Ausgabe 
21.11.1917
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Innern hat deshalb verfügt, daß, fisch, bk Lehrer als Zähster bereit erklären möchten.

, Tie Großh. Bürger lneiftereien (Oberbürgermeister, Bürger- freister) haben vor der Zahlung die Zähler genau zu belehren.

Zur Eintragung in die Haushalttmgsliste sind die Hans- haltungsvorstände oder in deren.Abwesenheit deren Vertreter ver­pflichtet. Soweit dies nicht möglich ifh, hat der Zähler die Lifte selbst ausz u füllen.

Die aus gefüllter! und bescheinigten Haus- haltungs-, Kvntrollisten und Gemeimdebo gen sind spätestens ant 10. Dezember 1917 a n die Großh. Zentralstelle für die Landesstatistik in Darmstadt abzusenden. Der Termin muß, unbe­dingt ein gehalten werden.

Die Zählungsergebnisse sollen nichit veröffentlicht werden und finden für steuerliche Zwecke'keineswegs Verwendung.

Wer sich lveigert, die vorgeschriebenen Eintragungen in die Haus Haltungsliste zu niacheu, oder wer wissentlich wahrheitswidrige Angaben macht, wird mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft.

-Wir empfelsten Ihnen, die 'Auorduieng der Zählung üuf orts­übliche Weise bekanntziumachen und die erforderlichen dNaßnahmeni -ur gewissenhaften Durchführung derselben alsbald KU treffen.

Gießen, den 21. November 1917.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

__ Dr. Usinger. _

Be 1 r.: Volkszählung am 5. Dezember H917.

An die Schulvorstände des Kreises.

Unter Bezugnahme auf das Ajusschiveiben Großh. Kr-nsamts vom 15. November 1917 (Kreisblatt 9hr. 270 vom 16. November 1917) ersuchen wir sänttlichte Lehrkräfte der Vvlksschiuljen, sich rege am Zählge-fchäft zu beteiligen, ilidem wir ihnen gleichzeitig jeder von ihnen gewünschte dienstliche Erleichternng für den 4., 5. und 6. .Tezeniber gewähren.

Unter der Voraussetzung, daß ihnen die Zählpapiere eingehend erläutert tvorden sind, können auch- ältere ge,sandte Volks schul er das ?bmt eines Zälsters übernehmen. Selbstverständlich sind solchen Schülern Erleichterungen im Schulbesuch zu gestattQ!.

Zur erfolgreichen Durchführung des Zählgesckmfts wird empfoh- l-en, die Fragen der Haushalt»ugsliste im Schsul unterricht zu besprechen.

Gießen, den 17. Noveurber 1917.

Großherzogliches Krcisamt Gießen.

- _ Dr. Usinger _

Betr.: Vergütung für lnilitärischp Hilfeleistung in der Land­wirtschaft.

An den Obrrb .rgernt-eister zu Gießen, an die Grotzh. Bürger­meistereien der Landgemeindert des Kreises.

9iach Mitteilung der stellv. Intendantur XVIII. A. K. wird in vielen Füllen von Gemeinden und Landwirten bei Bezahlung der Vergütung für militärische Hilfeleistung in der Landwirt schaft unterlassen, die nach der BctanntmaclMng vom 1. August 1917 Ziffer 3 und 4 (Kreisblatt Nr. 132) vorgeschriebene Nach- weisuug der Intendantur cinzusenden.

Ta die geforderte 9tachtveisung zur Verbuchung der Beträge unbedingt erforderlich ist, fordern wir Sie zur umgehenden Edl- senduug der Nactzweisungen auf.

Bei dieser Gelegenheit macht das Kriegstvirtschaftsamt noch darauf aufmerksam, iwß infolge der seit Anfang Oktober geltenden Richtlinien für Hilfeleistung in der Landwirtschaft die Zahlung der Vergütung und die danach), unerläßliche Nachveisung nur für die in der Zeit vom 15. 7. 30. 9. 17. gestellten Ädann- schaften und Kommandos in Frage kommt.

Ein Muster der Nachwerfung ist in obengenannter Bekannt­machung abgedruckt. Vordrucke sind bei der Druckerei Stern, Por- zManhofftraße 4, Frankfurt a. M., erhältlich.

Gießen, den 16. November 1917.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. U s i n g e r.

V e l r.: Merteljährliche Viehzählungen: hier: Viehzählung am 1. Dezember 1917.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh.

Bürgermeistereien der Lanögcmkinden des Kreises.

Nach Bundesratsbeschluß vom 8. November 1917 findet am 1. Dezember 1917 loieder eine vierteljährliche Viehzählung statt, »vas alsbald in ortsüblick)ec Weise beürnntznmach-i ist. Tic Zählung erstreckt sich auf die gleichen Viehgattungen, wie sie bei der Zählung am 1. September d. I. festgcstellt worden sind. Eine Erweiterung der Ermittlung ist nur bei Pferden und Schveinen angoorduct Bei den Pferden findet eine Feststellimg nach der Art ihrer Ver-i weirdung statt: bei den Schocinen sollen die Zuchttiere gesondert ermittelt werden.

. 5 -. ^5 Leitung der Erhebung innerhalb des GwßherzogtnmS ist durch Verfügung Oftoßh. Miniß-errmns d.S Innern der üstrüh Zentralstelle für die Landcsstatiftik zu Darmsradt übertragen wor­den.

