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A. Leder für Geschirre.
I- Beschaffung des Leders.
3) Die Beschaffung ersvLM durch den von dein Lcurdwrrt mit der Reparatur beaustragten Sattler. Ter Landwirt behändigt den: Aarrler eine orts- oder polizeibehördliche Bescheinigung über die Dringlichkeit der ^Reparatur. Unter Vorlage dieser Bescheinigung weMret sich der Sattler an diejenige Lederhandlnng, von der er irüh?r Geschirrleder biogen hat. Tein Lederhändter ivird aus Grund der von ihm oer Mittroll stelle für >freigegebeires Leder, gemeldeten BetzUgsmcnge aus dem Jahre 1.91.3 bezw. aus der Zeit voin .1. 7. 15 — 30. 7. 16 nach 9Naßgahe der für di,e jeweilige Berckeilung zur Verfügung stehenden Mengen, Geschirrleder ungeteilt. Tie Kontrollstelle für freigegebenes Leder läßt den: Händler das Leder durch die Sattterleder Ges. in. b. H., Bei'lin 3, Bur^straße 80, znsenoen.
b Sollte ein Sattler von seinem bisherigeir Lieferanten nicht beliefert werden können, so -nacht er den betreffenden Lieferanten unter der Beifügung der behödlrchen Bescheinigung der Konttoll- «O stelle für freigegel>en^ Leder, Berlin W 66, Leipzig er straße 123 3 , naruhast. Letztere beaustragt enttveder eine in der Nähe gefegme Lederhandlimg mit der Lieferung pder veranlastt eine Sonderzw iveisuug.
c\ .Hecresangehörige, w'elche zun Ausübung ihres Sattlei'be- rufes beittlaubt iverden, haben der Kontrollstelle hiervon mögliM vor Beginn des Urlaubs, unter Beifügung einer diesbez. Bescheinigung des Konrpagnie- usw. Führers KenUttris zu geben; sie erhalten alsdann eine Sonderznlveisung von Geschirrlcdee im Rahmen der Mr Verfügung stehenden Lcdermengen.
^ ä) Landwirte, die auf ihrcur Gute einen ständigen eigenen Sattlerbetrieb mitechalten, sind Ut direktem Bezug von Geschirrleder bei ihrer bisherigen Kederhairdlmigl berechtigt. Vorlage der behördlichen Bescheinigung ist jedoch erforderlich. '
IJ. V e rarbei tung des Leders.
2! Mit der ?ttisbesseruug von Geschirren dürfen nur fach- mäuinsch gefettete Sattlereibetriebe, in doiren das Sattlerhandwekk bereits vor Kriegsausbruch betrieben wurde, beauftragt werden. Ta nur in einem /achntHnnifch geleiteten Suttloreibetriebe die restlose Allsnutzung des so kostbaren Ledcrmaterials ge'.vährleistet wird, ist es nicht angängig, daß. ungekerrtte Gutsangchörige, rnegsgefangene Sattler oder Schumacher mit der Instandsetzung von Geschirren usw. betraut weichen.
b' Tas frei gegebene Leder darf nur für Reparaturen von bandlrirtschaftlichen und gewerblichen Geschirren, nicht, aber zu NeuLnfertigungen verwandt werden.
8. Leder ffir Treibriemen, Plrmpemnanschetten, Ventilklappen und andere technische Artikel. ,
I. Treibriemen.
ü; Neu e Treibriemen. Anträge aus Bezugsscheine für vollständige Treibriemen können Nur von dem Berbrcnrcher bei der Riemenfreigabestelle, Berlin W 35, Pvtsdamcrstraße 122 a —b auf Vordrucken, die daselbst kostenlos' zu erhalten sind, gestellt üwrden. Auf Grund des Bezugsscheines kann Bestellung.bei einem der nachstehend namhaft gemachten Hersteller des m Frage Vvnl- menderr^ BezirW erfolgen. Für zHvssen.-'Naffau: Richard Apsiel, Ziordanstvaße 60, Frankfurt a. M. Gnvßherzogtuin Hessen: Uniow- Lederw'erke vorn:. Heinr. Philippi, Offenbach a. M-Biirgel.
In. geeigneten Fällen gibt die Riemenfreigabestelle den Bezugsschein selbst mr die Kriegsleder-A.-G. zur Belieferung.
Airs den Ansbesserungslagern der Riemenfreigabestelle werden Bezugsscheine nicht beliefert, b) Ausbesserungen.
1. Zu kleinen Ausbesserungen erhalten gewisse Sattler beschränkte Mengen Leder.
2. Ausbesserungsstücke (bis 1,50 lang' für Treibriemen sowie Näh- euch Binderiemen für Trebiriemen sind ohne Bezugsschein im nächsten Ansbesserungslager erhältlich.
Bei Entnahme von Riemenstücken sowie Näh- und Binde- rieiuen zu Ausbesserungen ist für jedes Ausbesserungsstück ein vom Ausbesseruugslager anzufordeimder Antrag zu unter- & zeichnen.
.. Ausbesserungen mit dem vom Lager gelieferten Ausbesserungsmaterial sollen nur von fachkundigen Arbeitern! ausgesührt werden.
3. Ausbesserurrgslager befinden sich für Hessen-Nassau bei Satt- termeister Zwierlein in Fulda, bei R. Appel, Treibriemew- fabrik, Frankfurt West, Jordanstr. 60. Für Großherzogtum Hessen bei Karl Busse, G. m. b. H., Treibriemenfabrik, Mainz- Biebrich, bei Heinmüller, Treibriemensabrik, Darmstadt, bei Unionlederwerke vorm. 5). Philippi, Offenbach a. M.-Bürgel, bei Decker u. Co., Treibriemensabrik, Worms.
