Ausgabe 
10.5.1918
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Nr. 68 10. Mt 1918

Kreiilktt für de« Kreis Gietzen.

JshaltS-Ueberficht: Fleiichversorgnng. - Verkehr mit Kaffee-Ersatz. - Genehmigung von Ersatzlebensmitteln. Verhütung von Waldbranden. Senssaatcmbau. - Feldbcrenngnng Leihgestern. Oberhessischer Viehhandelsverbarid.

Beranntmachnng

über Fleischv-ersorg'mrgu hier Erri(htu,:g einer, Land,:ssleifcbsdelte.

Bvm 29. Aprll 1918.

§ 1 unserer Bekanntmachung- obigen Betreffs vom 6. 84>ril 1916 (R^.-Blatt S. 70) erhält folgende Fassung:

Zur Rsgelrmg der Fleischverforgung, inSbeforrdere der Auf­bringung von Vieh und Fleisch und deren Verteilung wird eine blandere Landesbehvrde urit oem Nnmeir , Landesfleischjstekle", mit dein Ditze in Tarmstadt, Lluisenplatz 2 'Telegranmurdresse, ,L<rndfleisch^s errichchet. Die ist den: GrvA. Munsi^erium des In­nern unt-or stellt und bestvht aus folgenden, von diefern zu ernennen­den Mitgliedern, die ihr Antt als Ehrenamt zu versehen Habens

1. einem Staatsbeamten als Vorsitzenden,

8. einem von dcr 1. Kammer der Äandstände gewählten. Mit- gliede und dessen Stellvertreter,

8. einem von der 2. Kammer der' Landstände gewählten Mit- gliede und dessen Stellvertreter,

4. einem Vertreter der Kommmvalverbäilde,

6. einen, Vertreter der Städte mit mehr als 20 000 Einwohnern,

6. zwei Vertretern der LitNidloirtschaftSkaMmer ftkr das Groß- Herzogtum Lassen,

7. einem Vertreter des Verbands der hessischen L-andwirtschaft­lichen Genossenschaften e. V.,

6. einem Vertreter .der Landwirte der Provinz Ober Hessen,

9. einem Vertreter der Handroerkskammer Darmstadt.

10. je einem Vertreter der Viehha,chelsv erbände,

11. einem Vertreter der hessischen Konftcnrgenossenschaften,

12. einen: Vertreter der geiverblichen Ärbeiter.

Darmstadt, den 29. Mwil 1916.

Grobherzogliches Ministerium des Innern, v. Homberg k.

Bekanntmachung

über den Verkehr mit Kafsae^Ersatz. V>>n 30. April 1918.

De,' g 9 unserer Bekamitmn.chkrng Mer den Verkehr mit Kaffee-Ersatz voin 3. Januar 1918 wird wie folgt abgeandert:-

Llls Grotzhüirdler im Srmre dieser Bekmmlmachung sind am fischen die nichtbehvrdlichen Gesellschafter der E. G. H. und die­jenigen GrohhaichAsfirmLn, welche vor: den der E. G. H. nicht angehörenden Städten '.nrt über 20000 Eimoohrreru benannt wer­den. Tiefe Gwßhmrdelsfirmeik müsser: vor M:sbrach des Krieges reaelmäßrg einen NahrunMnittelgrosthandel ivic die nichtbrhörd- lichen G^'llsschastec der E. GH. in nennenSIvertem Umfwrge betrieben haben. Darüber-, ob eine Großhandelsfirnra diesen Lln- entsprichst, entscheidet im Zweifels falbe die tzftvßh. :rial!divektwn.

Darmstadt, den 30. .April 1916.

Großherzogiichcs Ministerium des Innern.

_ v. Dombergk.

Weitere Uebergangsbeftimmriiig zur Verordnung

über die Genehmst

rig von -Bl. S.

Ersatzlebeusmitteln vom. 7. März 1918 113). Vom I.Mai 1918 Mtt'Zustinlnmn^des Herrn Reichskar^-lers wird auf Grund des § 15 der oben genannten Verordnung bestinunt, daß die gewerbs­mäßige Herstellung von Ersatzlebensmitbeln in der Zeit von, 1. Mai bis 15. Jintt 1918 solange luxij ohne Genehnrigung erfolgen darf, als eine Errtscheidung der zuständigen Ersatzm ittelstelle über die Genehn,igin:g der betreffeichen Ersatzleberrs,nittel nicht herbeige- ftfhrt werden komtte. Jedoch dlftfen die ohne Genehmigung her- gestellten ErsatzlebenÄnittel erst a,geboten, feilgehalten, verkauft oder sonst in den Verkehr gebracht iverden, wenn sie genehinigt worbe:: sind. Sie sind daher einstir^ilen vor, den Fabrikanten auf Lager Pu nehmen.

