Ausgabe 
27.9.1917
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Nr. 165 27. September 1917

Ureisblatt für de» Kreis Gietzen.

JrrhaltS-Neberficht: Uebertragung von Zahlungsmitteln. Ausgabe kostenfreier Zinsscheinbogen. Rundgang der Feldaeschworenen. Höchstpreise für Gemüse. Beihilfe an ehemalige Kriegsteilnehmer. Erntevorschätzung. Heu lind Ctrohlieseruna. Ansschlutz

unLnverlässiger Personen vonl Handel.

Bekanntmachrurg

betreffend die. Hebert rag mrg von Zahlungsuntteln und Forderung«: in ausländischer Währung mis die Reichsbank. Vom 31. August 1917.

Aus Gncnd des § 5 der Bfranutmachnng über den Zahtungs- verkel-r mit dem AuÄcrnd vom 8. Februar 1917 lReicl-s-Gesetztst. S. 105) wird folgendes bestimmt:

Artikel 1.

Geldsorten, Papiergeld, Bau knoten und dergleichen in aus­länd i scher Wähntng, sd-vic sv-nstigc Zahlnngsunttel ^ 2 Abs. 1 Sah 1 der Verordnung vom 8. Februar 1917), die auf die Wah­rung Bulgariens', Dm:e:narks,-der Riedertvndc, NottvegenZ, Schave- dcns, der Sehiveiz. Spaniens, der Türkei, von Argentmi«:, Chile-, Ekuador, Kolumbien, Paraguay, Peru, Uruguay oder Venezuela lauten, sowie Forderungen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung von: 8. Februar 1917) in ansländisihec Währung gegen Personen oder Firmen, die in einen: der genannten Länder oder in ihren. Kolonien oder anÄvlürtigen Besitzrmgeu ansässig sind, sind der R«chsban!k <mf ihr Merlangen gegen Erstattung des Wertes in Mark zu übertrau-en. Tas Verlangen must durch eingeschriebenen Brief gestellt werden. Tie Uebertrcpglung hat nuoerAÜglich nach Empfang dieses Brieses Ul .erfolgen, und zwar nach L3ahl der Reichsbaut entweder käuflich oder Ukm Einzug oder zu sonstiger Venoertttug.

Artikel 2.

Tie Ermittlung des Wertes ersistgt nach den: amtlich :w- tierten Berliner Geldkurs für telegrap-hrschc Auszahlungen m der betreffenden Wchrung. Wird ein solcher Kurs an der Berliner Börse amtlich nicht twtiert, so ist der Wert auf Grund des von der Reickjsbank anderioeit zu ermittelnden Tageskurses sestzustellen.

Tie Mrechüurng hat zar geschehen:

1. im Falle käuflicl>er Uebenrahrne Ul dem letzten der an- kau senden Stelle bekanntgeivordenen Kurse;

2. im Falle der Einziehung oder der sonstigen Berioertnng int Ausland zum Krtrse des Tages, au den: die Reichsbank die ^bezeige ihres ausläridischeu Korrespondentien darüber er­halten l-at, daß der Betrag ihrem Konto gtttaeschrieb«: ist;

3. im Falle der Einziehung oder der sonstigen Vertvertung im Inland Fum Kurse des Tages, an bettt die VenvertuNg statt­gesunden hat.

Tie Reichsbank ist berechtigt, Zinsen, Kosten und Gebühren M Abzug zu bringen.

Artikel 3.

Wer entgegen den Vorschriften des Artikels 1 der Aufforderung der Reichsbabk, Zahlungsmittel und Fiorderrtngen der gezeichneten Art auf sie zu übertragen, nicht oder nicht ::nvorzüglich nach- konimt, wird mit Geldstrafe bis 51 t ein tau s e ndfün shu ildert Mark pder mit Gefängnis bis zu drei Rdonctten l^straft.

A r t i ke l 4.

Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 1917 iit Kraft.

Berlin, den 31. August 1917.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

Dr. Hel fferich.

Bekanntmachung.

Tie kostenfreie Ausgabe neuer Zins sche inbogen iFälligkeits­termin 1. April 1918 bis einschließlich 1. Oktober 1927) zuSchuld- verphreibüng«: der ^prozeritigen Staatsanleihe vom 3. Novem­ber. 1897 firtdet gegen Einreichung der Erneneningsscheilte (Zins- schetnanwetsmlgen) bei nachbezeichneten Stellen statt: in Dar m st a b t:

bei der Grosth. Staatsschuldenkasse, Luisenplatz 2, der Hessi­schen Landeshvpochekenbatll, Mosersttaße 27, und bei der Bank kür Handel unb Industrie:

Kn anderen Orten des Gro sthe r zo a t u m s: bei den Grosth. Bezirkskassen und den mit Versehung von Bezirkskasiegeschästen PetrautG. Tienststellen; in Franks n rt a. M. irnd in B er litt: bei der Bank für Handel ltnd Industrie (Tarmstädter Bank^ Bet Emretchung .der Zntsscheirr-.AttiWeisungen ist ein nach Mtntmern geordnetes Verzeichnis in zweifacher Ausfertigung mit- zulteferit. Tas Formular hierzu wird von der Grosth. Staats­schuld enkasse und den genannten Aitsgabestellen unentgeltlich ab- gsgebeni.

