Ausgabe 
31.5.1918
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XVIII. Armeekorps.

Stellvertretendes Generalkommando.

Ml Mb. Ib. Tgü.-Nr. 1056/1113/113«.

©cuncritcment der Festung Mainz Ab! Ml. Pol. m. 54 626/27 331.

Frankfurt a. M. /Ma inz, den 8. Mai 1918. Ve t r.: Veröffentlichung vm: Anzeigen über die Beschästigim-gt von Arbeitskräften jeder Art.

Aaft Gum cd des Z 9d des Gesetzes über den Belagerungszustand vvnc 4. Juni 1851 in der Fassung des ReichsgesctzeS vom 11. De­zember 1915 bestimim-en wir für den ganzen Bereich des 18. Armeo- wrps. unter Ausschluß des Bezirks der Kommandantur Coblenz, hiermit folgendes:

An Stelle aller seitherigen Anordnungen über Anzeigen auf dem Stelleuvermittlungsmärkt treteir folgende Bestimmungen:

Verboten sind folgende Anzeigen in der Tages-- und Fachpresse, sowie in den periodisch erscheinenden Zeitschriften und Zettungen ohne Rücksicht danulf, ob kriegs- oder prrvatwirtschaftliche Betriebe :n Frage konimen:

1 Anzeigen unter 'Chiffre oder Deckadresse, soweit

a) fic der Aucoerlnrng _ gewerblicher märrmicher oder lveiblicheü Äh'beitskräfte, einschließlich ider Werkmeister urch Vorarbeiter-

dienen,

b) sie Stellrmgsgesuche männlicher oder weiblicher Arbeitskräfte!

enthalten, i

o) in ihnen gleichzeitig sowohl Techniker wie gewöhnliche Arbeiter gesucht 'werden.

Ausgenommen von idenr Verbote sind Antz^eigen. die kauf- mchmische, technische und wissenschaftliche Angestellte (m weiterem ^inm). den Neuointritt von Lehrlingen (männlichen oder weib­lichen), Hauspersonal jeder Art und landwirtschaftliche Arbeits­kräfte betreffen.

Die Angabe nicht gewerbsmäßiger Arbeitsnachweise, zu denen! auch die Deutsche Arbeiter-zentrale gehört, ist nicht als Deckadresse MN:! st heil. Gewerbsmäßige Arbeitsnachweise bedürfen, falls sc« ihren Namen als Airz-oigeuntrrschrift benutzen wollen, der Äv- ne'hmigu'ng der zu ständigen Polizeibehörde.

' ,2. Anzeigen jeder Art, in denen

a)die zahlenmäßige Angabe oder irgend ein Hinweis auf die Höhe oo. > Art der Entlohnung oder ein .Hinweis auf besondere Der- -igimgen enthalt«: sist. Ausgenommen hiervon sind nur Stellenangebote oder Gesuche, die Llarzte mrd Apotheker betreff«:.' v) eine Zusage auf Befreiung ooer Zurückstellung vom Heeresdienst rder lauf Stellung.eines entsprach ndon Antrags des Arbeit­gebers gegeben wird,

8. Mengen, in denen

a) Arbeit in: neutralen oder ftiMichm: Ausland angeboten oder gesucht wird, »

b) Arbritskräste aller Art für Arbeiten im besetzter: und Operations­gebiet gesucht werden, arrch wenn der Beschäftigirngsort nicht ge­nannt wird.

4. dlinzeigen, dir einen direkter: oder indivektcn HinloeiS auf das Gr setz über den vaterländischer: Hilfsdienst enthalten, soweit sie inickü vorn Kriegsamt oder KricgSanrtshellen ausgehen oder ge­nehmigt sind. ^ ,

Arteigen in den Zeitrnrgen usw. gleichznachten such in der: Fällen unter Z 14 Plakate, Flugblätter (Handzettel), sowie ver­vielfältigte Werbeschverbeu jeder Art.

