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. r. GwßH. Mi.nlsterl.mrc des Innern ist bestimmt lvorden, dak m btejeiugeu LaMvtrte und Nußbaumbesitzer, die 50 Pfund und inehr geläuselte Walnüsse abliesem, vorzugsweise Oel und L)eMchen zurückgegeben werden soll. (88 2 und 10 der Bekanntmachung vbm 30. 7. 1017.
_ Y ,, ^ ^emüh koilime 11 im! laufenden Jahr an Lieferer ixm frischen
Mäusellm Nus,en für je angebrachte 50 Pfund >
O r- Boantragun-g von mir Oel 1 kg Oel,
bei Beantragung üirm nur Kuchen . 15 kg Futterkuchm,
3. bei Beantragung von Oel und Kuchen ( 7 !( 2 *£ ? e J. . r vorzugswierje zur Ablieferung.
ber Zuteilung selten je 50 volle Pfund irische ge- Imnelte Nüsse als eine Zuteilungseiutzeit, so daß den Lieferern, die Voile 100 Pfund frische geläuselte Nüsse geliefert haben, die doppelte Menge, Lieferern von mindestens 150 Pfund die oreifache Menge ustv. vorzugsweise geliefert wird.
Bor stellendes ist in ortsüblicher Weise alsbald belanntzumachm.
Gießen, den 14. September 1917.
Großherzogliches Kr.eisamt Gießen.
Dr. U s i n g e r.
Anmcldcliste
über geerntete Walnüsse lt. Verordnung vom 30. Juli 1917. Gemeinde.
Name
des
Ablieferers
Wohnort
Zahl der zur Haushaltung ' gehörigen Personen
Zahl
des
Vieh-
standeS
Mengeder
geernteten
geläil-
felten
Nüsse
Pfund
Wird Rücklieferung beantragt von
OeljKilchen
Betr.: Sammlung der Früchte des Weißdorns.
An die Sammelleiter der Ortsausschüsse für Rotes Kreuz und KriegLMlfe.
Es >vird ersucht, auch in diesem Jahre die Weißdornfrüchte M sammeln. Als Ausläufer ist wiederum die Firma „Vereinigte GetreidchÄndler" in Gießen, Friedrichskraße 8, bestinnnt irorden.
Loweit die Monatsberichte über die Sammelergebnisse noch mchit eingeschickt worden sind, wird um deren umgehende Vorlage geboten.
Gießen, den 13. September 1917.
Großherzoglickes Kreisamt Gießm.
._ Dr. Usinge r _ "
Bekanntmachung
über die Bestellung eines Schlichtnngausschusfes.
Vom 6. September 1917.
§ 1. Nach 8 5 der Verordnung über den Vebkehr mit O e l- früchtcu und daraus gewonnenen Produkten vom 23. Juli 1917 w-ird für daö Gnoßherzogtum ein Schlichtungsausschuß mit dem Litz in Tarmstadt bestellt. Znm Vorsitzenden des Schlich tun gs- ausschusses wird der Grwßh. Geheime LandesMononiierat Müller in Tarmstadt ernannt. Die Beisitzer werden von dem Vorsitzenden ch'rmamttich aus den von der Landwirtschaftskam me r und dem Vorort des hessischen Handelskammertags^ eingereichten Vorschlagsliste li berufen
Die Beisitzer werden bei ihrem Amtsantritt durch den Vov-, sitzenden durch Handschlag an Eidesstatt zu treuer und geivissen- hafter Führung ihres Aints und zur Dienstverschwiegenheit verpflichtet.
8 2. Die Bekanntmachung tritt alsbald in Kraft.
T a rin stad t, dm 6. September 1917.
Großherzogliches Ministerinui des Innern, v. Hombcrgk.
Betr.: Dm Verkehr mit Oelfrüchbm.
Borstehmde Be'kanutniachuicg wird hiermit zur allgemeinen Keiintnis gebracht.
Die Bekanntmachung über Oelfrückte vonl 23. 7. 1917 ist abgedrucki im Kreisblatt Nr. 130 voni 31. 7. 1917.
Der Absatz 1 des erwWrtm 8 6 hat folgenden Wortlaut: „Ueber Streitigkeiten, die sich ans der Lieferung von Oelfrüchtm au den Kriegsausschuß ergeben, entscheidm endgültig die von den Land esze ntralbehördm z'u errichtenden Schlich tungsausschüsse. T ie Schlichtungsausschüsse bestehen aus eineni böheren Beamten als Vorsitzendem, einem Landcknrt und einem sachverständigen Händler als Beisitzern."
Gießei^, den 15. Septemlier 1917.
Großherzoglicl)^ Kreisamt Gießen.
_ Dr. üfiiiger. _
kn den Oberbürgermeister bei* Stadt Gießen, die Großh.
Bürgermcistcreien der Landgemeinden des Kreises, sowie die Kirchen und Stiftunasvorstände des Kreises.
Nachstchende Ministerialverfügung vom 7. September, zu Nr. I. HI 21 830, erhalten Sie zur Kenntnis mit dem Hinweis,
^ etwaige Anträge zur Nach,Prüfung bis spätestens °Ü
b-r s-tnistert-l.
wieweit, den 13. September 1917.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. U s i n g e r.
