Ausgabe 
22.5.1918
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Nr. 57 %%, Mai 1918

IuhaltS-Uebersicht: Obslversorgung. Versorgung mir Petroleum. Veröffentlichung von Anzeigen. Gewinnung von Kaubheu.-- Baumwollnähsaden-Verteilung. Erzeuger-, Großhandels- und Kleinhandelspreise. Milch- und Äpeiseietlversorgmig. Versorgung

des Fremdenverkehrs. Felsvereimgung Göbelnrod.

An den Oberbürgenneistcr zu Gießen und an Sie Großh.

Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Unter Diuims nur die in Nr. 109 des Kreisblcrttes vorn 5. September 1916 t v r)ii)ien«ie Bckanntmachurg vom 30.August 1916 t. i.e! mb :mch' ' u->e Errvoiterung dieser Bekanntmachung

-ur öffentlichen Kenntnis mit.

Gießen, deic 16. Mai 1918.

Grv: '-ru u gjlch.'s K^eisamt Gießen.

Dr. Usinger.

Beka n n t m -r ch u n g

betreffend ObstversocMNK. Vorn 10. Mai 1918.

In Ergänzung nnstroc Dcuumtmacherng gleick>en Betreffs vom 30. Wlgust 1916 (Reg.-Bl. S. 170) rmrd in ß l eing-esügt:

Ziffer 8. der Obst erzeuge?'.

Darmstadr, den 10. Mai 1916.

Großherzoglick>es Ministerium des Innern, v. Homücrgk.

Betr.: Versorgung der ZivilbevötkerunL mit Petroleum.

An den Ob.-rtzürgermeister zu Gießen und die Grotzh.

Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Voraussichtlich wird die Petro!euniversorgung int Kommenden Winter noch auf größere Schwierigkeiten stoßen, wie dies in den letzten Mvmrten der Fall gewesen ist.

Es ist daher erforderlich, daß mit den bei den Verbraucher:- noch Vorhand, uen Rescheständen aufs sparsamste umgegangen wird, denn die Zentralstelle für Petroleum-.«erteilung in Berlin wird kaum ün Stande fein, dauernd für Verteilung von Rücklage Petroleum zu sorgen.

Tie wiederholt von uns empfohlenen Petrcüeum-LpQrlämv- chm sollten noch tveitere Verbreitung, wie seither, finden, da sie shh nach z-uverläfsigerr Urteilen gut bewahrt Hasen. Etwa, wer Be­darf wäre von Ihnen bis zum 15. Septembe r l. I. rmzumelden.

Weiter empfiehlt es sich daß überall dort, wo die ^Gelegen­heit zum Anschluß an elektrische oder Gas-Leitungen noch nicht vollständig ausgomitzt in, dies nach 9Raßgabe der verfügbaren. Ltosfe und Arbeitskräfte nad) wahrend her Sommermonate uarh- gcholt wird.

Um eine dem tatsächlichen Bedürfnis entsprechende Grundlage zur Weirecwerteilung des uns übeiwiesenen Ansgleichpetroleumsl zu erhalten, empfehlen toir Ihnen, eine geimne Feststellung' darüber vorzunchmen, wieviel Haushtttimgen alsdann noch vorhanden n u bedi n^gl auf Petroleum angewiesen erscheinen.

Bis zum 15. September l. I. sehen ivir daher der.Vor­ige emes ^3-erzeiQAmsses nach folgendem Muster entgegen. Verzeichnis der Haushaltungen, die bei der Pe­trol eumverteilung berücksichtigt werden müssen.

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Name des Haushaltunqs- vorstandes

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Anzahl der zu beleuchtenden Rärmre

Gründe, warum keine elektrische Beleuchtung ein­geführt werden konnte

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Gießen, den 16. Mai 1918.

Großherzoglickes KreisamL Gießen.

Dr. U s i n g v. r.

XVII!. Armeekorps.

Stellvertretendes Generalkommando ALL. III b. Ib. Tgb.-Nr. 631/728 «Mivernemeut der Festung.Mainz.

Mt. II 3, Diil. Pal. dir. 53 334/26 102.

Frankfurts.'M. / Mainz, den 20. Avrll 191L Betr.: Beröffentlichmg von.Anzeigen über Maschinen, die de Btttmrdserhebmig oder Beschlagnahme uMerliegen , Auf Grund des § 9b des Gesetzes über den Belagemngs rUtmrd^n. 4. 6. 1851 in der Fassung des G.-se-es vom 11 12 'dl5 besnmmcn tmr für den Bereich oev XVIII Armeekorp UNO d-es Gouvernements Mainz: ' ' ^

über der Beftandserhebun. Bes^lagnahme unlerlregeude Maschine, irnd von den ^«itungen der Presse-Abte/lun

des stellv. Generalkommandos bzw. des Kgl. Gou­vernements der Festung Mainz zur Prüfung vor - -ulegen.

