Ausgabe 
10.10.1917
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Nr. 171 IO, Oktober löli

llreisblatt str den Ureis Gietzen.

Inhalts - Uebcrsicht: Beschlagnahme von Weiden, Weidenstöcken.-Weckenschienen und Weidenrinden. Ersparung der Futtervorräte.

Nr. G. 2202/7. 17. K. R. U,

betreffend Beschlagnahme vsn weiden, Weidenstöcken, Weitzenschienen und weidenrmöen.

' Vorn. 10. £)!tofa 1917.

Nachstehende Bekanntmachung wird auf Ersuchen des König­lichen Kriegsministeriums hiermit zur allgemeinen Kenntnis ge­bracht nnt dem Bemerken, daß, soweit nicht nach den 'allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, jede Zuwiderhand- rmrg nach ^ 6 der Bekamltssvachung über die Sicherstellung von Krregsbedarf in der Fassung vom 26. Mril 1917 (Reich6-Gesetzbl. S. 376)*) bestraft wird- Mch kann der Betrieb des Landelsge- tgemÄÖ der Bekanntmachung yax FernHattung nnz-nver^ lästiger Personen vom Handel vom 23. Scpüencher 1915 (Reichs' Gesetzbl. S. 603) mrtersagt loerden.

8 1.

Von der Bekanntmachung betroffene Gegenstände.

Von dieser Bekanntmachung werden betroffen: alle Weiden wrd. We-ckerrstöcke (auf dem Stock und geschnitten), Wcidenschienen forme Werdenrinden.

8 2 .

Beschlagnahme.

Die im § 1 bezeichneten Gegenfl-äicke werden hiermit beschlag-- nahmt.

8 3.

Wirkung der Beschlagnahme.

Die Beschlaarlahnie hat die Wirkung, daßi die Vornahme von Veränderungen an den von ihr berührten Gegenständen verboten! ist ?uck rechts ge schüft! icke Berfügnuge-n Mer sie nichtig sind. Den rechtsgeschäftlichen Verfügungen stel>en Verfüg un qm gleich, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder Arrestvottziehung erfolgen.

Droh der Bes.cklagnckhme ist das (Sniten unter sachgeniäßer Sclonung aller M Pflanzungen sowie das Trocknen, Schälen, Spal­ten und Sortieren erlaubt.

. 8 4.

Vträutzerungserlanünis.

Trotz der Beschlagnahme dürfen veräußert und geliefert Werden: >

1. Weiden und Weidenstöcke allgemein an Aufkäufer, die mit einem AnÄveis der für ihren Wohnort zuständigen Kriegs­amtsstelle versehen sind (aintliche Aufkäufer);

2. TSeiden urrd Weidenstöcke von den amtlichen Aufkäufern oder solchen gewerbsmäßigen Weidenzüchteni, deren Jahres ernte mehr als 2000 Zentner grüner Weiden beträgt (Großzüch­ter),, ans Grurck eines Freigabe schein es der Kriegs-Roh­stoff-Abteilung des Königlich Preußischen Kriegsministc- rmms:

3. Weidenschienen aus Grund eines besonderen Freigabescheines der Krugs-Rohstoff-Abteilung des Königlich Preußischen Krregsnm i i > teriums:

.4. Weidenrinden an die Riirden-Einkaufsgesellschaft m. b H', Berlrn klO 43, Meherbeerftr. 14, oder an die von dieser Gesellschaft beauftragtem Aufkäufer.

*) Mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark ioird. sofern nickt nack den allgemeinen Strafge­setzen höhere Strafen verwirkt sind, bestraft:

2. wer unbefugt einen beschlagnahmten Gegenstand beiseite-' schafft, beschädigt oder zerstört, verwendet, verkauft oder kauft, oder ein arrdercs Veränßcrungs- oder Erwerbs­geschäft über ihn abfchließt:

3. wer der Verpflichtung, die beschlagnahmten Gegenstände zu verwahren und pfleglich zu behandeln, zmmder handelt:

4. w er den erlassenen: Ausführungsbestimmungen zuwiderha'ndelt.

Zwillingsrunddruck der Brnhl'schen Unv.-Bu

Veraröcitungserlaubnis.

