Ausgabe 
25.1.1918
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Hrid)L berechtigt, ihnen wegen der infolge ihrer Zugehörigkeit MM Ausschuß versäumten Arbeitszeit LohuMüge^zn ^chw-

Tie durch die Geschäftsfithrung des Hlusschusfes entstehenden Kosten trägt oer Betriebsunternehmer. ... . .

10. Tie Mitgliedschaft im Ausschuß erlischt durch Nwderlegung oder durch Ausscheiden, aus der Beschäftigung im Betriebe oder.m der Betriebsabteilung. für die ein besonder^ Ausschuß eerrchtet ftt.

11. Kommt ein Betriebsunterneymer seiner Pflicht zur Erricht tung der Ausschüsse ,Mt nach, so hat das zuständige Känsamt, w* gesell von der Befugnis zur Verhängung von Ztoangsstrasen, selbst das Erforderliche, insbesondere Mir Herbeifichnnrg der Wah­len oder zur Bildung von Ausschüssen für besümmte Betrrebsabtn^ lungen, anzuordnen.

Tarmstadt, den. 16. Jamrar 1918.

Großherzoglick>es Ministerium deS Innern, v. Dombergk.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürgermeistereieu der Landgemeinden des Kreises.

Die Betrftbsinrte rnehiner sind ans die vorstehende Bekannt- nrachlnrg hinzu weisen.

Gießen, den 22. Januar 1918.

Grvßherzogliches Kreisaint Gießen.

vr. U singe r.

Bekanntmachung.

Betr.: Ausbruch der Räude mrter dem Pserdebestand des Heinrich Pfaff in.Rüddingshausen.

Bei einem Pferde des Henrrich Pfaff in Rüddingshausen ist di« Räude ftstgestellt lvorden.

Gießen, den 21. Januar 1918.

Großherzoaliches Kreisamt Gießen, vr. U s i n g e r.

B e t x .: Mähmaschinen,

An die Gwhh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des

Kreises.

Im Anschluß an mrser Mrsschreiben vom 2. 1. 1918 (Kreis­blatt Nr. 1) teilen mit Ihnen auf Anfragen mit, daß selbstver­ständlich auch die Bestellung von Maschinen bei dem ortsansässigen Maschrnenhairdel erfolgerr kann.

Gießen, den 21. Januar 1918.

Großherzoaliches Kreisamt Gießen.

I B: Lang er mann.

Bet r.: Waisenbüchsengelder.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir empfehlen Ihnen, am 31. Januar dieses Jahres die unter Ihrem und eines Gemeinderatsmitgliedes Verschluß stehenden Warsenbüchsen *tt öffnen und deren Inhalt bis' längstens 31, Miä-r» ds. Js. durch eine Kosten nicht verursachende Gelegenheit an rrn sera Kre is lasse abzulieftrir.

Gießen, den 17. Januar 1918.

GroßverzogtlcheS Kreisamt Gießen.

I. B.: iiauffCTma itn.

Betr.: Tnberkubosebekämpfturg im Großh. Hessen: hier: Plakat

An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Tie Landesversicherungsanstalt Großh. Hessen hat ein Plakat zur Tnberiülvsenbetämpfung hMiellen lassen, das den betreffenden Personen bekanntgelftn soll, >vo, wann und an tuen sie sich lvegeni ihres Leidens urn Rat und Hilft ivonden sollen. Demnächst werden ivör Ihnen ivieder mehrere Plakate übersenden und empfehlen Jchneu, sie an geefttneten Orten (Zugang W Geineindehauftrn und Amtsstu.ben, Manrenkäsftn, besuchten Gasthäusern) Mun Anshang zu bringen.

Gießen, den 21. Januar 1918.

GwßberzoglicheS Kreisamt Gießen.

I. V: L an g er mann.

Betr.: Die Ainsstrllung der Gttneiickevvranschläge fiir 1918.

An die Großh. BürgermMenlen der Landgemeinden sowie mi die Gemrirkmigs-, Mark- und Stiftungsvorstände des

Kreises.

Wir beauftragen. Sie, mit der Ainfstellturg der Genremdevar- anMäge für das Rj. 1918 alsbald m beginnen uird für der«t Vorlage bis spätestes 15. Mirz,' l. I. Sorge m tragen.

Maßgebend fiir die Mjsftllung sind die Vorschriften bet!

r .fel 161 ff. der Landgenremoeordni mg und der Ainveisnng für MMllnng des Gememdevoranschlags vorn 36. Sept. 1918.

Die Bei Ha ge 4. Uebe^stchtüber das Genreindeverinögen fern «um; in der gekürzter Form (§ 39 6 der B. A.) M ausgestellt werden, doch erniarten wrr, daß unsere m 101/ Ml dieser Beilage erlwbenen Revisionsbemerdmgeir arrf das geiraueste beactftct werden.

