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Verordnung
Über beit Höchstpreis für Häcksel. Vom 13. März 1918.
Auf Grirird des 8 14 Ms. 2 der Verordnung über den Verkehr Mit Stroh und Häcksel vom {2. August 1917 t Reichs Gesetzb-l. S. 685^ wird in Abänderung des 8 0 Abs. 1 dieser Verordnung bestimmt:
Ter Preis, der beim Verkauft von. Häcksel durch den Hersteller nicht überschritten »verörn darf, beträgt vom 1. April 1916 ab 130 Mk. für die Tonne.
Berlin, dev. 19. März 1918. ,
Ter Staatssekretär des Kriegsernährungsamts __ von Waldvw. __
Pet r.: Leihnnisc Ueberlusftmg von Tntlmaschmen.
An die Gwtzst. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Das Kriegswirtschaftsamt in Frankfurt a. M. teilt svigended
mit:
Wie im verg<mga«n Jahre stehen d.'m Krieyswirtschafü^ amt auch in diesem Jahre eine Anzahl Sämaschinen zur Verfügung, die den Kriegswirtschaftsstellen bzw. den örtlichen Wirt- sttastSausschüssen und Gemeinden leihweise überlassen werden rönnen.
Bon den Entleihern sind außer Veit Transportkosten je Tag und Maschine 5 Mark Leihgebühr zu zahlen. Gegebenen falls kann ein ..mit dem Bedienen der Sämaftl^ne vertrauter Führer gestellt werden. Für die Gntlohtcuna, Verpftegung und Unterbringung des letzteren gelten die Richtlinien vom 10. 9. 17. über Entlohnung kommandierter Militän>ersonen in der Landwirtschaft, tvv-nach jedem Koinmaicdierlen neben freier Unterkunft lcnd Ber- pflesumg eine tägliche (5ntschidignng vv-it 1 Mark zu LaUen ist. Etwaige Anmeldungen^sind von den Kriegswirrsti^aftöstÄlen hierher lveiterzureichen. Sie müsseil folgende Angaben enthalten^
1. Name der entleihenden Gemeind? htzw. des örtlichen Wird schastsansschuffts.
2. Bahnstation:
3. Wann die Maschine eint reffen soll und für welche Tauer sie benötigt ustrd;
4. Breite der Maschine tIV«, IVr, 1^4, 2 Meter):
5. Ob mit oder ohne Führer.
Tis verleihenden Firmen haben sich bereit erklärt, die auf- kommenden Leihgebühren bei einem etwai-gsn Jftmf in Änrechnimtz zu bringen.
Verrechnteng hat mit den verleihenden Firmen unmittelbar ya erfolgen.
Gießen, den 2. April 1916.
Grostderzogliches Krcisamt Gießen.
_ I. B : L a n g e r m a n u.
Bekanntmachung.
Betr.: Einsendung der KreiSabdeckereiverzeichnisft für den Monat März 1918.
An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des
Kreises.
Wir erinnern Sie an die alsbaldige Einsendung der Abdeckerei^ verzeichmsft für den Monat März 1918.
Genaue Aufstellung ist unbedingt notwendig.
Gießen, den 3. April 1919.
Großherzoglicbes Kreisamt Gießen. _ I V: Lanaer mann. _
Bekanntmachung.
Betr.: Verteilung von Schulswerk für landwirtschaftliche Arbeiter.
Ter Haiivtverteilungsausfchlllß oes Scbuhhandels zu Berlin 0, Reue Frickrichstvaße 23, wird mmmehr allmonatlich eine begrenzte Menge von Schuhwerk für lmidw. Llrbeiter verteilen Zur Verteilung konNnen nur sog. Kriegssnefel mit Vi.'llholr-sohlen, deren Schäfte aus Ge.vebe nnt Lederblatt und gestückelten Leder-Hinter- besätzcn versehen sind. In Anbetracht der nn Verhältnis zur Zahl der Versorgnngsberechtmten sehr genugar Mengen, soll das Schuh-, wert nur an Lohn-Hilfsarbeiter uräb Lohw-Hilfsarbeiterinnerc ab-- gegeben werden. Tie Inhaber und höherbezahltcn Mitarbeiter der Betriebe, die m der Lage sind, fids Schihwerk int freien Verkehr; zu beschaffen, sollen von der Verteilung ausgeschjlofj«t bleiben.
lieber die Brauchbarkeit der KrieasstieÄ hat Gr. Ministerium des Innern ein sachverständiges Gutachten eingeholt. Danach stellen sie ein für den Gebrauch in der L-anowirtsckUft geeignetes Schuhwerk dar. so gut man cs unter den heutigen Verhältnissen vertangeni kann. Ter Preis eines Paares rvird sich voraussichtlich ruf etwa 18 Mark, für größere Nummern etwas höher, stellen.