Darmstadt, den 15. Septeurber .1917.

G r 0 st h. D t a a t s s ch u l d e n k a s s e.

Bekanntmachung.

Betr.: Rmidgang der Feldgeschtvo reuen.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Grotzh. Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir empfehlen, Anordnung zu treffen, daß der nach § 20 der Instruktton siir die Feldgeichnwrenen vorgeschriebene Rnndganq toi deit Monaten September und Oktober ds Is. zitr Ausführung vomnit Weg«: des zu beobachtend«: Verfahrens verloeisen ivir mis unser Ansschreiben von: 6. September 1910, Kveisblatt Nr 68 ^hren Berichten über dem Vollzug sehen lvtr bis 15. No^ ventber ds. Is. «ttgagen.

Gießen, den 21. September 1917.

Grostherzogliches Kreisamt Gießen.

__ Dr. U s t n ge r. A

Bet r.: Höchstpreise für Gemüse.

An den Oberbürgermeister der Stadt Gietzen und an di- Grotzh. Bürgermeistcreien der Landgemeinden des Kreises.

In den nächsten Tagen wird Ihnen ein «rmdcraLdruck. d« Beianntniachung der ®ro§. Landes-Geinjisestelle in Mail», vv« 1°.15. ©egtemSer 1917 Mgeben, der in dem Gietzener Anzeiger September 191,, Nr. S17, 3. Walt, veröffentlicht tvorden ist. Wir empfeylen Ihnen den ÄonLcraLdrnck z-um Slns^ng« zu und in or^üblicher Weise nochmals darauf hinzitweisen. Gresteu, den 22. September 1917.

Großherzogliches Kreisamt Gießen,

__ I. B.: v. G rol man .

Betr.: Die Geivähvmrg eurer einmaligen Beihilfe an ehemalig^

Kriegsteilnehmer.

An die Gnneinderechner des Kreises.

Sie wollet: alsbald mit der Kveiskassq über die am 1. SeptentbeL d. I. gezahlten einmalige,: Balhilfen abrochnen.

Giehen, den 20. September 1917. .

Großberzogliches Kreisamt Gießen.

I. B.: v. G r ol man.

Betr.: Erntevorschätzung im Mvrwt Sept./Okt. 1917.

An den Oberbürgermeister zu Gietzen und an die Grotzh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Nach der Verordnung des BturdesrvtS von: 21.- Juni 1917 findet in der Zeit vom 20. September bis 6. Oktober 1917 die dritte Erntevorschätzung statt. Wegen ihrer Tnrchsührung im Kreise Mesten nehmen wir Bezug auf unser 2lnssck-reiben vom 4. Juli (Kreislatt Nr. 112). Dre erforderlich-«: ZÄHilpapiere sind Ihnen zugvgangen. Sie »vollen sich umgehend an die Grosth. Zentral­stelle für L-cmdesstatistik in Tannstadt wenden, iven:: die Frage-c bogen nicht bei Ihn«: eingetrvffet: sei»: sollt«,. Ter cruBWestillte Fragebog«: ist von Ihnen spätestens am 6. Oktobm ds. Is. an uns:zu senden.

Für die Tnrchfnhrmtg der Erntcvorschätzmtg kommt die Ihnen bereits früher AngestellteMweisung" in Betracht.

Gießen, den 21. Septemb« 1917.

Grvßherzogliches Kreisamt Gieß«:.

I.

a n g e r n: a n n.

Bekanntmachung.

Betr.: H«t m,d Sttohlieferung.

Nach Bestiimmumi der stellv. Intendaittur des XVIII.MrineL» korps ist rare das bahnan:tl,ich ermittelte Gewicht für die HeervSl- liefernrm von H«, und Stroh maßgebend :rnd der ?lbrechnm:g mvd Auszahlung zugrunde'zu legen.

Gießen, d«: 20. LAwtcml>er 1917.

Großberzoglich.'s Kreisantt Gießew I. V.: Langer m a n n.

Bekanntmachung.

Betr.: Ausfckstnß unzuverlässiger Person«: vom Handel

Gemäß Beschluß des KreisauKschusses ist der Landwirt »cnd Viehhändler Karl Düringer aus Eberstadt twm Handel mit Gegen stäuben des tägli ären Bedarfs, insbesondre mit Vieh, Fleisch und .Fleisa'/tvaren, cnlS'geschlossen tnorden.

Gießen, den 18. September 1917.

Gros,'herzogliches Mvcijanu Gießen.

I. V.: Lange r m a n n.

ZwillingSrunddruck der B r ü f; I'schen Nirv.-Bttch» und Steindrnckerei. R. L

a n a e, Gießen.