Ausgabe 
16.10.1917
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So sehr es Pflicht der uad^eorbncteu Stellen ist, die ihnen Ln vertranten Interessen nach Möglichkeit zu! fördern, so darf eine striche Förderung doch niemals dazu führen, da st die den militari^ scheu 'Lchellen gegenüber gemachten Angaben irick-t durchaus ein­wandfrei und zuverlässig sind. Ein Verhalten, lvie das von Brat stell v- Generaltourrnando in einem Einzel fall gerügte, niüstte das Vertralcen in die Zuverlässigkeit der Berichterstattungen gefährden Vch damit die Möglichkeit einer streng sachlichen Erledigung der Erngabeii zum Nachteil der Gesamtheit in Frage stellen.

'Zinslresondere darf nicht vernannt iverden, daß eine sachgemäße Und den Interessen der beteiligten ilaubwrirtschaftlichern Betriebe Rechinmg tragende Gestellung und Umstellung von Kriegsgefange-^ neu selbst bei dem besten Milleir aller damit befaßten Behörden N.Ur bei unbedingt ANiNN'FälUK''- h-rr am- W i fn rfun f Fm»«

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ttut bei unbedingt ziiiverlässiger Unterstübung der zur Mitarbeit be­rufenen Stellen, insbesondere der örtlichen Wirtschastsausjchüsse

möglich ist.

Bei tncser Gelegenheit soll Mich chetont werden, daß es nicht mir auf eine sachlich einwandfreie, soichenr ebenso auf eine recht- schitige Erledigimg der Ersuchen ankommt, da nur dtiMi eine

der schwer«: K'riegstzeit besonders schwierige ordnungsgeniäßv G«-chäftserledigung gewährleistet bleiben kann.

Gießen, den,11. Oktober 1917.

Großherzogliches Lreisamt Gießen.

___ Dr. Using er. _

® e t t. : Einsparung von Papier, Karton und Pappe.

Au den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Großh. Ministerium des Innern hat uns angeiviesen, darauf mrMunurven, daß «itsprecherch der Lage auf dem Papier markte aus tunlichste Einsparung iwn Papier, Karton und Pappe hin- gvarbeibÄ werde, und alle mit der Lebensmittelversorgung be­trauten Stellen hierauf besonders hinzuweisen.

Für die Möglichkeit der Papierersparnis kommt neben der sparwmen Verwendung von Papier im Bureauverkehr besonders dre Ausgabe der Lebensmittelkarten, Ausweise, Bezugsscheine usw m Frage. Es wird noch <nr vielen Stell«: möglich sein, diese» BelegslllM zu verlleinern, mis leichterem Papier herzustellew oocr sonst zu verelnfachm. Auch für die auf Reichs Vorschrift oenlbenden Karten, wie die ,Re ichsreisebrotLaoten mrd Reichs- neNchsarten, wird ::: eine entsprechende Prüfung eintreten wer­den. Bei der Vereinfachung der Kartcnansgabe entliehtt cs sich sogenannte Stammleisten oder Mittelstücke nur dann beizube- Zalten, wo sie wirklich für einen Vertellnngs- oder Legitinia- tionszivock nötig send, im übrigen aber tmilichst nebeneinander^ lchwende örtliche Kartensysteme zusainnrenzulegen, wie dies in verichiedeiren Städten schon gcschch«: ist. Bei Ausgabe einer Geiamtkarte mtt abreißbaren M>schnitten für Einzelwar«: \vixb fmj leichter Papier Vers chwendun g vermeiden lassen als bei Einzel- karten.

Die verwerteten und entwerteteii Karten, die überall in die pand der Behörde gelang«: müssen, bieten für die Altpapier- w-mmmng ^ wertlwlles Material. Dock)! wird daraus bin gewiesen, dan :yre Abgabe zu diesem Zweck nicht privater: Händen über- wi.en iocrden darf, da hiermit die Gefahr verbrmden ist, daß die Karten erneut in den Verkehr gebracht werden. Sie müssen vrennegr unter behördlicher Koiitrolle emgestanipft oder so ver­ändert rverden daß jeder Mißbrauch ausgeschlosser: ist.

Greven, den 8. Oktober 1917.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

__Dr. Usilnger.

Bvtr.: Gestellung von Mannschaften und Pferden für die Land­wirtschaft.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

... Zür die (Äestellrmg von Mannschaft«: aller Waffengattungen für die Landivirtjchaft, von Pferden mit Pftrdepftegern für Land- wirtschjaft int Industrie, sowie für Spmnüeistiingen werden Jhnerr mit nächster Post zur KenntiiiLnähme, döachachtimg und geeigneten Bedei^tung der AmtivirteRichtlinien" übersandt.

.Besorters lvird darauf hin gewesen, daß», ioie in den Zusätzen ausdrücklich betont ist, auch in den Fäll«:, in welchen die Aus- knhung von Pferden an Gemeindebehörden erfolgt, ein gestimmter Landwirt für die Pflege der Pferde verant-. wörtlich gen:acht werden Muß ZU dieftmi Falle lvird es sich empfehlen, wenn die Gnneindebch örde hiirchj diesen Landwirt mit den «itlleheiven Pferden die Arbeit bei den verschiedenen Ortseinge^ Msenen nacheinander bewältigen läßt.

Gießen, den 12. Oktober 1917.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

___ Dr. Usinger. _

Betr.: Prüfung der israelitischen Religionslehrer.

