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Krcisblßtt for de» Kreis Siegen.
Inhalts -tteberficht: Hausschlachtungen — Sprechstunden bei den Beamt«», des Konininnalverbandes. — Verwertung der Walnuß- ernte. — Auskuniterteilung. — Ausfichr von Pferden. — Heranziehung von Kriegsgefangenen. — Gefunden; Verloren. — Aufnahme
der taubstummen Kinder in die Taubstmmtteu-Mlstalten des Landes.
Bekanntmachung.
Bet r.. 5-auSf'chilachtuugen. . , , ,
Mki Gesuche u m G c u e H m i g u u g vo n Hausichl ach - tun g e n beginnen seit einigen Tagen in igroß^er ßlNzahl d.it^ntu'u^it. Die Menge der täglich eingehenden Gesuche \xibfo sich m dl^ii .n-ächst^ni ©kmaten not5 btOcuteub erhöhen. Eine möglichst! rasche Erledigung der Gesuche liegt im Interesse der Antragsteller. Eine solche ivar iin abgelaufene,l (Geschäftsjahr jedoch uut unvollkommen erreichbar, weil fast jeder Haus schl a chte r persönlich erschien und glaubte, sein Gesuch 11 # sofort genehmigt mcrbat. Dies ilt bei der ftülle der eingehenden Gefnä'je ausgeschlossen. Die Er-« kedigmig der Gesuch wird von jetzt ab nach folgenden Gesichtspunkten geschchien:
1. Die Bearbeitung der Gesuchs findet in der R e i h e n - folge des Eingangs statt.
2 . Hausschlachter, die glauben, ihr Gesuch dadurch fördern zu kömreu, daß sie es persönlich auf dem betreffenden. Bureau abgeben wollen, werden darauf chmgeunesen werden, daA Gesuch dem Briefkasten deS Kommunalverbandes anzuvertrauen, aus dem eS bei der nächsten Leerung mit der anderen Post entnommen lverden wird.
8. Auskunft bei persönlicher E r kn n di g ujn g, wie weit es mit der Genehmigung eines Gesuchs stehe, wird nicht erteilt. Die Gesuche rverden schnellstens, jedoch, wie schon oben erwähnt, in der Reihenfolge ihreS Eingangs bearbeitet tverden.
4 Es ist ausgeschlossen, daß ein Gesuchsteller ruf Genehmigung feines Gesuches warten kann, auch dann, wenn es sich um die NotsMachtuug eines für Hansschlrch- ttrnaszweche vorgesehenen Tieres handelt.
Auf vorstehendes werden hierinit alle diejenigen, die eine ^ausschlaächrng vorzumchmen beabsichtigen, hingewiesen uudl es tmrd ihnen dringend empfohlen, ihre Gesuche durch die zuständige Bürgermeisterei eiirrci-chen zu lassen und sich alsdann jfu gedulden. Nur so wird es möglich sjeiu, alle Indes senken' lichimllfleus zufrrsdenzu stellen, während das bisher' rwn Hausschlachtern weitgehend geübte Vjersahren des perslönlichen Betreibens ihrer Angelegenheit nur dazu gefGct hat, daß! dm nrtt der Ben atbeitung der Geskuche betrauten.Beaiuten unnöttger Weise ihre Zeit genommen wurde, wodurch die Erledigung aller Gesuche, sowohl derjerrigen, die persönlich aber vergeblich ciffchjeenen, wve solcher', die E ihre Gesuche durch die Bürgernreister-ei ernreichten, in gleicher Weise verzögert wurde.
. Für die G ieße ne r Ei n wohnerscha ft gilt Vorstehendes mrt der Veröffentlichung im Kreisblatt als ortsüblich bekanntge»-
geben.
Gieß en, den 18. November 1917.
Großlierzmriichrs Kreisamt Gießen.
Dr. ll s i n g e r. l
An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des KrciseS.
Wir empfehlen Ihnen, jedsn, der bei Ihnen Mittag ans Derbes Tührung der Geirehnligung einer Hausschjlachttmg Mit, aus Bor-, stehendes in geeigneter Weise ausmcrffam zu machen und ihli von imnüttgein Borwrechen auf oem Kommunalverband abzuhalten.
Giepeu, den 18. November 1917.
Grvßyerzogliches Kreisamt Gießen.
_Dr. Usinger.
Bekanntmachung.
Betr.: Smeä'stuuden bei den Beamten des Kommunalverbands Gießen.
Der K o m in u n a l v e r b a n d Gießen, der seine Arbeitsraume seit einiger Zeit tnu neuen Amtsgerichtsgebäud« mittlerer Stock, !>at, is-, mit Ajrbeit überlastet. Die Beamten und das Personal des KommunasverbandÄ können ihren Dienstzskttegenheiten, au deren schnellster und gewissen l^sttiror Erledigung allgemeines Interesse besteht, weittr- hin nicht mehr liarf^nm^K u*enu ihnen dazu> nicht die unbedingt, nötige Zeit und Nr,he geiasshn wird. Beides war bei dem seither Micbtnt regellvsOi Vettehe des Publikums in oeu Amtsräumeu des Kommimalverbands nicht zu erreichen. Die Eufführimg von! Sprechstunden ist daher jetzt zu einem rmabweisbaren Be- mttniis geworden.
wird deshalb hiernrit öffe irt i icf> beka nirtgeaeben, ban diejenigen, die glauben . lihre Mrgel-egenheittm bei dein Komnru- »alverband persönlich betreiben »u müffSsn, dies vom 26 > »«vvember d. & ab täglich nur ln der Seit von 10—12
vormittags tun können. An den ü br i g en Tagesstunden tverdeu die Dienstränme für den Verkehr des Publikums geschlossen sein.