Trotz der Beschlagnahme bleibt die Verarbeitung der beschlag- nahmten Gegenstände bis zum 25. Oktober 1917 allgemein erlaubt.

Vom -ck. Oktober 1917 ab ist eine roeitergehende Verarbeitung Äs die rm 8.3 Ab,. 2 bezeickmete (Ernten, Trocknen, Schälen.

Sortieren) nur ^auf Grund einer von der Miegs-Roh- stoff-Abterlung des Königlich Preußischen Kriegsnrinisteriums er- teüten Verarbertungserlaubnis gestattet.

8 6 .

Vordrucke für Anträge.

, Anträge auf Freigabe ober Verarbeitungöerlaubnis sind auf beionderen omMtn Vordrucken zu stellen, die bei der Vordruck- venvaltuug der Kinegs-Rohstoff-Abteilung des Königlich Preußi- swen Hnegsnnmstmums, Berlin 8^V 48, Verl. Hedemannstr 10, unter Angabe der Vordrucknnmmer Bst. 1809, erhältlich sirch.

§ 7.

Ausnahmen.

e-. Ausgenommen von den Anordnungen dieser Bekanntmachung sirrd solche Mengen an Weiden mib Weidenstöcken, die bei emem Zuchier (Grundeigentümer Pächter) nickt mehr als gleichzeitig N.ffammen 3 Zentner und bei einem Händler oder Äeravbeiter nra>t mehr ö» gkufeeitig zrchamnwn 10 Zentner betragen.

Werden die vorgeaiannLeu Mindestmenc^n von 3 oder 10 Zent- EuuA übersclnitten, so imterliegt der Gesamtbeftand an machung^^^ Werdenstöcken den Airordrrungen dieser Bekannt«

§ 8 .

Anfragen und Anträge.

^-..^^lnfragen urck Anträae sind an die KriegK-Rohstoff-W.

Sektwn 1J, des Kmckglick Preußischen Kriegs- SV - l 8 ' Friednchstr. 223, m richten uub am ^hme^u^e^ r -^trifft WeiL^cheschlag-

§ 9.

Inkrafttreten.

Krufts Bekaruttmachrms tritt mit dem 10. Oktober 1917 Ln

roerden die twr den: Inkrafttreten dieser BekannL- n-achmng aikgeordneten Gmzelbeschlagrnehmen über Vorräte der im 8 1 bez-erchneten Gegenstände aufgehoben.*)

Frankfurt (Main), den 10. Oktober 1917.

StrLlv. Generalkümnrando des 18. Armeekorps.

-J' "nvemyrt durch das Inkrafttreten dieser Bekamttmachung b!erben die durch die Bekanutmachung 97r. 6. 1023/2 17 K 9r A vom 1 Slpiil 1917 festges^teik Höchstpreise sowie die durch'die Bekanntmachung Nr. G. 1600/3. 17. K. R. % vom 15 Mai 1917 angeordnete. Meldepflicht und Lagerbu chführung.

B e t r. : Beschilagkrahnre von Weiden, Werdenstöcken, Weidensckienen uick Wecken rmdeu.

«n den Oberbürgermeister zu Giehen,

Kletzen und die Großh Bürgermeistereien _ . des Kreises.

^.uckenr Nur ans vorshehercke Bekaimtmachung des stellv er tr eten- veil Generalkommandos von f>jutte verlveiseil. beauftragen Nnr ^)re, von deni ^nchalt derselben den Interessenten alsbald KenntniA zu geoen ruck die Bekanntmachimg m Ihreur MMzimmer zurf etwaigen Ern,rcht offen zu legen.

Gießen, den 10. Oktober 1917.

Großh. Polizciamt der Landgemeinden

Großherzoglichks Kreisamt Gießeil.

__ _ Dr. Usinger.

An die Grohh. Bürgernreiftereien der Landgemeinden . des Kreises.

^ Zur Ersparung der goernteteu Futtervorrätc empffehleu »vitz Jbuen, nach Möglichdert dm .Herbstnvidogcrng Jungviehes %% forteni, auch da, w? dies f^icl-er nrckst Mich war.

Gießen, den 4. Oftvber 1917.

GroßherzoMcke'.' Kreisaiut Gießell. vr. U s i! n g e r.

und Steindruckerei. R. Lang e, Gießeri.