^ An die Schulvorstände des Kreises.

Die nächste Prüfung der ffraelitischen Idürgiorislehrer soll Montag den 10. Dezember l. I. h\ Darm stad t fta ttfiu den.

Die Meldungen hierzu sind cm Großh. Ministerium des Innern, Abteilung für Sckplai 1 gekgeiihciten. zu richten und bis ivatcstens 1. November l. I. bei uns einzureichen.

Der Meldung sind berzufügen?

a) ein Geburtsschein,

b) ein ^selbstgefertigter Lebenslauf,

o) Zeugnisse über den Erwerb der allgemeinen Bildung und der Fachbildung.

6) ein amtliches Leumundszeugnis, e) der gesetzliche Stempel.

Eine Bcnachrlchtigung ergeht nur an diejenigen Bewerber, kne zur Prüfung n:ch,t zugelas,«: worden sind; die andern haben TO am Dia ge der Prüfung einzusinden.

Wir ersuchen Die. vorstehendes etivwigen Jntereffent«: bekannt

QU y cu'i.u.

Gießen, den 6. Oktober 1917.

Großherzogliche Kreisschulkommission Gießen.

,___ Dr. U s i n g e r.

Betr.: Tie Unterstützung von .Familien in den Dienst oinae-

treteuer Mamischaften.

An die Gro^. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises und die Gemeinderechner.

.. Zie längere Daper des Krieges hat es mit sich gebracht, daß dre Verhältnisse m einzelnen Familien, die s. Z. zu Geivahruim der NnterlMtzung führt«:, sich insofern geändert haben, nf-Tin* SMfdjen hilfsbedürftige Personen weggefallen sind, der VerdiaÄ einzelner Familienmitglieder sich gehoben hat oder solche ertverbs, WM gervorden sind, Gheftauen bei Eltern oder Schviegerelterw wohnen und von diesen auf Grund gesetzlicher oder verLragüä)er Veo- V,tichtung unterhalten werden imi> dergleichen. Mr beauftragen ^ie,genietnsam chw Nachprüfung der in Zchrvr Gemeinde gQvührlM KriegsünterstützuNMN v>orzimehn:en, rurd in Fällen, tn denen Ihrer Aastcht nach die Unterstützung.nicht berechtigt ist, uns Mitteilung Ku machen. ^

Gießen, den 8. Oktober 1917.

Großherzogliches Kreis amt Gießen.

__ Dr. Usrftger. _

Betr. Teueümrgs zu schlag zu der Gebührenordnung für die DdL- anrmcn.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Burgermelsterelen der Landgemeinden des Kreises.

Wir bringen die Erlvdiguna Srinseves Ausschveibens vom 1 Sew dember 1917 (Kversblatt Nr. 1ö8) in Erinnerung.

Gießen, den 10.Oktober 1917.

Großherzogliches Kreisamt Gießen. _ Dr. Using er. _

Betr.: Feldrügeverfahren.

An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Die Feldrngeregister sind bis spätestens zum L6. ds. Mks 2 dlc Herren ÄmWanwälte einzusenden. Einhaltung des Termins wird Ihnen zur Pflicht gemacht.

- Gießen, den,10. Oktober 1917.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

___ I V.: L a n g e r m a n n .

Betr.: Ausweise bei Reifen.

Be!anntmachrrn;i.

Iw Bereich des stellvertretenden Generalkommandos 18. Ltnuee- korps sind«: Ei» eicbal 7 >luberwachLmgsreis c\i Sie Pab."u sich

Ulfolge der fortgesetzten feilü>lichen Age^wutätigkeit zum Schpitze unseres gesamterr Wirtschaftslebens und militärischer Maßliahucerr nötig genracht.

Die Ueberuiachungsreisenden (Mllitärpersonen in Zivil finb mit Ausweisen versehen, die sie vorzeigm.

Jede Militär- und Zivilperson ist verpflich- , ! 1 diefeti Ueberwachungsreisenden gegen-» u oe r , sobald sie darum angegangen wird, a u s>} u ^ we: sen, und zlvä»r?

«, .Jenonar dn WchrMichtigM Wer durch die Militärpavier«, Ausländer diirch Paß beziv. Paßerfatz, und alle übrigen Inländer atu beiten durch eineil pWlizeilichen oder sonstigen behördlichen Aus­weis unt Angabe der Staatsangehörigkeit, des Wohnortes und des Alters und möglichst auch mit abgesteinpeltem Lichtbild.

.Von der Einsicht der Reisenden wird erivartet, daß den be- Mlfeudeii M:litärpersoucn, denerr dieser Dienst übertragen wvrden :jt, keine Schwierigkeiten bereitet loerden.

Die Uebevwachuugsreistuide.l sind berechtigt, solche Reisende, die sich iveigecn, sich auszrmnisen, oder die falsche Angaben über ihre Perlon machen, uiid irach Besuchen auch solche, die sich nickt ma>cnb über ihre Pcn-son auszllweis«:, imstande sind, vorläiiftg sest- zunelmren und sie mn der Eisenbahursavrt so lange ausz:,schließen, bis die Persönlichkeit einwaichsrei festgestellt ist.

Es liegt daher im Interesse der slkeisenden selbst, der Ausford«. rung, sich arlszilweisen, lvillig nachznkoininen.

Frankfurt a. M., d«r 22. Sept«nb«.- 1917.

Ter stcllv. Kommandierende General:

Riedel, Generalleutnant,