Dem Oberbürgermeister zu Gießen und den Groß. B urge rm ei ster e ie n d e r Landgemeinden des Kreises wird empfohlen, vorstehendes ortsüblich bekannt zum achen und uns eingehende Anträge durch Vorlage von Bezugsscheinen! vvrzu legen. z
Die Bezugsscheüte müssen den Vermerk „für landwirt-* s ch a s t l i ch e Arbeiter" tragen.
Gießen, den 30. Mär» 1918.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
_ I. V : Hemm erde.
Bekanntmachung.
In der Zeit vom 15. bis 31. März mürben in hiestger Stett Gesunden: 1 Kindermuff, 1 Schulmäppchen mit Inhalt, 1 Pelzhairdschuh, 1 goldit. Kneifer, 1 Pferdezstgel, IFahv- rad, 1 Hwrdiäschchen mit Inhalt, 1 Damenkorsett, 1 Finger«? Handschuh, 1 Portenlonnaie mit Inhalt.
Verloren: 1 Portemonnaie mit 4—7 Mk. Inhalt, 1 tot« ledernes Mäppchen mit 99 Mk., 1 Papiergeldmappe mit ca^ 14 Mk., 1 KriegSehrenzeicheu, 1 roter gestrickter Kinder-- Handschuh, 1 gold. Kettenarmband. 1 blomledernes Porten rnomraie mit 60 Mk., 1 Portenwiutaie mit 1 Zwanzi-- marffchein, 50-Pfennigschein, 45 Pfetmig Kleingeld und Reisebrotniarken.
Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns achtend zu machen.
Die Abholung der gefundenen Gegenstände kann an jedem Wochentag von 11—12 Uhr vormittags und 4—ß Uhr nachmittags bei der Unterzeichneten Behörde, Zimmer Nr. 1, erfolgen. Gießen, den 3. April 1918.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen. _ I. A.: Pfeffer. _
Bekanntmachung.
Händler, welche Tiere zur SammelstLe bringen rvolion, müssen vor der amtlichen BerwieMug auf der Heinvatwaye die Tiere mit Ohrmarken, die twt unseren BertaruenSlOtten zum Selbstkostenpreis abgegeben werden, versehen.
Alle amtlichen Wiegemeister tverden hierdurch gebet«,, die Nummer der Ohrmarke, sonne den Namen des Landwirt- unter genauer Berücksichtigung der Betzeichktl ( 3 . B Müller X, Schstnidt V.) auf die Wiegekarten mit Tinte oder Tintenstift auf^ xuschreibe'!.
Händler, die gegen diese Bestimmung versuchen, werden nüt Einziehung der "Anstockskarte bestraft.
Gießen, den 4. April 1918.
Sberhessischer vichhandelsverband.
Der Vorsitzende:
__ Rosenberg.
Bekanntmachung.
Der Voranschlag der Gemeinde Climbach für das Rechnungsjahr 1918 liegt von Montag, 8. d. M., an eine Woche lang auf dem Amtszimmer des Bürgermeisters zur Einsicht von Interessenten offen. Einwendungen können während dieser Zeit schriftlich oder zu Protokoll daselbst vorgebracht werden.
Climbach, den 4. April 1918.
Großh. Bürgermeisterei Climbach.
Stein. 2öL
Bekanntmachung.
Der vom Geineinderat dnrchberatene Voranschlag der Gemeinde RüddingShansen für das Rechnungsjahr 1918 liegt vom 6. März d. Js. ab eine Woche lang auf Unterzeichneter Stelle zur Einsicht der Beteiligten offen. Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll während der Ossenlegungsfrist vorgebracht werden. Es ist die Erhebung einer Umlage beschlossen, zu der die Ansmärker beizutragen haben.
RüddingShansen, den 3. April 1918.
Großh. Bürgermeisterei Rüddingshausen. i. V.: Nikolai. Beigeordneter. 2525
Meteorologische Beobachtungen der Station (Siegelt
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Höchste Temperatur am 3. bt< 4. April 1918 — -{- 17,0' 0. Niedrigste . . . . 1918 ---st 5.9* a
Niederschlag 0,0 mm.
ZwillingSrunddruck der Brüh l'fchen ttniv.-Buch- und tzteindruckerei. R. Lange, Gießen.