4. Anträge auf größere Ausbesserungsstücke können durch Vermittlung eines zugelassenen Sattlers eingereicht werden, c Die orts- bzw. polizeibehördliche Bescheinigung über die
Notwendigkeit der Beschaffung ist in jedem Falle erforderlich.
II. Puinpeninansche 1 ten, Ventil klappen und andere technische Artikel.
a) Pumpenmanschetten, Ventilklappen usw. dürfen durch gewisse. Brunnen- und Pumpenbauer (Verzeichnis derselben folgt nach Eingang), die dafür eine beschränkte Menge Leder erhalten, ohne Bezugsschein hergestellt und eingebaut werden.
b) Wahrend regelmäßig nur der Verbraucher Antrag auf Aus- stelluug von Bezugsschein stellen dark, ist für den Bedarf der Landunrtschaft an Pumpenmanschetten, Ventilklappen ustv den zugelaNenen Brunnen- und PumpenbaNern (Verzeichnis derselben M nach Eingang) und gewissen landwirtschaftlichen Maschinen-, laortten gestattet, Anträge zu sammeln, sich einen gemeinsamen Bezugsschein lnu der Nremenfrergabesteüe ausstellen zu lassen und die zugcwlescncn Mengen bei einem der Manschettenfabrikanten des Verteilnngsplanes gemeinsam zu beziehen
c) Hersteller von Manschetten, Serben, Klappen usw, ist Söürgtf 1 ™* Unt0n ^^riverke vorm. W. H. Philippi, Offen^ach-
(i ' •??"' ^olizeibehördliche Bescheinigung über die
Notioendigkert der Besckiafsung ist m jcbem Falle zu erbringen.
- besonders geeignet haben sich Gcschirrteile und Treibriemen erimesen. Einzelauskunst erteilt, soweit es sich um
?vcibriemen, Pumpmauschetten. Ventilklappen" "uHd Mergleick^en handelt dce Rveniensrecgabestelle G. m. o. H., Berlin W 35, Pots!-, damerstr 122 3—b. Auskunft über Geschirre gibt die Sattler- leder--Gesellschaft m. b. H., Berlin C 2, Burgstraße 30.
^ etr.: Mstsetzmrg der Verbraucherhöchstpreise für Obst.
In den Oberbürgermeister der Stadt Gießen und an die Graßh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
. _ ^G^^/d^'-Mahme auf die Ihnen mit Verfügung vom 11. Qf • -’ t ‘ • (jii'^51(111 Nr. 159) zugegangenen Plakate der Landes- cbslsteile über Regelnng .des Obstvcrkehrs ermächttgcu wir Sie, dre Verbraucherhöchstpreise selbständig festzusetzcn.
Gießen, den 1i. September 1917.
Großherzogtiches Kreisamt Gießen.
Br. Usinger.
Verwiegen des Getreides.
An die sämtlichen bestellten Wiegemeister.
Einzelne Fälle haben ergeben, daß sich bereits Getreide auf Boden usw. beflndet, das noch nicht amtlich vermögen ist. Wir weisen Sie an, jeden Betriebs!! nt e r n e h m e r, b e'i d e m Sie Getrerde vermögen haben oder noch verwie-' gen ive rden, dienstlich zu befragen, ob noch Getreide vorhanden, das noch lucht amtlich verwogen ist. Nachträglich gemeldete Mengen sttrh von Ihnen zu verwiegen und iit die Wiegeliste aufznnehmeu. W iegeniepter, die diese Frageieellang an den Betriebsuitternehmer Unterlafien, setzen sich der Bestrafung aus. Daß Sie verpflichtt verschwiegenen Vorräten zu forschen, ist selbstver- standttch Sie sind berechttgt, zu dtesein Behnfe alle Räume des' betreffenden Besatzers zu betreten und Untersnchnngen auzustelleiu. G i e ß e n, den 16. September 1917.
Großherzoglicties Krcisamt Gießen, vr. U s i n g e r.
Betr.: Verwiegen des Getreides.
An die Großy. Bürgenneiftereün unö die Großh. Gendarmerie des Kreisrs.
Wir weisen die ,Gr. Bürgernreistereien an, die Wiegemeister auf obige Verftigung noch besonders hmzuweisen. Die Gr. Gen- darmerie hat obige Anordnungen bei den vorzuirehmenden Pe- Visiviien zu 'ßontrollieren.
Gießen, den 16. September 1917.
Großherzogliches Krcisamt Gießen.
Dr. Usrnger.
Betr.: Tie Kosten für das Vettviegen des Getreides.
An den Oberbürgermeister der Stridt Gießen und an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Nach Verfügung Großh. Minfftleriums des Innern ist es nichr angängig, die Kosten des Veriviegens von Getreide auf die Landwirte umzulegeu und wird deshalb entgegen stehende Unordnung zurückgenommen.
Gießen, den 15. Septeycher 1917.
Großherzogliches Krcisamt Gießen.
Dr. Usin ger.
Betr.: Beschlagnahme der Bett-, Haus- und Tischwäsche von Hotels, Gast- und Schankwirtschaften.
An den Oberbürgermeister der Stadt Gießen und an die Großh. Vürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Unter Hinweis auf die Bekanittmachung der Reichsbekleidungs- stelle vom 25. August (Kreisblatt Nr. 156) ist uns biK spätestens 20. September d. I. eine Liste mit Namen odär Firmabezeichnung von sänttlicherr in ß 1 aufg-eführten Beständen mit Ausnahme derjenigen, auf die sich die Meldepflicht nach § 8 Ms. 3 nicht erstreckt, zu übersenden.
Tie Meldekarten werden Ihnen dann zur Zustellung zuaehen, Gießen, den 13. Septeniber 1917.
.Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. Usin ger.


