Ausgabe 
8.8.1917 Erstes Blatt
Seite
1
 
Einzelbild herunterladen

Wt. 135 8. Slngust 1917

Kreisblatt für den Kreis Gietzen.

JiihaltÜ-Uebersicht: ArbeitSnachiveise. Verkehr mit Obst. Kohlen für Rüstungsindustrie. Kohlen. Milzbrand in Oueckborn. Verordnung über den Verkehr mit Leim. Butterversorgung der Nichtselbstversorger.

XVIII. Armeekorps.

Stellvertretendes Generalkommando.

Mt. IHb. Tgb.»Nr. 15 391/4403.

Betr.: Arbettsuachlvrüse.

^rantfnet a. M. 23. 7. 1917.

Verordnung.

Ans Grund des £ 9 des Gesetzes über den Belageruiigs- Ausland vom 4. Juni 1851 und des Gesetzes betreffend Wände rung dieses Gesetzes dom 11. 12. 1915 MH nt nt c ich:

1. Jeder nicht gelr^rbstnäßige Arbeitsnachweis mit Ausnahme derjenigen für kaufinännisch', tedZnisd-e und Bureau- Angestellte (Ziffer 3) T>ctt solche Arbeitsgesuche und offene Stellen, die er mdjtt selbst sogleich oder voraussichtlich binnen 48 Stunden er­ledigen kann, an die zuständige Hilfsd m tstineldestelle zu melden. Diese Meldungen sind zahlemnäßig nnber genauer Berufs- bezeichmmg mittels vom Kaiserlichen Statistischen Amt, Wteilimg für Arbeiters! atistiE, Berlin W 62, Landgrafen strafe 1 kostenlos erhältlicher Dostikartenve>rdvrlcke zweimal !oössi,'«entlich so zeitig zu erstatten, daß diese PoslLrrten spätestens an jedem Ädontag und Tonners-tag früh bei der Hilfsdieustineldestelle ein treffen.

2. Jede Httssdienstinelleibolle hat alle ihr zirgel-enden Mel­dung«!, fkrtneit sie diese nicht selbst oder mittels der Arbeitsnach­weise ihres Bereichs sogleich oder vo raus sickstl ich binnen 48 Stunden erledigen bann, Mi die inständige Zentirdauskunststt'lle weiter- ztunelden, nnd zwar so zottig, daß die Meldungen bei »er Zentral- auskimstsstelle spätestens an sedem Dienstag und Freitag früh eintteffen.

Die Wettermeldung geschieht in der Meise, daß die von den Arbertsnachiveisen eingeheuden Postkarten im Original weiter­geleitet werden, nad-dem drrrauf die sich auS der Wsg l eiäis tätig - feit der Hilfsdienstnieldestellen eklva ergebenden Wanderungen vorgenommen sind. Svlvett die bei der Hilfsdienstmeldestelle un­mittelbar gemeldeten Arbeilsgesuche nnd offenen Stellen bis zur Wsendnng der Meldekarten und voraussichitlich binnen weiterer 48 Stunden nicht erledigt werden fttannr, ist hier ebenfalls ein ^Vordruck Wisznfüllen nnd den übrigen Meldekarten beiznfügen.

3. Die uichit geavrrbHmäßiig betriebenen Arbeitsnachweise (Stell envermittllrmg) für technisckiie, kaufmänuisckie und Bureau-An­gestellte haben steche Stellengesuche und offene Stell«!, die sie nid»! selbst sogleich oder vovaussiclMich binnen einer Worbe erledigen konn«r, an die zuständige ZentralausknnstSstelle zu melden nnd zlvur die Berm ittttrn gszloeüfstellen des Kriegschusschusses der tech­nisch«! Verbünde mit denk ZusatzMir den Obmann der technisd-en Verbände". Die Ddeldmrgen sind mittels vom Kaiserlichen Statisti­schen Amt kostenlos erhältlicher Posllartenvordrucke einnral Uii-chentlid) so zeitig zu erstatten, daß die Bostkarten spätestens an jedem Frntag str'ch bei der Zentralauskunstsstelle ein treffen.

4. Tie Zentralansstmflsstelle hat die ihr Angehenden Mit­ten linngen, die sie nicht iunerhrlb '48 Stunden ausgleichen kann, an das Kaiserlide -Statistische Amt, Berlin W 62,' Landgrafen- str-aste 1, weiteren leiten, Und zwar so zeitig, daß sie beim Statisti­schen Anit spätestens jeden Donnerstag und Rtorttag früh eintteffen. Die Weitermrldrmg gesdiüchl in bar Weise, daß die von den Wbetts- nad-ßveisen eingel-enden Postkarten im Original weitergesandt wer­den, nackidenr damüff die sich aus der Misgleichstcttigkett der Zentralau sklmsts stelle ellrm ergebenden Wänderungen vorge- nvmmen sind.

5. Bei der WMlllmg der Meldekarten (Bostkartenvordrucke) sind die Wleitungon des Kaiserlichen Statt stisd-eu Amts zu beachten.

Soweit an einen: Stichtage meldepflichtige Arbeits- bzw Stellengesuche und offene Stellen nicht vorliegen. ist Fehlanzeige «l erstatten. Auch PoHkattm, die lediglich Fehlanzeige enthalten, sind im Original Weiterzugeüen.