Wer dieser Bestimnumg zuwider handelt oder zu ihrer Ueber- tretung auffvrde-.t oder cmreizt, wird mit Gefcftrgnis bis zu einem Jahre l>estraft. Sind ncildernle Umstände vorhanden, so la.m auf Haft oder Geldstrafe bis 1500 Mark erkannt werden.

Der stellvertretende Kommandierende General:

Riedel, General der Infanterie.

Der Goudeimeur der Festung Mainz.

Bausch. Generalleutnaitt.

Betr.: Die Gervinnung von Laubheu. *

An die Groß!). Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Unter Bezugnalnne auf die Ihnen bereits 5u.7 -gan.7e neu Leit­sätze des Krregswirtschaftsamts in obiger Sache worden Sie ersucht, die Sammeltätigkeit der Schulen durch Bereitstellung von geeig­neten Räumen für die Trocknung und Aufbetvahrung des ge- sam mellen Laubheus zu unterstützen.

Gießen, den 16. Mai 1918.

Großherzoglichcs KreiZamc Gießen.

I. V.: L a n g e r m a n n .

Bekanntmachung.

Betr. BaumlvollnäHfadcn-Verteilung.

Wir haben die Firma I. H. Schmidt I. in Lich beauftragt, an me rrns bctzcichueten Kleinhändler, Schneider und Scfrui crimen, sowie gewerblichen Betriebe das zustetiende Baumwott/tähoarn für das 1. ViertÄjahr 1918 zu überweisen.

Es entsälli auf eine Familie mit 5 Personen eine Rolle, anf Sckmerdcr unb Schneiderinnen je 8 Rollen, unb auf die gewerb­lichen Betriebe je nach der Größe 3075 Rollen.

Die Rotten enthalten 200 Pöeter Nähgarn und wir> der Klein- Verkaufspreis tust 33 Pfennig für die Rotte festgesetzt.

Die Kleinhändler haben ras Nähgarrrmr die Bezngsb. '. echtigten nach Ausstellung einer Kundenlifte, welche der Gr. Bürgn meisrecei vor der Verteilung zur Genehmigung vorzulegen ist, ;n oerieilen. Bei AuffEung^der Kmrdenliftcn sind die Kleinhändler berechtigt, Familren unter 5 Personen durch, Sammcll:eferung mit ie 40 Mveter 'für die Person als eine FamÜie aufzufühven.

. Verfehlunge:: gegen obenstehende Vorschriften unlerli.'geu len rn der Bekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle vom 19 Januar 1918 über Nähgarnvertmlung enthalte neu Strafbestimmungen; außerdem 'haben die KleirrhÄrrdter, die gegen v!orstehö-:de Beslim- rnungeu verfwßeu, den Ausschluß von loetteren Zuleil:ulge-r zu ge­wärtigen.

Den Großh. Bürgermeistereien der Landge­mein o e n d e s Kreises wird empfohlen, vorstehendes vrts iibliLH bekamltzumachen, die uns gemeldeten Kleinhändler besonders zu bedeuten, die eingeheirden Kmünnttisten sorgfältig zu prüfen und dre Vertettung tzu überwachen.

Gießen, den 17. Mai 1918.

Gwßberzoaliches Kreisa.nt Gießm. _ I. V.: Hem m e r d e..

Betr.: Fei!setznng von Erzeuger-, Grogl-andels- und Neinhan- d-elspie.jen für das Großherzogtum Hessen und dm Regie­rungsbezirk Wiesbaden.

Verannrmaaittttg.

.0 Ergänzung der Ziffer 3 unserer Bekanntmachung vom VV b. M uxwden hrermtt für Winterkopfsal a t folgende Hpchstprer-e stitgesetzt:

ErzMtgerpreis 1. Gruppe 2 Grupp-

Großh.-Preis K.einh.-Preis Gwßh.-Pr. 7^'ind-Dr 0.09 0.12 0.15 0.12 0.15

- Vvrstst^d- Preisfestsetzungen beziehen sich auf den s und aus marttsapige Ware ersher Güte.

Maiuz, 17. Mai 1918.

Hessische Landos-Gemüses/ette.

Werner, Regiernngs rat.

Wiesbaden, 17. Mai 1916. -

Bezirks stelle für Gemüse u. Obst für den Re gierurcs; bezirk Wiesbadvi.

Dröge, Gch. Reg.-Rat.

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