Ausgabe 
6.2.1918
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Mumtz ff gestatten, m beiten VorrM bearbeitet, gelagert, feil- gehalten iwrbeir, Er in baten mÄdepflichttgr Gegenstanoe zu vermuten sind.

8 11 .

Anfragen.

Anfragen, joobche die Meldungen betreffen, sind an die Gar­nison v e r wal tu ng Augsburg zu ruhten und am Kops der Zuschrift sowie auf dem Brieftrmschjlag mit dem Vermerk: Betrifft Seograsmellmng" zu versehen.

8 12 .

Ausnahmen.

Ausnahmen von den Vorschriften dieser Bekanntmachung kön­nen von der Jutendcuttnr der militärischen Institute zu Berlin be­willigt werden.

8 13.

Enteignung.

Wer seine Vorräte zurückhAt und sie nicht an die gemäß ß 4 zuständigen Stellen verkauft, hat sofortige Enteignung zu ge­wärtigen.

L 14.

Inkrafttreten.

Tie Bekamrtmachuug tritt mit dem Tage der Veröff-enttychrrug in Kraft.

Berlin, den 15. Januar 1918.

Kriegsministerimn.

Kriegsamt.

Kriegs - Rohstoff - Llbteillmg.

Koe t h.

Frankfurt a. M., 5. Februar 1918.

Stellv. Generalkommando des 18. Armeekorps.

Ter stellv. Kommandierende General:

Riedel, (tteneml der Infanterie.

Betr.: Wie oben.

An den Oberbürgermeister zu Gießen, Großh. Polizelamt Gießen und die Grotzh. Bürgermeistereien der Landgemein­den des Kreises.

Indem wir auf vorstehende Bekanntmachung des stellvertreten­den Generalkommandos von heute venoeisen, beauftragen wir Sie, von dem Inhalt derselben den Interessenten alsbald Kenntnis *u geben und die Bekanntmachung in Ihrem Amtszimmser zur ettoaigen Einsicht offen zu legen.

Gießen, den 2. Februar 1918.

Grobherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. U s i n g e r.

Frankfurt a. M., den 19. 1. 1918.

Mainz,

XVIII. Armeekorps.

Stellvertretendes Generalkommando.

Prefse-Ltbt. Tgb.-Nr. 5294.

Gouverminent der Festung Mainz.

AN.. Pol. M. 49 645/23 847.

Verordnung.

Auf Grund des § 9 b des Gesetzes über den Belagerungszu­stand vom 4. Juni 1851 in der Fassung des Reick>sGesetzes vom 11. Dezember 1915 bestinimeu wir für den Be fehl Ä>er eich des 18. Armeekorps und der Festung Mainz:

Technische Zeichnungen und Abbildungen (Entwurfs-KEstruk- ti cms- Werksta t tzei chn un gen. Rohrpläne, Schaltu ngs-Scl)em ata, Skizzen ustv.) sind vor Versendung nach dem Ausland, einschließ­lich deS verbündeten, der ' a

Preffe-Mteiluug des stellv. Generalkommandos 18. A.-K. »Abteilung: Ausfuhr, Frankfurt a. M., Reuterlveg 10, zur Entscheidung über die Zulässigkeit der Ausfuhr' zuzuleiten.

Tucch Druck vervielfältigte technisck>e Zeichnungen, Abbil­dungen und Photographien in Zeitungen, Zeitschriften, Büchern, Kalendern, Katalogen imb Prospekten unterliegen der Verfügung des stell vertreteudeu Generalkommandos 18. Armeekorps, Preffe- MNeilmrg Tgb.-Ni'. 1572 vom 19. 4. 17 (betr. dlusftihrzeichen) Wv. der Beiftigimg des Gouvernements Mainz vom 14. 4. 17 Mil. Pol. Nr. 39 901/16 557; dagegen trifft vorliegende Ver­fügung alle sonstigen durch Truck vervielfältigten technisthen Zeich­nungen und Abbildungen sowie Lichtkopieu (Weißpausen, Blau­pausen. Schwar-zdrucke, Photographien) und handgefertigten Zeich­nungen.

Zinviderhaudlungen tverden mit Gefängnis Ns zu einem Jahre, beim Vorliegeu milderuder NufftKude mit SSafi oder Geld­strafe bis zu 1500 Mk. bcsttuft.

Ter stellv. Koinnrandierende General:

Riedel, Ge 2 ler allen tu ant.

Ter Gouverneur der Festung Mainz.

Bausch, (5>enera1lcutnaut.

^ Bekanntmachung.

Auf Grmcd des §1 der Verordnung vom 20. Marz 1905, di« Ausführung des Gesetzes über die Ausübung des Hnsbeschlags vom 13. Juni 188ö betreffend, haben wir für die Jahre 1918 bis 1920 einschließlich zu Mitgliedern der Prüfungskommission folgende Per­sonen ernannt:

für die Provinz Starken bürg: den Großh. Kreisveterinärarzt Beterinärrat Dr. W e i n s h e i m e t zn Darmstadt.