Wir ersuchsim alle diejenigen, die es angeht, sich auch im eignen Interesse hiernach, eintzurichttn Midi insbesondere in jedem eiuzelne-m Fall zu erlvägen, ob ein persönliches Erscheinen überhaupt erforderlich ist, ioder ob nicht esu kurzer schriftlicher Antrag aus reicht. 'Der schriftliche Wegj genügt umfonrehr, als dw Meinung, daß bimf;, pwsönliches Erfcheinou eher etrvas errmä^ werten könne, eine irrige ist. Denn diejenigen, die Rücksicht aus die Arbeitsbela-, stuirg des Kvmmunalverbands nehmen und fielt deshalb ans d-enf schaistlichen Weg beschränken, haben den gleichen Anspruch aulf schnelle Besövderilng, w>ie sotchle Personen, die .stauben, durch per- sönlichjes Ersännen eine vorteil ha flere Behandlung ihrer Apge^ legrulmten erreichen zn tönnen.
Für die G i eßc nc r Ein lo o h n c r scha s t gilt Vorstehendes mit seiner Berösfenttichirnig im Kreisblatt als ortsüblich bekannt, gegeben.
Gießen, den 18. November 1917.
GroßherzogUches Kreisamt Gießen, vr. U sin g er.
B e t r.: Wie oben. -——
An die Grohh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir empfehlen Ihnen, der ortseingesessenen Bevölkerung von Vorstehendem in geeigneter Weise KeunttiiS zu geben und sie darauf hinzmveiseu, daß es ift Zukunft AwvcKos ist, deu Versuch zu machen', mrßerhalb der festgesetzten Sprechstunden angenommen roerden.
Gießen, den 18. vtt-vember 1917.
Großherzoglichcs Kreisamt Gießen.
__ Dr. U f i n g e r. _
Betr.: Die Verwertung der Ä>alnußernte 1917.
An den ObeiPürgermeister zu Gießen, das Grotzh. Polizei- amt Gießen, die Großh. Pürgerttneistereien der Laudg.mein- den und die Großh. Gendarmeriestütionen des Kreises.
Von den Aufkäufern der Firma Konrad Appel in Dannstadt loird geflagi, daß. errtgegen den Bestrmiuunigen der Bekanntiuachung voni 30. Juli 1917 vielfach, Nüsse im freien Handel und zu hohen Preisen an Private abgegeben rverdea und daß sie in ihren Bemühungen, die Nußerute möglichst restlos zn erfassen und bei Er- stattting von Mizeigen nicht die geinigeude Unterstützung fänd-Sr.
K)ie Besitzer von Nußbäumen sollen vielfach überhaupt keine Nüsse oder gerade nur 50 Pfund Nüsfe, nur um sich den Anspnich anff vorzugsweise Belieferung mit Oel zu sichern, abgeliefert, den Rest aber zuttickbehalten haben. Dieselben gehen hierbei, une es scheint, von der fal sjchen Ansicht ans, daß die Nüsse vom 15. November d. I. Mi nicht- mich>r beschlagnahmt seien jund dann im freie»
Handel z»n jedem Preis abgegeben roerden köimten.
Wir empfchiton Ihnen, dringend dafür besorgt zn sein, daß die verhältnismäßig gute Nußernte des laufenden Jahres dem vonj Gvosth. Ministerinm beabsbchligten Bestimmnngszweck der Oel- ve.^so r g u n g richtig zugeführt wird. Alle etwa znrüttbehattenen Nüsse sind alsbald eiuzuziehen und erneut der Firma Konrad Appel in Darmstadt zuni Ankauf anzubieten, sonne möglichst bald abzusenden.
™ 5*5. Bürgermeistereien sind nach, § 2 der Verordnung vom 30. Juli 1917 (Kreisblatt Ni'. 136 5 vom 8. Augilst 1017 hierfür besonders veraut>»örtlich gemacht worden.
Gießen , den 15. November 1917.
Grvßherzogliches Ztteisamt Gießen.
_ Dr. U 1 i n o e t. ___
XVIII. Armeekorps.
Stellvertretendes Generalkommando.
Mt. III b. Tgb.-Ott. 22 306/6366.
Betr.: Auskunfterteilung.
Verordnung.
Auf Grund des § 9 b des Gesetzes über dcu Belagerungszu- stand vom 4. Juni 1851 in der Fassung Reiä/sgestm-s vom 11. Dezember 1915 bestiiumc ich:
1. In Gewerbebetrieben, welcl)e die Erteilung von An künften über Bermögeusverhältnisse oder persönlicl-e Angelegenheiten!
Mm Gegenstand hicken, dürfen keine Auskünfte erteilt iver- den, die betteffen:
a) nrilitLrisck)e Einziehungen,
b) den Ersatz eingezoaener Arbeitskräfte in kansmä uni scheu und indnstttellen Betrieben,
Ä Aufträge der Heeres- und Marlueoerivallung, T
ch Tatsachen, von denen der- MiAkunftertettende rveiß, oder dm NmsOnden rmch annchruen nmL daß sie als Ml Halts-


