapiers oereit ist. Ist das der Fast. >0 ist das dlltpavi« einem Altva pier Händler zn veik<7llsim, der es dein. Bei> brauch zuführ-1. In erster Linie soll dabei der ortsansässige £*mWE berücksichtigt werden.

Bestimmte Sammelstellen tvcrdcn von der PreiSrcgc'lungV» stelle nicht eingerncht-'t.

Tie Preise, die für das dvtt au»k^mm>ende Wtvavier g,4ord«H werden können, sind folgende für ie 100 ßlr bei Al'b kung:

1. für gemischte Pavier- und Pappenabfälle 14 Mk. ^iS 18 Mk.

2. gebündelte Zeitnnynt 2428 fi

3. SchiErdrnck (Bücher) ^ .... 20. 24

4. unsortierte Skriswuren.18 ,, 22 Jt

5. Original Gerichts- nnd ähnlick» Akdn 25 30

Bon hier ans läßt sich mir bcr Rahmen angeben, in dem biete Preise zu halten sind Der genam Preis lsämch von der Güte de» Mtt^viers und davon ab. welckr Svenen bei der dlbnahme entstehen.

Sie mosten wegen Zuführung de^ Altt'apiei's. anch soweit es in Ihrem Tienstberiebe sich ergibt. Mi die bekannten Gießener 'Firnrett besorgt sein.

Gießen, den 27. Mai 1918.

Großherzogliches Ki eisamt Gießen.

I R ' 9r7»7<rr'i',77<,77N

Vekannlmachun.t

über den Verkehr mit getragenen Sckuhmaren. Altleder und gebrauchten Waren aus Leder. Vom 18. Mai 1918.

Auf Grund des 8 2 der Bekanntmockning der Reichsst.ile fff* Schuh Versorgung vom 30. März 1918 über den Verkehr mit trogenen Sckuhwaren. Mtleder und gebrauchten Waren ausLcd« werden als Konimunalverbände die Städte mit über 20 000 Eiu^ wohnern, im übrigen die Kreise bestimmt.

Darmstadt, den 18. Mai 1918.

Großherzoglickes Ministerium des Innern.

I. B.: Dr. Wagner.

Bekanntmachung.

Betr.: Erhebungen für die Versorgung mit Frühkartoffeln auL der Ernte 1918.

Tem BerickiL itber da- Ergebnis der Frübkartoffeln-Erhebuiv, gen nach unserer Berfltgung vom 13. Mai d. I. (KreisblaLk Nr. 5b) erwarten wir b e st i m m t bis

Montag, den 3. Juni 19 18.

Gießen, bot 30. Mai 1918.

Grvüberzogtichc) 5tnd§amt Gießen.

I V H e m m e r d e.