Ausgabe 
12.12.1917
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(Mrrisbiktt Nr 67 vom 30. August; 1912s haben wir die AmLe^ rungen btd UrKM>evste,npelffefetzes veröffentlicht.

Nach Ziffer 2 fror Zirsatzkestimnnmgen zu. der neuen. j^arft- iramnner43 L JaMwcht' ist der V.wpächter verpflichtet, bei mit der fycftfpbiQig des Stempels b.'.ruft rag ben Behörde bei Meiomig der in Artiöel 31 dieses Gefetzes angcwohlen ^ Strafen binnen 14 Tagen VE allen der Stempelpflicht unterliegenden Verein­barungen Kemltnrs zu geben.. In der «rioahirten Beöanntnrachlmg vom 17. Juli 1912 ist bestiimnt, daß die Festsetzung der Jahres^ flempelabgobe durch daMenige Kreisemck erfolgt, in dessen Bezrrr die Jagd ganz r'der zum größeren Teil liegt.

Mit Rnchicht auf die demnächst bei eirrzelnion Jagden ab- gelaufene Bestandszeit venveisen wir erneut auf diese gesetzlichen Bestimmungen und farbcnt die Berpächlrcr der betr. Jagden, aus, ihrer Verpflichtung zur Anmeldung ungesäumt rvachHüßomnven.

Gießen, den 6. Dezeniber 1917.

Großherzaaiutu^ Kieisamt Gießerr. vr. Nsrnger.

Betr.: Wie oben. -

An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Urtter Hllnveis auf vorstehende BeiSauirttnachnng machen wir darauf anfmenksam, daß Sie verpflichtet sind, von allen Verein-, barungen oder Bevänderungen in Bezug auf die Gemeindejagd binnen einer 14tägigcn Frist bei dldeidmrg der in Artikel 30 des Urkundenstempclgesetzes angedrohten Strafen berichtliche Anzeige zu erstatten.

Sollten Ihnen Vereinbarungen über die Erlaubnis zmn Ab­schüsse jagdbarer Tiere bekannt werden, so ist irus -auch hierüber alsbald Mitteiltmg zu machen.

Gießen,, den 6. Dezember 1917.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, vr. U s i n g e r.

Betr.: Erhebungen über die im Gvoßherzogtum Hessen wohnen­den Blochen lln schulpflichtigen Mter.

An Oie Schulvorstände ves Kreises.

Es ist binnen 14 Tagen zu berichten, ob und wieviele blinde oder halbblinde Kinder im schulpflichtigen Alter sich in Ihrer Ge­meinde branden. Sofern Kinder der fraglichen Art vorhanden fbid, ist deren Namen und Alter sowie der Grad der Blindheit anzugeben. Ta der Kreistag beschlossen hat, die für arme Blinde tn bcr Blindenanstalt erlixuhsenden Pflegdßoslen, soweit erfordere lich. aus die Kreiskasse zu übnnehman. tvird erivartet, daß von der Fürftwge der Blflider,anstatt möglichst Gebrauch gemacht wird.

In Ihrer Berichterstattturg, die imrerhalb der gesetzten Frist pünAllch zu erledige ist, wollen Sie sich des in unserer Bekmurt- machung vom 3. Januar 1911, Kreisblatt Nr. 2, gebrachten Formulars bedienen.

Gießen, den 8. Dezember 1917.

Gwßh. Kreissch^lkommission Gießen.

Dr. Usrnger.

Betr.: Schlußprüfung der Aspiranten und Aspirantinnen des Schulamts im Frühjahr 1918.

An die Schulvorstände des Kreises.

Die obige Prüfung beginnt anr 22. April 1918. Die Mel­dungen dazu sind, mit 1.50 Mk. Stempel versehen, bis spätestens 15. Januar 1918 bei uns einzureichen. Diejenigen Prüflinge/ denen keine besondere Nachricht zugeht, haben sich am' 22. April zur Prüfung einzufinden.

Sie wollen den in Betracht kommenden Schulverwaltern und Gchulvenvalterinnen von vorstehendem Kenntnis geben. Gießen, den 8. Dezember 1917.

Großherzogliche Kreisschulkommission Gießen, vr. U s i n g e r.

Betr.: Pflegekinder unter .sschZ Jahren.

An den Oberbürgermeister zu Gießen, die Großh. Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir sehen der Einsendung der Ueberioachungsbogen oder Ihrem Fehlbericht bis spätestens 1. Januar k. I. entgegen. Gießen, den 8. Dezember 1917.

Großherwgliches Kreisamt (ließen.

I. V.: Lang ermann.

Betr.: Tie Unterstützung von Famllien in den Dienst einge- treteuer Mannsck>aften.

An den Oberbürgermeister zu Gießen, die Großh. Bürger­meistereien und die Gemeinderechner der Landgemeinden des Kreises.

Kreisausschuß und Kreistag haben in Ausführung der Vnndes- ratsverordnung vom 2. November 1917 beschlossen, mit Wirkung vom 1. November 1917 ab die Mindestsätze (Reichsuntcrstüt- zungl von 20 Mk. aus 25 Mk. (für die Ehefrauen) und von 10 Mk. aus 15 Ml. (für die .Kinder und sonstige untersi ützungsbercch.tigt>e Familienmitglieder) zu erhöhen.

Die erhöhten Sätze sind mit der Mitte Dezember fälligen

zweiten Halbmonatsrate im Dezelnber 1917 zur Auszahlung M bringen. Tie am 1. urrd 1b. M>vernber 1917 sowie am 1. Dezem­ber 1917 fälligen Beträge sind naa-zuzahlen.

