Nr. 41 1». Npril 1918
Kreisblatt für x» Kreis Sietzen.
Inhalts - Uebersicht: Erhebung von Deckgeld. — Vertilgen der DlntlanS — Rotlaufschutziinpfung. - Tollivut. - Schutz von Saat und Ernte. — slotstenverjorgung an Schulen. - Waisenbüchsengelder. - Verkehr mit getragenen Schnhwaren nsw. — Aendetzung deS
Weingejetzes. — Erlöschen der Pferde-Rände.
Bekanntmachung
beircfjend die Erhebung von Dockgeld für Bedecken der Stuten.»
Wir bringen lstermit z-nr öffentlirhen föimmte, boü vom 0 fiiai der Xcvfont 1918 an üas DecLgeL» für Bedecken von Stuten durch Hengste des Laichgefttits auf 30 Mt. ftir jede Stute festgesetzt worden ist. Für die Inanspruchnahme besonders wertvoller und begehrter Hengste wird ein Zusckstag »u dem Deckgeld von 6 Mf. oder 10 Mf., je nach der Gi'ilc des Hengstes, erheben. Ein Ber- tzeichakis der Hengste, flir die diese besonderen Zuschläge erhoben/ wcnen, siegt an den einzelnen (^estütsstandotten zur Einsichtnahme auf.
Tic in Hessen iovhncnden Stntenbesitzer haben nach Schluß der Teckzeit zunächst nur einen Teilbetrag von 10 9X1 sowie den Zusck>lng von ö Mk. oder 10 MI. für besonders wcrwvllc und begehrte Hengsü- zu erttrichten. Der Restbetrag von 20 Mf. ivird wnerr gestundet bis -um Ablauf der Trächligkeitsdauer. Wird noch dieser von den, SLntenbr sitze r nachgewiesen. dost ferne iväihrcnÜ der Deckzeit gedeckte Stute ein lebende Fohlen nicht gclwren hat, ü) wird der Rest des Teckgeldes erlassen. Beim Verkauf einer ge deckten Stute an einen mtderen in Hessen wohnenden Besitzer kommt ein Erlaß des Restbetrages des Deckgeldes nur in Frage, tvennj von dem seitlLrigen B-sitzer durch Vorlage einer amtlichen Be schei^gung nach gewiesen wird, das; die Stute bei den, neuen Besitzer ein Sohlen nicht Kur Well gebracht hat Für noch außerhalb Hessens verknuste Stuten wird der Restorirag des Deckgelde-H mich dann nicht erlassen, wsnn die Stute ein lebendes Fohlen nicht geboren hat.
Nicht tn Hessen wohnende Stutenbesitzer, die in Hessen Stuten decken lassen, haben das volle Dockgeld ein schöbst sich der Zuschläge Ar besonders w'rlvvlle uno begehrte Hengste alsbald an den Landgestütsdiener zu entrichten.
Das nach der Bekanntinachnng vom 6 . Februar 1906 (Reg.--- M. Nr. 5 von 1906) von den in Hessen wohnenden Stuten besistern *u zahlende Trinkgeld für den LandeSgestütsdiener von 1 Mark wird-, wie bisher^ mit dem ersten Teilbetrag des Deckgeldes erhoben. UHrand die außerhalb Hessens wollenden Stntenbesitzer das ans 2 Mk. festgesetzte Trinkgeld mit den» Deckgeld an die Landesgestütsdiener Au emricksten haben.
Deckscheine für Ättcken, di«' ans irgend einem Grunde nicht be-- dakt wurden, sind der aussteilende'n Brlchrde bis spätestens Ende Aul, des Jalnes, in dein sie ausgestellt imirden, zurückLngeben. Unterbleibt die nckMeitige Rückgabe, so wird angenommen, daßj das Bedecken iwr Stuten stattgefunden hat. Das Deckgeld wird alsdann von dem Stntenbesiitzer beigetrieben. Spätere Ei,n^d,m hier*, gegen sännen nicht berücksichtigt iverden.
Anträge ans Erlaß des Restbetrages des Deckgeldes für Stuten, d«' lebende Fohlen nicht geboren haben, haben die Stutenbefitzer nach Mlanf der Trächtigkeitsdauer spätestens bis Ende Juni bei den Ortsbehvrdeii zu stellen, worüber von diesen spätestens bis «U dem genannter! ^Zeitpunkte besondere stttÄrerfchjriften iProtokolle- %n errichten sind. Auf die rechtzeitige Stellung der Anträge und d,e rechtzeitige Errichtung der Niederschriften wird mit denk. Aürfügen mugeivielen, das; auch hier die Stntenbesitzer die Folgen einer etivaigen Versäumnis zu tragen haben.
Darmstiadt, d.n 27. März 1918.
Großherzogliches Ministerium des Innern. v. Homber g k.
Ketr.: Ausführung der Polizeiverordn,mg über das Vertilg cm
der Blutlaus vom 19. November 1901.
El" dcn Obsrbi'i germeifter zu Gießen und die Grohh. Bürger- Meister eieu der Landgemeinden des Kreises.
