Ausgabe 
4.9.1917
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mengen von 220 «und 100 g Zulage * 320 g künftig min­deste 400 g Brot täglich zu fordern.

Bei ellvaigem Mel-rverbrauch der Lazarette haben die Koiu- munalverbände Anspruch mif besondere Erstattung des mehr Mfgieivenüelen Mehls, soivmt der takfäichtichje Verbrauch 320 S MW für den Kopf übersteigt.

Kriegsgefangene und ihre ^ioach»vngöman.n,'ä-aftm erhalten auch fibnfttfl dieselbe Brot Portion und soweit sie K-u steht dieselbe Schwer lind Sel', verstirb ei ter^ula ge, wie Zivilpersonen. Die Bc»vaäni ng s n, a nik ftba ften haben auf die SchkmrarbeiterznlagS in jeden, Falle Anspruch. .

Offiziere, Beamte und beurlaubte Mannftiaftcu werden von den Kvuunuualverbänden niri-t fitst Rcchrnyig der Hreresoertvaltnng, sondern aus den für die Zivilbevölkerung zugeteilten Mehlmengen mit Brot versorgt: sie können deshalb auch nur an-f die für drs Zivilbevölkerung festgesetzte Brotportion Anspruch, erliebcn.

Bei Ihren AnforberungtM und bei de» Verteilung wollen Sie vorstehende Bestimmungen berücksichtigen. Unser A^fclweiben vom 24. April 1917 (Kieisblatl Nr. 77) ist damit aufgehoben.

Gießen, den 29. August 1917.

Gwßhcrzogliches Kreisaml Gießen. _ Dr. Us inger. _

Bekanntmachung.

Betr.: Dachkupfer.

Die Ausivechselung der enteigueten Kupfnmengen von Däclicrn und Blitzableitern »rächt es erforderlich, Ersatzmateriol bereu zu stellen, da die Abnahme der Kupferteile nicht erfolgen! darf, bevor ihr Ersatz gesichert ist. ,

Don der V*ttvcnouiig von Zinkblech als Ersatz muß aus flJÜangd an genügenden Mengen im allgemeinen abgesehen \rMfr den Aus diesem Gnnrde Sann dieses Material nur ansnahmsiveise und nur in geringem Umfange als Ersatz für Dactchuvfer zur Vei> fügiing gestellt nx-rden. und zwar ausschließlich für solche Zrvecke. für toelche jedeS andere Erfatzmaterial unverwendbar rst.

Wr die Auswechselung des Dachkuvfers kommt mitbiii aig Zivg«n, Schiefer nnd ähnlichem im freien Handel befindlichen! Material nur Dachpappe und verzinktes Eisenblech in BetracA.

Moste, glatt liegende Flächen der Dächer und Gefunse smd. wenn anderes Material nicht verwendbar ist, soweit möglich, mit geteerter Dackwappe einz,Wecken. Zur Herstellung von Dachgimren' und Absallrogren wird verzinktes Eisenblech Nr. 21 in tafeln von 1x2 m durch die Metall-Mobilmaclmngsstellc zur Der- fÜM'ng gesteUt . - , . .

Die enteigiicten Knpfertrile der Blltzfchutzanlagen werden durch verzinkte Etsenseile von 50 qmm Onersckmitt oder verzinkter Bandi eisen von 25 x 2 nun ersetzt. AM die Bereitstellung dieser Ersatz stofte erfolgt durch die Metall-Mobilmackmnasstelle.

Der Nachveis über die erforderliche Menae von vewzmktcm Eisenbleck). Eisenseil und Bonderstm ist auf Vordrucken an die zu ständige beauftragte Behörde zu leiten. Von dieser sind die An träge daraufhin zu prüfen, daß die angeforderten Baustoffe aus- ickMßlich als Ersatz fitr mobilisiertes Kupfer nach den vorstehend gegebenen Richtlinien Benvendmrg finden Die Anträge sind mit Bern Brüfr-ermerk der beauftragten Behörde an die Metall-Ersatz stelle bei der Metall-Mobilmackmiigsslelle. Berlin SW. 46. Wil Almstr NS, weiteren leiten, lvelche den Versa,ch der an gefordertem Menaen veranlasst.