Großherzogliches Ministerium des Innern.
Zu Nr. M. d. I. III. 21830.
B e t^r.: Bronzeglocken.
B^gutachtnng der ^-Glocken durch dm von uns bestellten Sachverstandigen-Aus schuß t)t abgeschlossen
Tie Glocken, die der Gruppe B a,'.gehören d. h. die Dom o tt Uf ^9Glocken, sind bekanntlich je nach dun für die
Zurrlckstel nng ausschlaggebenden Grund in 3 llntergn.ppm urw zwar 61 Knutwert), B2 (Länteglocke, B3 (hol-e Ein bau kosten ge- schieden, wobei es vorkommt, daß um solche Glocke mchrerm Untergruppen (z. B. Bl uiid B2) zu geschrieben worden ist. r-r ,^5, bocken der 6-Gruppen, über die die Heeresverwaltung chch tvertere Anwepungen Vorbehalten hat, bedürfen teilweise cfcneii nochmaligen Durchprüfung, die von dchn lAusscl-uß schon jetzt borgenommen lverden soll, nnwsür alle Fälle ihre Bervertnng linä
"ÜI c b ' en hierfür maßgebenden Gesichtspunkten md-
gulng festgestellt zu wls,m.
U'n „hierbei etwaige Ansichten und Wünsche der Glockmbo sitzer berück,rchtigen zu können, empfehlen wir, die KirchenvorMn^ ivararn hinzu we um, daß etwaige Anträge dieserhalb bis spätestens d- I,. k. IW- an das baubech,nische Bureau der l-Nrntsterral-Abteckung für Bauivesen einzuveicklM sind. Mittei- ü mgm die die Glocken der Mruppg C betresfm, sind ebmfalls bis vayrn der genalmtm Dienßstelle vorzutegm
D a rm st ad t, dm 7. September 1917. or o m r, oez.: v. Homberak.
An daü Großh. Oberkonsistorium und das BisckMiche Or dinariat
Betr.: Hrlfsdimstpflichtige für HvlMHungm.
An dm Oberbü- ch meiste^ zu Gießen und an die Großh.
Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Ter Einbernfungsausschuß Gießen hat das nachstehende Er- suchen an Uns gerichtet, dmr Sie entsprechen wollen.
Gießen, den 10. September 19i7.
Großherzogliches Kreisamt Gießm.
Dr. U s i n g e r.
(&> wtrd ^ersucht, sänrtliche Bürgerineistereien aufforder, i m Ii’iallen, dem Ausschuß mit kürzer Frist ein Berzeichliis einz-w reichen, das alle ortsawvesmdm männlickMn Persoum enthlilt, dre m der Zeit vom 1. 10. 57 bis 31. 3. 4901 geboren sÄ> Und zur Beschäftigung als 5)>olz!hauer im Muter abkömnllich und Nur einigermaß>en geeignet erscheinm.
, In dem Verzeichnis sollm Bor- Mid FamAimnamen, Beb zercr.'ew Geburt-rag, sowie Straße und Hausnummer angegeben sem. selbständige Landwirte, die weniger als 20 Morgen Land bebauen, sollm sämtlich mit ausgeführt werden. Ob von diesen Laudwirtm der eine oder der andere auch dm Muter Übet semem Iandwirtschafllichm Betrieb belassm bleibm Muß, wird vom Ausschuß besouders geprüft lverden.
Tiefe Maßnahine ist dringmd gebotm, um dm zu etwartm- den größeren Bedarfsanmeldungen von 5)llfsdimstpflichtigm für die Holzfällung usiv. rechtzeitig gerecht werden zu tönnm. Auch Gemerndm, die seither keine Holzfäller gestellt haben, müssen in dem konmimdm Winter solche stellen, damit nicht wieder die zur Landwirtschaft so sehr benötigten Arbeitskräfte im Frühjalw und Sommer noch bei der H.olzfällung ustv. beschäftigt lind.
B e t r.: Den Verkehr mit Oelfrüchten: Einsmdung der Listen
über Schlagscheme. Bekanntnrachung vom 30. 8. 1917 (Kreisblatt Nr. 152 vom 1. 9.1917).
All den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Unsere Verfügung vvin 30. 8. 1917 (Kreisblatt 'Jtr. 152 wird hiermit in dringend e Erinnerung gebracht Großherzogliches 5breisamt Gießm,
I. V.: v. G r ol m a n.
Bekanntmachung.
Betr.: Gesuche um Zurückstellung vom Heeresdienst.
- Es wird letzttnals darauf hingewiesen, daß Gesuche um Zllrücksteltnng vom Heeresdienst rechtzeitig be; dem llnter- zeichneten eingereicht werden müssen.
Den Gesuchen, die nach Zustellung des Gestelluligs- befehls eillgereicht werden, faitu nicht mehr stattgegebel» werden.
Gießen, den 13.September 1917.
Der Zivilvorsitzende der Ersatzkommission des Kreises Gießen. I. V.: H e m m e r d e.
Zwillingsrunddruck der Brühl'scken Univ.-Buch' und Steindruckerei. N. Lange, Gießen.


