Nr. 862 20. Scptcmbe» 1Ö17
KreisMatt fit den Kreis Gietzen.
Inhalts - Ucbcrficht : Beschlagnahme und Bestandserhebung der deutschen Cchaffchur usw. — Ablieserung von Wolle. — Versorgun« der Landwirtschaft ruit Leder. — Verbraucherhöchstpreise für Obst. — Verwiegen des Getreides. — Kosten für das Verwiegen. — Be schlagnah,ne der Bett-, Haus- und Tischwäsche. — Verarbeitung von Früchten. — Verkehr mit Spanserkel. — Versorgung entlassenes Krieger mit bürgerlicher Kleidung. — Ausgabe von Süßstoff. — Tienstnachrichten.
cMiiujm
Nr. W. 1.1492/8. 17. K. R. A.,
betreffend Aurführungsbestimmungen gemäß ß \2 der Bekanntmachung Kr.W. I. Ml/ 5 . \T. K. R. A. vom \. 3uH (917, betreffend Beschlagnahme und Beftands- erhebung der deutschen Schafschur und der wollgesälles bei den deutschen Gerbereien.
Vom 80. September 1917.
Auf Grund des § 12 der Bekanntmachsimg Nr. W. I. 1771/5. 17. K. R. A- betrefferck) Beschlagnahme lund Bestandserbebung der deutschen Schlafschur und des Wiollgefälles bei den derrtschen Gerbereien vom 1. Jul: 1917 werden folgende Ausführungsbestimmungest erlassen:
Die Kriegswollbedarf Mtiengesell schüft, Berlin SW 48, Verl. Hedeinannstraße 3, ist von der Kriegs-Riohstoff-Ableilltirg des Königlich Preußischen Kriegsminifteriunis ermächtigt worden, ari Scl'afhalter, welche ihren gesamten Ansall an Wolle von eigenen) Schlafen entsprechend den Anorbnungen der Bekannt- nmchung Nr. W. I. 1771/6. 17. K. R. !A>. zlnr Ablieferung gebracht halx'n, jeweils einmal im Jdhre GtrickgarMe aus den der Kriegs^ loollbedars Aktiengesellschaft zu diesem Zweck von der Kriegs-Roh- stofs-Abteilung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums znge- wir lenen Strickgarn men gen zmn Einheitspreis von 12 Mgrk für das Kilogramm gegen Nachnahme des Verkaufs Preises zu verkaufen.
und zwar an Schafhalter
von
1 Schaf . - '.
0,50 kg
Strickgarn,
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Sckr-afen . .
1,C0 „
3
1,50 „
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2,50 ..
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Das Strickgarn wird lediglich. Kur Verarbeitung und zum Verbrauch, im eigene,: Haushalt des jeweiligen Schafhalters ver«i k<n:ft. Garnmengen, welche dem zuwider an andere Personen weitergegeben werden, ^unterliegen der Beschlag,Eme. Alnträgä von «Ähasbaltern aus Abgabe von Strickgarn für ihre Angestelltöck sind pur Mng zulässig, wenn diese Angestellten entweder selbst Besitzer von Schafen sind und einen eigenen Antrag auf Garn^ lieferung nicht gestellt haben oder aus dem Dienstverhältnis mit dem Antragsteller einen Anspruch) ans Mollieser,mg haben. In: letzteren Fall darf die Kriegswollbedarf Aktiengesellschaft für jeden der betreffende:: Angestellten 0,50 Kilogramm Strickgarn an den Diensth-errn zum obenangegebenen Preise verkaufen.
III.
Die Feststellung der hiernach, zum Bezug von Strickgarn berechtigten '.Schjashalter uno die .Abgabe des Strickgarnes wird) wie folgt geregelt: *
Die Schafhalter jeder Gemeinde haben de,: Antrag aitf Lieferung des Garnes bei der für sie 'zuständigen Orlspolizeibehördes schlnftlich oder mündlich Ku Protokoll zu stellen. .Aus den: Antrag mutz hervorgehen:
1. bei Anträgen von Schafhaltern auf Garnlieferung für den eigenen Gebrauch,:
a) Name des Sck.afhalters,
b) Zähl der Schafe im eigenen Besitz des Antragstellers am 1. Juli des laufenden Kalercherjahres,
o) Menge der von diesen Schafen gewonnenen und abgelreserlen! Wolle,
d) Na „re oder Firma deS Käufers der Wolle:
L. bei Anträgen von Schafhaltern auf Gar-nlteferuna für ähr^ AngesteNber,, falls diese selbst Besitzer von Schafen sind.
a) Name des Schafhalters, bl Name des betreffenden Angestellten, e) Zahl der Schafe im eigenen Besitz dieser Angestellten am 1. Juli des lausenden Kalenderjahres, ä) Menge der von diesen Schlafen gewonnenen und abge^ lieferten Wolle,
s) Name der Firma des Käufers der Wjvtle;
3. bei Anträgen Vvn Schafhaltern aus Garnlieferung für ihris Angestelltem falls diese aus dem Dienstverhältnis einen Aw sprach! auf Wollieferung an den Schafhalter haben: a) Name des Schafhalters, d) Namen der betreffenden Angestellten, oj Zahl der Schafe im eigenen Besitz des Schafhalters, d) Menge der von diesen Schafen gewoirnenen und abge^ lieferten Wolle,
' e) Name oder Firma des Käufers der Wolle.
Die Anträge sind von der Ortspolizeibehörde zusammenge> stellt auf Sammelvoüirncken, welche von den Kriegsamtslelleni der Stellvertretenden Genevalkomma,chos zu beziehien sind, beä! har Kriegsamtstelle des zuständigen Steltvertretelwen GeneraK-- h)mn:andos mit der ausdrücklichen Erklärung einzureichen, daß die st: den Anträgen enthaltenen Angaben von der Ortspvlizeh, behörde geprüft worden und richtig sind. '
Die Kriegsamtstellen, welchen die Nachprüfung der in den Sammelanträgen gemachten Angaben Vorbehalten bleibt. geben diese an die Kriegswollbedarf Aktiengesellschaft, Berlin SW 43, Verl. Hedemannstr. 3, zur weiteren Veranlassung.
Fran k fn r t a. M., den 20. September 1917.
Stellv. Generalkommando des 18. Armeekorps.
B et r.: AusführungsbestimiMngen gemäß ^ 12 der Bekanndi machrmg Nr. W. I. 1771/5. 17. K. R. % vom 1. JUli 1917 betreffend Beschlagnahme mrd Bestandserhebnng der deutscher: Schafschur und des Wollgefälles bei de,: deutschest Gerbereien.
An den Oberbürgermeister zu Gietzen, das Grotzh. Polizeiamt Gietzen und die Grotzh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Inden: wir auf vorstehende Bekanntmachung des stellvertretenden Generalkommandos von heute verweisen, beauftragen ,vir Sie, von dem Inhalt derselben den Interessenten alsbald Kenntnis! KU geben und die Bekanntmachung in Ihrem .Amtszimmer zuö etwaigen Einsicht offen zu legen.
Gietzen, den 20. Septencker 1917.
Großhcrzogliäws Kreisamt Gietzen. _ Dr. 11 singer. _
Betr.: Mlieferung von Wolle deutscher Schi:r. - An den Oberbürgermeister zu Giehen und die Grotzh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Auf Veranlassung der Kriegsamtsstelle Frankfurt a. M. ist uns spätestens am 20. September d. I. ein Verzeichnis sämtlicher in Ihrer .Gemeinde ansässigen Schafhalter stach :urtenstehendeml Muster einzureichen.
Gießen, den 13. September 1917.
Grotzherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. Usinger.
Muster.
der in der Gemeinde
Verzeichnis
.wohnhaften Schafhalter.
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HauSnaine
Vorname
Wohnort
Straße
und
Haus
nummer
Bemerkungen
Bekanntmachung.
B el r.: Versorgung der Lmürw-irtschart mit Leder.
Nachstehende Richtlinien über die- Versorgung der Land.'mrti- schxast nrik - Geschirrloder, Treibrieinen, Punrpernnanschettei: uftst bringen wir zur öffentlichen Kenntrüs.
Gietzen, den 17. September 1917.
Grobherzogliches Kreisamt Gieße»,
Dr. Usinger.


