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Unfrff fiflfctI ober Härte dqe AünbtzMUg des ^Berttags und kommt eine i&kntKnu* nicht ä-uftcmbc, io rann der Voriitzeude der Reich^brvnnt-
die Vertragsbedingungen anderweil festsctzen. Die Festsetzungen. gelten als vereinbarte Vertragsbedingungen
8^2 'LV-ll nach dem Inhalt eines unter die Bvrsthrist im § 1 ALs. 1 fallenden Vertrags an einem bestimmten Tage eine Aenderung m den Befugnissen oder Verpflichtimgen der Parteien eintreten, so tritt die Aenderung erst an dem von dem Reichskanzler zu bestimmenden Tage ein. Sind nach dem Vertrag er- Llärungen der Parteien innerhalb einer bestimmten Frist abz°u> der Fri^t ^ Reichskoirzler den Beginn und das Ende
8 3. -Lstreichikeiten darüber, ob ein Vertrag unter die Vvr-> lm Z 1 Ws. l fällt, entscheidet endgült^ der Vorsitzende der Relchsbrmullweiustvlle.
8 4. Tiefe Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung m Kraft.
Berlin, den 10. Januar 1918.
Der Reichskanzler.
_ In Vertretung: von Watdow
Bekanntmachung
?ur Abcrrcheruna der ArErhrungsbestimmungen zur Verordnung uv«r den Verkehr mit Seife, Seifenpnlver und anderen fettbaltigen Waschnnttelu vom 21. Juni 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 546).
Vom 10. Januar 1918.
.Auf Grund deS § 1 der Bekanntmachung über den Verkehr mit Seife, Seifenpulver und anderen fetthaltigen Waschmitteln vom 18. April 1916 (Rrichs-Gesetzbl. S. 307) wird folgendes bestimmt:
.Artikel I. §1 der Bekanntnrachung, bettesfeich Äusfüh- rungsbestimmungen zur Bc.rordmmg über den Verkehr mit Seife. Seifenpulver und anderen fetthaltigen Waschmitteln, vom 21. Juni
1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 546) erfährt folgende Manderungen:
Ja Nr. 1 Zeile 2 und 3 werden die Worte „sowie zweihundert-
rmdfünfzig Gramm Seifen Pulver"' ersetzt durch die Worte „sowie einhundertfünfundzwanzig Gramm Seifenpulver".
Nr. 2 Abs. 1 erhält folgenden Zusatz: „Bis auf weiteres berechtigen die auf Seisenpulver lautenden Abschnitte der Scifenkarte nur zur Abgabe der Hälfte der darauf verzeichneterr Menge".
Artikel II. Tie Bestimmungen treten mit dem 14 Januar
1918 tu Kraft.
Berlin, den 10. Januar 1918.
Der Reichskanzler.
I. A.: Dr. G ö p p e r t.
Bekanntmachung
den Verkehr mit Spanferkeln betreffend. Bonr 16. Januar 1918.
8 5 unserer Bekanntmachung vom 31. August 1917, den Verehr mit Spanferkeln betreffend (Reg.-Bl. S. 230), tvelche durch Bekanntmachung vom 5. Dezember 1917 (Reg.-Bl. 2. 293) bis P l J5. Januar 1918 außer Wirksanikeit gesetzt war, erhält folgerlde Fassung:
Ter Höchstpreis für Spanferkel wird auf 1,10 Mark für das Pfund Lebendgewicht ab Statt festgesetzt. Ein Abzug hieran firwet nicht statt.
Darmstadt, den 16. Januar 1918.
Großherzogliches Ministerium des Innern.
______ v. Honr be fq f.
Bekanntmachung.
»etr.: R^elung des Verkehrs mi.t Brotgetreide und Mehl, h«r; Schließung der Mühle Karl Nahrgang in Mlendorf/Lda. Die Müsste Karl Nahrgang in Mendorf a. d. Lda. ist loeaen llnz-uverlaffigkert des Inhabers bis zum I.Mäi 1918 geschlossen G. e ß e n, den 2^Jammr 1918. ' ' '
Großherzo.sticheS Kreismnr Gießen.
__ I B:: & e m w c r b e.
Bet r.: Hausschlachttmgen.
An die Grohh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des
Äreises.
Tie Rücksendung der erledigten Hansschlachtungsantrüge nebst beigehefteten amtlichen W^egeschemen wird in dringende Erinnerung «brachst. Ohne ^Vorlage derselben können die zweiten Haus-. schlachtungsanträge nicht erledigt werden.
Gießen, den 21. Januar 1918.
GroßherzoglicheS Kreisamt Gießen.
I. B.: öenuneib t.
Betr.: Die Aufnahme der taubstummen Kinder in die ^Daub- stummeu-Anstalten des Landes.
An die Schulvorstände des Zrreises.
W-ir erinnern mi die Erledigung unserer Verfügung vonr 1b. November 1917, soweit nach nicht geschehen.
Gießen, beu 12. Jaliuar 1918.
GroßherzoglicheS Kreisamt Gießen.