Wir rnackxn 5 -arauf ailftnerksani, daß der Rnndgang der Kvm- mrsjronen gemc.ß Z3 der olxmerivähnten Polizeiverordnung nun- mehr alsbald ilattzn suchen hat. Zur Ersparung von!
e,v a i b e, t wollen wir rveiterhin verch ckAweise von 8 L>r- ^gen des Protokolls gemäß §10 abfehen und l-aben das Vertrauen daß die Kvmmtsslvnen auch ohne diese Vorlage die ihnen obliegend^ Tätig reit aewn,eiihaft ansüben
Gießen , den 5. ylpril 1918.
GrvßhcrzvglichcS Kreisamt Gießen,
__ Pr. Usinger.
OHr: R>.ckla»fschntzünpfn,7g der Schweine.
xln dtn CP rtimf»rrmcif!:r .u Gießen und die Größt). Bürger, meistere len der Landgemeinden des Kreises.
im)er . AchMzreibvn vvm 28. 3. 18
Nr 32) mrpst'hlwr wrr, dche LMt der m Schutze
irnpsmrg gegen Rotlauf angeincldeten Sck i vstne alsbald an Gr. Kreisveterinäramt Oliven und Gr. 2! ,si ste-az-Boterinü rarztstiette m Grünberg ein^n senden.
Gießen, d-i, 17. April 1918.
Großherzogliches Eceisamt Gießen.
_ Dr. Usinger.
Bekanntmnchttttg
Betr.: Tollwut im Kreise Gießen.
Gemäß ß 115 Ziffer 3 der Wrssührungsvorlchristen znn, Vieh, jenchengesetz wird für die in den gefährdeten Bezirken (Gründers wrd Gieß«! mit einem Umkreise von 10 Kilom^terit) vor Han denen, Bahnhöfe für die Tauer von 3 Vuonateu augr-orduet, daß toi, den ?lusgäugcu der bezeichn et en Liahnhiöfe Tafeln mit der dSirtlickivnj irnd haltbaren Aufschrift „HunL>oH>erre" leicht sichtbar au zu bringen! sind.
An den Oberbürgermeister z,l Gießkn. an die Großh. Bür- germeisterelen Albach, Allendorf a. d. Lahn, Alten-Bnseck, Annerod, Beltershain, Dalibringen. Ettingshausen, Garden- teich. Geilshausen. Göbelnrod, Großen-Bnseck, Großen-Lin- den. Grünberg, .Harbach, Hatte,lrod, Hausen, Heuchelheim, Kkln-Linden. Sautet, Leihgesti-rn, Lollar mit Kirchberg, Lumda, Mainzlar. Münster, Nirtzer Bedingen. Rouncnroch. Ober-Beistugrn. OdrrAuien, Qncckvor». Reiichardshaln, LNskircheri, Rsd«cr>, ASttzzes. Ruttershausen, Saasen, Stm-aeiirod. Stausendera. Stcinback Stgckhausen. Trohe. WadciÄorn-Stn-ibcra, Weickartehai'! Weitershain, Bersrod für Winnerod. Wieseck. Grohh Polszeiamt Gieheu und die Großtz Gendarmerie des Kreises.
, Dvn wrstc^chi-r Mlyrdtmng »vollcn Sic die Bvrstckn'r dev Bezirk befEnden BalMstatiLmen in Kwrntuis fttzeu Hinweis auf di-e Ihnen erteilte Dümswnweisnna.
Greßen, den 16. April 1918.
Großhcrzogliches Lbreisamt Gießen.
__ 2 B : L a n g er,n a n n.
Bekanntmachung.
Betr. Schutz von Saat mch Ernte 1918 SckMt Saat mid Ernte M 8 ?
v* rmes FluM-ugf's auf oder in der Nähe
5r f ^ m ^rch deren Betreten Flurschaden verursacht, gchchrde, die für d^ VolkSernährung erforderliche Bereitstellung *° n drotgetrerde isckMrgt damit das Baterlmid. Die Nam^ der-Betreffenden sind von den Besitzern der Felder oder von ihren? Vertretern, sowie von dem W-ach- oder ^lbsperrkommianiw fesk-'n- stellen unp -zwecks Schadenersatzes oder Beftraf.mg zu melde»,
Nack) einer Verordnung des stettv. iu'ralkvmnumdvs XVIII Gouvernements Mainz von, 16. Jüni 1916 bt i >hrc, b'.im Vorlieben mckdT'rndev
Umstände mit Haft oder Geldstrafe bis 1500 M-k. bestraft loer sich Befngir^ eirwni anffteigenden, land>niden oder n j ede raehon den! FluEug «urßerhalb enws ö^ntlichcik Weges nähert"
Gießen, den 12 . ylpril 1916.
Großperzogliches Kreisamt Gießen.
I. V.: L a ,i g e r vi a u n
Brtr.: Kohlen Versorgung der Schuten.
An die Großtz. Bürgermeistereien des Kreises.
^ °^^-L??^^s mnerl-alb 8 Tagen mitteilen, welcher B 64 tn^^raM^övmmt^ ^ Heizung der Sckgilsäle im Winteröl
Gießen, dm 10. April 1918.
Grvßherzogliche Kreisschulkommission Gießen.
I. B.: Lan germ ann.
Betr.: Waisenbüchsengelder.
An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des
Kreises.
17 lAledignng unserer Verfügung vom
8 (EMatt -Nr. 9 von, 25. Januar 1918) im "" * ^rs-ndon» de,
Gießen, den 8. tztpril 1918.
Gro^erzogliches Kreisamt Gießen.
SUP'J Langermann.