Wer den vorstehenden Bestimmungen zuwiderhandelt oder zu ihrer Ueberckretung aufsordcrt oder arrreiz-t, wird mit GesängnM bis zu einem Jahr bestraft. Sind mildernde llm'stände vortiäirder:, so fern aus .Hast oder Geldstrafe bis 1500 Mk. erkannt Norden.

Ter stellv. K'omnmndierende General:

Riedel, General der Infanterie.

Der Gouverneur der Festung Mainz.

__ B a u s ch, Generalleutnant.

Bekanntmachrmg.

B e t r.: Verkehr mit Eiern.

Wi: 'mach«: darauf aufmerksam, daß zur Zeit eine Nach­prüfung der Hühnerbestände statt ftndet. G'flü.c,elhckter, t>ci denen eine, größere Zahl festgestellt roird wie jn deir .EiersammlungK- Itflert angegeben, werden unnachsichtlich zur Verarttwortung ge­zogen : es wird denselben «npfohlen, ein etwaiges Mehr umgehend dem Vertranensnmnn ihrer Gemeinde zu melden.

Die Grvßb. Bürgernreistereien der Land ge- m e i n d e n des Kreises trotten vorstehende BeÄrnnttngchung sosor ortsüblich veröffentlichen lassen.

Gießen, den 28. Mai 1918.

Großherzig ickies .Beisamt Gieß«:. _ I. V.: Semmetbe. _

Betr : Lagerung von Getreide, Heu usw. in der Nähe der Bahn. An den Obnbürgermelskr zu Gießen und dle GrM. Bürgermeistercieri der Lundgelneinden des Kreises. Entsprechend einem Ersuchen der Königlichen ClsenbahndiceLtzm Frankfurt a M. empfehlen wer, zur geeignet«: Zeit im Wege der yfftittlichen Bekanntmachung darauf hrnzuwirken, daß das Ärgern

vvu Getreide, Heu, Grummet usto mrmittelhar am Bahnkörper möglichst vermieden wird

Gießen, den 27 Mai 1918.

Großherjogliche6 Kreigamt Gießen. _ I>r. Ufjnoer __

Betr.: Lieftnu^ von Strickgarn.

An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

MKerholtk Anfragen geben der KAegÄrollbedarf-Akttm-Ges^S, jKatt Ber^m 8sV.^ Kvchstr. 18, Veranlassung, nritzuteilen, "Dchafzuchter auch im Jahre 1918 zmn einmaligen Bezüge voH Strickgarn berechtigt sind, sobald sie den Anfall an Rohwolle dftA. lähriger Schur abgeliefert haben. Eine diesbezügliche neue öffenL- iMe Bekanntmachung steht nicht zu erwarten. Als Grundlas» de: den Zuteckunger: gelten die Anordnungen laut naSftebeuiS Bekanntmachung W. I. 1492/8. 17 K. R. C Stichtag für die SaM der geschorenen Schaft im Besitz des Antragstellers :st der 1. I«- murr 1918. .

Sollten nach der ersten Schur Schafe tu anderen Besitz über»

! leyeu, »oo ftch bis dahin iwch keine Schaft befanden, so fott de» Beiltzer, der als solcher die Schafzucht erst aufnimmt, ebea- alls berechtiat fern, Strickgarne zu beziehen, sobald er die Schak Mchciuüu ZN.ch d:e gewoimeue Wolle abgeliesert hat. Jn diesem Faftl :,t Stichtag für die Zahl der Schafe der 1. 5Mi 1918.

Be: den ftte dieses laufende Jahr gesbelltei: Anträgen ist auf locn ^hnen zu geh enden Sani melvord rucken ausdrücklich das Jahr 1918, sonne die Zahl der Schaft nach dem Staude vom 1. Simu« 1918 bzlo. 1. Juli 1918 zu erwähnen. Znr Verrneidung vo« düchqsragen und Ver'zögerungen wird im Interesse der Sebaft zuchter gebeten, den in Frage kommenden GememMrehörden fjc* sprcch^^de Anweisungen zn erteilen., damit diese die Sck-cme gleich von vornherem ordimngsgenchß ausgefüllt roeiterleiten.