Die erforderlicl)en Bordrucke sind für die in den Landgeinnn- den des Kreises ivohuendeu Interessenten von unS. von den in ber Stadt Gießen toohnendem vrm den, Oberbürgermeister zu Gießen zu beziehen. r ,

Zn den Fällen, in loe!äi>en pon einer dcanMagt^i Behörde: eine Reihe von Anträium mit größeren Mengen übermittelt iverden, behält sich die Metall-Ersatzstelle vor, statt des Einzel w i-fanbe* an die einzelnen An trog steiler, gemeinsam ,oagtM,nMs«n Bersaiü) vor zu nehmen. In diesem Falle dürste es erforderlich tverden. vast der Versand an die beauftragten Behörden erfolgt, und diese die Verteilung auf die einzelnen Antragsteller eventuell imter Zuhilfe­nahme der Handw,rdskaiumer, der Innungen oder dergs. vor­nehmen.

Die Ueberiveisnng von Zinkblech erfolgt ebenfalls durch Ver­mittlung der Metall-Ersatzsvclle. Dem Antrazst fst eine amtliche Bescheinigung mit ausführlicher- Begründung beizufügen. nach welclx'r die ongeforderte Menge aussclijiestlichalö Ersatz für mobile siertes Taäiitu^fer dient und zu>nr für solche Zwecke, für rvelck)e jedes andere Material unverwendbar ist.

Gießen, den 29. August 1917.

Großherzoglich'S Kreisamt Gießen.

Or. U s t n g e r.

An den Oberbürgermeister zu ließen und an die Großh. Bürgcrweist''ikil'n der Lnndgern« iiidcii des Kreises.

Vorstehendes ist ortsüblich bekannrzuniackxn.

Gießen, den 29. August 1917.

Grostherzoglichcs KreiSamt Gießen. l)r. U s i n g e r.

Betr: Zustellung der Gemeindesteuerzettek.

An dik Grotzh. Bürgermeistereien der Landv^meinden des Kreises.

Wir beauftragen Sie, dafür' Sorge zu tragen, daß die Ge­meindesteuerzettel alsbald imch Empfang den Steuerpflichtigen. ms-i besondere auch den Ausmärkern, zugestellt werden.

Der Grotzh. Bürgermeister hat den mit der Zustellung zu beauf­tragenden GemeindÄwa ritten schriftlichen Auftrag erteilen- innerhalb welcher Frist die Zustellung der Zettel zu bewirken ist. Der Vollzug dieses Auftrags ist von den betreffenden Gemeinden bemnten schriftlich zu bescheinigen. Da an die Zustellung der Yln- forderung unter Umständen bestimmte Folgen geknüpft werden (z. B. Berechnung der Frist für Stenei-rttckstände bet Stadtverordneten^ und Gen'.eiirderarswahl-en: siebe hierzu aiKfy die Anmerkung 3 Art. 39 L. G. O. in der amtlichen Handausgabe, und § 4 Ztst. 2 des Lahnbeschlachiahmegesctzes) ist es wichtig, tvenn der Tag der Zu­stellung bekannt ist. Tie Zustellung sämtlicher Steuerzettel kann in größeren Gemeinden kaum an einem Tag erfolgen Der rge r- Meister hat deshalb unter Berücksichtigung der einschlägigen Ver­hältnisse den Tag, an dem die sämtlichen Steuerzettel als -gestellt zu gelten liaben, alljährlich nach erfolgter Zustellung der Steuer- zetrel festzufetzcn und auf ottsüblick?e Weife zur öffentlidjen Kenntnis zu bringen.

Sie wollen das hiernach Erfvrderlicl»c sofort veranlassen mrd demnächst berichten. <m tvelchem Tag die Zustellung stattgefuw- den hat.

