»r .203
18* Dezember
KrctsWöö für Kn Kreis
1Ö17
AuhaltS-Ueberftcht: Verarbeitung von Oettrnchterr. — Höchstpreise iur Berdrauchszucker. — Verkehr mit Dörrobst. - Verkehr mil Spanferkeln. — Höchstpreis für Kartoffeln. - Fcldrügeveriahren. — Führung der Selbswersorgerlistcn. - 2lnmeldepflicht von Trsatz- mittein, — Tiemtstundeu de« Großh. Grundbuchainls. — Oberlre stfcher DielchandelSverband.
Bekanntmachung.
Betr.: Tic Erarbeitung i*on Oelfrüchten tu Wassermühlen und kleinen Oel^chlagmühlen.
Der Staatssekretär des Kriegsernahrnngsamts hat aus unseren Antrag am 4. l. M. eine Ausnahme von den Bestinrmungen des K 1 der Verordnung vom 7. August 1917 sKreisblatt Nr. 147)
HÄvttknt, die oarni besteht, dost samt! iche mnerhalb des Kreises Gieren vvrhandmren Oelmühlen die Genehmigung zur Herstellung van Oel zur Sclvsrversorgimg der Oelsamen bauer nachträglich erhalten haben.
Vinaussemmis lsterbei ist', daß die bctrefferrdn Mühln sich vvrter bereit erklären, die ihnen bai.dev -Ueberwachnmg oorges sichnebrne Buch»- und Geschäftsführung genau cinzubalten.
Zur Herstelluttg von Oe! für d-ie eigencHauswirts cha f l Vuerbt-n tsem Anbauer van. Oelfrüchten, soweit di^'e nicht bereits an die Zentralgenossevschalt der Hess, landw. KvnfuinVereine in Darm-- fabt adgelieierl ftuo, oder die zulässige Menge O-el geschäaqen itwrden ist, von der abliefermrgspflichtigcn Menge folgende B träge zur eigenen Verarbeitung belassen:
Bei Raps und Rübsen.
Ab-nlielernde Oelirüchte
Betafferre Oelirürbte
bis zu 30 kg.
bis zil 30 kg Gesamtmenge
Mehr alfi 30 kg dis 100 kg.
30 kg
. - IM „ , &00 .
45 „
« * wo # „ 1000 „
60 „
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75 „
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160 M
meroen iitt t*k'qrri>n&
A seitherigen Uebung ledig! ich durch da-4 imterHeichnete' Krersamt ausgestellt. Beitzrnremengenbiszu30Kilo-
t ramm ist von der zuständigen Ortsbehörde .^Bürgermeisterei) kgendc Beschernigrmg vorzuLegeu. r
^Tcm Landwirt. in ........ wird von
per rrnterze^neten Ortsbehörde bescheinigt, dag er im Jahre 1917
1» eigener Wirtschaft.Kilogramm (Raps oder Rübsen)
a»gebaut und abgeerntet und hierfür
») noch keine Erlaubnis zum Schlagen von Oelfrüchten erhalten har, *)
b) Rs jepr nur eine Genehmigung zum Schlagen von . , . . . Kltogramm Oeksrüchken erhalten hat.^)
Es rvird ein Schlagschein über.Kilogramm be
antragt, die Verarbeitung soll in der Mühle des
*«.ftvtch'nden. ' '
./ . . , (Datum) .
(Unterschrift.)
. ütifcmt Erntemcngkn als 30 Kilogramm ift austerdrm' ^ne Bcichenngunff des Komnnssionärs des Äriegsausschusses für Manzlrä-e Cck Und ,yette iZeutralgenossensclwft der Hess landw Wansumvci.ettte rn ^armstadt) über die Höhe der abgeliesertew ^elfruchtmenge berzubringen.
anzugeben, in welcher Miihle er die ^ ®}? }t ""'s; möglichst nahe an seinen:
damit feine unnötigen Eisenbahnfahrt-n !!?d-^^^a 5 ??drhen. Der Nanw dieser Mühte wird durchaus d!ri tn ^'V^° 0 schfin eingetragen; die Verarbeitung
f <xlv \¥< n V 'Z£ heT V Mühle erfolgen. S
dein: Verbringen der Oelsrüchte Di^<>rn!tttt,^^Egen und bleiben im Verwahr deS Oelmüllers.
^ /ÄV“ Euch lM-rw.tch) führen.
‘ g&ÄüÄT’ «***“ d-r ein-
2. Tag der Einlieferung:
.3. Rome des Erzeugers:
4 '8$Wtt §r mmalMtia "^- vmr dem der Erlaubitisfchei,, b. Nuiiuner des Erlaubnisscheins; X
des jeweils zurückgelieferten Oets.