I. B.:Langermann.
Bekanntmachung
Bekr.: Dauerware. > s
Die Mlsgabe von Tuuerwave irr der von uns geplanten W Ministerium des $ftnem als unzulässig bo- Die Tauerware wird imnmehr demnächst den GememdMl ^ frischem Reisch iAur Abgabe an die versorgnnyS-ch
rechtste Bevölkerung rn Sldadt und >Ärud überwiesen wett«. Gießen, den 23. Januar 1918.
Großherzogliches Äreisamt Gießen.
___ Dr. U fing er. _
Bekanntmachung.
d * t r. : Verkehr mit Eiern: hier: Bestellung der Aufkäufer vM Drern für 1916.
Die im Jahre 1917 für den Aufkauf von Eiern fe&OteK Person en werden ersucht, sofern sie auch im Jahre 1918 Gier aufr Haufen wollen, sich bis zum 30. Januar 1918 bei dem Unterzeichneten Kommunalverband unter Vorlage ihrer ÄluSweisürrM zu melden. Die Ansloeiskarten loerden von dem Koimmmalverlxmb mtt emem Mtsprechcndcn Vccinrrk versehen und beh-rllen alsdai« ihre Gültigkeit für das Jülw 1918. slkicht mit diesem Vennes veriehmc Karten smd ungültige ihre BemiWiNg nach dem 28. fte, bruar d. I. rst verboteil und strafbar.
Ausläufer, welche im Jahre 1918 Eier nicht wieder mch, Lausen wollen, haben dies dem Kommunalverband ebenfalls W
Saitfe' 1918 ,mb bisherige An».
^ Ausftcllwig des Gülttgkeitsvermerks für daS Jahr 1918 wird von dem. KomMnalverband eine Gebühr von 50 Pf erho^n Bei schriftlicher Meldung ist diese Gebühr m bar, nicht F 1 ?o^bsmarken, beizufügen, ebenso das Porto für die Rück- senoung der Karte.
Bei der Meldung können die Konlrollblocks, die von jede» ^müssen, und ein Merkblatt d» -andeseierstelle über die Aufgaben und Pflichten der Aufkäufe,
ÄTTI? ^den. Die Kontrollblocks werden zu eine« -vreis von 10 Pf. abgegeben.
Die Bedingungen ßk den Eierauskauf sind im wesenttich« 1^^ 3^^.--^bl^- Die Vergütung bettäat vo»
.. März d. I. ab witt>er für das Stück 1 Pf. für die Erer dt, m der Auskaussgemeinde verbleiben, und 2 Pf. für die feie? ^ie mr die Sammelstettc verbracht werden. f ^- er t vorstehenden Aufforderung Nicht nach»
kommen, habe?r die Entziehung der Ausweiskarte zu aew ä rtta«. Die Grvßh. Bürgermeistereien der Lastb, ^ r «i f e ^ nrerden beauftragt, vorstehend, Bekanntmachung sostrt ortsüblich zu verSffentli^st.
Gießen, den 23. Januar 1918.
Grobtrerzvgtlcheo Kreisamt Gießen.
Dr. U f {n a e r.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbererniguing Hattenrod.
vom 2. bis einschließlich 16. Febvmr 191» liegt auf Gr. Bürgermeiilerei .Hattenrod der Enttourf mt Kost»» anschlag übn nachträgliche Ausführung von Drainagen nebst u»
Äteil§ten ofjen U ,C ” ^ ^l^^m^uuission zur «nfittit t*M
^hiergegen sind bei Meldung des Ausschluss«» Ehrend der Ofsenlegungs^it bet Gr. Bürgermeisterei Hatten»» schriftlich eirrzrireickien.
Friedberg, den 15. Januar 1918.
Ter Grobherzogliche Feldbereintgungskommissärl ... _ Schurttspahn. Regierunasrat.
ZwittmgSrundd!uck der Brühl'schen Nnw.-Duch- und Stekndruckerel
Bekanntmachung.
In der Zeit von: 1. bis 15. Januar w-urdeu in hiesiger Stüdß Gefunden: —
eines 9
teppich, _____ . VWH4Ulll| , t
J. Hmidtasche und 1 Portenwnnaie mit Inhalt. Verloren: 1 Tarnemihr, 1 Zehnmarkschein, 1 gehäkeltes grünes Portenwnrrace nnt 70-80 Mark und 3 Schlüsseln, * \ r^ünfziginarkschem, 1 Zwanzia-
ma^schern, 9 Fünfrnarkscheine, 1 grau seidenes Rippstäschchen, 1 schwcrrz ledernes Por-temonnaie gez. „K. R." mit 2 «Ö ^ ^Mdalt, 1 Paar schwarze Tmnenhalbschuhe.
Usisberl-chtigten der gefundenen Gegenstände be- lieben ihre .lnspräche alsbald bei uns geltend zu machen
Die Whollmg der gefundenen Gegenstände kann' an jedem Mrchcntag von 1l- 12 ULr vormittags und 4—5 Uhr nachrnittiu» bei der untcrreichneten Behörde, Zinrmer Nr. 1, erfolgen. Gießen, den 16. Januar 1918.
Großherzogliches Polizeiantt Gießen.
I. B-: Pfeffer.
R. Lange, Gießen.


