Ausgabe 
8.4.1918
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ft*. 34 8. April 1V18

Kreisblatt für den Kreis Gießen.

Inhalts - Ueberficht: Richtpreise für Frühgemüse. Gewährung von Reichsunterstützung. ZrukerverbrauchSregelung. Beihilfen an ehemalige Kriegsteilnehmer. Meldepflicht für geiverbliche Verbraucher an Kohlen usw.

Bekanntmachung

über Richtpreise für Frühgemüse.

Gemäß 88 4 und 6 der Verordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3. April 1917 (ReickM-Gosetzbl. S. 307) und § 4 des Nornralvertraaes über Frühgemüse der Reichsstelle für Gemüse und Obst, GesMftsabbeilnng/gebe ich irachstehenL die Richtpreise für Frühgemüse bekMnü.

Tos Gebiet des Deutschen Reiches bleibt wie im verflosssnen gajfae in fünf Wirffchaftsgebvete -erlogt, von welchem umfassen

Wirtschaftsgebiet A:

Baden, Thüringische Enklave in Bayern, Württemberg, Bchxn, - Lvhenzollern, Elsaß^Lotl/ring«n, Dessen, Regi'enlngsbezrrk Wies­baden, Kreis Wetzlar (Rhein pnovstrz), das Wirtschaftsgebiet 8: »

Rhein Provinz ahne Kreis Wetzlar, Birkenfeld, Lippe-Detmold, Schaumburg-Lippe, Waldeck Meis Grafschaft Schaumburg (Re­gierungsbezirk Kassel), Provinz Westfalen, das Wirtschaftsgebiet 0:

Regierungsbezirk Kassel ohne Kreis Graffchast Schaumbuvg, Thü­rin gifkl« Staaten, Anhalt, Provinz wachsen, Köniaveich Sach- . len, rovinz Brandenburg, Mecklenburg-Schßverinsche Enklave minny.ilb Provinz Brandenvura, Kreis Calvbrde (Nvaunschwerg), Kreis Jls^d (Regierungsbezirk Hildesheim), das Wirtschaftsgebiet I):

Provinz S-chlesieir, Posen Pommern (ohire Gnklave in Mecklen­burg), Ätzestvreirßeu. Ostpreußen und das Wirtschaftsgebiet L.

Provinz Hannover ohne Kreis Ilfeld, Braunschlveig ohne Kcrts Calvörde, Oldembur^ ohne Birkenfeld, Provinz Schleswig-Hob' stein, Mecklenburg-Schverin ohne Enklave m Provinz Branden­burg, Mecklenburg-Strelitz, Hambrirg, Bremen, Lübeck, Poin- tnersch' Enklave m Mecklenburg.

Richtpreise für Frühgenmse.

A B C D E

... ßö 56 65 66 65

... 80 80 80 80 80

... 66 66 65 65 65

... 25 26 25 25 26

... 10 11 12 12 12

... 25 28 30 80 30

. . . 30 35 36 85 35

Busch-) 28 30 82 82 32

... 35 40 40 40 40

20 20 20 20 20

Gemüsesorte

Spargel: 3. unsortiert ....

2. sortiert I ....

3. sortiert II und III ,

4. Suppenspargel

Rhabarber.

Spinat.

Erbsen.

Bohnen. 1. grüne Bohnen (Stangen

8. Wachs- und Perlboyne 3. Puff- (Sau-) Bohnen Möhren und längliche Karotten mit Kraut (vom 1. Juni 1918 ab) . . ohne Kraut (vom I. Juni 1918 ab) .

Mairüben ohne Kraut ....

Karotten, runde kleine, mit Kraut

ohne Kraut .

Kohlrabi (vom 10. Juni 1918 ab)

Frülnveißkohl (vom 20. Juni 1918 ab)

Frühwirsing und Frührolkohl . .

Frühzwiebeln mit Kraut ....

Tomaten.

Tie Richtpreise galten für die Verträgen geliefertsn Maren als Vertragspreise bis zu dem Zeit­punkte, an lvebchem die für die Ec zeugerorte zuständigen Preis- kmnmissioiren der Landes-, Provinzial- uiib Bezirksstellen die rnastgebenden Bertragspreise mit Genehmigung der Reichsstelle für Gemüse und Obst, Benvaltun-asabteilnug veröffentlichen, tz^müß tz 5 der Verordnung vom 3. 2lpril 1917 darf nach der Abernlung mich das nicht dnrch Lieferungs vor träge gebundene Gemüse nicht zu höheren Preisen oder günstigeren Bedingungen al»gesetz1 werden. B e r l i n, den 18. März 1918.

Reichs stelle für Gemüse und Obst.

Ter Aorsitze'ude, v. Tillp.

Betreffend: Gewä hrung von Reichs Unterstützungen und Kteis- znschüsscn an Angehörige von zum Heeresdienst einberufenen Mannschaften.

An die Größt». Bürgermeistereien der Lmldgemcinden des Kreises.