Hoffchmied E. M oh r m ann zu Darmsbldt,

Landwirt Martin Ka u s zu Darmst-adt;

für die Provinz Oberhesseu:

, Grosth. Kreisveterinärarzt Professor Dr. Kuell zu Gießen,

Lehrschmied an der Beterrnäoanstalt Gg. Lamberth zu Gießen,

Gutsbesitzer Oekduomicrat Karl Müller zu Neuhof bei Leih, gestern, Kreis Gießen;

für die Provinz Rhein Hessen:

Grogh. Kreisveterinärarzt Beterftlärrat Dr. Beiling zu Ddainz,

den Schmicdemckster Peter Theiß zu Mainz,

Gutsbesitzer Karl Hemb-es zu Ober-Olm, Kreis Mainz.

Vorsitzenden der drei Prüfungskommissionen haben wir den Geh. Ober medizinal rat Proseffor Dr. Lorenz zu Tarmstadt bestellt.

Darmstadt, den 19. Januar 1916.

Großherzogliches Ministerium des Innern ___ I. V.: H ölzinger.

Bekarrrrtmachuttg.

Das Ersatz-Bataillon Jnf.-Negt. Nr. 116 hält am Donners­tag den 7. d. M. von vormittags 811 ll'hr östlich von Annerod m der Mchttmg auf Vurkhardsselden Gefechtsschießen mit scharfer Munition ab. Es wird bekanntgemack)t, daß das gefährdete Ge­lände von vorm. 811 Uhr nicht betreten werden darf. GS kommt als Gefahrzone in Betracht das Gelände ösllich Annerod mit denr dahiitterliegenden Waldkomplex zwischen Annerod, 'Stein­bach, Albach, Burkhardsfelden, Oppenrod, Ganseburg. Der Ver- Hindungsweg AnnerodSteinbach durch denFerne-WaD" mutz für leben Verkehr gesperrt bleiben. Für die Absperrung der nach dem Schießgelände führenden Wege sorgt das Bataillon.

Gießen, den 5. Februar 1918.

Grobherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. U s i n g e r

Bekanntmachung.

Betr.: Verkehr mit Seife, Ssifenpulver und anderen fetthaltigen Wäschmitteln.

Llluf Grund der Bekcuuttmachung des Reichskanzlers vom 10. Januar 1918 (Kreisblatt Nr. 9) über die Abänderung der Aus- führungsbestimm ungen über den Veröchr mit Seife. Seifen Pulver imd anderen fetthaltigen Waschmitteln vom 21. J'nm 1917 (Kreis-, blatt Nr. 120 von 1917) wird für die Landgemeinden des Kreises folgendes bekauntgegebeu; » ; |

1. Die an eine Person in einem Mbnat abgegebene Vtong« darf 50 Gramm Feinseife (Toiletteseife, Kernseife und Rasierseife) sowie 125 G r a m m S e i f e n p u l v e r nicht übersteigen.

2. Bis auf weiteres berechtigen die auf Seifeupnlver lautenden« Abschnitte der Seifenkarte nur zur 9lbgabe der .Hälfte der daran/ Verzeichnelen Menge.

Gießen, den 30.Jannar 1918.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.: Hemmerde.

Bekanntmachung.

Betr.: Müblenrevision.

Tic Mühle L. Stellwag «NeumüNe) bei Rodhenn a. d Hor­loff ist tvogen Unznverlässigöeft des Betriebsleiters vom. 10. Fe­bruar l. I. Ml Mff die Dauer lxm 3 Räouaten geschlossen worden. Gießen, den 31. Jmucar 1918.

Großherzogtrches Krecsamt Gießen.

I. V.: H ern mctb e.

Bekanntmachung.

Betr.: Fel ,bereruigung Hatteirrvd.

Jül der .Zeit vom 2. bis einschließlich 15. Februar 1918 liegt auf Gr. Bürgermeisterei Hattenrod der Enttrmrf mit Kosten­anschlag über nachträgliche Ausführung von Drainagen nebst zu­gehörigen BesMüssen der Vollzicg^komMission zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einu>enduugen hiergegen sind brr Vdeidung des Llli-ftiLusses wälireud der Ofseuleguugszeit bei Gr. Bürgermeisterei Hatteniod schriftlich einzin'cichcn.

Friedberg, den 15. Januar 1918.

Ter Gwscherzvgliche Feldbereinigungskommissär: Schnittspahn, Regierungsrat.

Zwillingsrunddruck der Brüh!'schon Un v. Butt- und Steindruckerei. R. Lange. Gießen.