Ausgabe 
21.2.1918
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21. Februar

1918

Rr. 18

Znhalts-Neberficht: Uebernahmepreise von Brennstoffen. - La>ldl»eferungen von Heu und Strob. - Diebzähluug. - Reich^-Reise- brotmarken. - Kinderwasche-Sammelwoche. - Verkehr mit Milch. - Strohbandlicferunaen. Kohlensteuergesetz. Nachmusterung. Verbraucher von Kohlen usw. Zulagen für Echwerstarbeiter. - Ausgabe von Süßstoff. Gesunden; Verloren. Anbau von Zuckerrüben. - Anmeldung von Auslandsforderungen. Tuberkulosebekämpfung. - Feldbereinigung Geilshausen.

Bekanntmachrnrg

über die vorläufige Festsetzung der Uebernahmepveise von Brenne

stoffen.

In Ausführung des 8 4 der Verordnung des Bundesrats vom 24. Februar 1917, betr. Regeluna- des Verkehrs mit Kvhke (R.G.Vl. S. 167), verbunden mit ß 1 der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 28. Februar 1917, betr. die Bestellung eines Reichste mmissarS für die Kohlen Verkeilung (R.G.Bl. S. 193), bestimme ich:

Ist ein Erzeuger oder Besitzer von Brennstoffen angewiesen fvvrden, die Brennstoffe einern Dritten %u überlassen und kommt eine Einigung über den Uebernahmepreis inicht zustande, so hat der Empfänger dem Erzeuger oder Besitzer vorläufig Zug um Zug den Tagespreis zu bezahlen, der für die betr. Bremnboffart gllt. Dir Mosten der Wegschafftmg von dem derzeitigen Lagerort der Brenn­stoffe bis zum Empfänger trägt dieser. Abweichende Regelung in Einzelfältel behalte ich mir vor.

Ter Entscheidung des Schiedsgerichts nach 8 4 der Verordnung vom 24. Februar 1917 wird durch diese Mwrdmmg nicht vor-- gegriffcn.

Berlin, den 2. Februar 1918.

Der Reichskommissar für die Kvhlenverteilung Stutz. _

Detr.: £ie LMrdkieferrrngeu von focu und Stroh.

An den Oberbürgermeister zu Gießen, die Großherzogllchen

Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir bringen unser Ausschreiden iwn 31. 7. 1917 m Er­innerung und erwarten, dag auch das neuL Heu- und Stwhad- kieferzurgstell, das den einzelnen Gemeinden mit den zugehöri­gen Gmr-arbmgen a »verlegt tuchen ist. und das Ihnen tünch unsere Kommissionäre ,.Ber. Getierdehär-Äer" in unserem Aufträge mit­geteilt worden ist, auf die eürzelnen Erzeuger alsbald umaelggt wird. Personen, welche ihre Abliestrnngsvflich nicht erfüllen, sind gemäß der Beno-rdrurng deS stell9. G«ieraltemmandvs vom 29. 12. 1917 (Kreisblatt Nr. 6 von 1918) zur Anzeige zu bringen.

Gießen, den 16. Februar 1918.

Großherzoaliches Kreisamt Gießen.

_ _ Dr. Usinger. __

An den Oberbürgrrmcisler zu Gießen und die Großh.

Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Rach Bundesratsbeschluß vom 8. Februar 1918 findet am 1. März 1918 wieder eine vierteljährliche Viehzählung statt.. Sie erstreckt fich auf die gleichen Viehgattungen, wie sie bei der Zählrrng am 1. September v. IS. festgestellt worden sind, nämlich stuf Pferde, Rindvieh, Schafe, Schweine und Federvieh. Reu auf- aenommen ist nur die Frage nach zahnten Kaninchen, da deren, Felle in steigenden! Maße für den Kriegsbedarf Bedeutung ge­winnen.

Die Leitung der Erhebuna innerhalb des Gvvßherzogtnm- ist durch Verfügung deS Großy. Ministeriums des Innern der Großh. Zentralstelle für die Landes statistik zu Darmstadt über­tragen worden.

Die Ausführung der Zählung liegt jdcn Großh. Bürgern meistereien (Oberbürgernwister, Bürgermeister) ob. Eine Vergütung für die Mitwirtenden wird von Staats wegen nicht geleistet.

Tie nötigen Zähllisten und Gemein de bogen wird Ihnen die Großh. Zentralstelle für die Landesstatistik unmittelbar? Lusenden. Vordrucke von Hlfreren Viehzählungen dürfen für diese pMung nicht benützt werden. Sie find zu vernichten. Dieimiaen Bürgermeistereien, die bis zum 2 5. Februar nicht nrf Besitz dev Nötigen Zählpapiere find, wollen sich entweder mittels Fernrufs Nr. 2657 oder telegraphisch an die genannte Zentralstelle wenden.

Auf dem Gemeindebogen uud aus der Zählliste find An­weisungen aufgedruckt, aus denen Sie ersehen, wie die Zählung im einzelnen durchgeführt Ist. Mit diesen Anweisungen willen Sie sich vertraut machen und die Zähler belehren.

Anfragen bezüglich der Zählung sind an die Großh. Zentral­stelle für die Landesstatistik in Darmstadt zu richten.

