Ausgabe 
28.3.1918
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Nr. 30 J88. März

Inhalts - Ncberficht: AuSkunftZpflicht. Ausstellung der Gemeindevoranschläge. Feldpolizeidienft Feldberemigung Ober*

Bessingen und Grüningen.

Bekanntmachung

- über Auskunftspslicht. Vom 22. Föbri-ar 1918.

Auf Grund- des ß 1 der Verordnung des Bundesrats über Aus­kunftspflicht vom 12. Juli 1917 (RGBl. S. 604) sowie in Er­gänzung unserer Bekanntura-ckiümg vom 19. J'uli 1917 (Reg.Bl. S. 146) wird die Landesobst stelle ermächtigt, jederzeit Aus­kunft zu verlängert über nnrtschaftlicl-e Verlmltrnsse, insbesondere! über Vorräte sowie über Leistungen und Leistungsfähigkeit von Unternehmungen oder Betriebert.

Tarmstadt, den 22. Februar 1918.

Großherzoglichcs Ministerium des Innern, v. Homberg k.

über Auskunstspflicht. Vom 26. Felrruar 1918 .

Aus Grund ß 1 der Verordnung des Brmde-srals über AuK- kunftsPflicht vom 12. Jjnli 1917 (R.G.M. D. 604) forme in Er­gänzung tmserer M'kamttnlackxung vont 22. d. M. rvird die Lan- desgemüsesielle errnäckstigt, jederzeit Auskunft zu verlängern Über wirtschaftliche Verhältnisse, insbesondere über Vorräte sowie über Leistungen und Leistungsfähigkeit von Unternehmungen oder Betrieben.

Tarmstadt, den 26. Februar 1918.

Großherzogliches Ministerium des Innern, v. Homberg k.

An den Oberbürgermeister zu Glatzen nnd die Größt». Bürger­meistereien der Landgemeinden des KrerseS. Vorstel-cndeS ist ortsüblich bekannt zu machen.

Gießen, den 25. März 1918.

Großherzoattches Kreisamt Gießen.

Dr. 11 finget.

Be 1 r.: Tie Aufstellung der Gerneirrdevovanschläge für 1918. An die Grosth. Bürgermeistereien der Landgemeinden sowie an die Gemarkung--, Mark- und Sllstnngsvorstäude der Gemeinden.

Wir erinnern <m die Erledigung unserer Verfügung vom 17. JUnriar 1918 iKleisblott Nr. 9 vom 25 . Januar 1918) soweit noch nicht geschehen.

Gießert, derr 21. Mürz 1918.

Großherzogliches Kreis amt Gießen.

Di*. Usinger.

Betr.: Feldpvlizei dienst.

An den Oberbürgenneister zu Gießen, die Großherzoglichen Bürgentkeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Nackistehende? Schreiben des stellv. Generalkommandos teilen wir Ist en zur Kenntnis mit.

Greben, den 23. März 1918.

Gwßhcrzoalicj'^ Kreisamt Gießen. l)r. U s i n g e r.

Gleichttne im vergaugenerr Jahre wirst das stellvertretende Ge­neral bommando auch im lau senden Jahre den zivilen Polizei­behörden zur Ausübung des Feldpüi Verdienstes geeignete Miti- tär Personen zur Untcrstüb'lng der Polizei mm ru schäften zur Ver­fügung stellerr. Tabei ist Voraussehnng der Gestellung, daß der Srcherlreit" dienst von den zivilen Polizeibeamterr aus ge übt >vird und die Militär^rsoiren lediglich in Uuterstiihung der Polizei oder Gendarmerie tätig iverden. .

Tie Mannschaften sind seitens der Polizeibehörden direkt bei deir zuständigen Garnisonkonrnraudos anzusvrdern.

Außerdem köniren, wie im verftbssmm .Jahre, auch die zur Ueberniucknng der* Krisgsgefange^'en bestimmten Kirvallercke-Pa- trvuillm zur Ausübung des Feld Im des mit her<rngezogen tvev- den. Ar'.fivrderungm bezüglich dieser ^tvcrurllen lind a? die Kcnn- mondauturen der Kriegsgefangenenlager 511 richten, denen diese Mannschaften in dienstlicher, wirtscl/lftlüster und gerichtlick-er Be- ziehting nnterstelmr. In Fällen dringender Gchahr können die Patrouillen anch^ von den Verwaltungsbehörden direkt beran- gezogen toerden: jedoch ist in soliden Fällen unverzügliche Benach- rich«tignng der zuständigen La^e komntandanturen erforderlich.

Bcka n n tm«. ch u n o.

Betr.: Auszahlung der Mili ärrenten.