Es sind also Mitte Dezember 1917, falls die bisherige 2lus- zaUung der Unterstütziorgen nicht llr Rüvnats raten erfolgt ist., folgende Beträge zu zahl«::

An die Ehefrauen 12,50 Mark Halbnwnatsrate nach dem Satze von 25 Mark roch je 2,60 Mark Naä-yahlurrg für dev 1. und 15. November, sowie den 1. Dezenrber 1917 mit zu­sammen 7,50 Mark, mithin insgesamt 20 Mark: an die übrigen Berechtigten 7 50 Mark Halbmonatsrate nach dein Satze von 15 Mark und je 3,50 Mark Nachtzalflung für derr 1. und 15. No­vember, sowie den 1. Dezember 1917 mit zusammen 7,50 Mark, mithin insgesamt 15 Mark.

!An die Familien derjenigen Mannschaften, deren Unterstütz inlngszahlnng ails irgerldellwm Grunde, z. B. wegen Entlassung- M-zug von Rente usw., inzwischen eingestellt worden ist, sind die erhöhten Sätze bis zum Zeitpunkt der erfolgten Einstell,mg eben­falls nachzu zahlen.

Die Kreis Zuschüsse sind in der seitherigen Höhe wciterzuzahlen,

Ta nach der erwähnten Bundesratsverordnung hie Hälfte der gewährten Erhöhung der Unterstützungen dein Liesernugs- verband von, Reich alsbald erstattet werden soll, beauftragen tvir Sie, in Ihren Berichten Über die monatlich ausgezahlten Unter­stützungen getrennt anzngeben:

1. Mindest-Unterstützungen (Reichsunterstü tzungen) nach den seit­herigen Sätzen^

2. Zu schußunterstütz >m gen (Kreisunterstützungen):

3. Erhöhung nach der Bevordnrmg vom 2. Novenrber 1917, gemäß gegenwärtiger Verfügung.

Gießen, den 10. Dezember 1v17.

Großherrogliches .Kreisamt Gießen.

I. V.: Langermann.

Bekanntmachung.

Betr.: Maßregeln gegen die Maul- imb Klauenseuche.

Wir bringen zur allgemeinen Keirntnis, daß ans Grund der im Reichsanzeiger veröffentlichten Nachweisung über den Stand der Maul- und Klauenseuche vom 1. Dezember 1917 als verseucht zu gelten haben: Köslin, Oppeln, Köln, Trier, Sigmaringeil, Oberbaperu, Schwaben, NecLarkreis, Schwarzwaldkreis, Jagsttreis, Tonaulreis, Mecklenburg-Schbverüt, Gotha, Unterelsaß, Lothringen. Gießen, dar 11. Dezember 1917.

Großherzogliches Kreisamt Gießen _ I V.: Lanaermann. _

Betr.: Benzol für die Landwirtschaft.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir beauftragen.Sie, Interessenten darauf hiuzuweisen, daß in Zukunft ein Mschbenzol (Benzol mit 50 % Spiritus ver­schallten) zur Ablieferung gelaust. Bei der Verwendung dieses Miscksbenzols sllrd folge, che Asnderinrgen zu beobachten:

1. Entspreckrende Düsenänderung.

3. Vorwärmung der Ansaugluft (falls solche nich bereits vor­handen).

3. 15 0/0 verminderte Kraftleistung.

Hingegen bietet obige Mischung den Vorteil der Frostbestän­digkeit.

Gießen, den 8. Dezeinber 1917.

Großherzoollches .Kreisamt Gießen. _ I. B : H e m m e r d e. _

Bekanntmachung.

In der Zeit vom 15. bis 30. Nov. tvurden in hiesiger Stadt Gefunden: 1 Brille. 2 Handtaschen mit Inhalt, 1 Rosen- ftanz, 2 Portemonnaies mit Jnhall, 1 Füllfederhalter, Papiergeld. 1 einzelner Handschuh und 1 Zwicker. Verloren: 1 schwarze Damenhandtasche mit ungefähr 80Mk. Inhalt, Damenhandschuhe und Kinderhandschuhe sowie Taschentuch und Friseurkamm: 1 Portemonnaie mit ca. 40 Mark Inhalt, 1 Stück blau-- und grünkarierte Seide, 1 Portemormaie mit 70 Mark, Schlüssel und Trauring, 1 Portemonnaie mit 17 Mark, 1 Damenportzemonrune mit 8 Mk., 1 Portemonnaie mit 1 Mk., 1 dunkelblauer Muss, 1 kalbledernes Damneportemonncrie mit 57 Mk., 1 Porte­monnaie, Inhalt: 6 Mk. mrd Fleischkartenausweis, ein Damenhandbeutel mit Inhalt, 1 silb. Dameimhr mit Glieder­armband, 1 Paar schivurze Knabenstrümpfe und 1 lederner Geldbeutel mit Inhalt.

Die Empfangsberechtigten der gefm^dencul GegenstLirde be» lieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu nlachen.

Die Abholung der gefundenen Gegenstände kann an jedem Wochentag von 1112 llhr vormittags und 45 Uhr nachmittag- bei der Unterzeichneten Behörde, Zimmer Nr. 1, erfolgen. Gießen, den 1. Dezember 1917.

Großherzogliches Polizeiaml Gießen.

I. A.: Pfeffer.

^willinoSrnnddiuck der Brüh loschen Nn'v. Buch- und Stei'»tzruckeret. R. Lange, Gieß-'w