Ausgabe 
13.8.1917
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Bel r.: Landaufenthalt für Stadtkinder.

An die Grvßherzogl. Bürgermeistereien sowie die Ortsaus­schüsse für Rotes Kreuz mW Kriegshilfe in den Landgemein­den des Kreises.

Nachstehende Abschrift teilen wir Ihnen zur Kenntnisnahme mit.

Gießen, den 3. August 1917.

Grvßherzvaliche.c ü reisamt Gießen.

Dr. Usiinger.

Abschrift.

Landausenthalt filx Stadtkiirder.

Berlin W9, den 25. Juli 1917.

Potsdamer-Straße 134a.

Cs mehren sich bedauerlicherweise die Fülle, in denen auf dem Lande unter ge brachte Stadtkinder infolge unerlaubten un6 unvor­sichtigen Badens und Kahns ahvens zu Tode gekommen sind. Wir sehen lm§ veranlaßt, dies den Provinzialstellen und den bundeS-, staatlichen Zentralstellen zur Kenntnis zu bringen, mit der Bitte die Nachgeordneten Kreisstellen und kreisfreien Städte daraus hin zuweisen, daß es dringend notwendig erscheint, die cmf dem Lande untergebrachten Stadtkinder über die Gefährlichkeit uner­laubten und unvorsichtigen Badens und Kahnfahrens nachdrücklich aufzuklären und ihnen größte Vorsicht einzuscharken. Gegebenen^ falls wird das Baden tm Freien Und das Kahnfahren überhaupt zu untersagen sein.

Wir benutzen die Gelegenheit zu dem Hinweis, daß die Stadt­kinder überhaupt vielfach Unfälle erleiden und Schäden verursachen- die zum Teil daraus zurückzuführen sind, daß den Stadtkindern! die ländlichen. Verhältnisse ungewohnt sind. Unrsvnrehr muß von) den LÜufstcbtspersouen erwartet werden, daß sie aufklärend wirketz Und den Stadtkindern strengsten Gehorsam gegenüber den An­ordnungen zur Pflicht machen.

Bekanntmachung

die Ausführung der Reichsgetrekdsvrbnung für die Gimte 1917 betrefferch. Vom 31. Füll 1917.

Auf Grund der KZ 62 und 65 der RcichsgetreLwrdnung für die Ernte 1917 wird das Folgende bestimmt:

Die KommUnlaverbände haben airzuvrdneu, daß das Recht der Selbstversorgung mit Brotgetreide auf solche lanc^ wirtschaftlichen Betriebe beschränkt wird, deren Vorräte zUr Gr- Nahrung der Selbstversorger (8 7 der Mich?aetreideordmi.ng) bis mindestens zum 16. November 19 1 7 ausreichen. Ueber diesen Zeitpunkt hinaus kmm das Rocht der Selbsipersorgungf Nur drsoweit beansprucht werden, als die Vorräte zur Ernährung der Selbstversorger für je volle Monate ausreichen.

Der Zkukauf von Brotgetreide durch, einen landwirtschaftlichen Betriebsunternehmer und ebenso die Ueberlasfung von Brotgetreide an eineu solchen durch den Kommunalverband zu dem Zweck, dilej Selbstversorgung überhaupt oder in erweitertem Umsang zu er­möglichen, ist untersagt.

Darm stabt, den 31. Juli 1917.

Groß herzogliches Ministerium des Innern.

I. V.: Schliephake.

An den Oberbürgermeister zn Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises, Großh. Polizeiamt Gießen rmd Großh. Gendarmerie des Kreises.

Vorstehende Bekanntmachung ist alsbald unter Hinweis auf die Verordnung vom 20. Juli 1917 (Kreisblatt Nr. 13l) ortsüblich zu veröffeirtlichen mit dem Anfügen, daß vorstehende Anordnung von! uns hiermit erlassen wird. Tie erwähüten Bestimmungen bilden die Grrrndlage für die von Ihnen gemäß Ziffer I Abs. 2 unseres AuK- schreibens vom 26. J'läi 1917 (Kreisblatt Nr. 130) aufzustellende Selbst versorgerliste^ desgleichen für die gemäß Ziffer Ila von Ihnen aUszuferttgende Mahlkarde. Durch, die Crnteß>ntrolte wi.ro die Selbstversorgerliste entsprechend der Wirtschaftskarte vorerst man­cherlei Aenderung erfahren müssen. Wer als zum Haushalt des Selbstversorgers gehörig in Betracht kommt, geht aus S 7 dev Reick^getreioeordrumg hervor. Nicht dazu gehören Kriegsgefangene nd Wachmannschaften, deren Bedarf uns anzumelden ist. Außer :m Beginn der Selbstversorgnng ist in Spalte L der Selbstvers rgerlifte auch das Ende einzutragen. Girr größerer Verbrauch als der Verordnnrrg vom 20. Juli 1917 (KretMatt Nr. 191) zuge- i, ist strafbar und find uns Zuwiderhandlungen zur Anzeige zu

bringen.

Gl«

ßen, den 2. August 1917.

Grvßherzogltches Kreisamt Gießen. J.V : Langermann.

Gekanntnrachrrng

betvefferrd Milch- und Speifefettversorgung. Vom 28. Juli 1917.

