Vie Bezirksfürsorge stelle für die Krie g s hin t er- bliebenen und Kriegsbeschädigten Laubach zu

Laub a ch

für die im Kreis Gießen liegenden Gemeinden des Amtsgerichts-, vezitts Laubach,

die B ezirks für sorgestelle für die Kriegshinter­bliebenen und Kriegsbeschädigten Lich zu Lich nlr die zum Amtsgerichtsbezirk Lich gehörenden Gemeinden des Kreises Gießen.

Darmstadt, den 25. Oktober 1917.

Großherzogliches Ministerium des Innern, v. H o m b e r g k.

Bekanntmachung.

Tie obigen amtlichen Bezirkssürsorgestellen werden geleitet: Gießen-Land: durch Herrn Landgerichtsrat Neueiu» Hagen in Gießen. Als Bczittskommissar ist, wie seither, Herr Mmtsgerichtsrat Wachtel in Gießen tätig.

Grünberg: durch Herrn Großh. Gerichtsassessor B rückel, daselbst;

Hungen: durch Herrn Großh. Oberamtsrichter Volk, daselbst;

L a u b a ch: durch Herrn Großh. Oberamtsrichter Z i ni m e r man n, daselbst:

Lich: durch Herrn Großh. AmtsgerickMättuar Bo Pf, daselbst.

Die BezirKfiirsorgestellen halten ihre Sprechstunden ab, und »war:

Gießen-Land: Freitags, vormittags von 9 bis 11 Uhr, un Jnstizgebcnche zu Gießen, Ostanlage 15, Zimmer Nr. 13;

Grünberg: Freitgs, nachimittags von 4 bis 6 Uhr, im Amtsgerickftsgebäude zu Grünberg;

Hungen: Donnerstags, vormittag von 9 bis 12 Uhr, Im Amtsgerrchtsgebäiide zu Hungen;

Laubach: an jedem Wochentag, vormittags von 8 bis 12 Uhr, im Amtsgerichtsgebäude zu Laubach:

Lich: Freitags, nachmittags, von 3 bis 6 Uhr, im Amts? gerrchisgebäude zu Lich.

Tie Tätigkeit dieser Fttrsorgestellcn erstreckt sich aus die Für- wrge für die Krregshiuterbliebencn und Kriegsbeschädigten in ihren Bezirken. Tie Hauptaufgabe besteht:

I. in der Entgegennahme, Bearbeitung und Begutachtmig der Hinterbliebenenverforgungsankräge und hier vor allem:

а) der Znsatzrenten - Anträge für Kriegswitwen und -loaisen ans Grund des Arbeitseinkommens hes verstorbenen Kriegsteil-^ nehmers;

d) der Kriegselterngeldanträge; c) der Anträge auf Gewährung widerruflicher Zutvendmigeii cm Eltern, Stiefeltern, Geschwister, Stiefkinder imb unehelicher Kinder Gefallener:

б) der' Kapitalabfindungsän träge von Kriegerlvittocn.

Die einsachnl KriegSwitlvengeld- und Waisenrmten-Anträgo

röimeii auch nebenher noch, wie bisher, zur Bercinfachiuig des Geschäftsganges und zur Ersparung .von Zeit und Geld für die Witwen von den Großh. Bürgermeistern des Wohnorts der Witwen ausgenommen werden, da diese ja doch die standesamtlichen Ur- rundeil auszustellen haben. Derartige Anträge sind aber dann als­bald an die znstänvigen Bezittsfürsorgestellen abzugeben.

- },! }}} Erledigung der Anträge von KriegsbeschädigtenI Kus Gewährung von Kavitalabfiudung nachdem Gesetz oom 3 Juli 1916 und den hierzu ergangenen und etwa noch ergehenden Aus- füyrlii igsbestmumm g en.

wl . r ' n ^ ei Beratung von Krieashinterbliebenen und Kriegs- Mladlgteii in ihren Nentensacheik, tn Förderung ihrer lmrtsckwft- lrchen Verhältnisse imb int Gebiete der sozialen Bersicherungäqesetz-, jgebung. ^ '

IV. in der Entgegeiinahme rind Begutachtaiig von Anträgen Luf Gewahriuig von Leistungen nsw. aiis der NationalstLfttmg für GroßherzogsErn st^Ludwig-Jnbiläumsstistung,' vonc Mechioverband für Kriegspatenschaften u. a m

V in der Ausstellung der erforderlichen Bescheinigungen für den Werterbezng von wrdecruftickMi.Znweuduugeir.

Gießen, den 4. Dezember 1917.

Großherzogliches Kreisamt Gießen. /

Dr. Usinger.

8«tr.7 Errichtuilz der Bezirksfürswrgestelleu fLr Krisgsbeschä- deS^Kre'ist-- .für die L-mc>gen>n,id«!i

Nn die Grotzh. Bürgermeistereien der Landgemeinde» des Kreises.

Vorstehendes ist wiederholt in Ihren Gemeinden ortsüblich »eicuintzumaichien und fmd die Kriegsbeschädigten und Kriegshinter- «iedenen aiis die zuständigen Bezirbsfürsorgestellen hinzmveisen Vie werden hiermit ausdrücklich ausgefiorderL, die Tätigkeit der Be-

ztttsfürsorgestellen in jeber Hinsicht «x unterstützen und hrsb^ sondere, mrch ohne daß die Hinterbliebenen sich fd*m entschlossen Habels, ltiii Hilfe zu bitten, jeden Hinter blieb enenfall der zn^ ständigen B ez rttsfürsorgestelle sofort amtlich mitzuteilen.