6. Tie nidd gewerbsmäßig bt^!riel*enen Arbettsnachoeise sind vcrpflidntet, ans Ansuchen der Hilfsdienstmeldestellen, Frauenar- bettsmeldestellen und Zentralausknnftsstelle weitere Aufschlüsse zu enteilen, soiveit diese verlangt werden, um einen genaueren lieber- blick über die Lage des Arbeitsmarktes zu erhalten.

7. Die Mclduugen der Hilfsdienstmeldestellen müssen aud> die Meldungen der ihnen an gegliederten Francnarbcttsmeldestellen um­fassen.

Jnson-ci! Franenarbeitsmeldestellen mit Hilfsdienstmeldestellen nicht rmmittelbar verbrniden sind, sondern neben diesen bestel-en finden auf sie die für HilfsdienstmAdestellen getroffenen Be- stimmlnngen überall ohne weiteres lluwendmui.

> Z^underhandlungen werden mtt Gefängnis bis zu einem gen mildernder Unistände mit .Hast oder Geldstrafe m m J-500 Ptzars bestraft.

9. Ter Befehl vom 9. 2. 1916 (Illb Nr. 2475/608) wird ausgehoben.

Ter stellv. Kommandierende General: _ Riedel, Generalleutnant. _

Bekanntmachung

über den Verkehr mit Obst. Vom 1. August 1917.

In Ergänzung unserer Bekanntmachung vom 30. August 191G> betreffend Obstversorgimg (Regierungsblatt S. 170), wird folgen­des bestimmt:

8 1. Ter Geschiäftskveis der Landesobststelle wird aus den Verkehr mtt Pstrsrchm ansgedehnt.

8 2. Diese Bestimmung tritt mit dem Tage der Verkündigung in Kraft.

D a r m st a d t, den 1. August 1917.

Großherzogliches Ministerium des Innern.

' I'. V.: Dr. Wagner

Betr.: Kohlen für Rüstungsindustrie.

An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Bei der Zulveisung von Rohstoffen, in erster Linie Kohlen, Koks u sw. für Heeresaufträge an die Jndnsttie ist dauernd dahin zu wirteii, daß diese Rohstoffe unter allen llmständeii restlos nur zur Wssührung der Heeresausträge verbraucht werden. Heeres» lieferanten, die dieser ttregswirtsd,'östlichen Notwendigkeit entgegen­handeln, werden gegebenenfalls von wetteren Heereslieferungien ausgeschlossen werden.

Tie Ortskohlen stellen werden ersucht, die Betriebe dauernd dahin bontroliieren, daß obenstehender Bestimmung nicht zu» widergehindelt wird.

Zuwiderhandlungeit sind der Kriegsamtsstelle Frankfurt a. M. sofort zu melden.

Gießen, den 27. Jiuli 1917.

Großheczogliclies Kreisamt Gießeil.

Dr. U s il n g e r.

Belr.: Kohlen.

An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Ta sich aus den, von den Kohlenailsgl«ichstetten der Handels­kammern, den Ortskotzlenstellen und den ^regswirtscha s! sstelleu eingehenden Meldefiorrmilaren ergibt, daß enr großer Teil der meldepflichtigen gelverblichen Verbraud)er von Kohl«, Koks und Briketts ihrer Meldepflicht gemäß der Bekanntmachung des lVeichs- kommissars für die Kohlen Verteilung vom 17. Juni ds. Js. nocll nicht genügt hat, so lver'den die Ortskohlenstellen hierdurch anf- gefordert, ihrerseits umgehend in geeigneter Weise daraus hinzu­wirken, daß die säumigeii .Verbraucher so sott energisch an die Erstlllung ihrer MeldepflidK erinnert werden.

In den Auffvrderungsschreiben an die gewerblickLN Vec- brmicher zur nadsträgücheri Meldung ist darauf hinzuweisen, daß sich die Verbraucher durch Unterlassung der Melduiigen strasbar madM, und cruf den unten abgedruckten § 10 der Bekanntma.hung voni 17. Jnni ds. Js. ausdrücklid) aufmerksam zu machen.

And) sind die ^Verbraucher davon zu verständigen, daß sie denn Unterlassen der Meldungen mtt einer Sperrung sämtlicher Kohlenbezüge von seiten des Reichskommissars für die Kohlen­verteilung zu redjmen haben.

§ 10. Strafen.

Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnmig werden nach der eingangs erwähnten Bestimnnmg des 8 7 der Bekannttnachnna vom 28. Februar 1917 mtt Gefängnis bis zu einem Jahr uiid mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Sttafen bestrast.

Neben der Strafe kam: auf Einziehung der Brennstoffe erkamtt i^rden, auf die sich die Zuwiderhcuidlringen beziehen, ohne IlitteL» schied, ob sie dem Täter gehören oder nicht.

Gießen, den 27. Jtuli 1917.

Großherzoglicbes Zlreisamt Gießen.

__ Dr. Usinger.

Bekanntmachung.

Betr.: Mttzbrand in Queckborn.

Der Milzbrand unter der Schafherde des Franz Gruber in Queckborn ist erloschen. Die angeordneten Maßnahmen werden wieder aufgehoben.

Gießen, den 1. August 1917.

Großherzoglidies Kreisamt Gießen.

I. V.: H e m m e r d e.