An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Borstebende Bestimmunaxn lind sofort ortsüblich bekanntzu- gebcn. Zuwiderhandlungen sind uns schleunigst zu melden. Ae wollen die Hausschlachter jeweils bei der Antragstkllung aus- drücklich darauf Hinweisen, daß Zuwiderhandlungen, insbesondere? Verweigerung der Speckabgabe, mmachsichtlich zur Bestrafung gebracht werden.

Sie haben fernerhin den amtlich bestellten Ueberwachungs-- per?onen ^hre Ilrttcrstt'Wnug dahin angedeihcn zu lassen, daß sie den emgesammelten Speck rechtzätig an die Sammclstcllen abzn- liefern in der Lage sind.

Gießen, den 3. Dezember 191.7

Großherzoalich.-e Kreisamt Gießen.

__ Dr. Usiinge r. _

Berr.: Die Bekämpfung des Sch wein erotlanfs.

An den Oberbürgermeister zu Gießen, die Großh. Bürger- nueistereien der Landgemeinden des Kreises, das Großh. Poli- zemmt Gießen und die Großh. Gendarmerie des Kreises.

Durch Amtsblatt Nr. 3 vom 19. November 1917 hat Großh. Ministerium des Jiniern nachstehende Aendcwmigen der Bekannt-- rmrchung vom 15. Dezember 1916 (Kreisblatt Nr. 168 von 19161 g^rchfen: dieselben sind ortsüblich bekanntzumachen und wollen Sie sui) rdre L.urch,ühltmg angelegen sein lassen.

Gießen, den 5. Dezember 1917.

-rvstl)eis' 'inu - v Gießerr.

Dr. Usrnge r.

Ter § 1 der Anordnung im Amtsblatt 6 von 1916 erlKlt fügende Fassung:

Zur Schutzimpfung sind von dem Besitzer bei der zuständigen Mirgermeisterei anzumelden:

1. Mle im Vorjahr imd in den Monateil Jüuuar bis März cmschl. geborenen und augeknuften Ferkel, Läufer nud Mastschoeine, svlveit letztere nick-t sckwn im Dlonat April zur Schlachtung kommen, bis zürn 5. April:

2. alle im Lande vorhanden eil Zuchtsauen und Wer bis zuni o. April:

3. alle in einem der A^matc April bis September einschl. ge- boreneii und an gekaufte ir Ferkel, Läuserschweine, Zuchtsauen und Gber bis zum 5. des darauffolgenden Monats.

Von der Anmeldepflicht in Absatz 1 sind d e Besitzer von Ferkeln uild Sck^wemen be.reit, iwuu sie durch eine Bescheinigung der Bür­gerin eist npi des Herkunftsorts der Tiere uachreisen. daß diese be­reits seit dem 1. April des laufenden Jahres schutzgeimpft such" Jii § 4 der AnoEnimg Im Llmtsblatt Nr. 6 imn 1916 werden im ersten und dritten Absatz die WorteFanuar bis Oktober" ab- geäiidert in:April bis September eilrschließlich".

, Der § 7 der Anordnung im Amtsblatt Nr. 6 von 1916 enthält -folgende Fassung:

Tie Nichtbefolgung der in den W 1 und 4 vorgesckniebonen Annreldep,licht sowie dx Weiaenmg des Besitzers, seine Schweine ßemaß § 3 Abs 1 und 3 zur Jmofung zu stellen, zieht nach Art 4 Zrlfec 7 be§ Petzes über die GntschDigung sich an Milzbrand, Rauschbeand ur.ch Schweinerotlauf gefallenen Tiere die Versagung der Gntsck^drgnng nach sich"

I^ir.: Einziehung der Zehn- uich Fünfpfeunigstücko auS 9tickel.

An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises, d,c Gemeinderechner und Rechner der Kirchen*- gememden und Stistnngen unb der israelitischen Religions-

gemeinden.

Auf Am'iordrcn der .H-eresverwalttiNg sollen die Zehn-- und MUlspfennigstücko aus Nickel ciug. zogen werden. Wir empfehlen -Zyireu oeshalb, die bei Ihnen im Bestände befindlichen sowie cingelu'ndeii Zehn- und Mnspstnnigschicke aus Nickel nifit ui verausgaben, tot der nächsten Reichsbanstelle zuzuführen.

G t e ßc n, den 30. November 1917.

Großherzvauches Zkretsamt Gießen.

__ Dr. Using e r. _

XVIII. Armeekorps.

Stellvertretendes Generalkommando.

Abt. Mb. Tgb.-Nr. 23 609/6524

Frankfurt <u M., 14. November 1917.

^ ^ , Fentsprecher: Hauw 9210-30.

Be t r.: Briestauben.

v ^lv. Generalwmn!ando nimmt V.ranlassriug, ans den

Hohen Wert der BrEmiben. die sich tu den schweren Kämpfen der tctjtm Nconate als Nachnchtemmittel ausgezeichnet bewährt halten, ptuztuvctsen. Der Bedarf der Hearasverwaltimg an Brieftauben rst wrtdauernd em starte r.