.Wenn >ste mich in Zukunft die einfachen Krregsnnuveit- und Waisengeldanträge (Formulare B) rwch, wie in obiger Bttamrt-, machnng erwähnt, auftrchmeir, so sind diese Anträge jetzt nicht mehr an uns, sondern zunäM an die zuständige Bezirks für sorge-, stelle euiztr senden.

Zn den letzten Molraten unchteu ioir solche Mit Arge wiederholt zurückgeben, weil sie unvollständig waren. Tie Spalte 15Bemer- ttingen" war nicht richtig uird ilicht vollständig gu-Zgefüllt. Auf L>eite 3 fehlte bei deni Vordruck der Nicht igleitsbescheinignng Ihr Dienstsiegel. Tie von den Truppenteilen ausgestellten GncrdciWH-i mmgäbefcheinigungerl lvnrdcn nicht mit vorgelegt, oder es wurde eins Erklärung der Witwen, daß sie eine Gnadenlöhnungsbescheiuigung vom Truppenteil nicht erhalten hat, von Ihnen nicht aufge- nomnien.

Auch die Sterbeurkuuden bzw. die SterbebescheinigrMgen waren oft unvollständig^ Es wiirdeii u-ebeu dcir allgemein potweitdigen Emträgen vermißt: Atilitärischier Dienstgrad, Truppenkeil, (auch Komp., Billterie, Eskadron usw.) Todesrrrsarhe (bzw. Art der Ver­wund nug, Erkrankung usw.) des vcrstorbeneii Kriegsteilriehm-ers'. Vierdiirch wnrdeii Rückfragen notrvcndig, was die rasche Erledigung der Anträge, auf die die Hinterbliebenen berechtigten Anspruch haben, nimötig vorzögerte. Zur Vereinfachung des Schriftoer-i rehrs bringen tvir bei Jhneii ilnser Amtsblatt ohite Nr. voril 19. Mai 1915 in Ermnermig und eucpfehlen Ihnen, die daselbst vorgeschlagene Fankilienbescheiiiigmrg^ auszustellen.

Gießen, den 4. Tezember 1917.

Grvßherzonsickw- K,-ei'samt Gießen.

_ _ Dr. Usinger. _

Bekannimachnttg.

Bctr.: Verkehr mit Spanferkeln.

Gemäß Versügniig Großh. Ministeriruns des Innern vour 27. November 1917 zu Nr. M. d. I. III. 30275 wird bekannt ge-, niacht, daß eiitgegerr dein § 3 imd dem § 4 Abs. 3 der Bekannt-, machung über deii Verkehr mit Spauserckelu vom 31. August 1917 (Kreisblatt Nr. 156) Spaiiserkelfleisch bis zum 15. Januar 1919 f l e i s ch f a rLen frei an Verbraucher abgegeben werden darf.

Gießen, den 7. Dezember 1917.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. U s i ii g e r.

An den Obcrbüi'ürrmefitcr zu Gießen, an die Großh. Bürger-- meistereicn der Landgenreinden des Kreises.

Borstehenles ist ortsüblich zu verbffentlicheu.

Gießen, den 7. Dezember 1917 .

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. 11 stn ge r.

Bekanntmachung

betreffend die Enkrickttmg des Waren umsatzstein srels für das Kalenderjahr 1917.

Älnf Grimd des ß 161 .der Ausfnhru n gsbestimurnngeir Nun ReickMskcmMgesetze werdeir die zicr Entrichtung der Abgabe vonc Warenumsätze verpflichzteteu gewerbetreibenden Personeil ttnd Ge^ sollsck)aften der Fülmizamtsbezirie Gießen, Biltzbach, Grimberg und Hungen aufgfordert, beit steuerpflichtigen Jahresbettag ihres Warenumsatzes für das Kalenderjahr 1917 bis spätestens zinii Eiide des Monats Januar 1918 beit inttcrzeichiieteil Finanzämterir schriftlich oder mündlich anzumettu'n nild die Mgabc gl ei chz eilig m it der Airmelduug ein zu zahlen.

Ms steuerpflichtiger GewerbebcLrveb gilt auch der Betrieb der Land- tmd Forsiimrtsckpft, der Viehzucht, der Fischerei und des Gartenbaues soivie der Bergrverksbetrieb.

Beläuft \v&} der Jahresumsatz auf nicht inehr als 3000 March so besteht eine Verpflichrtung zur Anmeldung und eilte Abgabepflickft nicht.

Wer der ihUr .obliegendeir Anmckldimgsverpflichtirüg ziUm'oers handelt oder über die empfangenen Zahlungen oder Lieferrmgen. kvissenllich lmrichtige Mgaben Pracht, l>at chic Geldstrafe verivirkt, welche dem zioanzigfachen Betrage der hiuterzogeneu Abgabe gleichst kommt. K-cmiir der Betrag der hiuterzogeneil Abgabe rricht fest- gestellt werderr, so tritt Geldstrafe voii 150 Matt' bis 30 000 M k. ein.

. Zur ^rstattintg der schriftlichen Anmeldung sind B<ndrucke zu verwenden. Sie können bei den lurterzeichneten Finanzämternj svlvie der zustäudigen Bürgermeisterei 'kostenlos eirtnommen ivinben.

Steuerpflichtige smd zur Anmeldung ihres Umsatzes verpflicht tet, auch ivenn ihnen Mimdldungsvordrucke nicht tugegaugen sillu.

Gießeii, Biltzbackv Grünberg, Hungen, deir 8. Tezenlbcr 1917.

Tie Großherzoglüheii Finanzämter.

S t e i n 7) ä u s e F l a t h. Wenzel. M a p.

ZwillingSrunddruck der Brühl'schen Univ.-Buch- und Steindruckerei. R. Lange. Gießen.