Tie Ausführung der Zählung liegt den Großh. Bürwrmeiste {

men (Oberbürgermeister^ SKgermeister) ob, die die erforderlichen Maßnahmen zur T^chführrmg der Erhebung alsbald zu treffen haben. Eine Be»gütung für die Mitwirkenden toird von Staats wegnicht geleistet.

Die nötigen Zähllisten und Gemeindebogen wird Ihnen die Gvoßh. Zentralstelle für die Landes statistkk mrmittelbar zuscnden. Diejenigen Bürgermeistereien, die bis zum 28. November nicht im ^Besitz der nötigen Zählpapiece sind, loollen sich entioeder mittels Fernruf Nr. 2657 oder telegraphisch an die genannte Zentralstelle w-enden.

Auf dem Gemeindebogen ist eine Anweisung ausgedruckt, ans der Sie ersehen, wie die Zahlung im einzelnen durchzu.-^ führen ist. Mit dieser Anweisung wollen Sie sich vertraut machen und die Zähler belehren.

Anfragen bezüglich der Zählung sind an die Großh Zentral­stelle für die Landesstatistkk bl Tarmstadt zu richten.

Die ausgefüllten Zähllisten und die Urschrif­ten der Gemeindebogen sind spätestens bis zum 5. Deze ruber an die Großh. Zentralstelle für die Landesftatistik .in Darmstadt ein zu senden. Der Termin muß unbedingt eingehalten werden.

Gleichzeitig mit den Zahlpapieren für die Viehzählung werden den Gemeini>en auch Muster der bei der Volkszählung am 5. De­zember 1917 zur Verwendung kommenden Zätzlpapiere zur vor­läufigen Kern ltnis nähme zugehen.

Gießen, Pen 21. November 1917.

Großherzygliclu« Kreisamt Gießen.

__ Dr. 11 f t' n g e r. _

An den Oberbürgermeister m Gießen das Großh. Polizei- \ amt Gießen, die Großh. Bürgeriueist rrien der Lnnvgemein- den und die Großh. Grndarnreriestütionen des Kreises.

Die Bewirtschaftung der Ob st t re st er untersteht einzig und allein dem Kricgsausschuß für Ersatzfutter G. m. b. H. in Ver- lirr W'62, Burggrafenstraße 11. Sowohl die frischen, wie auch die abgebranten Obsttrester sind deshalb bei jener Gesellschaft oder deren Beauftragten anzumelden rnid abzuliefern. Wer seine Trester verderben läßt, macht sich strafbar.

Soweit erforderlich ist vorstehende Bekanntmachimg ortsüblich zu veröffentlichen und ihr Befolg zu überwachen.

Gießen, den 19. ddvvember 1917.

Großherzog' u... Kreisamt Gießen.

Dr. U s i n g e r.

Bekarrntmachnnft.

Betr.: Kirto-ffelversorgung durch Bezugsscheine.

Alle Kartoffelerzeuger, toelche belieferte Bezugs­scheine noch nicht abgeliefert haben, werden aufgefordert, diese bis zum 24. November d. I. an die Vereinigten Getreide­händler in Gießen abzuliefern. Später eingel>cnde Bezugsscheine w erden in den WirtfchaftMirten n i ch t mehr a u f g e r e ch n e t j und es wird keine Rücksicht bei späterer Abliefernngsanfforderung und Enteignung auf diese nicht ausgerechneten Mengen genonimen. Außerdem erfolgt Strafanzeige.

Gießen, den 20. November 1917.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. ll s i n g e r.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. BürgermeifLerelerr der Landgemeinden des Kreises.

Vorstehendes ist sofort ortsüblich bekanntzumachen.

Gießen, den 20. Nvozunber 1917.

Groüverzogllchcs Krei'samt Gießen.

__ Dr. U si n ge r. _ '

Betr.: Jnslandsehung her Tveichrlaschiuen.

An den Overbürgermeister zu Gießen und an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Bei dem außci-ordcutlichen Aiangel an F-ack^rrbeitern und der häufig schwieriger Beschaffung von Maschbrenersahterlen wird die Instandsetzung der Dreschnraschinen voraussichtlich unoermeidlickw Verzögerungen erleiden. Um für den nächstjährigen Ausdrusch sämtliche Maschinen betriebsfähig zu Haben, ist es erforderlich daß die notwendigen Reparaturen sofort nach Beendigruug des Aus­drusches in Angriff genommen 'wer-den.

Tie Kriegsanltsstelle fonw-hl als auch das Kriegswirt,chasts» amt werden durch Bereitstellung vcnr Focharl>eitern und die Be« sckzasfung von Ersatzteilen diese Arl>eiten in tveitgeltendstem Vtaße fördern. »

Um einen Ueberblick über die zu treffenden Maßnahmen zu gewinnen, ersucht das Knvgswirtschaftsamt Frankfurt a. M. die Fwagebv^en, die Ihnen demnächst dn'-ckr nns zngehen werden, durch Sie ausfüllen und bis' z-um 25. November durch Sie direkt au das^Kriegslvirtsthaftsamt senden zn lassen.

Sollten Sie binnen 3 Tagen dunen Fr<lgelwgcn erhalten, obgleich in Ihrer Genceinde ein Droschmaschrnenbesitzer wohn­haft ist, wollen Sie dessen Namen st^tleich hierher Mitteilen.

Gießen, den .12. November 1917.

Großtzc > wg!w,?' Krcl6amt 0)lege'.!.

- I. B. : Langer m a n n.

Zwitlingsrlwddrltck der B r ü h l'scheu Nu v.-Bucb- und Steindruckerei. R. L

a n g e, Gießen.