In Abänderung unserer Bekanntmachung über Milch- und Speisefettversorgung vom 16. Dezember 1916 (Reg.-Bl. 1917 S. 1) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29 . Mcn 1917 (Reg.-Bl. S. 115) wird folgendes bestimmt:

I. Dem 8 6 der Bekanntmachung wird folgender Absatz cm*

gefügt:

Der Kommunalverband für Milch- und Speisesettvocsorgung! ist ermächtigt, anznordnen. daß die Zuiveifung von Zucker-, Nähr- Und Futtermitteln an diejenigen Kuhhalter ganz oder teilionse Unterbleibt, welck>e ihre Pflichtlieferung an Milch nicht oder nicht völlig erfüllen.

Die zuständigen Berteilungsstellen haben den hiernach er- igcchenden Anordmrngen des Kommunalverbanves Folge zn leisten.

II. Diese Bestimmung tritt mit dem Tage der Verkündigung in Kraft.

Darmstadt, den 23. Juli 1917.

Großherzogliches Ministerium de§ Innern, v. H o in b e r g k.

An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Bestehendes ist ortsüblich bekannt zu machen.

Gießen, den 7. August 1917.

Großherzogliche-; xtrcisamt Gießen.

_ Dr. U f i n o e t. _ ~

Bekanntmachung.

Betr.: 19. Ausgabe von Süßstoff (Sacchaiün).

In der ^eit vom 15. August bis 15. September 1917 tvird

E m den Liefern ngsabschnitt 7 der Süßsioffkarten8" u) und gegen den Liefe r U n g s a b s ch n i t t 4 der Süßstoff­en0" (gelb) von den Süßstoffabgabe st eilen Süßstoff abge­geben. Cs gelangt ein Briefchen bzw. eine Schachtel auf den Abschnitt zur Ausgabe. Mit dem 15. Sept. verliert der Ab­schnitt 7 bzw. 4 ferne Gültigkeit. Mach diesem Zeitpunkt nicht abgerufeile Süßstoffmengen dürfen von den Mgabestellen frei Verkauft werden.

Gießen, den 8. AUgust 1917.

Großberzogliches Kreisamt Gießen.

_ I. V.: L a n g e r m a n n. _

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Kesselbäch.

IN der Zeit vom 22. bis einschließlich 29. August 1917 liegt werktags auf dem Rathaus zu Keß elbachdas Geldausgleichungsver-, zeichnis nebst Beschluß vom 18. Juli 1917 zur Einsicht der Be­teiligten offen.

Tagfahrt zur Erhebung von Einwendungen hiergegen findet daselbst Donnerstag, den 30. August 1917, vormittags 10^/» bis 11 Uhr statt, wozu ich die Beteiligten mit der Androhung einlade, daß die Nschterscheinenden mit Ernwendungen ausgeschlossen sind. Tie Einwendungen sind schriftlich einzureichen.

Friedber g , den 4. August 1917.

Der Großherzogliche Feldbereinigungskommissär. _ Schnittspahn. Regierungsrat.

Bekanntmachung.

Betr. : Hebung des Oelsamenbanes in der Provinz Oberhessen.

Der Landwirtschaftlick-e Verein für die Provinz Oberbessen be- absiästigt. zur Hebung des Oelsameubaues in diesem Jalwe Kul- t u r° in» n gUng s v e r s u che mit verschiedenen Wiuterraps- forteit auszuführen Diejenigen Landwirte, die bereit sind, solche Versuche zu übernehmen, werden anfgefordert, sich bis spätestens 20. August l. Js. bei der VersrchZabteilUng des Landwirtschaftlichen Vereins für die Provinz Ober Hessen zu Gießen, Frankfurter Str. 85 (Hauptgebäude), zu melden. Dünger und Saatgut werden von dem Landwirtschaftlick>en Verein für die Provinz Oberhessen unentgeltlich gestellt. Die Ernte bleibt Eigentum des Bersuchsanstellers. Die gewünschte Bersnchsfläche würde pro Versuch IV»2> Morgen be­tragen

Gießen, den 8. August 1917.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

_ I. V.: Hemmerde.

Bekanntmachung.

In der Zeit vom 15.31. Juli wurden in hiesiger Stadt Gefunden: 2 Ringe, 1 Regenschirm) 1 Schuh, 1 Damenuhr, 1 Brosche, 1 Geldtäschchen, 1 Säbclkoppel, 1 Schürze, 1 Kopf- Krch, 1 Paar Kinderschuhe und 1 PortcUlonnaie mit Inhalt. Verloren: 1 sikb. Armbanduhr, 1 perlengesticktos Handtäsch- chen mit Schlüsselbund, 1 gold. Vvosckie mit kleinen roten Steinen. 1 gold. Riug mit Brillanten, 1 Portemonnaie mit Jnhcrtt, PapiergeÜ> 320 Mt., 1 Zigarrrnetni. 1 Mäppcben stttt Geld, 1 schivarze Brieftasche mit Lebensmittelmarken, 1 gow. Uhrckette, 1 braunliedexues Dam an. Portemonnaie, 1 gold. Zwicker rmd 2 Meter SchÜrzeustoff.

Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände bs- lieben ihre Ansprüche alsbald bei Uns geltend zu macyerr.

Die Abholung der gefundeneri Gegenstände kann an jedqn Wochentag don 111L Uhr vormittags und 45 Uhr nach- wrtttagS bei Unterzeichneter Behörde Zimmer Nr. 1 erfolgen.

Gießen, den $. August 1917.

GroßherzoglicheS Polizeiamt Gießen.

H e m m e r d e.

ZwitlingSrunddruck der Brühl'schen llnv.-Buch und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.