Gießen, den 18. Januar 1918.

Grvßherzogliches Kreisanrt Gießen.

I. B.: L a n g e r m a n n.

Bekanntmachung.

Zur Nerrbesetziurg des durch den Tod des Schorn:steinfegev- meisters Zwesch in Gießen sreigcnmrdenerc Kehrbezi.k> in der ^.adt Gießen fordern iv-ir öfseirtliche Bürrerber irm diele Stelle auf, suy bis z u m 1 5. Febr u a r 1 9 1 8 bei uns schriftlich unter Vorlage der vorgesthrieüenen Zeugnisse zni nreldeir.

Gießen, beu 14.Jarmar 1918.

Grosherzogumes Kreisamt Gießen.

I. V.: Lang ermann.

Bekunu rmachu ng.

Betr.: ^Zwcmgsnnckage der Schneine.

Bei der jetzigeil Zn>angsu.nl-.rGe für Schrvcine sollen einzelne Personen versucht l)aböir, sich ftir drn nächsten. Winter Harisschlach- tnngsschwrine dadurch zu sichern, daß sie solche als Zncbtschweine bezeichncten. Es wird dararrs hrn-gelvies-cn, daß als ZuchrstluveiriL nur solche Muttersauen und Eber gelten können, die tatsächlich, zur Zucht geeignet sind und verlveudet werden. Schweine, die zu Hans-, schlackftungen bestnnmt sind, gelten nicht als Znchtschweine irr dieftnr Sinne, und nur diejenigen Hausschlachtmigsschunine töunen ge­schont merben, die bis zum 31. März d. I. ges.cha.clM im'bati

Es ist beabsichtigt, mrznordnen, daß alle als Zuchftiere zu­rückgelassenen Sck-weme mit unverlöschickM s^arbe als solche ge- kermzeich.net Und daß diese Schwenre müci teurer Bedingnna zur Hansschlachttmg zugelassen loerden, soirderir bei SclSacht reift an den -Oberh. Biehhandelsverband zunr Höchstpreis abgeliefert wer­den müssen.

Dem Oberbürgernreister zu Gießen und den Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises wird einpfohlen, dies« Bebmmtrnachmg sofort ortsüblich veröffentlichen zu lassen.

Gießen, deir 10. Januar 1918.

Großherzngl.ches Kreisamt Gießen.

I. B.: H em m erde.

Betr.: ZnckerverbrmlchsregÄulrg.

An die Großh. Bürgermkistereien der Landgemeinden des

Kreises.

Aus Grund des § 2 der BetamrtmaclMNg vorn 15. Januar 1918 (Krcisblatt Nr. 5.) wird bekcurntgegeben, daß die für deir Monat Februar 1918 zufftl-ende Zucker menge in Höhe von 500 Gramm auf den Kopf der BevM'encng in dem Monat Februar zur LluSgabe gelangt.

Es können auf die Zucklwurarkeu 46 und 47 je 250 Gramm = 500 Granun Zucker bezogen tvorden.

Tie Reick)szuckcrsteLle hat beslimint, daß von dieseu 500 Gramm Zucker im Monat Februar iniirdeslens 250 G-raunn. Kandis auf den Kopf- der vorforgimgsberechtigtm. Bevöftenurg abzimehmeir smd.

Soinit entfallen ans die Atarta 46 250 Grmum Kandis mrd auf die Warfe 47 250 Gramm Miurdzucker.

Wit Mlaus des 28. Februar 1918 verlieren diese Marken ihre Gültigkeit.

Wir beauftrag«c Siv, diese Verfügung ortsüblich lnranut- zumachen.

Gießen, den 16. Januar 1918.

Großhcrzogliches Kreisamt Gießen.

I. B.: Hem m er de.

Verordnung

über Regelung des Verkehrs mit Brnrnntwem. Vom 10. Jan. 1918.

Der Bundesrxrt hvt aus Grund des ß 3 des Gesetzes ubei' die Ermächügung des Bundesrats zu wirtschnrlichm Maßualunen uiw. v>mn 4. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung

erlassen:

tz 1. Verträge der Spirilus-Zea 11 rate, (^seUschftt mit be­schränkter Haftung in Berlin, die die Livftrnng, Rmnauug. Lage- xnnQ oder den Vertrieb voir Bnmuurrin betreffen, getwrr ihrem ganzen Inhalt nach als fttr die Tauer der Verordnung über Regelmm des Berckehrs mit Brmnrtwenr vom 15. April 191b (Reicks Gesetzbl. S. 279) verringert.

Beantragt der Vertragsgegner der «prrrtils-Zsttrate mrt Rücksickst auf eine durch die Vertmgsv«rlängernng herbergesuhrt«