Vom 1. April 1918 an iverden die auf Grurrd der Militär- versorgtuigSgesebe zahlbaren Perisionen ufw. sonne Hinterbliebene"

gebührRisse, ferner die von Militärbehörden mi solche Empfänger beucklligten Unterstüßungen, Zmoendungen, Beihilfen usw. nicht aber Marine -Gebührnisse usw. durch die für den Wohnort des Empfängers zuständige BesteHpost- an stall gezahlt. Die fortlaufend zaUbarm Gebührnisse werden von diesem Zeitpunkt ab bereits am 29., oder, wenn dieser Tag cftr Sorm- oder Feiertag ist, am 28. des der Fälligkeit der Gebührnisse vorhergehenden Monats (im Februar am 26.) gezahlt. Die Aus­zahlung der Beträge erfolgt bei den Postanstalten an den hierfür eingerichteten Zahlstellen. Tie pünktliche Abhebung der Gebühr- nisse an >en F-älligkeitstagen ist dringend notwendig. Empfänger, die ihre Gebühruisse nicht persönlich abhebeu wollen, sondern im Giro- oder Pvsllvege zu erl>alten wünschen, haben dies bei der zu­ständigen Postanstalt zu beantragen.

Dies gilt auch für diejenigen EnrpsLnger, die zur Zeit ihre Gv- bührmsse bereits im Girowege oder im Postfck^ckwege erhalten.

Jeder Empfänger erhält von der seitherigen Zahlstelle neue Vordrucke zu Quittungen für das Rechnungsjahr 1918. die aus­schließlich verwendet Tverüen dürfen. Auch die Militärinvaliden» und Rentenempfänger erhalten ihre Gebührnisse von jetzt an auf Grund von Quittungen.

Es haben also am 28. März 1918 diejenigen Empfänger, denen nicht von der seitherigen Zahlstelle eine gegenteilige Mitteilung» zügelst, ihre Gebührnisse bei der für ihren Wohnort zuständiges Beste!ltwstanstalt und nicht mehr bei der staatlichen Kassestelle ab« zuheben.

Gießen, dm 26. März 1918.

Großer wgliches Kreisanrt Gieße».

I. B: Langerman».

An den-rbstrgrnneist r ;n Gicßrn und die Grostß. Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Vorsteheirdes ist sofort in Ihrer GerWÜnde ortsüblich bo- könnt zri machen. *

Gießen, dm 26. M ärz 1918.

Groüveriojj!"ve?> »tricksamt Gießen.

I. V .: Langerman n

Bekanntnmchung.

Betr.: F-cldbereinigung Ober-Bessingen: hier Regulierung der Wetter und Melioration der Wiesen.

In der Zeit vom 2. bis einschließlich 17. April 1918 liegertz werktags aus dem Amtszinttner des Gr. Beigeordnetm zu Ober- Bessingen die Prchekte über Regulierung der Wetter und Meliorrtton der Wiesen nebst zugehörigen Beschlüssm und Prüfungsprotokoll zur Emsicht der Beteiligten offen.

Tug fahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegm findet aus dem Rathaus zu Ober-Bessingen am Donnerstag dm, 18. Astnckl 1918. vorm. 9^/z bis 10 Vs Uhr star., wozu ich die Bettt- lioteu mit dem Anfügm einlade, daß die Nichtersckiclnmden miii Einn'endungm ausgeschlossm sstld.

Tie Einwendungen sind schriftlich imd mit Gründen versehen einzu reichen.

Friedberg, den 12.März 1918.

Ter Grostherzoglick^e Feldbereinigungskommissär:

Schnittspahn. Regicrungsrat.

Bekanntmachung.

B e t r.: Feldbereinigurrg Grüiüngm.

In der Zickt vom 8. bis emschssiefstich 23. Avril 1. I. kiegM werkmgs auf Gr. Bürgernreist-erei Grünfirgen währ-end deren Ge­schäftsstunden zur EinsickZt der Betchligten offen:

1. Sotiderenttvurf übei- Versck^eifimg der LwblN'ege nwh Lich, Torf Gill ul'Li des Pitzenl^ckmivegs nebst Besästuß der Voll- zugslloinmission vom 25. Februar 1918.

2. M'schrist des Beschlusses der VollzugsÄommissimi vorn 21. Fe­bruar l. I. über die Behaudlrk.ng der Prckvatrv-rldparzellen. Terinin zur Entgegerrnahnrc von Einwendrrngerr hiergegen

findet auf dem Ratlmns zu Grüningm. MiMvocks. dorr 24. Avril l. I., twrm. 910 Uhr statt, wozu ich die Be'.eilrglm mit dent Anfügen emlade. daß die Nichterfcheinotlden mit Einwendungen! ausgeschlossen sind.

Tie Eintverrdungen sind schrrfilich einzureick-m.

F r i e d b e r g, den 21. März 1918.

Ter Großherzogliche Feldbercinignngsk.nrimissär: Scknrttsvahn. Negiermngsrat.

ZwülingSrunddr-uck der Brühl'scden Urlw.-Duch- und Steindruekerei. R. Lange, Gleßen.