Täe Namen der Sterrerpilichtigen. denen die Zettel nicht zu- gcstellt nx'rden konnten, sind vmr den mit der Zustellung beauf­tragten Gemeindebeamtcn in ein Berzeiä^riS aufztrnehnren, das von dem Bürgermeister den, Gemei»rdereck>n>.'r pvecks Weiterverfolgtinv sofort zu übergeben ist.

Wir mackieu noch darauf aufmerksam, daß die Steuererhebr- rollen nicht mehr oifengeleat werden. Die RechtÄnittel gegen die Veranlagung sind vielmehr vie gleickIen nne gegen die Veramagung zu Staatsstenern..

Gießen, den l. Septenrbcr 1917.

Großhcrzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.: H c m m erde.

Betr.: Die Wahl der Kommifftoiien für die Veranlagung zur Einkvmn,enste»wr II. Abtni> znr Vermögenssteuer.

An die Grohh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

9!ach Artikel 49 des Msetzcs vom 12. August 1899, (Reg - Blatt!Nr. 37 vmr ü.999 . die allgemeine Einkomnumsttmer lx'trcftend, ist zur Einschätzuirg in die Steuerklassen der Einkommenstoner II. Abrcklnng und zur Veranlagung trv Vermögenssteuer für wde Mmeiude eilte örtliche Kommission, von den, Ortsvorstand auf drei Jahre zu wählen Da die Dienstzeit der im Zalne 1914 geuxthlten Kommissio ns Mitglieder' abgelaufen ist, ßi beauftragen ,oir Sie. mt- sprechende Neuwahl umgehend vorzunelmum und das er- lvachserüe Protokoll bis spätestens »lim 15. l. M t s. an unk einznsenden.

Hierzu bemerken wir, daß für sänrtlickv Land,>-meind<'n deö KreiseS, mit )lusnahme von Wieseck und Lich drei Mitglied der und zwei Ersatzmänner jzu walken sind Frtt die Gemeinden W.icscck und Lich sind je vier Mit­glieder u ii b z lve i Ersatzmänner zu ,vähl«,. Bon tvu zu w'älstenden Mitgliedern iücki (Äftltzmiumenr dürfen je nickt mehr als znun D ritteile dem Gemeinde Vorstand selbst aittwhören, weutg- ftens ein Riikglied muß ^ber demsellnm .angehöre». SM dieser letzteren Bestimmung bleibt der Bürgermeister, nelchi'r ak- ioldvc ständiges Mitglied der Einschätzimgäkommission und Stellvertrtter des Vorsitzenden ist, außer Äctrackp.

Fn den einzusendenden Wahl Protokollen wollen aum'ben. toelche der 0>'!^ltcn dem Ortsvorstand angehören.

Gießen, den 3. Septrmber 1917.

Großherzoaliches Kreisamt Gießen.

J. Ä.: H e m m e r d e. _

Bekanntmachung.

Bet r.: Z'eldderein,»nng Lang Göns: hier Entschädigungen.

In der Zeit vom 18. bis einschließlich 25. S<-plember l. I. liegt werktags aus Ewoßh. Bürgermeisterei Lang Göns

das Verzeichnis der Packtentsclrädignngen für das Ernlejadr 1917 von denjenigen Unlandstäckn. \wUl* bi« z»,r Früh» jahrsbestellung nickt gerodet tvcrden ümnten,

zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einu'vndnnaen hiergegen sind bei Meipnng des Ausschlüsse« während d<-r Oftenlegunoszeit bei Großb Bürgerine,sterei Lang- GönS schriftlich und mit Gr,luden versehen einzureiä^u.

Fr iedbe r g. den 30 August 1917

Der Großh. Fcldbereinignngvkonnnissär:

S ck> n i t t s p a h n . Regicnmgsrttt.

Zwillingsrnnddruck der B r ii h l'fchcn Un'v Buch- und Steindrnckerei. R. Lange. Gieße,,.