Die ausgefüllten Zähllisten und die Urschrif­ten der Gemeinde Logen sind spätestens bis zum 5. März an die Großy. Zentralstelle für die Lari­tz e S st a t i st i k in Darmftadtgbznsenden. Der Termin muß unbedingt ringe halten werden.

Reinschriften und Abschriften der Zähllisten brauchen nicht angesertigt zu werden; von ten Gemeindeboaen find jedoch wi ßchriften zu den Akten der Großh. Bürgermeisterei zu nehmen.

Wer vorsätzlich die Angabe seines Viehbestandes, zu der kr bei dieser Zählung aufge fordert wird, nicht erstattet, oder wer

wissentlich «unrichtige oder unvollständige AnZaben macht, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis »u zehntausend Mark bestraft. Auch kann Vieh, dessen Vorhanden­sein verschwiegen worden ist, im Urteil für dem Staat verfallen erklärt werden.

Wir empfehlen Ihnen, die Anordnung der Zählung auf orts­übliche Meiste bekannt zu machen und die erforderlichen Maß­nahmen zur gewissenhaften Durchführung der Zählung alsbaLi ku treffen. i

Gießen, den 18. Februar 1918.

Großh er zog liebes jlreisamt Gießen.

Dr. Usinger.

Bekanntmachung.

Betr.: Reichö-Reisebrotmarten.

Unter Bezugnahme auf die Bekaimtrnachung vom 33. Ok­tober 1916 «KreM4att Nr. 136), vom 23. Iimnmr 1917 (Kreis- blatt Nr 17) und vour 23. März 1917 (Kreisblatt Nr. 61) bringen wir z-ur öffentlichen Kenntnis, daß das Tirektsrium des RoichsgetreÜnLtelle bezidgfich der Ausgabe der neuen RcichS-Reifo- brotmarken nachfolgende Verfügung unter dem 25. Januar L I. unter R. M. 510 D. erlassen hat:

1. Neugeftaltungderbisherigenaufinsgesamt 50Gramm Gebäck lautenden Reichs-Reisebrot­marken.

Zur Erziekrmg einer Papierersp-arnis und zur BerbLtnrrg von FAschlungM hat da? Direktorium der Reich^retreidestelte eilte Aenderung in der Gestattung der Reichs-Reitebrotmarken ein- treten lasten. Tie Län-e der neuen Marken bleibt die Weiche wie bei den alten Marken: im übrigen firÄ) sie halb io groß.

Zur Verwendung gelangt ern Papier mit einem Durchlaufenden Wasserzeichen. Weiter ist es mit roten und blauen Fasern verstehen.

Ter Wettpaptenlnterdriuk ist in zwei Farben mrsgeführtt Grauer Adler aus blaugrauem Untergründe Im Gegensatz zu den bisherigen Marken erstreckt fich der WertvapierMiterdruch nicht nur über die ein^ne Marte, sondern über den yanzett Marken bogen. Tie fünfstMgen Ziffern sind in roter Farbe auS» geführt. Die in Bayern und Württemberg zur Ausgabe oelang-endatz 50-Gromm-Marken unterscheiden fich von denen in den übrigen BundeS^aaten dadurch, daß die Nummern auf den ll>-Grnrrmr- Abfchnitten wcvgevscht stehen.

3. Ausgabe von auf 500 Gramm Gebäck kantenden

Reichs-Reisebrotmarken.

Kwleich mit den neuen 50»Granim-Marten werden auch tzolche über 500 Gramm Gebäck zur Aufgabe gelMwen.

Die Ernsührung dieser Marken emvfiehll sich kür Reifende und Arbeiter, die fich in volle Verpfferrcng begeben und daS Gebäck nicht in einzelnen Schnitten beziehen.

Die 600-Gramm-Marken unterscheiden fich von den 50- Gramm-Marken durch die Farbe teS Wertvapienniterdruckes: Grauer Reichsadler auf votgrauem Grunde. Der kleine fckwar^e Reichsadler befindet fich unmittelbar am finken Seitenrand«, die Ziffern stehen wagerecht zrnd find sämtlich in schwarzer Farbe

A^ÄtigkeitSda Ucr der jetzigen Neichs-Reise^ brotmarken.

BiS zum 15. März einschließlich sind sowohl die Märtet des alten wie die des neuen Musters nebeneinander in Geltung, vom 16. März 1918 ab aber nur die Marten neuen Musters.

4 . Kein Umtausch von Marken alten gegen solche

neuen Musters.

Den Verbrauchern dürsten nach dem 15. März 1918 Märtet alten Musters nicht gegsr neue umgetauscht werden, es sei denn, daß sie einen Lerbensinillelkarten-Emeldeschein rxirtegen. in bald- lick, dessen sie über ben 15. März hinaus mit Reisebrotmarten anstatt mit Srtlicherr Bvotkarteir zu ihrer Brotversorgung vor/ehLitz sind.

Gießen, den 15. Februvr 1918.

Großherzegliches Kieisamt Gießen.

Dr. Usinger.

An dkn Ob"rbfirgerm!'ist"r Ztt filleßen und die Grnhfi. Bürger« meisterelen der Landgemeinden des Kreises.

Wir empfehlen, die vorstehende Bekanntmachung ortsLbÜch W

veröffentlichen.

Gießen, den 15. Februar 1918.

Großherzonlicbes Kreisamt Gieße». Or. Usin g er.