S Eichlagen der Oekfriichte darf nur gegen Varentschäd' Sirng erfolgen; das logenannte Möllern ist verboten ^
%mh sausschuft für pflanzliche und tierische Oele
Md^Fette und auch durch uns werden zeitweise Revisionen dev
^ Das Unzutreffende ist zu durchstreichen^
Oelmühlen vorgenommen werden. Sollten sich hu'rbei Unrcget- lüatztgkeiten in der Geschästssührung ergeben, so wird die erteilte Genrhinrgrmg zum Wefterbetrieb der Mühle zurückgezogen lverden^ Gießen, den 15. Dezember 1917.
Grvßherzoqiiches Kreisamt Girfteu.
^ Df. Usiuger.
B e t r. 5 Lore oben.-
An &en Oberbürgermeister zn Gießen, baö Großh. Pokizciamt Gießen, die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden und die Groß!, Gendarmeriestatiouea des KrelseS.
Porstrhende Bekanntmackflrng ist :*m Ihnen zur öffentliche,e Kenntnis zu bringen.
^ .Schlagfchetne für Oelmühlen, die aufterhalb des Kreises Grefteii liegen, werden von uns nicht ausgestellt werden.
.Ortspolizeibehörde ist mit den Oelmühkenbesitzerni innerhalb des isveütben Bezirks alsbald eine schriftliche Brr- yandlimg darWer antzmiehmen lmd hierher vorzulegen, daft diese vereit Nnv, )rch den getroffenen llcberwachungsvorschriften aena», k» unterziehen.
Gießen, den 15. Tezeinbe-c 1917.
Großherzoglichcs Kreisamt Gießen.
__ Pr. Using er.
Bekanntmachung.
B e t r.: Höchstpreise für Verbraul^zucker.
m r^iü} der Bundesratsverorduurtp über den
i 7 * Stöber 1917 wird nach Maßgabe des Geietze^ über Höchstpreise vom 4. August 1914 in der J-assvna • o. ’5? TI ! Uma ^ 14n ® rwm 17. Tezemb.-r 1914 (R G Bl S 516) % ^.dekanntmachungen vom 21. Januar 1915
e 25) mch 23. Mär; 1916 R.G.Bl. S. 183) Mw die r die Höchstpreise rach vmn
^ptembor l915 über bre Fern Altung unzuperlLsscher Per- fauen vom Drnidel (R.G.VI 603 r:ach Anhörung der BreiK' fffmmak für die Provnrz ZLrveffen zu GiLnfolg^ Dochstpretsverordnung für den Landkreis Gie-' den € r l a fJ r n:
I. Xtr Höchstpreis beim Verkauf an den Verbrancher beträgt:
1 anuöljienen Zucker und Kristallzucker:
§^^lmzuckcr Mr baS Pfund ... Mk 040
b) Raffinierter Zucker für dos Pfmid . ' o*2
2. Hutzucker:
a) Allsgkwog-en ohne Papier fftr das Pfund .
seaxm »III imt Pap»! für dnS Pfund 3. Würfelzucker für das Psund .
Mk. 0,42 „ 0,40
4nÄä* Ifir das P,m» !.. oi»
^ ar ^ voritehenLe tätiget Fe" luerim
“ bet Sefanrttmnrfmnfl jtter die «eiifccnm<j des Ge- fefee? Laieffenl> ödtf«tpteife Born 23. März 1916 rfR GM S 184)
imf> iitii Äeldstraie 1^
-ehniausend Mark oder mit einer dreier Straien bestreift Allster «ui die Nebenstrasen jener «elamttmaämn'i erkannt
.!S- WtjfÄM 1 ' 11 unter I »wtt unfw BekurinImackuM«
Bern 25. Mar 1910 '«äEatt Nr. 61 von 1916) aufgelX« * Gießen, beit 10. Terember 1317 IH " '
Großherzogliches Kreisam! Gießen.
Pr. U sin ger.
Betr.: Wie oben. ,
«n vie Gröbst. Bürgermeistereien der Landaemeftiden
« - ^ ^ ^ des Kreises.
uns vfrrl« iw* ?I r w buun ? >li sofort ortsüblich dekanntzugcben ° 71 bi?,anders mitzutefftm. Tie Händler
^ Höckchtpreise sofort in das porgefckp irdene zei^-r?^ingen. Zuimderhandlungen such zur An-
Netzen, den 10. Tezcmbtzc 1917
Großherzogltches Kreisamt Gießen.
Pr. U sing er.
Bekanntmachung
^ af i al a l 71 ^ Dörrobst!. Vom 4. Dezember 1977
. w Grwld der kervrdnrmg des Brmdt'srats über die Enickit-
^ Vers-o-rsuugsl-egelulig vvm
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