D:e Schafzüchter wollen Sie entsprechend bedeuten.

Gießen, der: 27. Mai 1918.

Großhcrzoglich'.'s Kreisamt Gieß«u Or. Usinger.

AuIsührungsbestimmuttgen

gemäß 8 12 der Bekanntnlachung Nr. W. I. 1771/5. 17. K. R S. w vom 1. Juli 1917.

Schafbalter, ioclche ihren gesamten Anfall au Wolle von eige­nen Schafen entsprechend den BesehlagnahmebestimNumgeu zwk M'lreftrung gebracht haben, erhalten von der Kriegsivollbcdor^ Aktiengesellschaft, Berlin SW. 48, Verl. Hedemannstraße 3, gutes Strickgarn zum Preise von 0 Niark für das Pficnd gegen Nach­nahme geliefert.

Anträge auf Garnlieftrung sind bei der Ortspolizeibehörde^ d:e auch rede UxriteiT Auskim ft erteilt, schriftlich oder mündlich z-u stellen.

Frankfurt (Main), den 20. Septeucker 1917.

Das stellvertretende Generalkommando des 18. Armeekorps.

B e frT]$"U ^ fieber. ~

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Grvtzh. Bürgermeistereien der Londgcmeinden des Kreises.

Tie Zahl der in letzter ,Zeit in: Reichs zur Feststellung gv. langenden Fftcks'wberfällc läßt eine nicht unerheblick-e Zuuahm« erkennen. Meist lwndelt es sich um Einschlepo-nngm durch pol­nische Arbeiter von: Osten her. Wenn auch die irr größer«: Trupp» zur Beförderung nach Deutschland kommenden Arbeiter vor ihr« Abreise aus Polen einer ärztlichen Nittersuchmm mtb der Entlau­sung nuterzogell norden, so ist cs doch unerläßlich, noch weitere Vor» ftchtsnlaßrcgeln zur BerhiitUM von Krankheitsübertragungen « treffen.

Gwßh. Ministerium des Jmurn: hat deshalb bestimmt, daß die polnischen Arbeiter am Beschäftigimgsorte l*ei Gelegenheit der <;lichit bald vorzuuehiuercken Pockenschutzimpfung einer eingehend den amtsärztlichen Untersuchung.aa:f dei: Gesundheitszustand urch nötigenfalls einer abermaligen Entlausung unterworsei: weiten. Um nack-träglich auftreteicke Erckrankungsfälle frühzeftig zu ev> Mitteln, ist es notwendig, am Beschäftigungsort an die erfinialfc* Untersuchrmg auf die Tauer von 3 Wockum eine gesundheitlichß Bevbuchtuna der Leute insbesondere auch hinsichtlich des Frei­seins von Läusen anzuschließen.

Auch ist an dem Orte der BeschäftigMV dafür zu sorgen, daß die polnischen Arbeiter möglichst ip'tremtt von der: eiuheimt- scheu nntergebrack)t loerden in gesundheitlich eüiwmrdfreien Räumon. die völlig frei von Läusen sind, weil sonst die Ankömmlinge, auch w«ru sie entlaust eintrefftr:, neue.Kleideiläuse au chehmen und, falls sie selbst schon Träger des Fleckfieberckeims sind, zum Ausgangs* Punkt für einen Scuch irherd werden können.

Wir empfchl«: Ihnen, das Erforderliche baldmöglichst zu Wsx vnlasseu und namentlich Mich die praktischen Zherzte auf die dro bendd Gefahr der Seucheneinschleppuirg aufmeicksam »u machen.

Gießen, den 27. Mai 1918.

Gvoßherzogliches KreiSamt Gießen.

I. V.: Langermann.

ZwillingSrunddruck der Brühl'fchen Univ.-Buch- und Stetndruckerei. R. Lange. Gießen.