Wir iveisen ausdrücklich darauf hin, daß die Gefahr der Her- stellnng vvn Ersatzbebensmitteln während der Uebergaugsfrist ohne Genehinigung die Fabrikairlien trifft. Die Herswllung noch nicht ge­nehmigter Ersatst-ebeirsluittel nach -lbs-atz 1 begründet keinen An­spruch auf die pemnächstige Erlangung der Genehmigung. Den Fabrikmtten von Ersadletensmittcln wird tah?r dringe ,ib empfehlen, lmter Beachtung der im ./Deutschen Reich Anzeiger" veräffentlichteir Bekanrttmachima des Harrst R>eick>skanzlers vom 6. April ds. Is. über die Grurchsätze für die _ Erteilung und Versagung der Ge nebnngm^ vvn Ersntzlebeusmitteln zu prüfen, ob sie voraussichtlich auf die Genehnrigung rechnen könnem Dannstadt, den 1. Mai 1918.

Großherzogliches Ministerium des Innern, v. H o n, b e r g k.

Pol izeivero rdnu ng.

B e t r i Berhirt ung von Waldbränden.

Mit Rücksicht aus die zurzeit bestehe,che Gefahr der EntstehiMtz vvn Waldbränden wird auf Grund d^i Art. 65 der Kreis« und Mo»' vinziolordnung auf die Dauer vvn 4 Wochen folgendes bestimmt!

Zln Waldungen rmd auf Heö>en, Sowie in der Nähe von Wab- dmrgen und Heiden in: wnkreis vvn 20 Metern ist auf die Dan» vvn 4 Wochen das Rkuck-en allgemein verböte,:.

Ebenso ist auf die gleiche Zeitdauer jedes Feneranzünden putzen halb vvn Gebäude,: cm Malde Heide und im NMkreis? vvnf 20 Metern vvn Wald und Heide mttersagt.

Zruviderhm,dl,mgen wm-den mit Geldstrafe bis zu 90 Mark bestraft.

Die Ortsvolrzeibehörden werden ang^wirs«^ die vvrstxhachiq V)l lzelvevordnm:g alsbaÜ» »wiederholt zu veröffentlichen.

Gießen, den 7. Mvi 1918.

Grvßi^rzogliches Lkreisamt Gieße,:.

I. B.: L au g e r ma n n.

-- <

An den Oberbürgermeister zu Gießen, die Grotzh. Bürger­meistereien der Landgemeinden und die Grotzh. darmerien des Kreises.

Vorstehende Polizeivcro:i>nung ist vrtsübttch belarrntzmnachar/ das Pvli^eipersvlml, ÄSbesonderc die F^ldscLltzen, hüben die Durchs Dbrnng zu überivachen und Zurviderhandlungen zUlr Anzeige bring«,.

Gießen, de,: 7. Mai 1918.

Großberzogiiäiev Kielsamt Giefzen.

_ Z. V : Langecmann. \

Betr: Eerffsaatmibau.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Grotzh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Dem Vericehmen nach soll in einzelnen Gemeind«: der Raps- läfrr in den Rapsfeldern großen Schaden m^erichtet haben, ft> daß gegebenenfalls die Berfüttonnm der Pflaryen als Grünfutt« oder gar deren Uumckernng als tzftnft:-Dung erfordert ich wird.

Ersatz für dies«: Ausfall an Oelfrlbchten dürfte eS sich empfehlen, einen Versuch mit vem Anbau vvn Senfsaat vvrzu» nehmen. Die Aussaat ist bis Ende Mai, sogar im Anfang Juni noch möglich.

Die S-enfsaateinkaufsstelle G. in. b. H. in Berlin R 31, Brun- nenftmße lila, ist bereit, ihre näheren, schr günstigen Bedingung gvn auf ^bre vvn Ihnen ausgehende knr-e Anmeldung hin mid» zuteil en.

Wir empfehlen Ihnen, vorstehendes zur öffentlichen KermtniF zu bringen und, falls 'erforderlich, eine genveftrsame Bestellung bott Saatgut bei der genannten Gesellschaft anzuregen.

Gießen, den 1. Mai 1918.

GroßMrzoglicües Ktte:san,t Gießem vr. U s t n g e r.

. Bekanntmachung.

B e t r.: Feldbereinigung L^'ihgesde,m.

In der Zeit vom 10. bis einschließlich 17. Mai 1916 liegt werktaas auf dem AmtSzimnrer Gr. Bür,^rmeisterei Leihgestern das Verzeichnis der für den Ausschlag der ungedeckten Feld- bereinimmgswsten in Betracht komnienden Grundstücke nebst Ab­schrift des Beschlusses vom 29. Dezember 1917 zur Einsicht der Beteiligten off«:.

Nichterfcheineicden mit Einwendungen ausgeschlossen ^ind.

Die Einwlnrdungen such schriftlich einznreichcn. Friedberg, de,: 22. April 1918.

Ter l^roßberzogliche Feldbereinigungskommissär:

_ Schnittspah n , -Regicrungörat. _

Bekanntmachung.

Al!« Viehhändler werden cmfgefordert, ihre Binder für Schlacht^ vieh und Nutz und Zuchtvieh in nächster Ze: .ruf die Samnlelft§> mstzubinngen, da^ne Revision der Bücher statt ft: chet.

Gießen, den 8. Mai 1918. 3543c.

Oberhesfischer Vithhandelsverdand.

Der Vorsitzende:

R o s e r: b e r g.

ZwillmgSrunddruck der B h l'schen Un v.-Duch- und Steindruckerei. R. Lange. Gießen