Nr. 158 II. September 1917
dm Kreis Gietzen.
ZuhaltS-Nebersicht: Befchä'stigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Glashütten usw. — Verkehr mit Obst. — Er- nnttelung der Herbstkartoffelernte. — Kartoffelversorgung durch Bezugsscheine. — Beschlagnahme von Eicheln und Kastanien.
Bekanntmachung
betreffend die Beschäftigung von MbeiLerinnen und jugendlicheiß Arbeitern in Glashütten, Glassch-eifervieir und Glasbeizereien so- iinc Sandbläserereu. Von: 22. August 1917.
5ljuf Grund bcr §§ 120 e uitb 139 a der Gewerbeordnung hat der Bundesrat folgende Bestimurung erlaffejn:
In M ändernng des Mschnitts VII der Bekanntmachung! dom 9. März 1913, betreffend die Beschäftigung von Mbeiterinneul und i ■iQeiiblicf'eu Arbeitern in Glashütten:, Glasschileifereien und/ GlasbeiAereien sowie Sandbläsereien (ReschDt-Gesetzbl. S. 129) wird die Gültigkeitsdauer der Bestimmungen bis zum 1. April 1919 verlängert.
Berlin, den 22. Mgusl 1917.
Der Stellvertreter des RmchskanzlerZ, vr. Helkferich.
Bctr.: Den Verkehr mit Obst.
An die Grotzh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Im Nachgang zu unserer Verfügung vom 5 . ds. M ts. tu ob. Betreff, Kreisblcllt Nr. 157, erhalten <Äe mit nächster Post die Besörderungsscheine. Sollten Sie mehr davon benötigen, wollen Sie alsbald berichten. Wir beauftragen Sie nochmals, bei Aus- der Scheine .sorgfältig zu Werke zu gehen und die Borsten der Verordnung der Landesobststelle
vom 28. August 1917 genau zu beobachten. Die einzelnen Sck)jeine sind doppelt unter Benutzung des heiligenden Duvchischreibpapiers ausz-ustellen und Uns dieblaue Durchschrift nach den näheren Beltimmungen junsever oberlgenannten Verfügung zur Kontrolle vorzulegen.
Gietzen, den 8. September 1917.
Großherzvgliches Kceisamt Gietzen. vr. U s i n g e r.
Bekanntmachung.
Bet r.: ErUlittelnng der Herbstkartoffolernte.
Auf Anordnung der Reichs Kartoffel stelle, Verwaltungsabteilung, vorn 1. September 1917 lvird auf Grund des § 7 der Bundesrats- vcrorduung von, 28. Juni 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 569) hiermit angeordrret:
Iüt AuschUch an die Erntevorschätzung für Herbstkartoffeln, welche gemäß Bekiannfrnachung vonl 4. Juli 1917 (Kreisblatt Nr. 112) in der Zeit vorn 20. September bis 5. Oktober 1917 statt- stndet. ist der Ertrag der Herbstkartoffelerrlle irr der Weise zu ermitteln, dost jeder Kartoffelerzeuger schon während der Ernte und zwar' ab 15. September 1917 das Gewicht der geernteten Menge fortlaufend täglich) festzustellen und in eine Kartoffelliste cinzutra- hat, die der Nachprüfung durch die Ortspolizeibehörde unter
liegt. In der Aufzeichnung des Landtoirts ist genau das Datum' der Aberntung, die Höhe der Grille nach Zahl der Kasten, Körbe und Säcke tmJ Einzel- und Gesamtgewicht einzufragen. Wenil Kartoffeln fhtgcmii'tet werden, ist das Gewicht der eingemieteten Mengen vorher geuaii fesfru stellen wrd in die erwähnte Kartoffelliste ein äu fragen. Kartoffeln, die am 5. Oktober 1917 noch) nicht geerntet sind, sind in der Weise zu ermitteln, daß sie von dem Kartoffelerzeuger unter Berücksichtigung des bisl)er festgestelllen DirrchschnittSer-tcags der Eriltc geschützt oder durch Proberodungen in dem! voraus sichtlicher Ertrag ütöglichst gerrau errechnet werden nrüssen. Spätestens am 6. Oktober l. Js. sind die Listen cur die Bürgermeisterei (Ober- vürgernieister) des Wohnorts des Kartoffelerzeirgers abzugeben.
Unvollständige oder unrichtiae Aufzeichnungen ebeirso wie Zu- widerharidlungen gegen vorstehende dlnordnung werden gemäst § 17 Nr. 9 der BmrdesvatsVerordnung vom 28. Jimi 1917 (Reichs-Gesetzblatt Nr. 669) bestraft.
Kartoffeln ubauer Mit einer Anbaufläche bis zu 200 Qnadrat- ftieter efrrschliestlich kommen für die Erhebung nicht in Betracht.
Gießen, den 10. September 1917.
Grostherzogliches Kreisamt Gießen, vr. U s i n g e r.
An den Oberbürftermeister zu Gietzen und an die Grotzh.
Vürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Vorstehende Bekanntmachung ist sofort ortsüblich zu veröffentlichen. Die Muster für die Aufzeichmmgerl der Landwird' gelten kWlen baldigst zu, Mehrbedarf ist bei uns anunnelden. Die Kosten -Nr Hersteller der Formulare, die sich auf 1,65 Mt. für 100 Formulare belaufen, werden nach Bertelluna den Gemcinden angefordert werden, die sie auf die Beteiligten umlegen können. Für die Aus
gabe der Formulare an die Kartosfefträenger und für pünktliche! Einforderimg am 6. Oktober 1917 wollen Sie besorgt sein. Wir machen dabei darauf aufmerksam, dast Kartoffelanbäuer bis zu einer .Erntefläche von 200 Qioadiatmeteru einschließlich für diese Auf- zeichmorgeu nicht in Betracht konimen, weil sie nicht in den Kar- toffelwirtfchaftsrarten geführt werden. Landwirte, die die Arlfzeich- frungen nicht einreichen, oder unvollständige oder offensichtlich unrichtige Angaben machen, find von Ihnen uns zur Anzeige zu bringen. Entsprechender Vermerk kann von Ihnen auf der 9krf- zeichnung des Betreffenden erfolgen. Offenbare Unrichtigkeiten wvl^ leir Sie nach Möglichkeit abfteklen und die Aufzeichnungen, sanrmengebunden und unter ausdrücklicher Bezeichnung der- Gemeinde, uns bis spätestens 10. Oktober 1917 einreichen 'Md zwar getreMt von den Formularen über die Erntevorschä tzung. Wir Machen schon jetzt darauf aufmerksam, daß in der Zeit vom 1 bis 10. November 1917 eine ^Nachprüfung der Erntemengen statt-' stnden wird, die sich hauptsächlich auf diejenigen Mengen erstreckt, die auf Grund von Schätzungen oder Proberodimgen errechnet sind.
Gießen, den 10. September 1917.
Grostherzogliches Kreisamt Gießen.
Ör. U s t n g e r.
Bekanntmachung.
Betr.: Kartoffelversoraung durch, Bezugsscheine.
Nach Verfügung Grotzh. Mnisterüims des Innern vom 4. September 1917 zu Nr. M'. d. I. III22728 haben wir die auf Bezugsscheine zulässige Berbrauchermeirge an Kartoffeln ftlr die Bersorgungszeit vom 16. September '<1917 bis 3. August 1918 auf zunächst 9,60 Zelltner auf den Kopf festgesetzt.
Gietzen, den 10. September 1917.
Grostherzogliches Kreisamt Gießen.
I. V.: L a n g e r m a n n.
An den Oberbürgermeister der Stadt Gietzen und nn die Grotzh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Vorstehendes ist ortsübliche bekannten machen. Die Bezugs scheine! für Verbrauchter in den Landgemeinden sind znm Preise von 1,20 Mark ftfr 100 Ziormulare von, der Bnll'druckerei I. Weinert, Gietzen, Nerlentveg 9, durch die Wrostih. Bürgernreiftereieir der Landge^ nleindeu zu beziehen.
Gießen, den 10. September .1917.
Grostherzogliches Kreisamt Gießen.
I. V.: Langer m a n n.
Bekanntmachung.
Betr.'r Beschilagnahme von Eicheln und Kastanien.
Kastanien und Eicheln untefrlegen mlch in diesem Jahre der Beschla,guahme. Die restlose Einsanimlung dieser Jrrichte und ihre Mlrefermlg an die Bezugsvereinignug der deutschen Lanbioirte liegt im dringeiMen Interesse deS Reichs. Der beauftragt« Hauptaufkäufer für den hiesigen Kreis ist die Firma Conrad Appel, Forst- und Landwirtschaftliche Sameuwerke in Darmstadt.
Als Ankaufspreis ist festgesetzt:
1. für baumfrische, schalen! rcxkene Kastanien . . 10 Mark,
2. für ivaldfrische, schalerrtrockene Eicheln ... 13 Mark für 100 Kilogramm an die Sammler.
Wenn für den Hiesigen Kreis noch ein Uuteraufläufer bestellt werden sollte, so »vird dessen genaue Presse später veröffentlich^ werden.
Gießen, beu 6. September 1917.
Großhe^ogliches Kreisamt Gietzen.
I. B.: L a n g e r m a n n.
An die OrtsanSschiisse sür Notes Kreuz und KnegShilse nnq die Herren Lehrer des Kreises.
Unter Hinweis auf vorstehende Bekamllmachflurg emsffehlen wir, daS fragliche Sannnellverk tatkräftig zu uitterchützeir. JnK- Lesoudere ersuchen Nur hie Herren. Lehrer, durch Belehnmg der! Itigend über den. volkswirtschaftlichen Wert der Kastanien jede mitzbräuchlichje Bertvendung derselben Zu verhindern und die Schüler !nnd Schülerinnen zu fleißigem Smmneln auznregeu.
G i e ß e n, den 6. September 1917.
Grostherzogliches KrciSaiut Gietzen.
I. B.: L a n g e r m a u n.
ZwillingSrnnddruck der Brühl'fchen Uuiv.-Duck,- und Steindruckcrei. R. Lange. Gießen.