Tie Jhm-n mit nächster Post zugehenden VordruckeEmp° fangSbeschcünignng über Famiticnunterstützung" erhalten Sjr mit

10 12 14 12 14

18 30 22 20 22

10 12 12 11 12

15 20 20 30 30

25 30 35 30 35

20 22 26 2b 35

14 1b 16 16 16

16 18 20 20 20

25 30 30 30 30

80 33 3b 35 35

auf Grund von Lieserungs»

dem Aufträge, diese alsbald aus Grund der im Besitze deS Gemeind-erechners befindlichen Akten ausznfüllen und nach Bolst- zug der Bescheinigung ans Seite 2 sofort dem Gemeinden chn« wetterzugeben.

Tie Reichsunterstütznng beträgt, tvie seither, monatlich: für die Ehefrau 26 Mark, für jede andere Person 15 Mark.

Tie Ihnen tveiter zugebenden VordruckeKreiszuschuß" sind ebenfalls auf Grund der allen Akten ans zu füllen und dem Gv, meinderechuer zu übergeben. Zur ArrSzahlung gelangen die seither bewilligten Kreiszuschüsfe.

Tie Fußnote aus derEmpfangSbescheini», aungüberFamilieuunterftützun^empfeh'kenwt'ö Ihrer besonderen Beachtung.

Für etwa durch unrichtige Ausfüllung der Vordrucke zu Unrecht zur Auszahlung gÄangende UrvterstÜtzungsbeträge machen wir Sie persönlich haftbar.

Es ist dcrsttr Sorge zu tragen, daß die ausgefüllten Bor-, drucke mit den tveiter beigeschlossenen Vordrucken für die Verzeichn wisse bis spätetzens zum 28. d. M. ün Besitze deS Gemeinde- rechirers sürd. Letzterer ist an zu weisen, in die Der* zerchnisse die Namen derjenigen Personen, alphabetisch geordnet, einzutragen, deren An-, gehörige am 1. Mai l. I. Unterstützungen beziehen. Hierbei ist auch daraus zu ächten, daß die Spalten 3 7 richtig auSgesnbllr und in die Spalte für den Monat Mai die auszuzahlenden Beträge ein», getragen werden.

Außerdem erscheint es zweckmäßig, zwischen den einzelnen Eiw- trägen eine Reihe frei zu lasten.

Tie Namen bereits gefallener oder entlassener Kriegsteil-« nehn^r sind n i ch t in das Verzeichnis auizunehnren.

Das zrveite Verzeichnis ist icns nach Fertigstellung bis spü- testeirs 10. Mich l. I. vorzirlegen.

Gießen, den 4. April 1918.

Großherzvgliches Kreisamt Gießen.

I. B.: L a n g er ma nn.

Betr.: Zuckeroerbriruchsregelung.

An die Grvtzh. BürgenncisLereien der Landgemetndkn des Kreises.

Auf Grund des ^ 2 der Dekanntmachuna vom 1b. Januar 1918 (Kreisbl. 9h\ 6) wird bekanntge^bim, daß dv' für die Monate Mchj U7Ä Juni 1918 zu stehende Zucker menge in Höhe von je 500 Gramm! für den Monat auf den Kops der Bevölkerrnrg in den Monaten Mai und Juni zur Ausgabe gelangt.

Es können auf die Zuckermarten 52 und 53 je 250 Gramm = 500 Gramm Zucker für Mai, und auf die Marke 54 der alten Zuckerkarte und die Marke 55 der neuen Zuckerkarte je 250 Gramm = 500 Gramm Zucker fürIuni beN»gerr lvrrdnn

Mit Ablauf des 31.Mail918 verlieren die Markar 5 3 u n b 6 3, mit Abstrus des 3 0. Juni 1918 die Marken 5 4 und 55 ihre Gültigkeit.

Wir beauftragen Sie, diese Beringimg ortsüblich bekanntUp" machen.

Gießen, den 6. April 1918.

Gros herzogliches dkreisamt Gießen.

I. B : Hemm erde.

An die Gemeinderechper 0es Kr«iseS.

Ueber die von den Gemeindekassen vorgelegten Berhrkfen an ehenralige Kriegsteilnehmer ist alsbald mit der KveiSkasse gegen Vor­lage der vorgeschriebenen EnMangsbescheinigungeri abzmÄmen.

Gießen, den 6. April 1918.

Großherzogliches Kreisanit Gießen.

I. B.: H em m erde.

Bekanntmachung.

Betr.: Vteldepfficht für gewerbliche Verbrauche»- wit Ä.>hXat, Koks und Briketts Wer 10 Tonnen mrnnrtlich inr Mürz und ^lpril 1918.

Tie Bekanntmachung des Reichskommissars für die Kohlen- verteilnng vom 20. Januar 1918 (Kreisblatt Nr. 11) findet auch Anwendung für die Ntonate Mär: und Aswil 1918.

Gießen, den 4Mlpril 1918.

Troßherzogliches Kreisamt Gießen.

I B.: H e m m e r h r

ZwillingSrunddruck der Brüh i'lchen Un '.v.-Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.