Nr. ÖÄ
1 * Juni
1918
Kreisblatt für Le» Kreis Gießen.
AnhaltS-tteberstcht: Verordnung über Futtermittel. — Viehzählung. - Altpapier - Verkehr mit getragenen S- uhen. — Dersorgu^ mit Frühkartoffeln. — Bedarf an Drainageröhren - Zurückstellung der Landwirte. - Ablieferung ccm Rmderfugen. “ c « u ®
Kunsthonig. — Verkehr mit Brotgetreide.
Bekanntmachun-
der Reichsfüttermittelstelle zur Ansfülwung der §8 4 Ws. 2, 19 Abs. 1 ber Vervrdimug über Futterinittcl Donc 10. Iamlar 1918 MeickS-Gesetzbl. S. 2ä) m der Fassimg der Verordnung vom 22. März 1918 lReick^-Geü-tzbl. S. 146).
Artikel I.
Soweit in der Berordmrng über Futtermittel die Reick>sfuttev- mittel stelle, Geschiftsabteibrng. G. in. b. tz. (Beznysvereiuignnq der deutschen Landwirte) genannt ist. treten bei imd
Schvimmgerstt an ityrc Stelle die Landesfuttermittct Zellen, in deren Bezügen die Auspu^- Schvimmgersle anfällt.
Artikel II.
§ 1. Wollen gewerbliche Betriebe, denen nach $ 3 der Verordnung über Futtermittel eine An-eü>'ttflicht obliegt. im eigenen Betrieb gOvomrene Futderniittel zur Verfütterung an ilrce Svann- tiere behalben, so chcken sie einen dahbviehenden Antrag bei der Reichchtttermittci stelle. Geschästsabteilung G. m. b. tz. dereinigmiq der deutschen Landwirte) in Berlin W 35, PvtÄ>nuer Straße 30, zu stellen Ter Ertrag ist mit d^-r zu Beginn eines jeden Kaleudervierteliab'.-es zn enbatteuden Anzeige zu perlnnderr.
Zn dem Airtrage ist mizugeben:
1. die Zahl der im eigenen Betriebe tatsächlich eebra uchtenj St^nuttere (getrennt -nach Pferden und sonstigen Spanntieren :
L wieviel von den im eigenen Betriede gewonnenen Futtermitteln der Antragsteller zur Verfütterung an die Svann- tiere im lausende?, Kalendettnertzesjahr bebalten nrbckche. Soweit die Futtermittel mrr zeitwri'e ansallen, ist gnztigetien wei.tie Men^m der Antti^Öester bis »u dem vvrauSsichlich nächsten Anfall l'also üler bas Ende des Kalendervierteljahr- hinauS) behalten möchte.
Belassen werden nur die unbedingt erforderlichen Mengen.
§ 2 Tem dlntrag ist eine anrtlich- Befcheinigirng des Kounnu- Wasverbe,<-e' (Landrat. Magistrat k^eissBeier Städte, Bezrrksamt- «ann. AintshaawtNAvm ufw.) beixufügen:
1. darüber, daß die angogebenen Spamttiere tatsächlich vorhanden sind und in dem Betriebe zu Stxuur-wecken gebraucht werden;
2 . darüber, daß die beantragten Futtermengen ,utter Beabsichtig una der etwa sonst: noch zur Vmfügiena stehenden Futternnttel zur Vettütternng an jene S'xmnttere hlr den in dem Anträge genannten Zeitraum unl-edi:gt ettorderlich sind.
9 3. Gel perbliche Betriebe d^trstm mir so v->l ^bstgarponuer« Futtermittel verfüttern, als ihnen die Reich^futtermiittelstelle. Sle- MstSabteilunig, &. m. b. H., auf ihren Antrag ausdrücklich belassen
8 4. Gewerbliche Betriebe, in denen verschiedene Arten von Futtermitteln cmsatten, haben anznneben. welche Futtermittel sie oelwlteu wollen. Soweit für die Belasstrna der Futtermittel in 8 5 Höchstgrenzen sesirvietzt sind, wird ans ?kntrag n:rr ein Bruchteil der für die verschiedenen Futterinittel fe^tnesekten vöch'wvmgcm belasten (zum Beispiel für ein Pferd auf den Tag liöchstens 3 Pfund Trockentreber nel>ni 3 Pstmd Trub und Geläger).
§ 5. Tie Verfüttern» g yvn Malrknmen ist untersagt. Der gesamte Anfall an Malzkeinien ist an die NeichZfuttermittel^esle. GefMstSabteilimg. G m b. Jo. fB.'zng^vereinimrng der dimtschen Lanbßm'rte) abzulieiern. Tie Reichkstittermittelstelle, Geschäflsabtei- drng. G. in. b. §>., beläßt auf den Tay:
"n sür l Pkerd- I Zugochsen:
1. Buckw^cenkleie .... nicht mehr als 6 Pfd.
R. Buchiveizenschaken . ^
3. H alerschalen . . .
4 . Biertrebern (trockenen) ß. Biertrebern (na'en)
•. Getreidetrebprn (trockenen)
T. Trnb nnd ü^elager. . . . , , ^ „ m
§6. lieber Anttäge auf Belastung von Austwd- urch Scklivim m- gerste, so,me über Anträge auf Belaffung v.on Mästen dter Teig- wareufabriken entscheiden die Laidesfuttermittelst-etten des Ausallorts.
Artikel IN.