. Eine neuneuslverte Schädigung der Saaten tritt durch Tartbeui rmhL em. Tie Interessen des Heeres -an der Aufzucht eines gesunder Nachwnchlcs an Brieftauben sind etwaigen kleineren lvirtschuft° ßrripu Benachteüignngen vorairzn setzen. Demgemäß sind Tanbnt-. sperret auf das äußerste eiuzuschränlnl.

purck'i Kaiserliche Vewrdnung vom 23. September 1914

J?- c 425) alle sesetzlichen Vorschriften, die bo»

Tüten und ^fangen fremder Tauben gestatten, Mr das Reichst Lebtet außer Kraft gesetzt worden.

, Mrorpmmg wird wiederholt in Erimrermrg

^ vl i krc i[ e bci öffentlichen Sicherheit das Ipm-cu -^ve^)t^" ^ rt 071 ^ während etwaiger Taubeu-,

Zwviderhandlrmgetr gesell dieses Verbot werdcrr mit Gesims Nis vis zu enrein Jahre, beinr Vorliegen mildernder Umstände mit GtoRtau- M8 zu 1500 Marl bestruft. (§ 9b des Ge. ] c ff über den Belagerniigszustand vom 4. Juni 1851) fetzes über den Belagerimgszustand vom 4. Juni 1851).

Der stellv. Kommaudicreude General:

Riedel, (^neralleutnant.

^."ßh Bürgermeistereien der Landgemeinde» des Kekses, Grosth. Polizelamt Gießen und die Großh. Gen^- dannerie des Kreises.

Auf vorstehende Beimuttinuchurrg io eisen nur hnr.

G i e ß e n, den 29. November 1917.

Großberzogliches Krcisamt Gießen.

. _ I B.: L a n ger ma nn .

B etr.: Feststellung der VersorgungsbereMigten.

An den £Oer&ürvr*ieiftrv zu Gießen und an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

^rwilf hich daß durch die am 5. Dezember l. I. stattfnidende Volkszählung die Zahl der versorginigsbevochtigten! .Zivübevölkenmg euuoaiidttei ppgesttÄt und das Ergebnis als sichrere GriEage für die sich daran anschließende roeitere Forbi giretjuitfl der ZwubevölVeruug verwendet werdet! soll. Die Fort- sckaeibima geniuß unsrer Verfügungen vom 4. Mgust 1917 (Kreis- blatt Nr. 136) mL- vom 2. OTMkc 1917 (Kreisblatt Nr. 169) ist mmi Tage der Volkszählung an mit bet größten Gewissenhaftigkeit lt E auf dem laufenden zu erhalten; die Angaben) ftnd bestimmt, bei den VerteiluugsmaßnahmQi der Reicksstellerr zugrunde gelegt zu werden.

^bir mach'xu hierbei wiederholt darauf aufmerksam, daß in! SpalteZahl der verforgungsberechitigten Zivilpersonen am:" nicht nur dre Zahl der nnt Brot bzw. Mehl M v^rsorqendeir Personen« sondern auch, die Selbstversorger, also die gesamte Zivil­bevölkerung aufzuführcu ist.

....Den Großh. Bürgermeistereien wird empfohlen, der Durch- puhrumg erner Auverläsiigen Fortschsreibmrg der Zivilbevölkerungj Lage der Volkszählung an die größte Sorgfalt zu widuverr! 7 "w kur btc pünmiche Einreictzmg der für den 20. eines jedcM Monats gekordertcn Lcsten der Fortschreibung (Kreisbtatt Nr. 186) besorgt zu sem.

Gießen, den 1. Dezember 1917.

Groszder.^itlcheö Kreisamt Gießen.

I. B.: He tu m erde.

Bezirkssparkasse Gießen.

Bilanz für 1916 Rj.

nachdem über den Reingewinn von 102 539.47 Jt verfügt worden ist:

Vermögen

Jt

1; Kassenbestand

(Nechnnngsrest) Ausgelieh. Kapi.

talien.

Wertpapiere: Nennwert

4 220050 fi Buchwert . . ./ Wert d. Mobilien (nach Abschreib­ungen) .

Wert der Immo­bilien (nach Llb- schreibung) .... Guthaben an

Stückzinsrn

'} 5

420 306*08

88

21 204 749

3 913 026

13 814j34|

152 142j 17 783*561

25 721 821 86

Einlagen .

Aufgenommene Kapitalien Für verkaufte, aber noch nicht ein­gelöste Marken d Pfennigsparkaste Rücklage. . . . .

22 285 262 2 359 484

20

40

14 494! 11 1068 58l|l5

25 721 82686

Vorstehende Bilanz wird dem 2lrt. 3, 2lbs. 4 des Gesetzes über die öffentlichen Sparkassen entsprechend zur Kenntnis der Bezirksan­gehörigen gebracht.

Gießen, den 23. November 1917. 8704D

Der Direktor der Bezirkssparkaste Gießen:

Zacheis.

Zwillingsrunddruck dcr Brtthi'schen Umv. Buch- und Steindruckerei. N. Lange, Gießen.