Tiefe B-kannttnachimg tritt am 21. Mai in Ktaft. A,n gleichen Tage tritt die Bekanntmachung der Reicks st ittermittrlstefse ^ix Arissühriing der §§ 4 Abs.2, 19 ?lbs. 1 der Ber-ordimng üb^r Futtermittel vom 5. Oktober 1916 (Neicl)s-Gesetzbl. S. 1108) außer
Berlin, den 15. Mai 1918.
Reichs futtermi ttelstelke.
In Vertretung: M e i b i n g e r.
7
10
6
L'-.
6
6
10 Psd.
12 .. '4 „
9 . 40 „
9 .
9
Verordn«»«;
über die Erweiterumg der vierteljährlichen Bir^Wnugeu.
Doni 8. Mai 1918.
Der Bundes rat bat auf Ownnd da' 8 3 des Gesetzes über Hl Ermöchtiaung des BundesratS zu imrtscka'tO^i Maßnahnien ufw. vom 4. WlMlst 1914 (Neichs-Geletzbl. S. 327) folgende Berc rtrumg
T \' Die nach der Verordnung über die Vornahme klein« Viebzählungen vom 30. Januar 1917 (Re:'>s»Gesetzbl. 81) in der- Fassung der Verordnung über die Einnei'ivung der viertelfätw- ticf>cn Viehzählungen vorn 9. August 1917 (ReichA-Gefetzbl. Ml) vorzunrhmenden vierteljährlichen Viehzählungen sind bis ans ivev- teres mit den durch die Verordnung über die Vornahme einer Viehzählung am 1. Dezember 1917 vom 8. Rovemder 1917 ReiäiS- Gefetzbl. S. 1021) u:ch durch die Verordnung scher die Vornahme eiirer Viehzählung am 1. März 1918 ivm 8. Februar 1918 (Reichßi» Gesetzbl. S. 75) angem-dneten Erweitermigen für Pferde, Sckrverne und Kaninchen durck-zuführen.
§2. Taö Erchebuugs- m'd das ZiramumnstellungSnülster*) erhalten die aus den Anlagen 1. 2 erfich/licl>e Form.
8 3. Diese Verordnung ttitt mit dem Tage der Versündung in Kraft.
Berlin, den 8. Mai 1918.
Der Reicksskanzler.
_In Vertretung: v. Waldow.
*) Von brr» Abbruch dieser Muster w-'rd hier abgesehen.
B e t r.: Mtvavier.
An den Oberhnrtzermeiftkr zn G'eßen und an die Grühh.
^ürUermristereiei' 3er LauHrrmeinden des Areiil'S.
Tie Preisregelungöstelle für Wttxuner in Berlin hat fv'gLndeS mitgeteilt:
Tie Verwertung des seianrmelteu Vlltt'ar'iers erfolgt am werk- mäßigsten dnpck) Ablieferirn-a an ettie P>rmer- und Pavvenfaürik, sl^ern eine holche in der Gegend gkleien und ^irr lleberiraldne deS Altvapiers oereit ist. Ist das der Fast. >0 ist das dlltpavi« einem Altva pier Händler zn veik<7llsim, der es dein. Bei> brauch zuführ-1. In erster Linie soll dabei der ortsansässige £*mWE berücksichtigt werden.
Bestimmte Sammelstellen tvcrdcn von der PreiSrcgc'lungV» stelle nicht eingerncht-'t.
Tie Preise, die für das dvtt au»k^mm>ende Wtvavier g,4ord«H werden können, sind folgende für ie 100 ßlr bei Al'b kung:
1. für gemischte Pavier- und Pappenabfälle 14 Mk. ^iS 18 Mk.
2. „ gebündelte Zeitnnynt 24 „ „28 fi
3. „ SchiErdrnck (Bücher) ^ .... 20. „ „ 24
4. „ unsortierte Skriswuren.18 ,, „ 22 Jt
5. „ Original Gerichts- nnd ähnlick» Akdn 25 „ 30
Bon hier ans läßt sich mir bcr Rahmen angeben, in dem biete Preise zu halten sind Der genam Preis lsämch von der Güte de» Mtt^viers und davon ab. welckr Svenen bei der dlbnahme entstehen.
Sie mosten wegen Zuführung de^ Altt'apiei's. anch soweit es in Ihrem Tienstberiebe sich ergibt. Mi die bekannten Gießener 'Firnrett besorgt sein.
Gießen, den 27. Mai 1918.
Großherzogliches Ki eisamt Gießen.
I R ' 9r7»7<rr'i',77<,77N
Vekannlmachun.t
über den Verkehr mit getragenen Sckuhmaren. Altleder und gebrauchten Waren aus Leder. Vom 18. Mai 1918.
Auf Grund des 8 2 der Bekanntmockning der Reichsst.ile fff* Schuh Versorgung vom 30. März 1918 über den Verkehr mit trogenen Sckuhwaren. Mtleder und gebrauchten Waren ausLcd« werden als Konimunalverbände die Städte mit über 20 000 Eiu^ wohnern, im übrigen die Kreise bestimmt.
Darmstadt, den 18. Mai 1918.
Großherzoglickes Ministerium des Innern.
I. B.: Dr. Wagner.
Bekanntmachung.
Betr.: Erhebungen für die Versorgung mit Frühkartoffeln auL der Ernte 1918.
Tem BerickiL itber da- Ergebnis der Frübkartoffeln-Erhebuiv, gen nach unserer Berfltgung vom 13. Mai d. I. (KreisblaLk Nr. 5b) erwarten wir b e st i m m t bis
Montag, den 3. Juni 19 18.
Gießen, bot 30. Mai 1918.
Grvüberzogtichc) 5tnd§amt Gießen.
I V H e m m e r d e.


